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Jüdisch-liberale Zeitung · 1922-10-13 · 41 (13.10.1922) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
2 (1922)
Issue
41 (13.10.1922)
Date
1922-10-13
Page
– (sequence 1)
Language
German
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®rgan der Vereinigung für das liberale Judentum e. V. Aszugsprels burH dlk »rftvafKftelle liihrll« Mk. <5.- ttlnaelttummct. „ 4. so ffüt die Mltgllever der Vereinigung ist der Bezugspreis im ONilgNedSbeitrage inbegriffen. Anzeigenpreis: Die 3^/^ cm breite MiMmeterzeile OTOf. Famllienanzeigen 0Nk.s—. Vei Wiederholung Srmvtzig. Die „Jüdifch-ttberale Zeitung" erscheint jeden Freitag und mit zwei monatlichen Beilagen, der wissenschaftlichen Zeitschrift „Liberales Judentum" und den „Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft jüdisch-liberaler Jugendvereine". Nr. 41 ♦ 13. Oktober 1922 Redaktion: Berlin VS, Ntauersir. 22 (Bereinigung für da« liberale Judentum e. D.) Fernruf: Amt Zentrum iS» SeschitftSstelle u. Anzeigenannahme: BreSlauS» Neue Sraupensir. 7. Buchdruckerel LH. Schatzfg w.m.b.1-^ Fernruf: Ami NIng 431 und «aoo. «amtliche Zahlungen, pvstschecfkontc, Breslau 27 der Fa. LH. Gehatzkg <S.m.b.H. liberales Judentum ^Monatsf^rift für die religiöse Erneuerung des Judentums ArrausgegebLN von der Brrviulguug für das ltberale 3udrut«m E. V. unter der Schrlftleltnng von Dr. Caesar Selig mann, Ä^abdtner i« Frankfurt am üCtaln. 3*r-10 _ 13. Oktober 14. Jahrgang Inhalt: Theoretisches zur Frage der Speifegsfetze, von Rabbiner Dr. Dienemann, Dffenbach a. Main. — Unser Gottesdienst, von Rabbiner Dr. Dogelsteln, Breslau. — Zum Einheitsgebetbuch, von Rabbiner Dr. Fuchs, Themnlh. theoretisches zur Krage üer Sprisegefehe. Von Rabbiner Dr. Dienemann, Offenbach a. Main. Man darf es wohl ruhig aussprechen, daß die Frage der Speisegesetze von jeher im religiösen Liberalismus eine sonderbare Behandlung gefunden hat. Man ging und geht urn sie herum wie die Katze um den heißen Brei. Ein großer Teil der Laienwelt — und nicht bloß derer, die sich offiziell liberal nennen und betätigen sondern auch derer, die sich als konservativ gebärden — hat sich in der Praxis von ihnen entfernt, zum Teil sogar glatt losgesagt. Deren Haltung ist uneinheitlich und unentschieden. Manche unter ihnen nehmen eS damit so ernst, daß sie es dem Rabbiner übel nehmen, daß er die Speisegesetze beobachtet, ihm, wenn er sich liberal nennt, das als Inkonsequenz auslegen und seine Stellungnahme als unehrlich bezeichnen. Ihrer viele aber sind seelisch doch immer noch auf die Speisegesetze eingestellt und erkennen sie theoretisch an, und der Beweis dafür liegt eben darin, daß sie schwer entrüstet sind, wenn sie hören oder sehen, daß ein Rabbiner, und sei es selbst ans der tiefsten inneren Ueberzeugung heraus und um der Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit willen, sich über sie hinwegsetzte. Das erscheint als Halbheit unü ist es auch, denn es ist eine Halbheit, wenn man s i ch etwas gestattet, was nran anderen verwehrt, und es bringt außerdem ins Judentum die ihm eigentlich unbekannte Scheidung zwischen Geistlichen und Laien hinein, aber es ist doch nicht einfach als Heuchelei zu werten, vielmehr offenbart sich darin ein starker Instinkt für die geschichtliche Bedeutung der Speisegesetze, es ist ja bekannt und bedarf erst keiner besonderen Begründung, daß sie als sozial abschließendes und verbindendes Element eine ganz besondere Rolle in der Erhaltung des Judentums und der Jüdenheit gespielt haben, und daß ohne sie der Körper der Jüdenheit nicht in der Gestalt und Festigkeit sich durch alle Gefahren hindurch gearbeitet hätte, wie er es hat. Und gleich unentschieden wie die Haltung der Laien ist die der Theologen zu den Speisegesetzen. Einige wenige haben mit ihnen ganz offiziell gebrochen, andere haben zu ihnen kaum ein Verhältnis vom Religiösen aus, — daß man sie als soziale Einrichtung oder als nationalen Brauch wertet und festhält, ist ja nicht die Hauptsache, das R e l i g i ö s e an ihnen ist doch das Wichtigere, — aber sie üben sie aus Taktgefühl, aus den: Bewußtsein heraus, daß in ihnen sich ein gut Stück der Einheit des Judentums und der Gemeinde verkörpert, und aus eben diesem Grunde scheut man sich, allgemein diese Frage öffentlich zu erörtern, man weiß, daß in ihr das öffentliche Gewissen der Gemeinschaft besonders empfindlich ist, und daß es für den politischen Agitator besonders leicht ist, hier ein absichtlich oder unabsichtlich mißverstandenes Wort zu benützen, um die Gemüter aufzupeitschen und zu verhetzen; ein großer Teil aber bekennt sich mit Bewußtsein und Nachdruck zu dem Grundsatz der Speisegesetze und sieht in der beinahe selbstverständlichen Ablehnung weiter Kreise der Laienwelt und in den ihnen abträglichen Verhältnissen eine schwere Gefahr für das Judentum. Die grundsätzliche Zustinunuug sei zunächst einmal begründet. Es mag von vornherein zugegeben werden, daß diese Zustimmung aus einem Irrationalen heraus erfolgt. Die Entstehung der Speisegesetze wurzelt im Mystischen, — daß sie, und wenn sie noch so hygienisch wirken, aus hygienischen Gründen einmal eingesetzt worden seien, ist eine rein verstandesmäßige Gedankenkonstruktion und eine gänzlich im Aufklärerischen sich bewegende VevstZl::ng, - tir> wie die E r. 1 st c T; u n e im Mystischen tuurzelt, so bleiben sie auch zwar vernunftgemäß deutbar und erklärbar aber nicht aus der Bernunfterwägung fließend, im Irrationalen verankert. Sie gehören mit zu jenen Dingen, die wie alle Symbole ein Verbindendes darstellen, etwas, das nicht wie das gesproch.'ne Wort nur von dem Gebildeten erfaßt und je nach der Kraft des Verstandes erfaßt wird, sondern den Klugen und den Törichten, den Hochstehenden und den Tiefstehenden in gleicher Weise umfaßt und ein Gefühl gleicher Verpflichtung wachhält. Warum man ihnen auch mit Bewußtsein zustimmt, das geschieht aus Folgendem. In den Speisegesetzen wirkt sich zu einem guten Teil die Erkenntnis aus, daß jede Lebensäußerung, jeder Lebensbezirk zu dem Religiösen in Beziehung stehen soll, daß auch das Alltägliche über sich selbst hinausgehoben werden kann und soll, daß es eine Scheidung zwischen Religiösem und Weltlichem nicht geben darf. Man muß hier ganz konsequent denken. Wenn man z. B. die Forderung erhebt, daß Wirtschaft und Recht nicht ihrem Eigengesetz gehorchen dürfen sondern vom Religiösen aus bewegt werden sollen, dann wird inan das nur fordern können, wenn man anerkennt, daß jede Lebensäußerung mit den: Religiösen in Zusammenhang stehen muß. In der Tat ist Essen und Trinken nichts Gleichgiltiges, es ist einesteils die zur Lebenserhaltung notwendigste Verrichtung und verdient als solche eine Unterstreichung durch das Religiöse, damit der religiöse Endzweck betont wird, daß die Erhaltung des Lebens wegen des Dienstes an Gott, wegen der von Gott gesetzten Aufgabe geschieht, und es ist andernteils etwas stark im Tierischen, Begehrlichen des Menschen Wurzelndes und bedarf als solches einer Veredlung und Heraushebung aus dem Tierischen, damit es sich nicht im Materiellen und Genüßlichen erschöpft. Der berühmte Satz: „nicht was in den Mund hineingeht verunreinigt sondern was aus ihm herausgeht" ist nur zum Teil richtig. Wohl macht die üble Rede und alles Schlechte, das der Mensch spricht, ihn unrein, aber auch das, was in den Mund hineingeht, ist nicht ohne Belang und kann unrein machen. Zu alledem kommt noch, daß eben das Achthaben auf die Reinheit des Tisches der Hausfrau, der Frau überhaupt, eine besondere Würde verleiht, ihr Verantwortungsgefühl ausbürdet und sie Rmit zur Trägerin des Hauses und seiner Heiligkeit macht. Mit alledem sollte ein Grundsätzliches der Speisegesetze festgestellt werden, aber nun ist das Grundsätzliche und seine Auswirkung in der Praxis nicht immer dasselbe. Aus einem ursprünglich gesunden und tiefreligiösen Gedanken ist allmählich ein Etwas geworben, bei dem es nach dem Gebaren mancher den Anschein hat, als verdichte und verkörpere, sich in ihm der Hauptteil der Religion, das Wesentliche des Judentums, ist ein Etwas geworden, das zu einer starken Veräußerlichung der Religion geführt hat und zu einem Achthaben auf Kleinigkeiten, das zudem Ausgangspunkt zu einer oft widerlichen Selbstgerechtigkeit, zu einem Dünkel auf den Besitz des allein geltendes Weges eines gottgefälligen Lebens geworden ist und mitunter Gelegenheit zu einerwucherischen Ausbeutung, der diejenigen nahezu wehrlos ausgeliefert sind, die mit den Speisegesetzen sich innerlich verbunden fühlen. Es ist nicht nötig, das im Einzelnen breiter auszuführen, jedermann wird wissen, was gemeint ist, und kennt die Erscheinungen, die gebrandmarkt zu werden verdienen. Den Wert des Grundgedankens berührt das in keiner Weise, seine volle Auswirkung, seine Fruchtbarkeit und seine Anerkennung aber wird dadurch gehemmt. Mußte das aber so kommen? Die Speisegesetze haben nicht immer das Aussehen gehabt, wie es sich heute darbietet. Aus ursprünglich ganz einfachen und eindeutigen Bestimmungen der Bibel, aus großen Linien der frühtalmudischen Zeit ist im Laufe der Jahrhunderte teils durch den Einfluß der politischen Entwicklung teils durch die innere Konsequenz einer fürganz andere Dinge passenden Deutungsmethode ein vielfach verschlungenes und kompliziertes Gebilde geworden, das alle jene oben skizzierte Begleiterscheinungen im Gefolge hatte. Als im vorigem Jahrhundert die religiöse Reform einsetzte, richtete sie sich zu einseitig auf den Gottesdienst, in ihm erschien das Judentum und seine religiöse Aeußerung verkörpert. Das trug t.yu dein. Wert des Gotteshauses gut Rechnung, war aver doch, wie wir heute wissen, ein Fehler. Das jüdische Leben auch außerhalb des Gottesdienstes bedurfte nicht minder der Reform. Insoweit nun die Speisegesetze ein Teil dieses religiösen Lebens sind, hatte man zu ihnen keinerlei Beziehung. Man hatte ja eben in jenen Zeiten kein inneres Organ für die irrationaler, Werte, hatte kaum ein Gefühl für sie. Bei dem Widerspruch, der zwischen der Uebung der Speisegesetze und den Erfordernissen und Bequemlichkeiten des praktischen Lebens lag, ließ mau sich infolgedessen von diesen treiben und kannte in bezug auf die Speisegesetze nur ein Entweder-Oder, ein Annehmerr so wie sie sind oderein völliges Ablehnerr, ja oder nein. Und weil man gewillt war, das ganze Leberr rational zu erfassen und vom Rationalen her höchstens dazu kommen konnte, die Speisegesetze, wenn rnan sie bereits grundsätzlich gefühlsmäßig anerkannt hatte, nachträglich vernunftgemäß zu deuten unb zu rechtfertigen, aber nicht sie aus den Tiefen heraus um ihrer selbst willen zu bejahen, ernpsand man das sozial Trennende, das in ihnen liegt, besonders schwer und kannte schon um dessentwillen, nur ein Entweder- Oder. Wir können heilte arrS einer arrdcrs gearteten Einstellung heraus wohl sagen, daß das ein Fehler war. Man Hütte den Versuch machen müssen, innerhalb der Speisegesetze selbst zu sondern, den großen Zug der biblischen Speisegesetze, die einfachen Linien der frühtalmudischen Zeit festzuhalten und die nicht im Grundgedanken liegende und nicht notwendig mit ihr verbundene Ausgestaltung der Speisegesetze ins Kleiuliche in sachgemäßer Durcharbeitung abznlehnen. Damit wäre viel gewonnen worden. Gewonnen wäre damit gewesen das Grundsätzliche der Speisegesetze, das darin besteht, daß man nicht bloß durch das Sittliche sich und das Leben heiligt, der Gedanke der Heiligung des Lebens auch durch den einfachen Vorgang des Essens, das Priesterliche der Lebensführung and) im Alltäglichen, das sozial Verbindende und Abschließende; die Bindung der Gliedy der religiösen Gemeinschaft aneinander wäre in starkem Maße erhalten geblieben, ohne daß das Abschließende, das jede Religionsgemeinschaft in sich hat, jene starke und oft verletzende Form an sich gehabt hätte, das religiöse Leben wäre einfacher und dabei großzügiger gewesen, ohne an seinem inneren Werte, seiner Heiligkeit unb seinem Metaphysischen Einbuße zu erfahren; gewonnen aber wäre vor Allem ein sehr Wichtiges geworden, das Gebet bei Tisch, die Heiligung der Sabbathe und Festtage durch Kiddusch; es ist ja gar kein Zweifel, daß dieser Teil der persönlichen Frömmigkeit in Verfall geraten ist, als bei vielen mit den: Fallenlassen der Speisegesetze das — übrigens falsche — Gefühl anfkam, ihre Lebensführung habe sich damit vom Indischen so entfernt, daß ihr Gebet bei Tisch dazu in einem zu großen Mißverhältnis stehe und wie eine Blasphemie sei. Vermieden wäre gerade gewesen das Sündengefühl, das mit dem gegenwärtigen Zustand der Uebung oder Nichtübnng verbunden ist, ohne daß die Kraft zu einer völligen Umkehr aufgebracht wird oder auch nur der ernstliche Wille dazu vorhanden ist, und in einem viel größeren Maße als gegenwärtig wäre ein Element der Einheit der Jüdenheit auch praktisch, nicht bloß theoretisch, in seiner Bedeutung unvermindert geblieben. Wie das im Einzelnen zu machen gewesen wäre, welche Normen irnd Bestimmungen zu erhalten, welche zu verwerfen gewesen wären, das ist hier heute zu erörtern nicht am Platze, setzt auch die streng fachwissenschasüiche Durcharbeitung und Erörterung voraus, hier kann nur der Gedanke an sich geäußert werden. Die Zeit war damals insofern noch günstig dafür, als man den Zusammenhang mit den Speisegesehen in der Masse der Laienwelt noch nickt in so starkem Maße verloren hatte wie heute, als die Mehrzahl noch um sie wußte, ihre religiöse und sittliche Bedeutung -zu würdigen imstande war und das Leben noch nicht das rasende, nivellierende, ihnen abträgliche Tempo hatte. Aber dafür hat unsere Zeit wieder die Erfahrung voraus, das Verständnis für den Werl der Heiligung des Lebens im Alltäglichen, den Willen zu solcher Heiligung, das Verlangen nach Heraushebung des Lebens aus dem Nivellierenden und Mechanisierenden, ein Gefühl der Leere itub deS.Verlassenseins/ das von der Ueberspannung des Individualismus gekommen ist, und dadurch mehr Verständnis für die' Notwendigkeit überindividueller Bindungen und den Willen, sich ihnen unterzuordnen; sie hat voraus einen Wunsch nach Formen und Weihe und die geschärfte Erkenntnis, daß Formen sich nicht willkürlich schaffen' und konstruieren lassen. Ob es zu spät ist, den Gpeisegesetzen durch eine Durcharbeitung und Ausgestaltung in der gedachten Art ein Feld wieder zu sichern, sie der Jüdenheit zu erhalten und dem religiösen Leben dadurch neue Mittel der Festigung zu sichern? JugerrVSereKrs-Anzeigeir W letzte Sektor

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