Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 1 (1920-1921)
- Issue
- 52 (16.12.1921)
- Date
- 1921-12-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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.?• »» . ’..*ir^^.J'"'< "T-" 1M-7 fottdera auch dre chrkstttche, deren Geldbedarf noch ddttstvrder' ist. längst die Steuern ein-ezosten. I. Die Neugestaltung der Kirchensteuer. Die Regelung dc8 Kirchensteuerrechteist Sache der landesrechtlichen Gesetzgebung. In Preußen gilt für die evangelischen Kirchensteuern da- Gesetz vom 26. Mai 1905 und für die katholischen das vom 14. Juli 1905. Dagegen sind die Beiträge zu den Synagogengemeinden nach tz 56 de- Gesetzeüber die Rechtsverhältnisse der Juden vom 93 Juli 1847 durch das Gemeindestatut zu regeln. Nach ßß 9.11 der genannten Kirchensteuergesetze dürfen Kirchen« steuern erhoben werden in Form von Zuschlägen zur lande-rechtlichen Einkommensteuer (Prruß. Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 nebst Novellen vom 19. Juni 1906 und 26. Mai 1909) und zu den Realsteuern (Grund« Gebäude- und Geloerbesteuern); dagegen sind unzulässig Zuschläge zur Ergänzungssteuer (allgemein Bertnägen-steuer genannt) zur Wandergewerbe- Betriebs- und WarenhauSsteuer. Die wichtigste und wesentlichste Grundlage für die Kirchensteuer war jedoch stets die Einkommensteuer: auch die meisten Statuten der Shnagogengemeindan benutzten diese ausschließlich als Grundlage für ihre Beiträge. Die Einkommensteuer der Länder wurde jedoch durch da§ Reichseinkommensteuergesetz vom 29. März 19L0 (R.-G.-Bl. S. 359 ff.) beseitigt. An ihre Stelle trat vom 1. April 1920 ab die ReichSeinkoMmensteüer. Damit war für die Kirchensteuer die wesentlichste Grundlage entzogen., Tine neue wurde geschaffen durch das LairdeSsteuergesetz (Reichsgesetz!) vom 30. März 1920 (R.-G.-Bl. S. 420 ff.), welchein § 15 bestimmt: Die Religionsgesellschaften des öffentlichen RechtS (dazu gehören auch die Synagogengemeinden) sind berechtigt. Zuschläge zu den Reichs steuern zu eicheben, die an die Stelle der bisherigen Lande-- oder Geineindesteuern getreten sind. Damit trat an die Stelle der landesrechtlichen Einkommensteuer die Reichseinkommensteuer. (In Bayern ist das Kirchensteucrrecht bereits neu geregelt durch das ReligionSgesellschaftliche Steuergesetz vom 27. Juli 1921.) Während der Uebergangszeit trat für Staat mtfc Religionsgesellschaften eine Schwierigkeit dadurch ein. daß die Reichseinkommensteucr nicht mehr wie die Preußische Einkommensteuer nach dem geschätzten Einkommen des laufenden Kalenderjahres. sondern nach dem tatsächlichen Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres veranlagt wird (§ 29 des ReichS-Eink.-St.-G.). Die Veranlagung für das Jahr 1920 konnte däher erst im Jahre 1921 vorgenommen werden. Um nun keine Unterbrechung in den Steuereingängen, nämlich zwischen Steuerjahr 1919 und .1921, eintreten zu lassen, bestimmte tz 56 Abs. 2 des Reichs-Eink.-St.-G.. daß bis zu der ersten Veranlagung auf Grund des neuen Gesetzes vorläufig die letztveranlagten Landeseinkommensteuern zu entrichten seien. . Es entstanden nun erhebliche Rechtsb^enkLN, - ob. auch die Religionsgesellschaften durch Zuschläge zu den vorläufig weiter erhobenen Landesrechtlichen Einkommensteuern vorläufige Kirchensteuern erheben dürften. Sie wurden im bejahenden Sinne behoben und die Einziehung einer vorläufigen Kirchensteuer für 1920 (wohl gemerkt nur für dieses eine Jahr), durch Erhebung von Zuschlägen zu der vorläufigen Einkommensteuer für 1920 auf Grund besonderer Kirche»,gcsetze angeordnet. Besondere Schwierigkeiten bereitete die Frage für die auf Gemeindesahnngen beruhenden Synagogcubeiträge. Nach langwierige,» und schwierigen Verhandlungen im Reichs-Finanzministerium wurde der Gemeinde Bteslau gegenüber durch Bescheid des Reichsfinanz« Ministers vom 21. August 1920 die Frage ebenfalls bejaht. Noch größere Schwierigkeiten waren zu überwinden für die E i n z i e h u n g der vorläufigen Kirchensteuer für 1920. da inzwischen auch die Einzichungsbehörden durch 9edcnftei der JVtdtecfteii JtinderfitÜfef die Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (R.-G.- Bl. 1993 ff.) andere geworden waren. Auf diese Schwierigkeiten soll nicht weiter cingeganggn werden, nachdem in Breslau die vorläufige Kirchensteuer für 1920 für alle Religionsgesellschaften — allerdings mit recht erheblichen Kosten für die Ki rchengemeinden — eingezogen ist. Nachdem sich die Religionsgesellschaften auf diese Weise Steuereingänge während des Steuerjahres 1920 gesichert hatten, konnten sie ebenso wie das Reich während des Steuerjahres 1921 auf die Nachzahlungen infolge der endgültigen Kirchensteuer-Veranlagurrg für 1920 (beruhend auf der endgültigen Einkommensteuer für 1920) und auf die Eingänge der vorläufigen Kirchensteuer für 1921 rechnen. Denn durch die Novelle zum Neichs- Cink.-St.-Ges. vom 24. März 1921 war inzwischen bestimmt worden, daß regelmäßig die für ein Steuerjahr festgestellte Steuerschuld (endgültige Steuerschuld) zugleich als vorläufige Steuerschuld für das folgende Rechnungsjahr gilt (8 30 d. Nov.). Aber diese sehr um* Thttflreidji und verwickelte Novelle mit ihrer segensreichen Begünstigung des Existenzminimums, der kinderreichen Familien und der über 60 Jahr alten Rentner hat im Zusammenhang mit der bereits erwähnten Neueinrichtung der Finanzbehörden die Veranlagung für das Steuerjahr 1920 derart verzögert, daß die Religionsgesellschaften noch längere Zeit nach Ablauf des Kalenderjahres 1921 die beiden auf dieser Veranlagung beruhenden Steuereiugängc, nämlich die endgültige Kirchensteuer für 1920 und die vorläufige für 1931. tverden entbehren müssen. DaS Finanzamt BreSlan hofft, bis Ende Januar 1922 das Beranlagungsgeschäft für das Steuerjahr 1920 beendet zu Haben. Denn erst nach Beendigung des Beranlagungsgeschäfteö erhalten die Religionsgesellschaften von» Finanzamt Mitteilung über den Gesamtbetrag des Steuersolls der politischen Gemeinde. Sie müsien alsdann eine jede den Anteil ihrer Glaubensgenossen an denr Gesamtsteuersoll schätzen und gewinnen dadurch einen Maßstab für Bemessung ihrer Steuerzuschläge (vergl Erlaß des Min f. Wissenschaft rc. vom 4. Juni 1921 — Amtsbl. d. Reg. in Breslau. Stück 36 — für die kath. Kirchengemeinden, Erlaß d. Reichs-Finanz-Min. vom 1. Juli 1921. für die evang. Kirch.-Gem. und vom 9. November 1921 — III. R. 31187 —- für die Syn.-Gem.). die alsdaun zur kirchen- und staatsaufsichtlichen Genehmigung au bringen sind. - Wegen dieser Berzpgerung.Mht das Reich dje vpr« läufige Einkommensteuer für 1920 bis auf weiteres weiter elu. Empfiehlt es sich nun zur Bebebung des dringenden Finanzbedarfes der Religionsgesellschaften (Aufbesserung der Beamtengehälter!) auch die vorläufige Kirchensteuer Von 1920 weiter einzuziehen? Dabei soll unterstellt werden, daß diese Einziehung gesetzlich zulässig ist. Die Frage läßt sich nicht beantworten. ohne daß man zunächst über die Tin-tehungsbehörden der Kirchensteuer ein klares Bild gewonnen hat. (Fortsetzung folgt.) »—i ■i.jumg.w.uf. die Majestät -es Rechts. Zuschrift. 'Sehr geehrte Redaktion! Gestatten Sie mir. zu dem mich betreffenDen Leitartikel in Nr. 51 Ihrer geschätzten Zeitung eine kurze Erwiderung: Zunächst meinen Dank dafür, daß Sic mein vaterländische- Gefühl herauSstreichen und bemüht sind, mich nachdrücklichst vor falscher Beurteilung zu bewahren. Ich ersehe aus dieser Ihrer Bemerkung, daß cs auch unter den Lesern der „Jüdisch-liberalen Zeitung" noch welche gibt, die mich trotz der in den Svalten Ihrer Zeitung so oft zum Ausdruck gekommenen Gefühle, die ich für mein deutsches Vaterland und für meine oberschlesiiche Heimat hege, gründlich mißverstehen. Wie ich das Schicksal gerade Tberschlesiens empfinde, geht ja auch aus »»»einem durch einen crhcblickzen Teil der schlesischen Presse gegangenen, auch in der „Jüdisch liberalen Zeitung" seinerzeit veröfsentlichten Gedichte „Mein Heimatland" hervor. Nun zur Sache: Sie hätten, so schreibt dem Sinne nach die Schriftleitung. das Wort vermißt, „das wir laut in die Welt hiizausrufen wollen", das Wort von dem maßlosen Unrecht, das uns angetan sei! Wie sagte ich doch wörtlich damals in meinem Artikel: „Der Ratibover Pfarrer und Führer des oberi'chlesischen Zentrums, Ulitzka, dessen imponierend schöne, schlanke Priestergestalt in Verbindung mit seinen tief in die Herzen dringenden Worten, in denen er das nt a ß l o s e Unrecht, das uns angetan . . . in die Welt hinausschreit. Genügt das nicht? Sie schreiben ferner, ich hätte ein Wort für die Stellung finden müssen, die Deutschland künftig dem Unrecht gegenüber einzunehmen hat. Sie verzeihen vielmals, aber das gehörte nicht in meinen Artikel, der eine jüdische Frage in einer jüdischen Zeitung behandelte. Wie ich dem deutschen Rechtsstandpunkte stehe, geht aus meinen Worten „Das maßlose Unrecht" anschaulich hervor. Die Rechtsverwahrung des Reichskanzlers ist etwas rein formelles und ändert absolut nichts an dem v o r l ä n f-i g e n unabänderlichen Schicksal meiner armen Heimat. Diese Tatsache aber bedingt Loyalität dem neuen Staatswesen gegenüber. Unter Loyalität verstehe ich aber — das ist gewiß Ansichtssache — nicht nur negatives, sondern auch positives Verhalten. Gestatten Sie mir auch noch die Bemerkung, daß sich der Vertreter des abzutretenden Gebietes auf der letzten Hauptversammlung des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Herr Mittelschullehrer Stern aus Kattowitz, ebenfalls völlig auf den Loyalitätsstandpunkt stellte und daß auch von maßgebender deutscher Seite derselbe Standpunkt vertreten wird. Uebersehen wird auch, daß ich in meinem Artikel schrieb: „Mitarbeit . . was aber nicht ausschließt, das Deutschtum fest im Herzen zu behalten und sich d e n Verbänden und Organisationen anzuschließen. die sich die Förderung dieser Arrfgabe su eigen machen." Was will man also von mir? Zum Schluß eine kurze Bemerkung noch: Es gibt Leute, die lassen den Verstand ganz aus dem Spiel und operieren nur mit dem Gefühl. Zu denen rechne ich vor allen die. die heute kurz nach dem entsetzlichen und gründlich Verlorenen Kriege nach neuem Dlutöevgießen schreien, an denr sie selbst teilzunehnien meistens nicht gewillt sind. Es gibt andererseits wieder solche, die jegliches Gefühl ausschalten „und nur Verstandes mäßig Vorgehen". Auch VaS ist nreines Erachtens falsch. Ich persönlich rechne mich der Kategorie zu, die versucht, bei Wahrung alles Gefühlsnräßigenr auch dem Realen, der Wirklichkeit, den Tatsachen gerecht zu werden. Berlin, den 9. Dezember 1921. Ihr ergebener Dr. Felix Hei mann. Zug -em Reich. Ordentliche Hauptversammlung der Bereinigung für das liberale Judentum in Deutschland. I Am 3. und 4. Januar findet in Berlin (Logenhaus, ' Kleiststraße 10) die Hauptversammlung der „Vereinigung wmmmm Hastara Wajjischlach. Entsprechend d.r Tora-Vorlesmig von vrr endgt!ug«n Trennung der Brüder Jakob nnd Esau ist die Haftara daS rinzige Kapitel des »kleinen Propheten" Ol'ad^a, das den UMergang der Esau-Nackkommen, d.-r Edonitter, verkündet. ES verkündet ihn als Strafe für das unverwandtschaftliche Verhalten der Erwmiter t':im Fall Jerusalems, das Israel um so weniger verstehen konnte, als es selbst aus dem Auge durch die Wüste der Feindschaft gegen den Bruder Edom mit großen Opfern ausgewtcken war. (4. B. M. 20. 14-21). — Di« Prophetie hat sich erfüllt: Die arabischen Beduinenstämme, »rüher von Edom zur HeereSfolge und „Freundschaft" gezwungen, vernichteten bei i'hr:rn Vordringen nach Westen im 5.-3. Jghrh. das Reich der Edomiter und zwangen dies« zur Auswanderung in den Süden Palästinas: und dort unterwarf sie um 120 v. u. Z. Johann Hurkau (woraus ,'ich vielleicht der letzte Vers der Haftara bezieht). — Tauemden Wert hat das Stück, auch für uns, durch die echt jüdisch« Lehre, daß es sich am Ende bitter rächt. Verwandtschaft geringzuschätzen. dem sterbenden Löwen noch einen Fußtritt zu versetzen nnd aus dem Fall eines Mitmensch«« Kapital zu schlagen: Gelbst verdientes Unglück heischt Mitleid. und Mensch, auch der am tiefsten gesunken« nicht, der nicht noch einmal seine Stund« «Aebt'1 — Per Text ist s«hr verdarben; wir behandeln ibn frei, z. T. nach der Parallelst,''!« J«r. 49. Wir hörten Kunde von Gott. Botschaft gesandt »u den Völkern: »Ausl Sammelt euch wider Edom! «Ir ziehen pnn Kamps gegen ihn'.* Ann mach' ich dich zum Neinsten der Dölker; gar keine Bedeutung behältst du! Dich bat doin Hochmut verführt, weil du in FelSklüsten hausest. Du nistest «ms Höhen und denkst im Herzen: »Wer stürzt wich m Boden!" Doch horstetest du auch hach wie de« Adle«, — ich hol' dich herab, spricht dev Äen! Wenn Diebe dich heimsnchten, — sie raubten. biS sie zufriede»! Wenn Winzer übe, dich kanten, — si« ließen Nachlese übrig! Wie aber wird Gdom dnrcknvühlt. sein Geheimstes erbrochen! Uedee Sie Grenze sagt dich dein Bruderpack! Si« betrogen dich, — und es glückte, die ^reundesstppe'. Die legten unter dir Fallen, und drr rnerktest nichts! So tilg' ich die Ksttgen von Edom, die VorNcht ans Esans Bergen, Nnd Leman« Helven zerschellen, und EsanS Gebirge wird menschenleer! D» schlugst deinen Bruder Jakob: dafür deckt d'ch Schande und ew'ge Vernichtung! An» Tage, da du kalt fernbliebst. als Freurde plünderten seinen Schatz, Als Heiden sprengten seine To« und losten um Jerusalem, — Da wardst du wie einer von ibnen! . Du durstest am Schicksalstag deines Bruders nicht r>uicfm. Nicht über Juda jubeln. als es dahinsank. Nicht deinen Mund ausrettzen an» Tag seiner Not, — Nicht gehn ins Tor meines Volkes am Tag seines Unglücks, Nicht ansebn mit L»»st sein Leid am Tag seines Un. «lückS, Nicht greifen nach seinem Gut am Tag skincs Unglücks,— Nicht stehn am Straßenkreuz, seine Flieh'nden zu fällen, Nicht seine Letzten ausliefern am Tage des ElendS! Run naht der GertchlStag GotteS für all« Völker. — Ntw Wie d« getan, wird dir getan, die kommt auf den Kopf dein Lobn! D« -echtest ans meinem heiligen Berg, — so zechen die Völker bei dir. — Sie Werden tttnken nnd schlingen wie nie zuvor! — Doch auf Zion- Berg bleibt ein Nest, der wird heilig heißen. U»rd Jakobs Haus verjagt seine einstigen Jäser! Wie Feuer wird Jakobs Haus dann, Josesö Haus Flamme. Und Es:u«s Haus wird das Reisig. das niederbrennt! Berzestrt wird-, und keiner entkomrnt vom Hause Edoms. — Der Herr verheißt es. Ja, Helfer ziebn auf Zions Höhe, die lickten Eiaus Ber^e. — Und der Herr erhält dann die Herrschaft! Fuchs. Buchbesprechung. Lion Wolff, Awne sikkoraun Grabstein - Inschriften Verlag von Gustav Engel, Leipzig. 1921. (Breis 24 Mk.) Der in den weitester» Kreisen bekannte Prediger Lton Wolfs in Tempelburg (Pommern) hat uns ein neues Werk' chen beschert. Noch als SiebenundsiebztgjLhriger ist er unermüdlich tätig — in seiner Gemeinde und auch literarisch. (Vor zwei Jahren erschien von ih»n in demselben Verlag: 50 Jahre Lebenserfahrungen ei»»es jüdischen Lehrers m»d SchriflsteTlers.i Bei L'on Wolfs paart sich ideales Streben mit ausgeprägt praktischem Blick. Wir verweisen nur auf seine Jl»»iversal- Agende", die als treffliches H-andbubei vielen Rabbinem »lnd Lehrer»» seaenSrcicke»» Nutzen gestiftet hat. 2luck das vorliegett.de Werkchen dürfte eine »fühlbare Lücke'" auSfüllen. Bon Bearnten in kletirersn Gern rinden wird sicherlich - eine größere Auswahl Gräbinsckristen (ungefähr 400) dankbar begrüßt »verdrM. Außer anderen hat a»'ch d!°r in Magdeburg wohnende ftüberc Aultusbeamte A. Z a d e ck , ein ausg«' zetchneter Hebräist. Beiträge beigesteuert. Jede hebräische In 'chri't ist »nit deutscher Ueber'etzu»»a vcrlel'en. aüßcrdem finden Och von Seite 132—167 „Kurze Inschriften" nur in deutscher Sprach«. So mancher kann in den schwersten Stunden des Lebens, die an ein e»»tsckwundenes Gstick erim»ern, in dieses Büchlein sich vertieken, um daraus Trost und Erhebung zu schöpfen. Der rührige Verlag »'«rdierit für die schön« Ausstattung des Buckes besondere Anerkennung. Wir wünschen dem Werkchen weite Verbreitung. Sp. — M.