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Jüdisch-liberale Zeitung · 1921-10-14 · 44 (14.10.1921) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
1 (1920-1921)
Issue
44 (14.10.1921)
Date
1921-10-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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3üM<fH$ercuc3ntung Die „Äüdisch-iiberale Leitung" erscheint jeden Freitag und lostet durch die Voft oder durch die Geschäftsstelle bezogen, vierteljährlich Ml. 4.- Sinzeinummer 40 Vs. Lavlungen aufVostscheckkonlo Breslau 433S7, Jüdischttberale Leitung, Kalfenverwaltung, S.Lover, Breslau i Redaktion und SefchSft-stelle Breslau 3 Reue Sraupenstraße 7,1. Annahmeschiust für Berichte: Montag mittag Sprechstunden der Gchriflleltung: Montag bis Arettag 12—1 vorm, in brr Geschäftsstelle. Annavmeflvlutz für Anzeigen: Dienstag Wh Die 3'/, em breite MINimeterzetle kostet so Pf., Familienanzetgen ssVf. BeiWlederdolungErmäßigung «.Tarif Nr. 44 Breslau, den 14. Oktober 1921 1. Jahrgang MMMMkMWkMMWWMWMWWWWMMWW lr bitten unsere Abonnenten höflichst - um Aberweisung -er Vezugsgebühr j : für das 4. (Quartal 1921 auf i Postscheckkonto Vreslau I Nr.45ZS7, E.Bayer, j Kaffenverwaltung -erjüöisch-liberalenIeitung j vom 20. Oktober ab werden öle Beiträge durch; Nachnahme eingezogen. \ Wegen des Laubhüttenfestes erscheint die nächste Nummer des Blattes am Freitag, den 28. Oktober. Zum Hüttenfest. Bon Gcmemderabbiner Dr. Vogel stein. Breslau. Es ist ein Beweis für die Urwüchsigkeit des Empfindens unserer Borfahren, daß sie unmittelbar nach den gewaltigen Eindrücken des Neujahrs- und Versöhnungstages mit gleicher innerer Anteilnahme das Fest der Freude gefeiert haben. Wenn der Versöhnungstag zu Ende war, ging ntan unmittelbar vom Gotteshaus daran, wenigstens symbolisch, den Bau der Hütte zu beginnen. Unsere Zeit ist seelisch etwas anders eingestellt. Unsere Vorfahren ließen das Große nicht unvorbereitet auf sich wirken, den ernsten Festen geht die Vorbereitungszeit voraus. Aber mit den großen Eindrücken ist der Abschluß gefunden und der Sinn wieder frei für neue, ganz anders geartete Eindrücke. Wir lassen große Eindrücke gern ohne Borbereitung an uns kommen, aber wir lassen sie gern anöklingen und nachhallen, Werl sie dann erst wirksam werden. So ist der Versöhnungstag uns noch nicht verklungen, wenn das Hüttenfest uns ruft. Darunter leidet hie Feier des Hüttensestes. Und doch ist es ein Fest, dessen überreicher Inhalt für Geist und Gemüt auch des modernen Menschen viel gibt. Wenn es das Fest der Freude ist, so ist doch im Judentum auch jede Freude aus ernstem Grunde erwachsen. Dazu hat uns nicht erst ein hartes geschichtliches Schicksal gebracht. Wäre dies der Fall, so hätte jede Freude und jeder Frohsinn ertötet sein müssen. Vielmehr ist die Sehnsucht und das Bedürfnis nach Freude so mächtig, daß es allen harten geschichtlichen Erfahrungen trotzt. Aber die Freude ist ernst. Das tritt am deutlichsten in dem wundervollen Buche zutage, das für das Herbstfest bestimmt ist, dem Buch Koheleth. Es ist recht wenig gekannt und desto mehr verkannt. Viele halten es für ein unfrommes, um nicht zu sagen gottloses Buch, und andere legen es bei Seite, weil offenkundige Widersprüche darin sind. Die meisten meinen, der Verfasser sei ein Pessimist gewesen, es sei das biblische Buch, das den Pessimismus predigt. Nichts ist verfehlter als solche Beurteilung Koheleth ist kein Pessimist und ist kein Gottloser. Freilich, wem Frömmigkeit nur die naive Gläubigkeit, nur die unbedingte Unterwerfung unter die Glaubenslehren und die Vorschriften der Religion ist, wem jedes Denken und jeder Zweifel für unfromm gilt, der hat für die Religiosität Koheleths kein Verständnis. Wir haben alle Achtung vor der einfachen, naiven Gläubigkeit, die alles hinnimmt, wie es nun einmal ist, weil die Religion es lehrt. Aber höher steht uns die in eigenen seelischen Kämpfen errungene und immer von neuem behauptete Religiosität, die dann auch allen Stürmen zu trotzen vermag. Nicht der Zweifel ist unfromm und unreligiös, sondern unreligiös ist nur, wer den Zweifel nicht zu überwinden imstande ist. Der Gott, den man davor schützen muß, daß seine Bekenner über ihn und seine Lehre Nachdenken, der hat keine Gewalt über starke Seelen und zwingt sie nicht zur Ehrfurcht. Das aber ist Koheleths Frömmigkeit. Er sieht das Leben mit klaren Blicken an, ohne alle Illusionen, ohne sich über die Mängel zu täuschen. Was vielen irriger Weise das Ende seiner Erwägungen scheint — „alles ist eitel" —, das ist tatsächlich fast der Ausgangspunkt. Alles betrachtet er und alles denkt er durch, ohne jede Rücksicht und ohne Scheu. Und stets kommt er zu der Erkenntnis, daß mit all seinem Denken denn doch noch nicht das Rechte gesunden ist. So führt sein Buch schließlich zu der Lösung: Gott fürchten und seine Gebote wahren ist der ganze Inhalt des Menschenlebens. Eine Fülle von wertvollen, tiefen Worten finden wir auf seinen Gedankenwegen. Darunter eines, das auch den Sinn echter Freude verdeutlicht: „Auch die Ewigkeit hat Gott den Menschen ins Herz gelegt." Wir leben wohl im Augenblick, aber nicht für den Augenblick, unsere Freude ist leer, wenn sie nur augenblickliche Lust ist. Mer Ewigkeitsgedanken und Ewigkeitswerte in das Leben getragen, vermögen dem Augenblick Dauer, der Freude Bestand zu geben. So wird uns Zukunft lebendig in der Gegenwart. Darauf deutet die Hütte als Sinnbild des Hüttenfestes: Friede und Arbeit und die messianische Zukunft, von der im Propheten wie in der talmudischen Deutung von dem Feste als für alle Völker gültig die Rede ist. Heute klingt es uns fast wie ein Märchen mitten in den Sorgen des Augenblicks. Es ist kein Märchen, sondern Zukunftszuversicht, die das Fest neu in uns beleben mag. LibersllMlls und MW m Mbium. Von Gemeinderabbiner Dr. Felix Goldmann, Leipzig. In der Nummer 39 dieser Zeitung schreibt Herr I. Wolfssohn in einem längeren Artikel folgenden Satz: „Wichtiger erscheint schon die Frage, ob der Rabbiner beratende oder gar beschließende Stimme bei den Borstandssitzungen haben soll. Für den religiös Liberalen kann es wohl keinen Einwand gegen die Zuziehung des Geistlichen als Berater und in Kultusfragen auch als beschließendes Mitglied geben. Etwas anderes ist es mit reinen Verwaltungssragen." Es sei anerkannt, daß diese Sätze nicht mehr den vorrevolutionären Herrenstandpunkt atmen, der den Rabbiner als Angestellten des Gemeindevorstandes behandelte und ihn von jeder Mitarbeit ausschloß. Befriedigen können sie aber keineswegs, wenn sie in den reinen Verwaltungsfragen das Milwirkungsrecht des Rabbiners wieder einschränken wollen. Der liberale Rabbiner verlangt weder in allgemeinen noch in religiösen Fragen ein unbedingt ausschlaggebendes Votum oder ein Veto. Er beansprucht lediglich, in jeder das Gemeindeinteresse berührenden Frage die Möglichkeit tot StellungnaHme z« haben. Errom alsa Mitglied des Vorstandes fein und sine jedes andere Vorstandsmitglied in jeder Repräsentantensitzung erscheinen dürfen. Solange das in manchen Landesteilen gesetzlich nicht zulässig ist, verlangt er, zu jeder Vorstands- und Repräsentantensitzung mit beratender Stimme hinzugezogen zu werden. Es ist bedauerlich, wenn von liberaler Seite noch irgendwelche Einwendungen gegen diese selbstverständlichen Forderungen erhoben, werden. So lange das Judentum R e l i g i 0 n s gemeinde ist, muß den Vertretern der Religion ein Mitwirkungsrecht an den Beschlüssen eingeräumt werden. In jeder anderen Religionsgemeinschaft ist das völlig selbstverständlich, bei Katholiken und Protestanten ist der Geistliche sogar Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Die Rabbinerversammlungen erheben ihre Stimme in diesem Sinne Jahr für Jahr, der aus Laien und Rabbinern zusammengesetzte erweiterte Vorstand der liberalen Vereinigung hat e i n st i m m i g in diesem Jahre sich zu der Forderung bekannt, aber geschehen ist fast nichts. Außer einigen Mittelgemeinden, zu denen Halle, Dessau und Darmstadt gehören, hat nur Berlin wenigstens zu allen Vorstandssitzungen je einen Vertreter der konservativen und der orthodoxen Rabbiner hinzugezogen. Es ließe sich wohl verstehen, wenn man in einer nationaljüdischen Volksgemeinde den Rabbiner nicht ex officio Mitglied des Vorstandes sein ließe. Da aber unsere liberalen Gemeinden sich dem Vorwurf, sie seien Volksgeweinden, nicht werden aussetzen wollen, ist es nicht recht verständlich, warum sie sich nicht des sichersten Mittels bedienen, um diesen Argwahn zu zerstreuen, und dem Rabbiner die ihm gebührende Stellung geben. Wie eine mühsam konservierte Ruine wirkt zumal heute die Stellung des Rabbiners, die nur mit einenr gewissen Euphemismus als unwürdig bezeichnet werden kann. Alle anderen Berufe haben chr Recht erhalten. In der Schulverwaltung haben die Lehrer sich ihr Recht erkämpft, in der Justiz bestimmen die Juristen, über ärztliche Angelegenheiten Mediziner. Bei der Straßenbahn oder der Bauverwaltung hat selbst der geringste Arbeiter sein Mit- WMMln ju Vmls«. Montag, den 17. und 24. Oktober finden wegen des Laubhüttenfestes keine Veranstaltungen statt. Freitag, den 21. Oktober 1821, abends S'/r Ahr in den Räumen der Spinoza-Loge, Schweidnitzer Stadtgraben 9, I: WW SteitaoabenHufatmtiinft. Zutritt nur für Mitglieder und deren Angehörige. bestimmungsrccht. Ueberall sucht man die Verwaltung zu erleichtern, indem man den Fachmann heranzieht. Nur in der Verwaltung religiöser Gemeinden, aber auch nur jüdischer, schließt man den Fachmann aus. Ueber jüdische Angelegenheiten, auch über religiöse und pädagogische, entscheiden in erster, zweiter und letzter Instanz Kaufleute, Juristen, Mediziner und Techniker! Es ist. wirklich schwer, keine Satire zu schreiben. Ich bin vierzehn Jahre im Amte, und da ich mich von jeher viel mit Standesfragen beschäftigte, habe ich reiche Erfahrungen über die Verhältnisse in fast allen Landesteilen Deutschlands gesammelt. Ich kenne alle Einwände, die man gegen die Beteiligung des Rabbiners macht, in ihrer ganzen Fadenscheinigkeit. In erster Reihe steht da der Vorwurf, daß er von der Verwaltung weniger verstehe als andere Vorstandsmitglieder. Ein seltsamer Vorwurf! Warum soll der — noch dazu akademisch gebildete — Rabbiner weniger Fähigkeit zur Verwaltung haben, als ein Kaufmann, ein Arzt oder selbst ein Rechtsanwalt? Daß ganz große Gemeinden ihre hauptamtlich' angestellten Verwaltungsbeamten haben müssen, ist ganz selbstverständlich. Was aber mittlere und kleine Gemeinden anbetrifft, so habe ich gewiß ganz ehrliche Achtung vor dem guten Willen und dem Arbeitseifer der Borstandsmitglieder. Dennoch steht es aber fest, daß der sachverständige Rat des Rabbiners, der in jüdischen Dingen denn doch weiter und klarer steht, als der von seinem Gewerbe meist vollauf in Anspruch genommene Laie, sehr häufig dort eine weitausschauende jüdische Gemeindcpolitik veranlassen würde, wo heute weiter nichts geschieht, als daß die Dinge ordnungsgemäß und reibungslos erledigt werden. So glänzend ist denn die Verwaltung unserer Gemeinden doch nicht, daß sie nicht jede Förderung freudig begrüßen müßte! Ich könnte manches Beispiel von sehr mißlungener Gemeindepolitik ansühren, wo durch den sachverständigen Rat des Rabbiners ganz andere Ergebnisse hätten erzielt wxrden-können. Ueberdies steht in einer religiösen Gemeinschaft alles in einem mehr oder weniger hervortretenden Zusammenhänge mit der Religion, so daß an sich der sachverständige Rat gar nicht entbehrt werden kann, stchüld marf wirklich in jeder Frage alle Möglichkeiten zur Erzielung der besten Erfolge erschöpfen will. Wenn wieder zartfühlende Freunde den Rabbiner von jedem Einfluß aus die Verwaltung fernhalten, um ihn nicht mit irdischen und materiellen Kleinigkeiten zu belasten, und ihn seiner eigentlichen geistlichen Aufgabe ganz zu erkalten, so dankt zwar der Patient für die rührende Fürsorge. Sie ist ihm aber kein Ersatz dafür, daß die unwürdige Stellung ihm die Führung seines Amtes unendlich erschwert und ihm das Ansehen mindert. Wenn der Rabbiner aus der Zeitung erfährt, daß seine Gemeinde den Bau einer Synagoge beschlossen habe — auch das ist vorgekommen —, so müssen sich doch bei jedem, der den Dingen nicht so ganz nahe steht, eigentümliche Vorstellungen über die Wertschätzung ergeben, die eine jüdische Gemeinde für ihre Lehrer und „Führer" hat. Von dem Eindruck auf die nichtjüdische Oeffcntlichkeit will ich gar nicht reden. Sie wird aber noch immer — heute gewiß nicht bewußt und mit Willen — in der Richtung beeinflußt, die einst der Berliner Gemeindevorstand anbahnte, als er der Staatsregierung gegenüber die Rabbiner verächtlich als „Kauscherwächter" bezeichnete. In manchen Gemeinden hat man — und der Wille zum Entgegenkommen sei ehrlich anerkannt und begrüßt — den Rabbiner bei der Beratung der religiösen und Unterrichtsangelegenheiten hinzugezogen. Dieser Zustand ist aber im Grunde noch schlimmer als der des völligen Ausschlusses von der Gemeindeverwaltung. Denn es muß der Quell ewiger Konflikte und steten Mißtrauens sein, wenn der Rabbiner nicht von großer Geduld und äußerst zurückhaltendem Takte isÜ Was ist eine religiöse Angelegenheit? Hierüber bestimmt nicht etwa der Vertreter und Kenner der Reli^ g i 0 n, sondern der aus L a i e n gebildete Vorstand selber! Man stelle sich einmal vor, es würde in der Staatsregicrung die Frage entstehen, ob etwas in die Sphäre der Justiz oder der Verwaltung gehöre. Wer gibt den Ausschlag? Theologen und Lehrer ganz gewiß nicht! Aber den Schluß, daß — ebenso wie der Jurist und Berwaltungsbeamte entscheidet, in welches Gebiet eine Staatsangelegenheit gehört — auch der Rabbiner wenigstens mitbestimmen muß, was religiöse Angelegenheit sei, macht eine jüdische Gemeinde noch nicht. Der Vorstand dekatiert — auch dieses Beispiel ist in einer kleinen Gemeinde passiert — daß eine Einschränkung des Schächtens keine religiöse Angelegenheit sei!! Sollte aber der Rabbiner sich beschweren wollen — er tut es natürlich nicht — so ist keine Instanz dazu vorhanden. Der Vorstand entscheidet als Richter in eigener Sache in erster und letzter Instanz. Ein auf die Dauer ganz unmöglicher Zustand!

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