Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 14 (1934)
- Issue
- 54 (6.7.1934)
- Date
- 1934-07-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Berlin , r-i Preis 20 Pfg. Freitag, 6. Juli 1934 Nr. 54-14. Jahrgang f\u6lfc^(iberafe3effuiia gilt beutjdjes 5ubcittum uwb religiösen Aufbau |j HerausgeberHanns Loewenstein Die „Jüdisch-liberale Zeitung** erscheint zweimal wöchentlich! Dienstags und Freitags Große Aussprache über das religiös-liberale Jndentoai Heute Beginn der Tagung in London London. Am heutigen Freitag wird in London die. dritte Tagung des Verbandes für religiös-liberales Judentum eröffnet. Als Hauptthema der Konferenz, die: bis zum 10. Juli dauert, wurde das Problem „Judentum und Bestimmung des Menschen“- (Judaism und Human Destiny) gewählt. Hervorragende religiöse Führer aus Europa und Amerika werden dieses. Thema in Einzelvorträgen von verschiedenen/ Seiten her beleuchten und die Auffassungen des Nnderlieitemdiutz und deutsche Judenbeit religiös-liberalen Judentums in einer großen Aussprache darlegen. Ober Einzelheiten des Tagesprogramms; wird tolgendes bekanntgegeben:. Am Sonnabend vormittag findet in der Liberalen Synagoge ein Festgottesdienst statt, bei dem Rabbiner Dr. Rausch aus Louisville U.S.A. die Predigt hält. Die feierliche Eröffnungssitzung wird ebenfalls in der Liberalen Synagoge abgehalten. Nach einer Begrüßung durch den Vorsitzenden, Dr. Claude Montefiore, werden Vertreter der verschiedenen Landesorganisationen Ansprachen halten. Die erste Arbeitssitzung findet am Sonnabend abend unter dem Vorsitz Ludwig Vogelstein-New York in der West London Synagoge statt; als Redner sind Rabbiner Dr. Wolf f- Dresden, Rabbiner Dr. Singer-Chicago, Rev. Vivian Simmons von der West London Synagoge und Frau Kalker-Amsterdam angekündigt. Am Sonntag vormittag wird eine große Aussprache ' in Form eines Symposions über das Thema „Die Bestimmung Israels als religiöser Gemeinschaft“ stattfinden; an dieser Aussprache beteiligen sich Rabbiner Dr. Leu B a e c k - Berlin, Dr. Claude G. Möntefiore-London und Rabbiner L. Germain Levy-Paris. Die Veranstaltung wird von Rabbiner Dr. Mattuck geleitet. Heinz KeÜlermann- Berlin, S. H. Levine-London, M. C. Gutmann-Paris, Rabbiner Dr. Rosenblum-New York und Frl. Suschitzky-Wien werden bei der am Nachmittag stattfindenden Jugendversammlung, die unter dem Vorsitz von L. Edgar stehen wird, Ansprachen halten. Die dritte Arbeitssitzung der Konferenz ist dem Thema „Judentum und Bestimmung des Individuums“ gewidmet. Zu diesem Gegenstand werden Rabbiner Dr. Schulmann-New York, Rabbiner Dr. Ehrenpreis-Stockholm und Rabbiner Dr. Mattuck sprechen. Den Vorsitz wird Rev. Reinhärt führen. Abkommen zwischen BDJJ und RjF über die Gestaltung der Jugendarbeit Die Bundesleitungen des Re ich sbun des jüdischer Frontsoldaten und des Bundes Deutschjüdischer Jugend veröffentlichen ein vom Bundesvorsitzenden des RjF., Dr. Leo Löwenstein, und vom Bundesleiter des Bundes Deutsch jüdischer Jugend, Martin Sobotker, unterzeichnetes Abkommen über die Gestaltung der Jugendarbeit durch die beiden Bünde. In der Erkenntnis, daß nur eine geeinte, geistig und körperlich starke deutschjüdischo Jugend Träger der Zukunft des deutschen Judentums sein kann, ist u. a. folgendes vereinbart worden: Der BÖJJ sieht in den Sportgruppen'des Sportbundes des RjF. den berufenen und einzigen Träger der sportlichen Ertüchtigung seiner Mitglieder. Der RjF. sieht im BDJJ die autonome Jugendbewegung des deutschen Judentums für die hündische und geistige Erziehung der Mitglieder des Sportbundes. Der BDJJ verzichtet auf die Bildung eigener Sportgruppen oder -vereine. Der RjF. verpflichtet sich, die hündische und geistige Erziehung der Mitglieder seines Sportbundes nur im BDJJ vorzunehmen. Alle diesem Abkommen zuwider laufenden Regelungen werden aufgehoben. Die örtlichen Gruppenleiter sind angewiesen, sich in loyaler Weise über die Form ihrer Zusammenarbeit zu einigen. . Neue Leitung der freien jüdischen Volkshochschule Das Kuratorium der Freien Jüdischen Volkshochschule E. V. Berlin hat in seiner letzten Sitzung unter dem Vorsitz von Rabbiner Dr. Max Wiener eine neue Leitung gewählt. In sie wurden berufen Dr. Paul Eppstein, bisher Privatdozent an der Handelshochschule und Leiter der Volkshochschule Mannheim, und Dr. Fritz Bamberg er, Leiter der Jüdischer. Lehrerbildungsanstalt Berlin. Das Kuratorium hat zitgleich mit seiner Neuwahl der Leitung seine Zustimmung zu einer grundsätzlichen Reorganisation der Freien Jüdischen Volkshochschule E. V. Berlin zum Ausdruck gebracht. die bereits in den nächsten Wochen erfolgen wird. Photographiert jüdische Kulturdenkmäler! Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden wendet sich an die jüdische' Öffentlichkeit mit einem Aufruf, der gerade in der jetzt begonnenen Reisesaison als besonders zeitgemäß empfunden werden dürfte. Angesichts der großen Bedeutung, heißt es in dem Aufruf, die innerhalb der jüdischen Gesamtgeschichte gerade dem deutschen Judentum zu- Minderheit wider Willen Von Dr. jur. Felix Heimann Die nationalsozialistische Revolution hat das Grundgesetz der Deutschen Republik vom 11. August 1919, die „Verfassung von Weimar“, formell zwar bestehen lassen, weitgehend aber durch Gesetze, Verordnungen und Abänderungen außer Kraft gesetzt. Der Primat von Staat und Volk, wie er seine Ausprägung in ganz besonderem Maße in den 25 Punkten des" 1920 in München beschlossenen Programms der NSDAP, findet, das Führerprinzip, die auf dem Parteiprogramm basierende Rassengesetzgebung und — last, not least — der Gedanke der Unitarisierung des Reiches unter Ablehnung aller föderalistischen Bestrebungen konnten mit den Prinzipien von Weimar weitgehend nicht in Übereinstimmung gebrachtwerden. So ist das in den Artikeln 1 bis 108 der Deutschen Reichsverfassung festgestellte Staatsrecht heute grundlegend geändert — und abgeändert in ebenso einschneidendem' Maße ist der zweite Hauptteil der Verfassung, der mit Artikel 109 beginnt und von den „Grundrechten und Grundpflichten der Deutschen“ handelt. Das neue deutsche Staatsrecht kennt Individualrechte gegenüber Staat- und Volksgemeinschaft nicht mehr. Zu fordern hat die Sozietas, der Staat gewährt seinen Staatsbürgern.gleiche Rechte untereinander, er übernimmt die-Verpflichtung, für ihre ■ Erwerbs- und kommt, ist jedes noch so gering scheinende Kulturdokument wichtig und für eine zukünftige -Geschichtsschreibung von Belang. .. Da gerade jetzt die große Gefahr besteht, daß in absehbarer Zeit eine Reihe jüdischer alter Kulturdenkmäler durch Auflösung von Gemeinden der Vernachlässigung und der Vernichtung anheim fällt, werden alle Gemeinden und jedes einzelne Gemeindemitglied aufgerufen, zur Errettung dieser Kulturdenkmäler beizutragen. Der Preußische Landesverband bittet daher,Fotografien von alten Synagogen, bemerkenswerten Kultusgeräten, Friedhöfen usw. herzustellen und möglichst in mehreren Abzügen an das Gesamtarchiv der deutschen Juden, Berlin N 24, Oranienburger Straße 29, einzusenden. Lehrerfortbildungswoche in Lehnitz Die jüdische Schule ein Menschenheim Im Heim des Jüdischen Frauenbundes in Lehnitz wurde die erste von der Reichsvertretung der deutschen Juden veranstaltete Lehrerfortbildungswoche eröffnet. Unter Leitung von Professor Martin Buber werden dort eine Woche lang etwa 60 Lehrer, insbesondere aus Berlin, Breslau, Halberstadt, Hamburg, Hannover und Stettin in jüdischem Wissen ausgebildet. Es sind im wesentlichen solche Lehrer ausgewählt worden, die bisher an öffentlichen Schulen tätig waren und als Lehrkräfte an den neuerrichteten jüdischen Volksschulen wirken sollen. Nach. Begrüßungsworten von Landgerichtsrat a. D. Dr. Lilienthal, Studienrat Dr. Leschnitzer, des Vorsitzenden des Reichsverbandes der jüdischen Lehrervereine_ Rektor Dr.Heinemann Stern und Frau Elkans namens des Jüdischen Frauenbundes, ergriff Martin Buber das Wort zu einer einführenden Ansprache über Lehren und Lernen in der heutigen Situation. Das Zeitgeschehen habe uns alle zum Judentum hingewendet. Wir müssen, so führte der Redner aus, die jüdische Schule nicht als ein Notgebäude errichten, sondern als ein Haus für die kommenden Geschlechter, als ein Menschenheim. Die einzige Schulart, die Bestand haben kann, sei die wesensjüdische Schule. Dabei sei es nicht notwendig, daß immer nur vom Judentum und von jüdischen Dingen geredet werde. Aufgabe der jüdischen Lehrer sei, nicht zuletzt' den jüdischen Kindern, die unter dem Zwang der Ver-_ hältnisse unsicher geworden seien, die Sicherheit zu geben, die sie zum Lebenskampf brauchen und sie diese Sicherheit im Judentum finden zu lassen. Letztes Ziel der Lehrerfortbildungswoche sei es, den Erziehern der Jugend.die Fähigkeit zu dieser"wichtigsten pädagogischen Aufgabe zu vermitteln. Lebensmöglichkeit zu sorgen, er räumt ihnen auch das Recht ein, in gewissem Rahmen.über Führung und Gesetze des Staates mitzubestimmen, aber er gestattet ihnen nicht, mit Forderungen i n-d i v i d u e LI e r Art an die Volksgemeinschaft heranzutreten. Der nationalsozialistische Totalstaat rechnet zu den vollberechtigten Staatsbürgern nur diejenigen, die er als „Volksgenossen“ ausdrücklich anerkennt. „Volksgenosse“ aber kann nur sein, „wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. — Kein lüde kann daher- Volks-, genösse sei n“. So das Programm der Partei. Nichtstaatsbürger stehen unter „Fremdengesetzgebung“. Sie hat in Hinsicht auf uns deutsche Juden zu den Arierbestimmungen geführt, die ihren Niederschlag vorallem im Berufsbeamtengesetz, in den einschneidenden Vorschriften, betreffend die Presse und die freien Berufe und in - einer großen Anzahl wirtschaftlicher und .sonstiger Verordnungen gefunden haben. In einem einzigen deutschen-Landesteile — vom Saargebiet und Danzig abgesehen — konnte auf Grund internationaler Abkommen die „Fremdengesetzgebung“ nicht durchgeführt werden, nämlich im ehemaligen oberschlesischen A bs timmun gagebie t. Hier sind die Juden durch das bis .1937 befristete deutsch-polnische Abkommen von 1922 („Genfer Konvention“) als '„Minderheit“ anerkannt; hier genießen sie Recht und Schutz der Minoritäten. Im Gegensatz zu vielen, änderen Staaten hat Deutschland ein Min'derheitenrecht nie gekannt. Seit der Emanzipation bis zum Jahre 1933, das heißt also vier Generationen hindurch galten die.deutschen Juden, stets ’ als/ vollberechtigte und -verpflichtete Staatsbürger, und sie haben sich auch selbst nie als Minderheit gefühlt. ' Miriderheitenschutzverträge moderner Art werden . erstmalig vom „Berliner Kongreß“ statuiert,'der 1878die Aufnahme solcher Verträge zum Schutze der religiösen Minderheiten in die Staatsgrundgesetze zur Bedingung für die Anerkennung der neugegründeten Staaten gemacht hat. Man dachte hierbei wohl vor allem an die blutigen Judenverfolgungen in Rumänien und dem zaristischen Rußland — und Fürst Bismarck setzte sich damals in gleicher Weise für den Schutz der. jüdischen Minderheit ein wie etwa die französischen Delegierten des Kongresses,Waddington und Saint Vallier. Nach dem Weltkriege, der die Landkarte Europas grundlegend änderte, die Donaumonarchie mit ihren vielen Völkern — Deutsche," Ungarn, Tschechen, Slowaken, Polen, Ruthenen, Italiener, Südslawen — zersprengte und in den Friedensverträgen eine große Anzahl neuer Staaten schuf, die aber keineswegs nur Menschen der gleichen Nationalität zusammenfaßten, ergab sich die Notwendigkeit, ’ Minderheitenschutzverträge in großem Umfange zu schließen, diesmal weniger auf religiöser als vielmehr vorwiegend auf nationaler Basis. Derartige- Minderheitenschutzverträge sind—von der Entente zuerst mit Polen, dann mit Rumänien, Südslavien, der Tschechoslowakei und Griechenland. . abgeschlossen worden, — den unterlegenen Staaten *— mit alleiniger Ausnahme von Deutschland — also Bulgarien, der Türkei, Österreich und Ungarn diktierte man sie in den Friedensverträgen. In seinem interessanten Buche „La protection des minorites“ erzählt der Franzose Duparc, daß man Deutschland damals einen Minderheitenschutzverfrag deshalb nicht-auferlegt habe, weil die deutschen Juden selbst einen solchen Schutz mit der Begründung