Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 2 (1922)
- Issue
- 15 (14.4.1922)
- Date
- 1922-04-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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- -zcury 0tgcm der Vereinigung für das liberale Judentum e. V. Nezuasprel« durttz Die «efchafsstell» ‘Mü&rKft 9Rf.u.~ «mzelnummer. . . 1.30 QFÜr die aMtglleber der Vereinigung ist der Bezugspreis im rMltgNedSbeltrage inbegriffen. Anzeigenpreis: Die L»/, ctn breite aNiNimeierzeil» 9IM.150 AamiNenanzelgen 3Tlf. 1.-. Sei 2blederholungLrmvbigung Die „Jüdisch-liberale Leitung" erscheint jeden Freitag und mit zwei monat- Nchen Beilagen, der wissenschaftlichen Zeitschrift „Liberales Judentum" und den .Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft jüdisch-liberaler Jugendvergine". 9te6ortlon: »erlln VS, Oftaucrftr. 33 (Derntnlgung fit» das liberale Judentum e.D.) Fernruf: Ami Zentrum idg SefchllftSstelle u. Anzeigenannabmer DreSlaus, Neue Sraupenstr. 7, »uchdrutkerel LH. SchatzM <L.m.b^h.r Fernruf: Ami Ning 43t un6 4600. «ilmtliche Äohlunge«. Hostscherllont» DreSlau 37 brr Fa. LH. Dchatzkg ».«noch. Nr. 15 14. April 1922 2. Jahrgang Pessachgeöanken. Bon Rabbiner Dr. Bog elfte in, Breslau. „Du sollst deinen Sohn an jenem Tage belehren: Um deswillen, was Gott mir getan, als ich aus Aegypten zog." In den verschiedensten Wendungen und Beziehungen kehrt das Schriftwort in der Pessachhaggada wieder, bildet es den Mittelpunkt der Hausandacht am Sederabend. Mit diesem Wort wird die Anweisung begründet, ungefragt denjenigen zu belehren, der nicht zu fragen verficht; dem Frevler gegenüber, der sich selbst ausschließt. wird das „Ich" betont: und an einer dritten Stelle wird mit Bezug auf dies Schriftwort ausgesprochen, daß in jedem Zeitalter die ägyptische Erlösung nicht als etwas längst Vergangenes, nicht als bloße Erinnerung angesehen werden soll, sondern von neuem innerlich erlebt und persönlich empfunden werden muß. Das sagt sa auch jenes andere Wort der Haggada, daß ohne die ägyptische Erlösung noch wir und unsere spätesten Enkel Sklaven des ägyptischen Tyrannen fein würden. j Es ist ein grandioser Gedanke, daß am Ansang der Geschichte Israels die Befreiung durch Gott steht. Nicht schärfer und wuchtiger konnte die religiöse und sittliche Bedeutung der Freiheit zum Ausdruck gebracht werden. Die Freiheit ist gottgewollt und gottgeschaffen. Ist sie am An» fang der Geschichte ein G e s ch e n k Gottes, so ist sie weiterhin die ewige religiös sittliche Aufgabe, das ewige Ziel. das erst mit der Vollendung der Menschheit erreicht wird. Denn Gott gibtuns nichts alsbloßes Geschenk,sonderndasi st dieGabeGottes. daß wir es uns selb st erringen. Dazu ist die Erinnerung der Ausgangspunkt. Aber die Bedeutung der geschichtlichen Feste des Judentums liegt so recht eigentlich nicht in der geschichtlichen Erinnerung, sondern in der geschichtlichen Hoffnung; und die Verwirklichung dieser Hoffnung ist unsere Aufgabe. Dieser gerecht zu werden, ist aber nur möglich, wenn uns die geschichtliche Erinnerung eigenstes Erlebnis wird, wenn wir die innere Beziehung auf uns und unsere Zeit zu finden wissen. Das war ja der Inhalt der Unterredungen in jener Peflachnacht in Bne Brak. Aber können wir iit unserer Zeit der Not das Fest der Befreiung innerlich, persönlich erleben? Unsere Vorfahren haben es vermocht, und in vorbildlicher Weise haben die Psalmendichter es uns gezeigt. Gibt es doch kaum ■ einen Psalm, der in Klage und Jammer oder auch im Gebet um Hilfe endet: säst ausnahmslos klingen auch die Klagepsalmen in Gewißheit der Rettung, in Dank und Jubel aus. Den Psalmisten war eben das Gebet ein religiöses Erlebnis, in der Bitte erlebten sie die Erfüllung und konnten darum in aller Not jubeln, weil ihnen seelisch die Rettung nicht Zukunftshoffnung, sondern Gegenwartsgewißheit war. Das ist der tiefste Grund für den unzerstörbaren Optimismus des Judentums. Nach einer seelisch öden Zeit suchen die durch das grausige Kriegserlebnis erschütterten und aufgewühlten Menschen Religion. Au Stelle übersteigerter verstandesmäßiger Nüchternheit sehen wir vielfach übersteigerte Gefühlsschwärmerei. Aber diese Romantik, die die Vergangenheit verklärt, kann aus die Dauer nicht Befriedigung schaffen. Es gilt vielmehr, die Synthese zu finden, den Einklang von Verstandesmäßigem und Gefühlsmäßigem. Diese Synthese finden wir aber nur, wenn wir das Gut der Vergangenheit mit unserm persönlichen Gegenwartserleben zu einigen wissen. Die Kraft der Religion ist zum großen Teil darin begründet, daß sie in der Vergangenheit wurzelt. Aber auch hier gilt, was die Pessachhaggada vom Pessachseste sagt, die Religion darf niemals bloße tote Erinnerung werden, sondern etwas Lebendiges urtb lebendig Wirkendes sein. Wenn wir beten: „Einser Gott und Gott unserer Väter", so bekennen und betonen wir den unlöslichen Zusammenhang mit der Vergangenheit, aber ebenso nachdrücklich die Unmittelbarkeit des religiösen Gegenwartsbewußtseins. Denn wie alle religiösen Bestrebungen zur Unfruchtbarkeit verurtellt sind, wenn sie nicht aus der Devgangenheit schöpfen, so ist bloße Vergangenheitsreligion unwirksam. Die Religion soll und muß uns, die lebenden Menschen. erfassen. Darin liegt die Berechtigung und die Notwendigkeit des religiösen Liberalismus. Echter religiöser Liberalismus ist kein Beguemlichkeitsjudentum, er fordert vielmehr, richtig verstanden, ein außerordentlich hohes Maß persönlichen religiösen Verantwortlichkeitsgefühls eines jeden Einzelnen. Wir brauchen veliHöse formen und Sinnbilder, aber sie müssen lebensvolle Wirkung üben können. Darum läßt Frömmigkeit und läßt Liberalismus sich nicht abmessen nach dem Maße erfüllter oder beseitigter religiöser Formen, sondern ist Sache de8 Seelenlebens. Es gibt sehr fromme Liberale, wie es sehr unfromme Orthodoxe gibt. Dieses religiöse Verantwortlichkeitsgefühl muß zum Ausdruck kommen in der tatkräftigen und opferbereiten Mitarbeit an den Aufgaben der Gesamtheit, in der Betätigung im Gemeindeleben, in der Förderung der gemeinnützigen Anstalten. Wir wollen einen Gottesdienst, der jüdisch-traditionell ist. aber andererseits uns und unseren Kindern lebendiae Religion gibt. Dazu ist aber erforderlich. daß wir selbst den Gottesdienst aufsuchen. daß uns nicht mit mehr oder weniger Recht entgegenqehalten werden kann, daß diejenigen. für die wir Aewderungen im Gottesdienst herbeiführen wollen, von diesem Gottesdienst ja doch nicht Gebrauch machen. Wir brauchen in dieser schweren Zeit doppelt notwendig opferwillige Unterstützung unserer wissenschaftlichen Anstalten, unserer theologischen Hochschulen. Denn wenn unsere Wissenschaft aus Mangel an Mitteln versiegt, muß unser religiöses Leben veröden. Das deutsche Judentum braucht einen vorzüglich durchgebildeten Rabbinersland und einen ebensolchen Lehrerstand. Und wir brauchen die tatkräftige Mitarbeit aller an den großen Aufgaben unserer Gemeinden und unserer Gesamtheit. Abraham Geiger, unser großer Führer, hat einmal gesagt, daß das Wichtigste ist die „Reform der Anschauungen"; dann ergibt sich alles Weitere von selbst. Mag dies Peffachfest dazu beitragen, religiöse Verinnerlichung und religiöse Freiheit in den Seelen zu festigen! So kann es der Ausgangspunkt einer neuen, besseren Zukunft werden für das Judentum und für den religiösen Liberalismus im Judentum. MW MM (Mnftplitif*) tit der von der Hauptversammlung der Bereinigung für das liberale Judentum am 4. Januar 1922 angenommenen Fassung. Von Dr. W. Breslauer. Berlin. 1. Staatsrechtliche Stellung der jüdischen Gemeinde. Wir erstreben die Ausgestaltung der jüdischen Gemeinde als autonomer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des § 137 der Reichsverfassung. Wir verlangen daher insbesondere für Preußen alsbaldige Beseitigung des Iudengesetzes von 1847, - Wir stehen auf dem Boden der Beschlüsse des Gemeindetages vom'23. Januar 1921 und verlangen die gesetzliche Anerkennung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes als der öffentlich rechtlichen Gesamtorganisation der jüdischen Gemeinden. Wir erstreben die Zusammenfassung aller Juden eines jeden Ortes zu einer alle Richtungen umfassenden Gemeinde. 2. Aufgabenkreis der Jüdischen Gemeinde. Wir treten für die Erhaltung der jüdischen Gemeinden als Religionsgemeinden ein. Die Aufgaben der Gemeinde sind religiöser und sozialer Natur. Alle auf Umwandlung der Gemeinden in nationaljüdische Volksgemeinden gerichteten Bestrebungen bekämpfen wir. 3. Verfassung und Verwaltung der Gemeinde. A. Gemeindeorgane. Wir verlangen, daß die Genieindekörperschaften nach der Zahl ihrer Mitglieder den Aufgaben der Gemeinden gewachsen sind. Wir fordern Wahl des Vorstandes durch die Gemeindevertretung (Repräsentantenversammlung). Wahl der Gemeindevertretung durch alle volljährigen Gemeirwemitglieder beiderlei Geschlechts nach allgemeinem, gleichem, geheimem und direktem Wahlrecht, gemäß den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems. Oertlicher Regelung Vorbehalten bleibt die etwaige Bestimmung einer Karenzzeit für zugewanderte Gemeindemitglieder. Doch soll die Karenzzeit nicht länger als ein Jahr betragen. Wählbar für beide Gemeindekörperschaften soll jeder sein, der das Wahlrecht zur Gemeindevertretung besitzt. Wir verlangen Oeffentlichkeit der Sitzungen der Gemeindevertretung und gemeinsamer Sitzungen beider Gemeindekörperschaften. Der Gemeindehaushalt soll durch übereinstimmenden Beschluß beider Gemeindeorgane festqestellt werden. Zur Erledigung der einzelnen Aufgaben der Gemeinden sollen die-Gemeindemitglieder aller Bevölkerungskreise und beiderlei Geschlechts in möglichst weitem Umfang gleichberechtigt herangezogen werden. *) Wir stellen die Fülle der Anreounaen für praktische Gemeindearbeit, die die vorstehenden Leitsätze enthalten, hiermit zur Diskussion und werden auch das entsprechende Referat des gleichen Herrn Verfassers demnächst zum Abdruck bringen. _ Die Schriftleitung. Fugendvereins-Anzeige LM" letzte Seite. "M» 8. Rabbiner und Lehrer. Ihnen ist eine ihrer Bedeutung als geistige Führer einer Religionsgemeinschaft angemessene Stellung einzuräumen. Den Rabbinern, in rabbinerlosen Gemeinden den Lehrern, insbesondere ist Sitz im Gememdevorstand einzuräumen, und zwar, wenn mehrere Rabbiner in der Gemeinde tätig sind, je einem der liberalen und der gesetzestreuen Richtung. Wir verlangen für Rabbiner und Lehrer Freiheit, m der Betätigung ihrer religiösen und wissenschaftlichen Ueberzeugung in Lehre und Leben. 0. G e m e i n d e b e a m t e. Wir verlangen lebenslängliche Anstellung der Gemeindebeamten nach einer Probezeit. Die Besoldung soll auskömmlich sein und den Bezügen entsprechender Beamtengrupven der Politischen Körperschaften angepäßt werden. Wo das nicht möglich ist, soll die Gesamtorgamsation eintveten. Die Dienstaufsicht steht dem Gemeindevorstand zu. Die Schaffung einer unparteiischen Instanz für Streiffälle ist zu fordern. 4. Kultus und Ritus. Wir verlangen die Verwirklichung der Forderungen, die in den „Richtlinien zu 8nem Programm für das liberale Judentum über Kultus und Ritus enthalten sind. Wir heben hervor, daß in allen Fragen des Kultus und Ritus, insbesondere bei Ausgestaltung de8 Gottesdienstes. erhebliche Minderheiten nicht maiorisiert werden dürfen. Wo irgend möglich, soll vielmehr durch geforderte Einrichtungen den verschiedenen religiösen Richtungen Rechnung getragen werden. 5. Schulwesen und Wissenschaft des Judentums. Wir erachten die Sorge für die Weckung und Stärkung des religiösen Bewußtseins dev jüdischen Jugend durch den Religionsunterricht und Förderung der Jugendbewegung für eine Hauptaufgabe der Gemeinden. - Dagegen bekämpfen wir die Bestrebungen, die auf Trennung der jüdischen Jugend von der andersgläubigen durch Errichtung eines Systems jüdischer Unterrichtsanstalten vom Kindergarten bis zur Universität abzielen. Soweit Religionsunterricht in öffentlichen Schulen besteht oder eingerichtet wird, verlangen wir volle Gleichberechtigung des jüdischen mit dem christlichen Religionsunterricht. Der Religionsunterricht soll pädagogisch ausgebildeten Lehrern übertragen und fachmännisch beaufsichtigt werden. Bei der Ausbildung auch der Rabbiner ist diesem Erfordernis Rechnung zu tragen. Er soll die Heranwachsende Jugend zu sittlicher Lebensführung und religiöser Weltanschauung, zu Ueberzeuoungstreue und lebendiger Anteilnahme am religiösen Leben der Gemeinde erziehen. Ueber- K all ist für die liberalen Kreise ein Religionsunterricht einzurichten. der Verständnis für die Entwickelung des Judentums weckt und die reiferen Schüler unter unbefangener Anerkennung der Wissenschaft in die Fragen der Weltanschauung und in di« religiösen Probleme der Gegenwart einführt. Der hebräische Unterricht hat dem Verständnis des Gottesdienstes zu dienen und eine Einführung in die Quellen zu ermöglichen. Wir verlangen, daß die Gemeinden die Wissenschaft des Judentums fördern und religiöse und wissenschaftliche Bildunqsbestrebungen nach Kräften unterstützen. Wir empfehlen die Herausgabe von Gemeindeblättern durch Gemeinden oder Gemeindeverbände. 6. Beerdigungsweseu. Die Gemeinden haben das gesamte Bestattungswesen, einschließlich der Vornahme religiöser Weihchandlungen bei Feuerbestattungen zu ordnen, unbeschadet des Wirkens privater Beerdigungsarsellschaften, die der Aufsicht der Gemeinde unterstehen. 7. Soziale Hilfstatigkeit. Wir erstreben die Ausgestaltung der Hllfstätigkeit der Gemeinden im Sinne moderner sozialer Fürsorge. Hierzu gehört eine je nach den Verhältnissen der einzelnen Gemeinden bemessene, möglichst umfassende Fürsorge für Witwen und Waisen. Arme, Kranke, wirtschaftlich Gefährdete und sittlich Verwahrloste durch unmittelbares Eingreifen der Gemeinde und Unterstützung der. bestehenden privaten Wohlfahrtseinrichtungen, deren Zentralisierung herbeizuführen ist. Bei der sozialen Tätigkeit der Gemeinden ist der Ausschluß Fremder unstatthaft. 8. Finanzpolitik der Gemeinden. Wir verlangen eine steuerliche Heranziehung der Ge* meindemitglieder zu den Gemeindeaufgaben nach dem Verhältnis ihrer wirffchaftlichen Kräfte. 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