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Jüdisch-liberale Zeitung · 1921-07-22 · 33 (22.7.1921) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
1 (1920-1921)
Issue
33 (22.7.1921)
Date
1921-07-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Züöischllberale Zeitung Die jüdisch-liberale Zeitung" erscheint jeden Srettag und kostet durch die Vost oder durch die Geschäftsstelle bezogen, vierteljährlich Mk. 4.— Einzelnummer 40 Vf. äaftlunoen aufjzostfcderkkonto Breslau 4S3ü7,2adifchltbrralr Lettung, StaffrnverwaNuno, S.Dager, »reslaur iniiHiinr -ra inni Redaktion und Geschäftsstelle: Breslau 3 Reue Graupenstraße 7,1. m 11 um fniiirimiir Annahmefchiust für Berichte: Slköntag mittag Sprechstunden der Schriftieltung: Montag bis Freitag 12—1 vorm, in der Sefchüftostelle. Annahmefchiust für Anzeigen: Dienstag früh Die 3l/i cm brette MiNimelerzeile kostet 60 Pf., Famlllenon»r1grn40pf. DelMederboiungSrmLstigung N.Tarif Nr. 33 Breslau, den 22. Lull 1921 1, Jahrgang HIHIHI ^%4tc bitten unsere Monnenten höflichst um Liberweisung -er Vezugsgebühr für -as Z. Quartal 1-L1 auf Postscheckkonto Breslau i Nr. 45 387, G. Bayer, Kajsenverwaltung -er jü-isch-liberalenZeitung vom 25. Juli ab werden die Beträge durch Nachnahme eingezogen. MkMWMWM«ll«M lllIHVIHIIIIIIMWIlllNIlIHMinil ID Untergang? Bon Rabbiner Dr. Sigfrid Behrens, Güttingen. Die großen Bewegungen, die die Völker Europas durchtoben, werfen ihre Wellen tief hinein in die Kreise des Judentums. Eng verbunden mit den: Geschehen der Welt, kann es sich nicht loslösen von dem mächtigen Gesetz, das mit feinem ehernen Gebot, mit seiner ehernen Klammer die Gesamtheit in seinem Bann hält. Die Enttoickelung, die durch das Unglück des europäischen Bruderzwistes über tins gekommen ist, können wir nicht zurückdämmen, keine starke Persönlichkeit, keine hinreißende Beredsanrkeit kann durch die Macht des Wortes dem Sturm Einhalt gebieten, der uns umtost. Die Müdigkeit, die uns bedroht, die Hoffnungslosigkeit, die wir durchleben, kann nicht einmal übertönt werden durch die Stimme, die in dunklen Stunden die Not der Gegenwart übertäuben möchte. Es nützt uns nichts, wir müssen den Tatsachen klar ins Auge sehen und die Frage entscheiden, ob wir mit frischem Mut zu neuen Ufern Een Weg uns bahnen, oder dem Untergang uns verschreiben, zu dem nicht nur der Irrweg vergangener Jahre, sondern auch die Meinung unserer Zeit hinzutreiben scheint. Wäre es nur ein Spiel mit Worten, es könnte erträglich scheinen, aber es scheint weil verbreitete Meinung, die dem Spruch des Fatums sich zu beugen bereit ist. Man muß gestehen, daß diese Anschauungsweise unser Zeitalter bemerkenswert charakterisiert. Wenn das die Zeichen unserer Geistesrichtung geworden sind, dann freilich graben sie dem Lebenswillen, dem Arbettsmut und dem Idealismus das Grab, dann sind sie die letzten Ausläufer einer Stimmung, an .deren Erzeugung ganze Geschlechter in törichter Verblendung, in beklagenswerter Verkeimung menschlicher Ziele und Aufgaben gearbeitet haben. Wie aber können wir, die Söhne des Judentums, solchen Vorstellungen Raum geben. Die ganze Geschichte unseres Stamnies ist ein einziges wildes Aufbegehren gegen den Spruch des Schicksals, den Menschenwillen diktiert, ein einziger Kampf des Geistes gegen die Widrigkeit der Lebensbedingungen, eine Auflehnung des Idealismus gegen die Uebermacht nationalistischer Gesinnung. Auf die Behaglichkeit des Daseins scheint freilich niemand verzichten zu wollen, denn diese Mitel vermag erfinderischer Geist und rühriger Arbeitswille noch aufzubringen. Aber wir erleben eine geradezu niederzwingende Abkehr von all den kulturellen Überlieferungen, die bisher die deutsche Judeuheit ausgezeichnet haben. Wie die Träger des allgemeinen Bürgerstandes, waren ihre Glieder Hüter auch des Geistes, der m unserer Gemeinschaft um seiner selbst willen gepflegt wurde, waren sie ein sehr wichtiges Glied in der großen Kette tu rer, die das Geistesleben stützten, die Pflege humanitärer Ideale durch glänzende freiwillige Leistung':' ermöglichten. Die deutschen Juden waren in ihren wissenschaftlichen Schöpfungen, in ihren philanthropischen Organisatiorren, tu ihrer lebhaften Anteilnahme an dem kulturellen Hochstande der jüdischen Gemeinschaft geradezu führend und vorbildlich. Und was erleben wir jetzt? Alle unsere Anstalten geraten in eine Not, die nicht zu beschreiben und nicht aufzuhalten ist. Mühsam nur erhalten sie sich noch aufrecht, kaum sind sie in der Lage, die unbedingt erforderlichen Ausgaben noch aufzubringen. Noch sind sie vielleicht zu vornehm, um den ganzen Stand chres Unglücks zu enthüllen, um die Hoffnungslosigkeit zu offenbaren, die in eine rettungslose Zukunft weist. Die Folgen werden wir erst verspüren, wenn die Pforten der Wissenschaft, der Erziehung, 'der Menschenliebe sich schließen müssen, weil das Geschlecht der Gegenwart sich ihnen versagt in der Verkennung seiner allgemeinen, seiner jüdischen Pflicht und Verantwortung. Tief werden es die jüdischen Gemeinden empfinden, wenn sie nach Männern vyn jüdischer Bildung, jüdischem Wissen und jüdischem Herzen sich 'umsehen werden. Die kläglichen Löhne, die sie Rabbinern und Lehrern bieten, werden die junge Welt abschrecken, diesen unerläßlichen Berufen sich zuzuwenden, wenn sie sehen, daß die Mittel wohl reichlich vorhanden sind, der Wille sie aufzubringen aber aus mangelnden! Opfermut und mangelnder Verantwortlichkeit abgelehnt wird. Auch die trefflichste Organisation wird zwecklos sein, lvenn die jüdischen Gemeinden ihr eigenes religiöses Leben verwahrlosen lassen. Schon sind die ersten Anzeichen dafür da. Schon schließen alte, bewährte wissenschaftliche Anstalten ihre Tore, ohne daß ein lauter Wderspruch hörbar wird. Wie rverden wir dästehen in den Augen der Welt, die uns achten wird, solange nur wir die wissenschaftliche und humanitäre Pflege unserer Ideale aufrecht erhalten. Was uns not tut, sind Führer, die immer wieder auf unsere zunehmend^ geistige Verelendung ihren Finger legen und in entscheidender Stunde die Judercheit der Welt aufrufen zur Schaffung e^nes Kulturfonds, um inmitten der Judenheit das Judentum zielbewußt zu retten. Die geistige Not pocht in nie geahntem Maße arr unsere Tore. Das Schicksal, die Würde, die Zukunft des Judentums als geistige, sittliche, religiöse Macht ward in unsere Hand gegeben in banger Stunde. Mit uns fällt sie, mit uns wird ie sich heben. Vrckeant consules. . . . MD.>tbMlll DlipMn )ll MM. DienStag, den 2«. Juli 1921, abends 8 Uhr: Ailllttliches Bflfammcnfein tat WptrellMnnl* Wltnig. Zu allen Veranstaltungen sind Freunde und Anhänger unserer Bewegung als Gäste willkommen. Mentum unü Toüesstrafe. Von Dr. Walter B r i n i tz e r - Chemnitz. In unseren Tagen herrscht der gleiche Streit über Abchaffung oder Beibehaltung der Todesstrafe, wie schon im alten Israel. Bei der bevorstehenden Neugestaltung des deutschen trafrechts ist es von höchster Bedeutung, sich darüber klar zu werden, ivelche Stellung wir zur Todesstrafe einnehmeu sollen. Es bedarf daher keiner Begründung, über Judentum mrt> Todesstrafe zu handeln. 1. Die T o d e s st r a f e im I u d e n t u ln. Du sollst nicht morden (2 Mos. 20, 3). Das vorzüglichste Gut des Menschen ist das Leben. Ans dieses Geschenk, das der Mensch von Gott empfing, hat er ein Recht, das ihm niemand rauben darf. Solange die Israeliten auf Palästinas Boden einen selbständigen Staat bildeten, hatte nur der Gerichtshof das Recht und die Pflicht, todeswürdige Verbrecher mit dem Tode zu bestrafen. Die Todesstrafe lvird in der Bibel u. a. anqedroht: 1. Mof. 9,6. 2. Mos. 21,12,15—20, 22,17. 3. Mos. 20,2,10, 24,16. 4. Mos. 15,35, 21,9, 35,30,31. 5. Mos. 13,6, 17,2, 18,22, 19,13,15 flg., 21,18, 22,23, 22,20,24. Ueberall, wo es in der Bibel heißt: er soll getötet lverden, sein Blut über ihn, er soll ausgerottet werden, ist Todesstrafe gemeint. Als todeswürdige Verbrechen konnnen danach namentlich in Frage: Mord, Schlagen und Verfluchen der Eltern, Menschenraub, Gotteslästerung, Ehebruch, Blutschande, Götzendienst, falsches Prophetentum, öffentliche Entweihung des Sabbaths. Je nach dem Grade der Strastvürdigkeit der Verbrechen sind vom Gesetz vier Todcsarten festgesetzt: 1. Steinigung, 2. Verbrennung, 3. Tötung durch dds Schwert, 5. Erwürgung. Ueberall, wo in der Schrift eine Todesstrafe vorkomnrt, ohne Angabe der Todesart, ist der Erwürgungstod gemeint. 1. S t e i n i g u n g. Der Verurteilte wurde mit gebundenen Händen vom Richtplatz, der zwei Mann hoch war, von einem der. Zeugen des Verbrechens hinuntergestürzt. Ueberlebte er diesen Sturz, so warf der zweite Zeuge einen Stein aufs Herz, erfolgte auch dann nicht fein Tod, so bewarfen ihn alle Anwesenden mit Steinen (Sanh. 6. Kap.). 2. Verbrennung. Der Verurteilte wurde in einen Mistboden gestellt, der ihm bis zu den Knien reichte; hierauf wickelte man einen harten Strick mit weicher Umhüllung um seinen Hecks; einer zög den Strick nach der einen, ein anderer nach der entgegengesetzten Seite, bis der Berbreä)er seinen Mund aufsperrte, in den man ein glühendes Bleistäbchen warf, das bis zu den Eingeweiden gleitete und sie verbrannte (Sanh. 7, 12). 3. Die Tötung durch das Schwert bestand darin, daß nian den Kopf des Verbrechers mit dem Schwerte abschlug ('Sanh. 7,3). 4. Die Erwürgung ging so vor sich, daß der Verurteilte bis zu den Knien in einen Mistbodezr gesteckt wurde und ein Strick, der — um den Schmerz zu lindern — mit einer Weichen Umhüllung umwickelt war, um seinen Hals gelegt wurde und ein Zeuge des Verbrechens nach dieser und ein anderer nach jener Seite solange zog, bis der Verurteilte seinen Geist aufgab (Sanh. 7,3). Schon im Talmud herrschte Streit über die Berechtigung der Todesstrafe. Während die berühmten Gesetzeslehrer R Tarphon und R. Akiba geradezu aussprachen: „Wären wir im Synhedrium gewesen, es wäre niemals ein Mensch hingerichtet Wochen", so erwiderte R. Simeon ben Gamliel: sie würden die Mörder in. Israel vennehrt haben (Makkoth Mischna I 10). Dieser Streit herrscht heute gerade noch so. II. Die To des st rasen in derGegenwart. Abgesehen von Sondergerichten ist die Todesstrafe heute noch in vier Fällen, in diesen allerdings als einzige Strafe, vorgeschrieben, nämlich 1. für vollendeten Mord, 2. Hochverrat durch Mord und Mordversuch am Staatsoberhaupt, 3. vorsätzliche Gefährdung fremden Eigentums, Lebens oder Gesundheit eines anderen durch Anwerrdung von Sprengstoffen, falls dadurch der Tod eines Menschen verursacht rmd dies vom Täter voraussehbar war, und 4. die Veranstaltung und Anführung eines Streifzugs zum Zwecke des Sklavenraubs, falls dadurch der Tod einer der Personen verursacht worden ist, gegen die der Stveifzug unternommen war. Es ist also im Vergleich zur Bibel ein geringes Anrvendungsgebiet. Es sei hierbei daran erinnert, daß aber Frankreich noch 1810 mehr als 115 Fälle todeswürdiger Verbrechen kannte (Vidal, cours droit criminel 4 eck. Nr. 458). Die Todesstrafe wird durch Enthauptung vollzogen. Dies geschieht meist mit dem Fallbeil bezw. Fallschwert; in Preußen außer der Rheinprovinz und Hannover mit dem Beil, in Hannover mit dem Fallschwert, in der Rheinprovinz mit dem Fallbeil. Schwangerschaft und Geisteskrankheit hemmen die Vollstreckung. Die Hinrichtung erfolgt in einem umschlossenen Raum bei beschränkter Oeffentlichkeit vor Gemeinderepräsentanten. Die Zahl der Hinrichtungen in Deutschland schätzt nran auf etwa ein Zehntel der Todesurteile. Auch der Vorentwurf zum neuen deutschen Strafgesetzbuch 'behält in Uebereinstimmung mit dem englischen, französischen, amerikanischen, österreichischen Recht die Todesstrafe bei. Nicht mehr bestcht die Todesstrafe in Italien (1890), San Marino (1848), Holland (1870), Norwegen (1904), in fünfzehn Schweizer Kantonen (1874), in Rumänien (1Ö64), Portugal (1867), Guatemala, Honduras, Nicaragua, Costa Rica (1880), Venezuela (1864), Ecuador, Brasilien, in vier Staaten von Mexiko und endlich in fünf Staaten der nordamerikanischen Union, nämlich Michigan (1846), Wisconsin (1653), Rhode Island (1852), Maine (1887) und Kansas (1907). Rußland kennt die Todesstrafe nur bei politischen Verbrechern, im übrigen ist sie seit 1753 abgeschafft. In Belgien ist seit 1863, in Finnlarch seit 1826 kein Todesurteil mehr vollstreckt worden. liiW'libMlrr iWliSvneln zu Bttlta. Sonntag, den 81. Juli 1921: Vormittagsspaziergang nach dem Grunewald. Treffpunkt ö13 Zoologischer Garten» Stadtbahnsteig. Abfahrt 9». Rückkehr gegen 2 Uhr.

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