Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 14 (1934)
- Issue
- 67 (21.8.1934)
- Date
- 1934-08-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Berlin Dienstag, 21. August 1934 Preis 20 Pfg. Nr. 67 — 14. Jahrgang Sur Seattles giibeitfaim unb religiösen Stuf bau Herausgeber:Hanns Loewenstein Dle »»Jüdisch-liberale Zeitung« erscheint zweimal wöchentlich * Dienstags und Freitags Land ohne Judenfrage Drei Millionen und Sechstausend Von unserem Sonderberichterstatter Hans Samter Kopenhagen, im August. Das Land Dänemark ist klein. Mit seinem fruchtbaren Ackerland, das die beste Milch, die beste Butter und die'besten Eier wohl ganz Europas liefert, und mit seiner lebensprühenden Hauptstadt Kopenhagen umfaßt es nur etwa drei Millionen Einwohner, bestenfalls ein paar tausend oder ein paar hunderttausend darüber. Das ist, da in der allerletzten Zeit keine Volkszählung war, ebensowenig, ganz genau zu sagen, wie die Zahl der dänischen Juden. Sechstausend sind es bestimmt, möglicherweise aber hoch einige hundert darüber. Sicher aber gibt man. das gegenseitige Verhältnis richtig an, wenn man die unbedingt festgelegten Zahlen einander gegenüberstellt: das bedeutet, daß in Dänemark nur der, fünfte Teil jüdischer Einwohner vorhanden ist, der einer entsprechenden Vergleichszahl nach in Deutschland lebte. Nur jeder fünfhundertste Däne ist ein Jude! Eine wichtige Tatsache' allerdings verändert dieses: Bild. Denn das gesamte, dänische Judentum ist: auf Groß-Kopenhagen konzentriert; dort'.also ist der Anteil der Juden an der Gesamtbevölkerung erheblich größer. Und an dem Haupteniährungszweig Dänemarks, der Landwirtschaft, haben die Juden keinen Anteil, ganz wenige nur. sind als Bauern tätig. Auch für die dänischen Juden ist der Verstädterungsprozeß sehr bedeutsam geworden. Woher sie kamen — Was sie wurden? Und dennoch sind die meisten von ihnen nicht dem fast schicksalhaften Beruf der städtischen Juden anheimgefallen, es gibt unter ihnen nur sehr wenig 'Kaufleute. Wenn man freilich durch die Straßen geht und die Schilder der Geschäfte sieht, haf man häufig einen ganz anderen Eindruck. „Crome & Goldschmidt“ heißt eines der größten Kaufhäuser Kopenhagens, Spezialgeschäfte wie „Hertz & Grönberg“ und viele andere lassen aus dem Namen die Vermutung jüdischer Herkunft der Inhaber wahrscheinlich werden. Aber die Annahme ist irrig: aus dänischen Namen ist garnichts zu ersehen,' Goldschmidt und Hertz und alle die anderen, sind völlig frei von jüdischem Blut: Es gibt nur ganz wenige jüdische Geschäfte und Kaufleute. Wahre Domäne der Juden aber ist das Bankwesen geworden, in dem sich viele einen ehrenhaftn und großen Ruf erwarben. Es handelt sich dabei durchweg um Nachkommen von 1622 in Dänemark eingewanderten. portugiesischen Juden, denen bei der Gründung der Stadt Glückstadt die Niederlassung gestattet wurde; Weitere Einwanderung ist jahrhundertelang nicht erfolgt, erst sehr viel später kamen ein paar norddeutsche Familien dazu. Alie. aber waren ■* ausschließlich im Bankwesen sowie als Aerzte und Rechtsanwälte tätig. ' Dann aber ergoß sich vor fünfundzwanzig Jahren, während^des russisch-japanischen Krieges, eine neue Einwanderungswelle über Skandinavien und damit auch über Dänemark.;Die nun kamen,'waren Handwerker und blieben es; so ist es zu erklären, daß ein anderer sehr großer Teil der dänischen Juden heute im Handwerk tätig ist. Die Neuhinzugekommenen wurden nach dänischem Recht, ohne jede Sonderbehandlung, eingebürgert, als sie fünfzehn Jahre im Lande wohnten. Selbstverständlich ist eine gewisse Unterscheidung der beiden Schichten heute noch möglich. Kein Emanzipationskampf Der Leiter des „Sekretariatete for det Mosaiske Troessamfund“, der Vorsteher der jüdischen Gemeinde also, Overratssagfoerer Henriques, ist Rechtsanwalt beim Obergericht. An der Tür seines Büros verkündet ein leuchtendes Schild, daß hier die wirtschaftliche und kulturelle Zentrale (von der religiösen wird später noch zu sprechen sein!) der dänischen Juden ist. Und gern stellt er seine Zeit zur Verfügung, um Auskunft zu erteilen, als man Näheres über die Lage der dänischen Juden wissen will.. Es hat, so betont er eindringlich, in Dänemark keinen Emanzipationskampf gegeben, ebenso wie es niemals ein Ghetto gab und nur ganz freiwillige Zusammenschlüsse in örtlicher Beziehung erfolgten. Ende des 18. Jahrhunderts verschwanden auch diese Absonderungen, und dann war gar kein Anlaß mehr vorhanden, der das reibungslose Hineinwachsen der Juden in die nichtjüdische Umwelt hätte stören sollen. Gewiß gab es einmal oder zweimal Judendebatten in der Volksvertretung, einmal sogar zu Beginn des. 19. Jahrhunderts ein ganz unbedeutendes tätliches Vorgehen gegen Einzelne, aber niemals wurde das von Wichtigkeit.' Die Privilegien, die es vorher schon gegeben hatte — hier hatte man in Bezug auf Schutzbriefe und Aehnliches den deutschen Weg .eingeschlagen —, waren an Bedingungen geknüpft, die sich nachher' als Ein Urteil des Kammergerichts Sciiächtverbot und Ladenmiete Das Kämmergericht hat ein für die jüdische Öffentlichkeit interessantes Urteil - gefällt, dem die Klage gegen .einen jüdischen Schiächter zugrundeliegt, der eine Herabsetzung der Ladenmiete mit dem von der Regierung erlassenen Schächtverbot begründet hatte. Der auf das Schächtverbot gestützte- Minderungsanspruch des beklagten Mieters, heißt es in einer Mitteilung der Zeitschrift „Grundeigentum“, der den Laden zum Verkauf jüdisch-rituell geschlachteter Fleischwaren gemietet hat, ist nicht begründet. Zwar fallen unter den Begriff der für die Gewährleistungsansprüche wegen Sachmangels in Betracht kommenden Eigenschaften nicht nur die natürlichen, der Sache als solcher zukommenden Eigenschaften, sondern auch solche tatsächlichen.oder rechtlichen Verhältnisse, die zufolge ihrer Beschaffenheit nach der Verkehrsauffassung wertbfldend und werterhöhend zu wirken pflegen. Ein Sachmangel im Sinne des § 537 BGB. kann auch vorliegen, weim die Unbrauchbarkeit der Sache zu dem vertragsmäßigen Gebrauch. auf Bestimmungen des öffentlichen Rechts beruht, jedoch nur dann, wenn eine'unmittelbare Beziehung zur Mietssache besteht. Ist die Mietssache, also wegen ihrer örtlichen Lage oder wegen ihrer besonderen Einrichtungen, nur in einer bestimmten Art zu-nutzen und wird diese Benutzung un-, möglich gemacht, dann ist der Mieter nach § 537 BGB. zur Minderung des Mietzinses berechtigt oder sogar von der. Zahlung des Mietzinses betreib Ein Fall des § 537 BOB. liegt aber hier^nicht vor. Nach § 1 des Gesetzes vom' 21. April 1933 über daq Schlachten warmblütiger Tiere, in Kraft seit dem 1. Mai 1933, sind warmblütige Tiere beim Schlachten vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben. Damit ist das jüdischen Vorschriften entsprechende Schlachten ohne vorherige Betäubung im ganzen Reichsgebiet ver boten und die Zuwiderhandlung unter Strafe gestellt. Das Verbot richtet sich somit gegen einen bestimmten Kreis, von Personen, nämlich die nach jüdischen Vorschriften schlachtenden Schlächter in ganz Deutschland. - Ob durch das Verbot ein Mangel der Mieträume im Sinne des § 537 BOB. herbeigeführt werden kann, kann dahin-1 gestellt bleiben. Denn im vorliegenden Fall ist vor allem des-\ wegen ein Mangel nicht entstanden, weil die Beklagte in den Mieträumen gar nicht Schächten, sondern nur geschächtetes Fleisch verkaufen sollte und verkauft hat. Der Verkauf geschachteten Fleisches ist der Beklagten aber nach wie vor nach ihren eigenen Angaben möglich, -indem sie derartiges Fleisch aus dem Ausland einführt. Daß der Preis des Fleisches infolge der Belastung mit Zöllen und Abgaben verteuert wird, ist unerheblich und stellt jedenfalls einen Mangel im Sinne des § 537 BGB. nicht dar. Die Verminderung des Umsatzes der Beklagten beruht nicht auf einem die Tauglichkeit der Mietsache mindernden Fehler. Der von der Beklagten gemietete Laden kann nach wie vor dem Erlaß des Gesetzes über das Schächtverbot zum Betrieb sehr segensreich erwiesen, wie z. Bin einem Fall an die Auflage der * Gründung einer Tabakverarbeitungs- Industrie, die später einen ungeheuren Aufschwung nahm. Das 19. Jahrhundert zeigt dann eine stetige Aufwärtsentwicklung, die nach Meinung des Overratssagfoerer Henriques noch immer anhält. Politik, Wirtschaft — umTEmigranten ' Weil die Juden Dänemarks sich in erster Linie als Dänen fühlen und als Däpen angesehen werden, war es eine Ehrenpflicht sowohl für den dänischen König wie auch für den Ministerpräsidenten, im Vorjahre zur Hundertjahrfelet.der 1833 erfolgten Erbauung der neuen Synagoge im Synagogengebäude' zu ' erscheinen, um am Festgottesdienst tellzunehmen. Und also hindert es die allgemeine Wertschätzung eines der höchsten Beamten Im AuBenminUtenum nicht, daß er am Sonnabend als orthodoxer Jude nicht in sein Ministerium geht. Ebensowenig wie es (Fortsetzung auf der 2. Seite.) rituellen Fleischverkaufs benutzt werden. Das Schächtverbot befreit die Beklagte also nicht von der Zahlung des Mietzinses oder eines Teils des Mietzinses. Nlcfitarier Io FadoctiulM^ Die für den Besuch von höheren Schulen geltenden Bestimmungen erhalten nach einem Erfaß des Preußischen Unterrichtsministers; an den daa Fachschulwesen nunmehr verwaltungsmäßig übergegangen tat, auch für die gewerblichen, kaufmännischen und hauswfrfschafttichen Fachschulen Oeltung. Danach 'wird die Zahl der für den Betuch von Fachschulen zuzulassenden nichtarischen Studierenden und Schüler In Zukunft mit 1-,5 v. H. der Gesamtzahl der Besucher dieser Fachschulen festgesetzt. Angehörige ausländischer Staaten bleiben auf jeden Fall von der Berechnung ausgeschaltet. Die Auswandererbeweguig In Ponnen Die Auswanderungsneigung in Pommern zeigt im Vergleich zum vorhergehenden Vierteljahr eine Steigerung, die im wesentlichen auf Konto der jüdischen-Auswanderungswilligen zu buchen ist. Der Anteil der Juden (einschließlich, einiger sonstiger Nichtarier) an der Oesamtzahl der bei der amtlichen Auswandererberatungsstdle der Provinz 'Pommern Auskunftsuchenden betrug - Im -letzten Vierteljahr ca. 50 Prozent. Außer auf Palästina war das ■ Augenmerk der jüdischen und mchtarischen Auswanderungswilligen in erster Linie auf die Vereinigten Staaten von Amerika gerichtet, vereinzelt auch auf England, Italien, Schweiz, Holland, Jugoslawien, Brasilien, Chile und Syrien. Während die jüdischen Auswanderer zum größten Teil Angehörige' des Handelsgewerbes sind, waren die arischen Auswanderungslustigen zum größten Teil landwirtschaftliche Berufsange- . hörige und Angehörige der freien Berufe. WIclitlgBrHInf I»l In den Tagen bis zum 25. August legt der Briefträger^ die AbonnementsQuittung für den Monat ... September in Höhe von Mk. 1,35 zuzüglich Post-Bestellgebühr vor. Nur pünktliche Einlösung sichert den Weiterbezug der „Jüdisch-liberalen Zeitung“. ""