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Jüdisch-liberale Zeitung · 1934-08-10 · 64 (10.8.1934) · page 6

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
14 (1934)
Issue
64 (10.8.1934)
Date
1934-08-10
Page
– (sequence 6)
Language
German
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düng für das weibliche Geschlecht grundsätzlich brach, und weltlichen, wie auch religiösen Unterricht Knaben und Mädchen gleicherweise zuerkannte. Im religiösen Leben wurzelte tief das Vorurteil der geringeren Verpflichtung des weiblichen Geschlechts, die als zarte Rücksicht gedeutet, aber auch Vorwand minderen Rechts Wurde. Hier darf es kein Zurück geben; Jiat doch die jüdische Frau am jüdischen Schicksal genau denselben Anteil wie der Mann, wenn nicht das schwerere Los. Sie muß wissen, warum sie es trägt; nicht nur schweigende Dulderin lein. Es ist unendlich schwer, eine so ausgesprochen männliche Religion dem Gemüte des Mädchens nahe •zu bringen. Es war daher keine Nachäfferei, keine Gleichmacherei oder Schaustellungslust, wenn die ~ Konfirmation der Mädchen neben die Barmizwa des Knaben treten sollte. Erst wenn-die religiös-liberalen Gemeinden die Kraft aufbringen würden, jene zu einer ganz allgemeinen Einrichtung zu machen, hätten sie bewiesen, daß sie einem Gedanken volles Leben einzuhauchen gewillt sind, der die neu gewonnene Stellung des' weiblichen Geschlechts zum wollen Ausdruck bringt. Soll das jüdische Mädchen ' in seinem Leben vor der Eheschließung keinen erhebenden Moment besitzen, in dem die Religion offiziell von ihr Notiz nimmt? Darf hier gewartet werden, wo der Weg bereits gezeigt' ist? Wir kommen mit einem Worte auf die Synagoge zurück und erinnern daran,1 daß religiös-liberales Judentum sie nicht nur als Stätte der Kahzelrede —wiedergewonnen hat, sondern in den letzten Jahren für auf klären de Vorträge religiöser, weltanschaulicher, apologetischer Belehrung aus berufenem Munde, vor Juden und Nichtjuden. Die Synagoge wurde-.wieder Vortragsräum für das höchste menschliche .Interesse, das irgend mit dem i^ben der Gemeinde zusammenhängt. Die neueste Wendung unseres Geschickes hat uns hier ein starkes galt zugerufen. -In dieser Zeit der Prüfung haben wir sdbst uns desto mehr zu sagen. Den Weg zur Synagoge als Rede-, nicht nur Gebetsstätte wieder gebahnt zu finden;, wollen wir dies gering anschlagen? ' (Weitere Artikel folgen.) . Blinder jüdischer Auswanderer als Lektor für Blindenkunde -v Prag. Dr. Ludwig Cohn, der infolg« der politischen Verhältnisse sein Lektorat an der Universität Breslau und seine übrigen Ämter auf dem Gebiet der Blindenfürsorge niedergelegt und seinen ständigen Wohnsitz in Prag aufgeschlagen hat, wurde vom Professorenkollegium der medizinischen Fakultät der deutschen Universität in Prag dem Schulministerium •3ft Lektor für.Blinden künde in Vorschlag gebracht. Ludwig Cohn, der im siebenten Lebensjahr erblindete, gelang es‘mit eiserner Energie, die Mittelschule zu absolvieren und nach philosophischen und juristischen Studien beide Doktorate ■Crhlnccorai Feyerobend, C 25! Kl. Almuten*. 16 Fordern Sie uncer- ■IflOllinilAFOl bindiieh Kostenanschlag. Sämtl. Repa- AlCIIjJ/JfCfCl raturtn, Umbauten usic.xu bill Preisen zu.eriangen. Auf Grund seines eigenen tragischen Schicksals beschäftigte er sich besonders mit dem Blindenwesen und mit der Blindenfürsorge. Während des Krieges war er Berufsberater für Kriegsblinde;.er regte die Gründung des Vereins „Schlesische Bücherei“ an, welche zurzeit über 4000 Bände aufweist. . - Rassentheorie und Erziehungswesen Frankfurt aJriW. Auf der Reichstagung des NS-Lehrerbundes, die in den letzten Tagen in Frankfurt a, M. stattfand, wurde die Bedeutung des Rassengrundsatzes für die Jugenderziehung im nationalsozialistischen Staat mehrfach unterstrichen. In einem Vortrag über „Rasse und Erziehung“ erklärte der Leipziger Universitätsprofessor Dr. E. G. Dresel, der Wert der Persönlichkeit werde durch die Summe der gesunden Erbanlagen bedingt. Der Erzieher stehe vor einer unübersehbaren Mannigfaltigkeit der Erbanlagen seiner Schutzbefohlenen, die er zu entwickeln habe. Besondere Schwierigkeiten stellen sich seinen Bemühungen entgegen, wenn Erzieher und Erziehender einander rassenfremd seien. Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Dr. Bernhard Rust führte in einer Ansprache aus, entscheidend sei, daß Geschichte, wo immer sie betrachtet und gelehrt würde, vom deutschen Standpunkt "gesehen wird. Der deutsche Standpunkt aber sei gegeben, wenn sich der Erzieher auf die großen Kräfte des deutschen 'Lebens, auf Blut und Rasse, Volk und Boden besinne. Der Reichsamtsleiter des NSLB., Staatsminister S c h e m m, sagte in seiner auf der Schlußtagung gehaltenen Ansprache, in der er sich mit den außerschulischen Erziehungskraften befaßte, auch die Kirchen müßten ihre Tore öffnen, umden Begriffen Rasse und Volk die Verbindung mit den vorhandenen kirchlichen Grundsätzen zu-geben. (Aufnahmen ln diese Rubrik kostenlos.) Am 9. August feierte Frau Jeanette Goldschmidt in Stettin ihren 90. Geburtstag. Herrn Max Lindner und Frau Melanie, geb. Adler, in Donaueschingen wurde eine Tochter geboren. Am 1. August blickte Herr Kantor.David Cohn auf eine 25jährige Tätigkeit in der Gemeinde Koblenz zurück. Aus diesem Anlaß fand eine festliche Veranstaltung statt, bei der der Gemeindevorsteher Meser die Verdienste des Jubilars um die gesangliche Ausgestaltung des Gottesdienstes feierte. LetzteNathritMen Rechtsschutz für nichtarische Anwälte Das Düsseldorfer Berufungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die für die Frage des Rechtsschutzes nichtarischer Rechtsanwälte von Bedeutung ist. Vom dortigen Schöffengericht war, dem B.T. zufolge, der 50jährige H. wegen fortgesetzter Beleidigung und wissentlich falscher Anschuldigung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Gegner des H. war in den Jahren 1931/32 von dem jüdischen Rechtsanwalt Dr. Goldberg vertreten worden, der als verdienter Frontoffizier auch unter der nationalsozialistischen Regierung beim Düsseldorfer Gericht zugelassen blieb. In seinen Schriftsätzen hatte dann H. 1933 den Anwalt beschuldigt, er habe seinen Prözeßgegner zu einer wissentlich falschen eidesstatliehen Versicherung veranlaßt. Gegen das Urteil des Schöffengerichts hatte H. Berufung eingelegt. . Zur Begründung seines Antrags auf mildere Bestrafung betonte der Angeklagte, er sei durch beleidigende Äußerungen in den Schriftsätzen des Dr. Goldberg zu den B Kleider Kurfürstenda Eigene Ateliers im Hause Vetter-Sobanla. Strickwaren Kurfürstendamm 153 (Universum) Hüte j 7, 4902 B t-Wir .machen unsere Leser auf die altbekannte Firma KurtSeelig, W 50, Prager Straße 31, aufmerksam. Diese Firma beseitigt mit absoluter Sicherheit Ungeziefer jeder Art in kürzester Zeit. Also bei Bedarf: Kurt Seelig, staatl. gepr. 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Der Staatsanwalt war der Meinung, daß die scharfen Äußerungen des Rechtsanwalts Dr. Goldberg in seinen Schriftsätzen keineswegs schwer beleidigender Art seien. Es entspreche nicht dem nationalsozialistischen Geiste, einen Prozeßgegner nur darum zu verunglimpfen,weilerjudesei. Das Gericht ermäßigte . die Gefängnisstrafe auf zweieinhalb Monate. Strafmildernd, ohne dabei u. a. berücksichtigt, daß der Angeklagte inzwischen seine Ausdrücke bedauert habe. Andererseits aber möge der Angeklagte sich für alle Zukunft merken, daß dem jüdischen Anwalt derselbe Schutz gewährt werde, wie jedem anderen Anwalt. ' Darf ein arischer Anwalt Nichtarier vertreten? Vor dem Einzelrichter des Amtsgericht Ludwigshafen, stand ein grundsätzlicher Fall zur Behandlung. Der Angeklagte hatte nach einem Bericht der „Frankfurter Zeitung“ bei einer J u din einen Laden gemietet, konnte jedoch infolge schlechten Geschäftsgangs einen Monat die' Miete nicht bezahlen. Durch einen arischen Rechtsanwalt klagte die Vermieterin den Betrag ein, worüber sich der Angeklagte derart erboste, daß er dem Anwalt einen Zeitungsausschnitt aus. einem nationalsozialistischen Blatte schickte, in dem es u. a. als „vertiert“ und „geldgierig“ bezeichnet wurde, wenn ein arischer Anwalt einen Nichtarier vertrete. Da m dem fraglichen Artikel verschiedene Ausdrücke durch Unterstreichen besonders hervorgehoben wurden, erstattete der Rechtsanwalt gegen den Zusender der Notiz Strafantrag wegen Beleidigung. Ein Sachverständiger führte aus, daß wegen Vertretung von Nichtariem durch arische Anwälte überhaupt keine besonderen oder gesetzlichen Bestimmungen bestünden. Ein arischer Rechtsanwalt dürfe nicht nur die Vertretung für nichtarische Personen übernehmen, es sei dies sogar zweckmäßig. Nur wenn ein arischer Rechteanwalt sich in einer führenden Stellung in der NSDAP befinde, müsse er Sich in dieser Hinsicht eine entsprechende Reserve auferlegen. Dem Kläger könne deshalb nicht der geringste Vorwurf gemacht werden, übrigens sei der fragliche Zeitungsartikel von maßgebender Stel/e mißbilligt worden. .Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu M. 15,— Geldstrafe oder fünf Tagen Gefängnis. Erneuerung des Transferabkommens Das Reichssteuerblatt vom 6. August veröffentlicht einen Erlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung, der sich mit dem Palästina-Transfer beschäftigt. Danach wird bei der Reichshaupthank für die Bank der Tempelgesellschaft (Bane of1 Society Ltd.) in Jaffa erneut ein Sonderkonto 2 eingerichtet. Auf dieses- Konto könne — mit Genehmigung der zuständigen Devisenstelle — Juden, die in Deutschland ansässig sind und' zurzeit nicht a.uswandern, aber schon jetzt zwecks späterer Errichtung einer Heimstätte iri Palästina Kapital dahin transferieren wollen, zugunsten der Treuhand- und Transferstelle „Haavara“ Ltd. in Tel Awiw, Einzahlungen leisten, die ausschließlich Verwendung finden zur Bezahlung deutscher Warenlieferungen nach Palästina. Der Devisengegenwert wird den Einzahlern in Palästina zur Verfügung gestellt. Die Höchstgrenze der Einzahlungen beträgt 50000 Mark für jede wirtschaftlich selbständige Person. Von Ehegatten kann kann demnach nur ein Teil von der Einzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die judenfeindlichen Ausschreitungen in Algerien Paris. Ebenso wie in Constantine haben sich in der hundert Kilometer entfernt gelegenen Stadt Ain-Beida blutige Unruhen abgespielt. Mohammedaner, zogen zu Hunderten in das Judenviertel und schlugen mit Keulen auf Männer, Frauen und Kinder ein. In den Abendstunden stürmten die-Araber jüdische Läden, plünderten sie aus und zündeten sie an. Die Polizeitruppe stand den Kämpfen vollkommen machtlos gegenüber. Nach den blutigen Zwischenfällen in Constantine (über die wir an anderer Stelle dieses Blattes berichten) wurde über die Stadt der Belagerungszustand verhängt. -Wie aus weiteren Meldungen hervorgeht, sind die Juden in Scharen aus der Stadtgeflüchtet. Der Generalgouverneur von Algerien, C a r d e, erklärte vor seiner Abreise einem Ita-Vertreter, gegen die verbrecherischen Elemente würden die schärfsten Maßnahmen getroffen werden. Eine vollständige Liste der Verwundeten und Toten ist von den Behörden noch nicht veröffentlicht worden. Es wird angenommen, daß die. Mehrzahl der auf etwa hundert geschätzten Toten Juden sind. Sl. Josefs-Heilanstalt Her für Minner Berlln-Welsseasee. 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