Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 14 (1934)
- Issue
- 59 (24.7.1934)
- Date
- 1934-07-24
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Eduard Baiwald gestorben ln Frankfurt a. M. ist im 60. Lebensjahre Rechtsanwalt Dr. Eduard Bärwald, der stellvertretende Vorsitzende des Gemeindevorstands, gestorben. Die , erschütternde Nachricht, daß Eduard Bärwald uns entrissen ist; wird selbst uns, die wir an Leid gewöhnt sind, schmerzlich aufzucken lassen. Wenn auch die, die ihn liebten und ehrten, seit Wochen wußten, daß die Hand des Todes über ihn gestrichen hatte, so hofften wir noch immer mit allen Kräften liebenden Herzens, daß uns dieser Schlag erspart, bliebe. Es sollte nicht sein. Und heute steht nicht nur das Judentum der alten Gemeinde Frankfurt, es steht das deutsche, insbesondere aber das relig.iösrliberal.e Judentum an der Bahre eines seiner besten Söhne. Eduard Bärwald war der. Sohn des langjährigen Direktors des Frankfurter Philanthropin, Dr. Hermann Bärwald. Wenn er, wie viele Frankfurter, . seine leise Gegnerschaft gegen Norddeutschland hie und da durchleuchten ließ, habe ich ihn oft scherzhaft daran erinnert, daß auch sein Vater aus dem preußischen Osten stammte und er also selbst erst in der ersten Generation das gelobte Frankfurt erreichte, und und doch mischten sich in ihm in ganz auffallender und eigenartiger Weise die typische Eigenschaft des nord- und süddeutschen luden; jene süddeutsche Heiterkeit, jener Iiebens-, würdige Zauber des Auftretens, der aller Herzen im Fluge gefangen nahm, verband sich mit einer bei ihm gar nicht vermuteten kraftvollen Energie, Knappheit und Kürze, die absolut'den besten preußischen Traditionen entsprach. Als vor etwa 10 Jahren der Verbandstag Preußischer Jüdischer Gemeinden zum erstenmal zusammentrat, erhob sich in unserem Kreise die Frage, wer die große liberale Fraktion, welche aus so vielen verschiedenen Lagern stammte, führen sollte. Man wünschte eine Persönlichkeit aus dem Reich, und ich habe es mir oft zugute gerechnet, daß ich damals meinen Berliner Freunden erklärte, ich wüßte nur einen einzigen Mann, der aber sei der geborene Führer dieser buntscheckigen Sammlung von Menschen und Anschauungen: Eduard Bärwald aus Frankfurt a. M. Fast keiner kannte ihn, die wenigsten wußten,: daß er stellvertretender Gemeindevorsitzender der ehrwürdigsten deutschen Jüdischen Gemeinde war. Nie werde ich die erste Fraktionssitzung vergessen, seine erste kurze Ansprache und seine Leitung der Geschäfte, geschmeidig und energisch zugleich. In der ersten Pause kamen die alten Parteiführer zu mir und dankten mir für diese Wahl. Wir haben sie nicht eine Minute zu bereuen gehabt. Bärwald war, was mir als einem alten Bekannten des Hauses Bärwald lange bekannt war, eine wirklich religiöse, eine innerlich fromme Natur. Daß, wer aus diesem Hause kommt, etwas gelernt hat, ist selbstverständlich. Er hatte aber auch innerlich das Ererbte „erworben, um es zu besitzen“. Religiöse Fragen, insbesondere Fragen der Ausgestaltung des Gottesdienstes lagen ihm sehr am Herzen, und er hat sich mir gegenüber oft darüber beklagt, daß wir „Gemeindeführer", umstrickt von den Geschäften des Alltags, uns zu wenig Zeit nähmen, um uns den, wie er selbst es nannte, ewig offenen Fragen des Judentums zu widmen. Er war ein religiös-liberaler Jude,, traditionsgebunden, aber nicht -gefesselt, gläubig, aber von jener freien Gläubigkeit des Herzens, die das Recht und die Pflicht fühlte, auch den Verstand zii Rate zu ziehen, stolz aut seine Gemeinschaft, aber Gegner aller-Lösungsversuche, die das Judentum von dem religiösen Urgrund ablenkten. ., Ober den Schmerz der Seinen können wir hier nicht sprechen. Einen solchen Menschen verloren zu haben, ist ein ewiges Leid. Für seine alten Mitarbeiter und Freunde aus dem Landesverband, für unsere Vereinigung für das religiösliberale Judentum, an deren Wiege sein ihm vorangegangener, ihm sehr ähnlicher Bruder Alfred gestanden hatte, möchte ich ihm an dieser Stelle noch einmal für das danken, was er gewesen ist und was er geleistet hat. Er wird in uns immer fortleben. Heinrich Stern. Die Berufsvorschule Einige Wochen standen, die Beratungendes Hamburger Repräsentantenkollegiums' über das Sein oder Nicht-Sein: dieser Berufsvorschule im Mittelpunkt des Interesses. Man war sich einig darüber, daß diese Berufsvorschule kommen' mußte, daß sie von großer Wichtigkeit für die geistige und körperliche Schulung der Schulentlassenen ist. Dennoch war man sich nicht klar, wer nun eigentlich der T räger dieser neuen Einrichtung sein sollte: die Gemeinde oder die „Beratungsstelle für jüdische Wirtschaftshilfe“. - In aller Stille — und ohne daß die weitere Öffentlichkeit etwas Näheres darüber erfuhr — hat nun die Leitung der Talmud-Thora-Realschule diese Vorschule (oder richtiger gesagt: diese Vorschulen) eingerichtet. In einem Hause in der Weidenallee wurden Werkstätten fertiggestellt, in denen die Kurse stattfinden. Die Schüler dieser Vorschule sind die Schulentlassenen, Abiturienten, „Einjährige“, solche, die die Volksschule beendet haben — und auch Jungens, die vorher gar nicht die Talmud-Thora-Schule besucht hatten. Die Lehrmeister sind Fachkräfte, die durch .weitgehende praktische Vorbildung in Stand gesetzt sind, wertvolle Ratschläge und Anleitungen zu erteilen. Der Lehrplan ist so eingeteilt, daß täglich fünf praktische Unterrichtsstunden stattfinden und an jedem Nachmittag drei Stunden theoretische Arbeit getrieben wird. Materiallehre, Werkzeugkunde usw. bilden die Hauptteile dieses Lehrplanes. Die Einrichtungen, an denen die Schüler ihre ersten praktischen Versuche machen, sind voneinander getrennt, d. h.: jeder Schüler hat seinen bestimmten Werkzeugplatz mit allen nötigen Geräten," so daß eine genaue und übersichtliche Einteilung. vorhanden ist. Das Lehrziel fest zu umreißen, ist nicht möglich; nur soviel sei gesagt, daß die Schulung, die die jungen Menschen hier genießen, vor allem eine weitgehende geistige ist. Und wenn — und das wird wohl bei den meisten noch der Fall sein — die Schüler später einen kaufmännischen Beruf ergreifen, so ist diese „Lehrzeit“, die eine viel jährige, völlig praktische Lehrzeit nicht ersetzen kann und auch gar nicht will, ein fester Grundstein im Lebensgefüge des jungen Menschen, Und das ist schließlich die Hauptsache ... Dr. Gross schreibt über Rassenstolz und Politik Unter dieser Überschrift veröffentlicht der Leiter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP, Dr. Walter Groß, im „Völkischen Beobachter“ vom 20. Juli einen Leitartikel, in dem er sich gegen Mißdeutungen und Mißverständnisse wendet, die die Rassengesetzgebung des neuen Deutschland im Ausland hervorgerufen habe. Dr. Groß verweist dabei u. a. auf die Engländer, die den fremden Völkern und Rassen des britischen Weltreiches gegenüber von jeher als selbstverständlich einen stolzen Standpunkt rassischer Überlegenheit vertreten hätten. Auch Amerika habe den Negern gegenüber nicht nur gesellschaftlich und politisch einen bewußten Kassenkampf geführt, sondern auch in seinen Einwanderungsgesetzen unterschiedliche Wertung der Rassenbestandteile Europas durchgeführt. Dr. Groß fährt dann fort; ' „Es berührt unter diesen Umständen eigenartig, wenn das Bekenntnis Deutschlands zum rassischen Denken nun plötzlich von den Völkern als unerträglich angesehen werden soll, die so in ihrer eigenen Lebensführung längst rassische Grundsätze verwirklicht haben. Erklärlich Ist diese Einstellung nur dann, wenn man annimmt, daß geschickte Brunnenveigiftung in der Welt tatsächlich ein sachlich falsches Bild von den rassischen Grundsätzen des Nationalsozialismus verbreitet hat. Deshalb sei hier noch einmal mit Schärfe festgestellt, daß der Nationalsozialismus gar nicht daran denkt, andere Rassen herabzusefzen oder als minderwertig zu bezeichnen. Wir betonen nur die Notwendigkeit für alle-Rassen und Völker der Erde, ihre besondere blutmäßige Eigenart so zu erhalten, wie sie der Schöpfer gestaltethat, und-wir betonen die Unmöglichkeit, die naturgegebenen Ungleichheiten der Rassen und Völker noch länger als bisher außer acht zu lassen. Der Nationalsozialismus spricht also nicht von der Minderwertigkeit irgendwelcher fremder Menschengruppen, sondern lediglich von ihrer Andersartigkeit, und lehnt die Vermischung als schädlich für beide Teile ab.“ In dem Artikel wird dann hervorgehoben, daß die Auffassung, die rassische Haltung des Nationalsozialismus müsse ihn gegen Gäste fremder Rassen in Deutschland feindlich machen, entweder aus bewußten Provokationsabsichten entsprungen sei oder das völlige Mißverstehen der Gedankenwelt Adolf Hitlers verrate. Deutschland habe sich nach jahrhundertelanger Verwirrung endlich wieder auf die Eigenart und den eigenen Wert des Blutes besonnen. Diese Eigenart dürfe nicht durch sinnlose Vermischung mit Angehörigen fremder Rassen zerstört werden. „Damit ist aber,“ fährt Dr. Groß fort, „an dem politischen und menschlichen guten Verhältnis zwischen unseren Gästen aus'aller Welt und uns selbst nicht das geringste geändert worden. Wir denken nicht daran, sie abzulehnen oder auf sie herabzusehen, sondern -wir behandeln sie mit dem selbstverständlichen Entgegenkommen, das jedem Gast unseres Volkes gebührt. Und wir ehren an ihnen das Besondere ihrer Art ebenso, wie wir unsere eigene Art geachtet und geehrt wissen wollen. So führt der Rassenstandpunkt des Nationalsozialismus nicht zu Feindschaft lind gegenseitigem Kampf, sondern zu gegenseitiger Achtung, die allein die Grundlage für friedliche Beziehungen unter Menschen und Völkern sein kann.“ . i Der lü'dische Turn- und Sport-Club 1905 hat sich zur Gründung einer Fußbdllableiluhg entschlossen, die kurz nach Gründung schon zwei Mannschaften umfaßt. Trat,- ding jeden Dienstag ab 17 Uhr und Sonntag ab 9 Uhr auf dem Grunewald-Sporlplatz. Interessenten erhalten in der Geschäftsstelle Berlin C 2,- Burgstraße 30, Zimmer 75; D 2 8484 oder auf dem Sportplatz während der Trainingszeilen bei Herrn Ansbach Auskunft. Köpenicker Wäscherei Ernst Richter Köpenick, M&hlsdorfer Straße 90 F 4 Köpenick 0263 Telef. Bestellungen täglich, außer Freitag u. Sonnabend, schonendste Behandlung Letzte Nachrichten Nichfarier und deutscher Gruß . In Kreisen der Beamtenschaft sind Zweifel darüber entstanden, ob im Verkehr der Behörden mit dem Publikum der deutsche Gruß auch gegenüber Nichtariern anzuwenden sei. ln der „NS-Beamtenzeitung“ erklärt Dr. von. Leers zu dieser Frage, daß der Hitlergruß ganz allgemein der Gruß der deutschen Behörden gegenüber allen deutschen Staatsangehörigen sei. Der Jude, der sich in Deutschland aufhalte, müsse sich diesen Gruß gefallen lassen, genau so wie es sich ein Christ in einem mohammedanischen Lande gefallen' lassen müsse; daß er mit dem islamischen Friedensgruß „Salaam“ gegrüßt werde. Der Hitlergruß gelte gegenüber allen Reichsangehörigen, dagegen nicht gegenüber Ausländern. Der Jude, der die Reichsangehörigkeit besitze und damit auch ihre Vorteile genieße, müsse jedenfalls amtlich den Hitlergruß nehmen und geben. Im persönlichen Gespräch mit einem Juden werde man von der Lage der Dinge und dem natürlichen Takt auszugehen haben. Jedenfalls werde hier kaum zu erwarten und zu fordern, daß der Jude auch im ^Privatleben den deutschen Gruß anwende. Richtlinien der Reichsrechtsanwaltskammer Ober die wichtigsten Grundsätze der von der Reichsrechtsanwaltskammer erlassenen neuen Richtlinien für die 'Ausübung des Anwaltsberufes macht der Präsident der Reichsrechtsanwaltskammer, Dr. Neubert, im Heft 29 der „Juristischen Wochenschrift“ nähere Mitteilungen. Darin heißt es u. a.: „Trägerin des deutschen Staats- und Rechtsgedankens ist die NSDAP. In ihrem Sinne soll der Anwalt deutschen Blutes an den großen Aufgaben, des Volkes mitarbeiten und sich in der nationalsozialistischen Bewegung und ihren Organen nach Kräften betätigen.. Nur so kann er den lebendigen Zusammenhang mit dem Volksganzen gewinnen und erhalten und aus ihm die Kenntnis der Rechtsauffassung des Volkes schöpfen und vertreten. Aber auch der nichtarische Anwalt muß seine Berufsausübung und sein sonstiges Verhalten nach den Rechtsauffassungen1, tind'den Lebensinteressen des deutschen Volkes einrichten.“ Arierbestimmung bei Unehelichen Zur Beseitigung von Zweifeln, die sich bei der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen ergeben -haben, verweist der Reichspostminister auf die Richtlinien, .die für die Feststellung der arischen Abstammung bei Unehelichen gelten. Danach gilt das uneheliche Kind einer Ariern als nichtansch im Sinne der Beamtengesetze, wenn sein Vater oder dessen ■ Vater oder Mutter nichtarisch waren. Geben standesamtliche Register, Gerichtsakten usw. keinen Aufschluß und ist auch sonst nicht nachzuweisen, wer der Vater war, so wird ein uneheliches Kind bei arischer Herkunft mütterlicherseits bis zum Beweise des Gegenteils .oder wenn nicht die besonderen Umstände des Falles dagegen sprechen, als arisch anzusehen sein. Abraham Stavskys Freisprechung Jerusalem. In der Entscheidung, die der Vorsitzende des Jerusalemer Appellationsgerichtshofs im Berufungsverfahren gegen die Verurteilung Abraham Stavskys zum Tode gefällt hat (siehe erste Seite), werden die einzelnen Anfechtungsgründe erörtert und zum Teil anerkannt, zum Teil abgelehnt. Ausschlaggebend für die Freisprechung Stavskys war, daß das Gericht den vom palästinensischen Recht für die Verurteilung eines Angeklagten vorgeschriebenen ergänzenden zweiten Zeugenbeweis nicht als erbracht ansah. flutoferndlenstMittelstraße 12 di Norden 2675 Nach Breslau hin und zurück RM.M3.50 (Ferien 6 Wochen Gültigkeit). Fordern Sie Prospekte der Ferienfahrten Dagegen wird in dem neuen Urteil betont, daß die Aussage' Frau A r 1 o s o r o fd s, die in Stavsky einen der Attentäter erkannt haben will, nicht als erschüttert anzusehen sei, und daß sie vor einem Gericht in England zur-Verurteilung ausgereicht hätte. Die Annahme, es habe sich bei dem Mord an Dr. Ariosoroff um ein versuchtes Sittlichkeitsattentat gehandelt, sei eine bloße Hypothese. Die Verurteilung Stavskys •zum Tode wurde infolgedessen aufgehoben, die Berufung wird zugelassen, der Beschuldigte freigesprochen. Rabbiner Dr. Meier Hildesheimer gestorben Wie wir bei Redaktionsschluß erfahren,' ist am Sonntag in Berlin der Rabbiner der Gemeinde Adass Jisroel, Dr. Meier Hildesheimer im 71. Lebensjahre gestorben. Der Verstorbene gehörte zu den führenden Persönlichkeiten des gesetzestreuen Judentums in Deutschland. St. Josefs-Hallanstalt Nor für Minner Berlin-Welssensee. Gartenstr. 1-5 Fernsprecher: E 6 Weißensee 4066. Alle Arten von Qemüts- und Geisteskrankheiten. Moderne Th erapie. Entziehungen. Herrliche Parkanlagen. Chefarzt: Dr. A. Weninger Bei allen Krankenkassen zugelassen. Brillanten - Ankauf! -Ä, fS T7TTOT T^TPT Uhren, konkurrenzlose Kasuare] XiJ1J£JLXC119 TaumtsitnstaB« 14, horfipti (Stfllerhins). Telefon: B 4. Bavaria .3271. 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