Mannheim
Compact Memory

Jüdisch-liberale Zeitung · 1922-06-16 · 24 (16.6.1922) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
2 (1922)
Issue
24 (16.6.1922)
Date
1922-06-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2613366-2613657-2613680--0380-2617610
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

agww-«ü"!»m».>»W»Gl»^, ’A'.'W’y-WflWtmWW» ^I>'»^»> »lDJ.MIlDWWMHYW^W MiMbemleZeitlm Grgan der Verelutgnug für das liberale Iudentlirn e. V. De-»v«prei6 burq» die Gefchasiesielle 'U lvhrNch Oltr, 15.— ««Aelmmrmer. ,. i.so gibt Me SMtgNever der Vereinigung Ist der Bezugspreis im NNtglievSbeUrage inbegriffen. Anzeigenpreis: Die 9/t cm breite JMMmeterzelie Mk. 2.— VamMenan-elgen Skk. i.«. Del Wiederholung Srmklstig. Die „IUbifch.liberale Leitungerscheint jeden Freitag und mit zwei monatlichen Beilagen, der wissenschaftlichen Leitschrist „Liberales Judentum- und den „Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft jüdisch-liberaler Iugendvereine-. Nr. 2« * 16.2unl 1922 TteBattton: Derstu W8, Ntauerstr.« (Bereinigung st» bau Nberale Suventum ». D.) Fernruf: Amt Leutrum 16» Meschtlfiestellr u. Anzelgenonnahmer Dreelaus, oteue Sraupenstr.?, Duchbrusterei LH.S«hahkg S.m.6^.: Fernruf: Amt Ding 481 und «Svo. Eümtliche Äahlungen, Postscheckkonto DreSkau n der Fa. DH. Schahkg M.m.d.th. Der heutigen Ausgabe liegt Nr. 6 der „Ilt-Mitteilungen" bei. „Secefflo ssuöaita". Von Dr. I. Goldschmidt, Offenbach. „Stinnes Hurra! Pereat Rathenau!" sollte das Machwerl Blühers eigentlich als Titel führen. Denn seine „Secefsio Iudaioa" ist im Grunde eine Apotheose von Hugo Stinnes und eine deutschnationale Verketzerung Rathenaus. Seine Verehrung für Stinnes ist so grost. wie Stinnes Reichtum, wie Stinnes Einflust. wie Stinnes Angst vor der Sozialisierung. Sttnnes Unternehmertum ist nach Blüher die Erbschaft des deutschen Kaisertums. An Stelle des Kaisers von Gottes Gnaden und dem Gegenpol: „Untertanen" tritt nach Blüher „Unternehmertum" und „Arbeitertum". Das ist nach Blüher gottgewollte Ordnung. Der Arbeiter darf me zur Herrschaft kommen, sonst „sozialisiert" er und sozialisieren darf nur der Nichtsozialist. Dast oder der Arbefter zum Sozialdemokraten, zum Sozialisten, zum Republikaner geworden, daran ist kein anderer schuld als das Judentum. Das Judentum hat die ökonomische Geschichtsauffassung erfunden und dadurch hat der deutsche Arbeiter sich erkühnt, die demokratische Republik aus den Trümmern des deutschen Kaisertums zu errichten. Der französische Arbeiter hat das Recht zur sozialen RcpuWk. denn er hat die französische Monarchie mit Leidenschaft. mit Blutvergiesten gestürzt, der d e u t s ch e Arbeiter aber hat kein Recht zur Republik, denn er hat diese nur aus ökonomischer Geschichtsauffassung gegründet und diese hat er vom Judentum. Mt dieser Bewegung vor der französischen Republik werden dann die verrücktesten gefchichtsphilosophffchen Theorien vorgetragen. die alle darauf hinauslaufen, die deutsche Republik, die Herrschaft des deutschen Sozialismus zu bekämpfen urck herabzusetzen. Und das Mttel dazu ist ihm die widersinnigste Geschichts- Philosophie. die man sich denken kann. Er geht aus von der These: Die Juden sind das auserwählte Volk, und zwar sind sie auserwählt, der Welt den Christus zu schenken. Das ist ihr weltgeschichtlicher Beruf, und den haben sie aufs beste erfiillt. Daraus aber leitet er die verruchteste Sophisterei ab. die die Geschichte kennt. Der Jude ist eben dadurch, weil er den Heiland der Welt hervorgebracht. für alle Ewigkeit gebrochen, verdammt. Nun merke Wohl: nicht o b - gleich, sondern weil. Mit der Erzeugung Jesu hat das Judentum alle feine positiven Kräfte erschöpft, seine geschichtlichen Kräfte überspannt, und was zurückblieb, ist das Pfleama. ist der Bankerott. Man bedenke einmal die Verrücktheit dieser Vorstellung, man versuche einmal die Anwendung auf andere Völker! Man stelle sich vor, das deutsche Volk habe feilte dichterische Kraft an der Erzeugung Goethes, seine philosophische an Kant, oder das englische Volk habe seine dichterische Kraft mit Shakespeare, das französtsche seinen Esprtt mit Voltaire, das italienische seine epische Kraft mit Dante erschöpft usw. Der Einzelne kann seine Kraft bei einem Zeugungsakt vergeuden, aber die Ueibertragung einer solchen Vorstellung auf ein ganzes Volk ist doch der kraffeste Blödsinn. — Aber Hans Blüher kennt sein Publikum. Der Antisemitismus hat den gesunden Menschenverstand seiner Anhänger so vergiftet, dast man ihnen das verrückteste Zeug als Geschichtsphilosophie vorsetzen kann, wenn es nur dem Judentum eine Schlappe versetzt. Der Antisemitismus ist das grösste Beibrechen am deutschen Bolksgeffte. er fft ein Attentat auf die heiligsten Güter des deutschen Volkes, ein Attentat auf dir gesunde deutsche Logik. ein Attentat auf die deutsche Moral, auf die deutsche Aesthetik — vergl. Dinters „Sünde Wider das Blut" —, ein Attentat auf die deutsche Wissenschaft und auf die Religion der Deutschen — vergl. Delitzsch ..Die «rohe Lüge". Zu welcher Moral Hans Blüher «elangt. zeigt seine These vom Offiziers-Eid: „Der Eid aus die Verfassung aber und sein Bruch fft für den Offizier eine leere Fiktion, die nur zeipt. dast man nicht weist, was Sm Preustffcher Offizier fft." (S. 51.) Nur in ganz seltenen Augenblicken tiefer Morffcher Erregung hört ein BoA aus. empirisch zu sein und wird legitim, solchen AugeMicken können Republiken geschaffen werden, die dann in Wahrheit kpw ysvos sind. Unter den Kuropäischen Völkern gibt es aber nur Vines. das wirklich das Recht hat. Republik zu sein, die französische. „Die deuffche Republik aber ist ein völlig unsinniges, geschichtswidriges MebAde, denn sie stammt aus keinem tiefen Erregungszustand schöpferischer Art. sondern aus dem Wüschen Geist." (Das. S. 52.) Man traut seinen Augen nicht. So schreibt ein Führer .er deuffchen Iuaend: Gans Blüher! Der Eid am. die Berfaffnng sek für den preustffchen Offizier nur eine leere Fiktion! So weit geht der Hast deö Stinms-Berehrers gegen die deuffche Demokrat^! Denn man täusche sich nicht! Das Judentum fft ia doch offenbar nur der „Sack", auf den man schlägt, während man den „Esck": deuffche Republik, meint. Deuffche. seid aus Eurer Hut, wahret die heiligsten Güter des deuffchen Volkes! Hört, was Hans Blüher vom Arbeiter sagt: „die Arbeiterschaft aber ist immer etwas Zweites: sie ist niemals berufen, das Reich zu regieren, sondern zu arbeiten." (S. 30.) Videant consules! Unsere Semein-epoM. Bon Dr. Walter Breslauer, Berlin. (Schluß.) Hinsichtlich des passiven Wahlrechts beantragt der Berliner Ili die Festsetzung eines Wahlalters von 25 Jahren. Man scheint dort zu befürchten, sehr bald mit Ehrenärntern in der Gemeinde überschüttet zu werden. Diese Frage fft sehr bedeutungslos. Im allgemeinen wird niemand unter 25 Jahren gewählt werden, es sei denn, dast er ganz besondere Fähigkeiten besitzt. Dann aber würde seine Wahl nichts schaden. Der letzte Absatz, der die Heranziehung aller Bevolkerungskreffe beiderlei Geschlechts zu jeder Gemeindearbeit verlangt, entbehrt nicht, wie es scheinen möchte, der sachlichen Bedeutung. Man hat den , Gemeindeverwaltungen und gerade auch den Liberalen, nicht selten vorgeworfen, dast sie eine Art Notabelnwirtschast. ein System der Plutokratie betrieben. Auch fft vielfach ein Ausschlust der Frau von den Verwaltungsstellen erfolgt. Wir werden daraus dringen,. dast dieses System, wo es besteht, aufhören must, und wollen hoffen, dast die ausgestellte Forderung sich recht bald überall durchsetzt. lieber die ftafötztd!** Leitsatzes. Krüh« W tritt der Stellung der Rabbiner und Lehrer befasst, flftt sich streiten. Es liegt zwar bereits der Beschlust eines Delegiertentages vor, der den Rabbinern Sitz im Gemeindevorstand emräurnen will, und zwar, wenn mehrere Rabbiner in der Gemeinde tätig sind, te einem der liberalen und der gesetzestreuen Richtung, aber die Hauptversammlung ist an ihn nicht gebunden.*) Die Bestimmung würde sich für die Rabbiner und zumal für die liberalen als ein Danaergeschenk erweisen. ES gilbt zunächst Gemeinden, z- B. in Württemberg, in denen die Rabbiner sogar Vorsitzende der Gemeinde sind oder bis vor kurzem waren. Man weist nicht, ob die Herren Rabbiner dieser Gemeinden mit der Fassung des Delegiertentages emverstan'den sein werden. Sehr verschiedenartig ferner fft die Loge in den Gemeinden nrit mehreren Rabbinern. Es gibt GemeirÄeN' die fast ausschliestlich liberal sind, ein oder zwei liberale Rabbiner haben urw daneben nur eine kleine orthodoxe Nebengemeinde mit eigenem Rabbiner. In solchen Gemeinden könnte jener geislliche Vertreter einer geringfügigen orthodoxen Mlnderheit Ätz rm Gemeindevorstand und Einffust auf die Geschicke der Hauvtgememde beanspruchen. Und wie ist eS denn in der Grostqemernde Berlin? Hier fft die Forderung des Delegiertentages verwirklicht, ober in einer Weise, die der Gerechtigkeit und den liberalen Interessen Hohn spricht. Hier 'hat man nämlich infolge der schematischen Einteilung der Rabbiner in nur zwei Gruppen, wo es doch 3—i oder mehr Richtungen gibt, alle Herren,^ die an einer Ovgelshnagoge amtieren, als liberale RaMner zusanrmengefastt. Diese Herren wechsln einander turnusmäßig ab. und so säst noch vor kurzem als Vertreter des liberalen Rabbinats ein Herr im Gernemdovorstand, der einer der Führer der süldischen Mttelpartet fft. und die Liberalen bekämpft, wo er nur kann. Diese Beffpiele zeigen, dast das Gebiet für eine allgemeine Regelung ungeeignet ist. und dast es genügen must, wenn wir aussprechen. den Rabbinern soll eine ihrer Bedeutung als geistige Iühver einer Religionsgemeinschst angerneffene Stellung eingeräumt werden. Diese Stellung wird in den meisten Fällen die sein, dast der RaMner oder einige der Rabbiner im Gemeindevorstand Sitz haben. Gkne allgemein? dahingehende Forderung aber ist von Uebel. Es fft ferner in den Leitsätzen noch hervorgehoben und kann nicht genug unterstrichen werden,^ dast wir für Rabbiner und Lehrer Freiheit in der Betätigung ihrer religiösen und wissenschaftlichen Ueberzeugung in Lehre und Leben verlangen. In einer Gemeinde, in die der Vorsitzende unserer Bereinigung werbend gekommen ist. wollte man von religiösem Leben, zumal vom Gottesdienst überhaupt nichts wissen, und in einer anderen nicht weit davon verlangte man vor allem einen tatkräftigen Rabbiner, der aber nicht fo liberal sein dürfte, dast er etwa gar am Sabbath einen Spazierstock trüge. Ich habe mich nur ge¬ *) ist aber beigetreten, wie die veröffentlichten Thesen ergeben. D. Red. wundert, dast diese Erfahrungen nicht m ein und derselben Gemoinde gemacht wurden. Noch verlangt man vielfach von den RaMnern und Lehrern die Befolgung aller möglichen rituellen Vorschriften. auch qe-gen deren Ueberzeugung, von denen man sich selbst ohne weiteres dispensiert, und man verlangt. waS noch schlimmer ist. vom Rabbiner die Vertretung von Lehren und Gesinnungen, die man selbst als überholt ablehnt. Eine derartige Vergewaltigung der Gewissensfreiheit fft illiberal und unwürdig. Sie must von wahrhaft liberalen Kreisen bekämpft werden, wo irgend sie sich zeigt. Der Leiffatz über die Gemeindebeamten zeigt wieder deutlich den Wandel der Zeiten. Lebenslängliche Anstellung und entsprechende Besoldung sind heute allgemein anerkannte und berechtigte Forderungen der Beamtenschaft« Die Thesen von 1914 hielten es für wichtig, die Dienstaufsicht des Gemeindevorstandes zu betonen. Das Berliner Gemeindeprogramm von 1920 hat daneben mit Recht die Einsetzung einer unparteiischen Instanz für Streitfälle verlangt, und diese Forderung ist übernommen. Es konnte natürlich nicht Aufgabe sein, im Rahmen der Leiffähe ein besonderes Progrcmrm für liberalen Kultus auf,zustellen. Die Kommission hat sich hier mit Recht mit einer Vertveffung aus die Richtlinien begnügt. SelbstverstäMich soll damit nicht zum Ausdruck kommen, dast diese Mchtlinien unabänderlich seien, das haben sie selbst niemals sein wollen. Bis zur Mänderung sind sie aber für uns mastgebend und auch bei der gemeindepolitffchen Betätigung zu Grunde zu legen- Dast der Religionsunterricht mit di« wichtigste Aufgabe der iüdffchen Gemeinde ist, fft an die Spitze der Leitsätze über Schulwesen und Wissenschaft des Judentums gestellt. Dies wich in unserem Kreise Mdersprnch sicherlich nicht herausfordern. Schon der nächste Satz aber führt auf ein höchst streitiges Gebiet, zur Zrage der jüdischen Schule. ES ist Ihnen ja bekannt, dast in liberalen Laienkwisen die jüdffche Ähnle fast allgemein abgelehnt wich, wahrend^ in Lehrev- und Rabbinerkreisen die Errichtung jüdffcher Volksschulen vielfach befürwortet wftd. Es geschieht dies jedoch, soweit ich gesehen habe, fast durchweg aus pvaftischen ErwaMngen von zeitlicher und örtlicher Bedeutung, nicht auf Grund sachlicher Anhängerschaft zur Konfessionsschule. Auch in den Kreisen der liberalen Rabbiner und Lehrer Wird daher das Ziel der Bolksgemernidenbewegung der Zionisten nicht gebilligt, die grundsätzliche Trennung nämlich der indischen Jugend von der andersgläubigen durch Errichtung eines Systems Mischer Unterrichtsanstalten vom Kindergarten bis zur Universität. Das ist ein rein nati'onal-jüdischeS Ziel, in dessen Ablehming. ia in dessen enffchiedener Bekämpfung wir alle, die wir die Zukunft der deuffchen Iudenheit nicht in Palästina suchen, zusammenstchen können. Diese Gesinnung ist in dem folgenden Leiffatz« niedevgelegt. Es folgt die Forderung, dast der Religionsunterricht pädagogisch ausgebildeten Lehrern übertragen und. fachmännisch beauffichtigt werden, soll. Da damit nicht dem ierrigen Rabbinern, die auf Gnmd früherer Anschauungen nicht pädagogisch ausgebildet sind, die Ausübung ihres Amtes entzogen werden soll, so wird' ein Zusatz, den schon die Kommffsionsfassung enthielt, dahin zu machen sein, dast künftig auch bei der Ausbildung der Rabbiner der pädagogischen AusbiDung Rechnung getragen werden soll. Es fft ferner bervorzuheben. in welcher Weise ein liberaler Religionsunterricht gestaltet werden soll. Nach schwierigen Verhandlungen sind diejenigen Iormeln über den Mligionsunterricht und ebenso über den hebräischen Unterricht gefunden worden, die in der Vorlage niedergelegt sind und die den liberalen Anschauungen'enffprechen sollen. Vermutlich werden auch jetzt noch die Gelehrten unter einander uneinig sein. Wenn von ihnen andere Fassungen vorgeschlagen werden, so werden sie erwogen und wird ihnen Rechnung getragen werden. Wesentlich fft die Hervorhebung des Grundsatzes, dast für die liberalen Kreffe überall Unterricht im Sinne des forffchrittlichen Iudeirtums zu schaffen und sicher zu stelleir ist. Dast die Gemeinde die Wissenschaft des Judentums fördern und religiöse und wissenschaftliche Bildtingsbestrebungcn unterstützen soll, bedarf keiner weiteren Begründung. Desgleichen fft nicht nötig, näher auszuführen. dast die Gemeinden sich dem Beerdigungswesen (unbeschadet deS Wirkens prwater Gesellschaften unter ihrer Aufficht) und' der sozialen Hilfstätigkeit im weitesten Sinne und nach den Grundsätzen moderner sozialer Iüfforge zu widmen haben. Die Einzelnen erfüllen damit nur die Gebote ihrer Religion, der jüdffchen Ethik. Auch die Finanzpolitik der Gemeinden darf nicht übergangen werden. Man hat vielfach beanstandet, dast gevads jüdische Grostgemeinden mit liberaler Verwaltung ein pluiokratisches Besteuerungssystem ausgobildet hatten. 8a» den Leistungsfähigen nicht enffprecheiwzu den Gemeind^ AvaendvereinS-Anreiaen 8^ letzte Sette.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.