Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 16 (1936)
- Issue
- 4 (22.1.1936)
- Date
- 1936-01-22
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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da die Beschwerden hauptsächlich nach bau rechtlichen Gesichtspunkten aufgestellt waren und der Bezirksrai hierüber keine Zuständigkeit hatte- Die Rechtsanwälte der Einspruch erhebenden Anwoliner wiesen darauf hin, daß durch die Veränderung die Coltinistraße zur, Judeugassc degradiert werde. Unter Anklage willentlich falfcher Anfchuldigung Neun Monate Gefängnis für einen jüdischen Anwalt .Magdeburg. Vor. der 5. Großen Strafkammer hatte sieh unter .der Anklage/ der wissentlich falschen Anschuldigung der frühere .Magdeburger Rechtsanwalt Fließ, der jüdischer Abstammung ist; zu verantworten. Die Verhandlung ging, wie die „Frankfurter Zeitung" berichtet, auf eine Klage vor dem Arbeitsgericht .Magdeburg zurück, die am 22. .Mai 1*>3ü verhandelt worden war und bei der der Angeklagte l-'lieü die eine Vrozeläparlci, der Magdeburger ltectsanwalt Dr. Kuhliney, der ein langjürigcs Mitglied der NSDAP, ist, die andere Partei vertreten hatte. Zu Beginn der Verhandlung hatte damals Rechtsanwalt Dr. Kuhfmcy den Antrag gestellt, den Angeklagten Fließ a I s Pa r t c i v e r t rc t e r abzulehnen, mit der Begründung, er müsse es von seiner nationalsozialistischen Weltanschauimg aus als unmöglich erklären, daß vor einem deutschen Arbeitsgericht ein Jude als P ro z e ß v e r t rc t c r auftrete. Das würde, so führte er aust dahin führen, daß jede beliebige Prozeßpartei je nach ihrer rassenmäßigeu Gebundenheit. einen Anwalt ihrer Rasse fordern könne. Durch diese Ausführungen fühlte sich 'der Angeklagte Fließ beleidigt. Er glaubte, den Satz aus dem Mund Dr. Kidilmcys gehört zu haben: ,-Ich verhandle Heber mit einem Neger als mit einem Juden", und erhob darauf eine Woche* später Besch werde gegen Dr. rCuhhncy bei der Anwaltskammer. Diese wies die Beschwerde jedoch zurück, sie stellte fest, daß Dr. Kuhhney vor dem Arbeitsgericht zwar Ausführungen 'grundsätzlicher Art gemacht, nicht aber den Angeklagten Fließ persönlich angegriffen habe. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Fließ wegen' w is s.e n 11 i e h falscher A n s e-h u 1 d i g u u g u n d B e 1 e i d i g u n g". in der Verhandlung vor der Großen Strafkammer blieb Fließ bei seiner Darstellung. Kr erklärte weiter, er habe in seiner Erregung auch einem Dritten-unmittelbar nach der Verhandlung den Wirfall so mitgeteilt. Der als Zeuge vernommene Rechtsanwalt Dr. Kuhhney sagte aus, seine Ausführungen seien in keiner Weise persönlich zugespitzt gewesen. Vor allem habe er weder der Form noch dem Inhalt nach eine Äußerung getan, wie sie ihm der Angeklagte in seiner Beselrwerdcschrift unterstellt habe. Der Vorsitzende und die beiden Beisitzer des Arbeitsgerichts erklärten als Zeugen, sie könnten sich wohl entsinnen, (laß Dr. Kuhhney. grundsätzlich Ausführungen gemacht habe, sie hatten auch Ausdrücke wie ,-Ncgec" und „Jude" fallen hören, aber keineswegs in der Form, wie der Angeklagte sie in seiner Besehwerdeschrift wiedergegeben habe. Die Kammer, verurteilte nach dreistündiger Beratung den Angeklagten wegen wissentlich falscher Anschuldigung in Tateinheit mit Verleumdung zu neun Monaten Gefängnis. Die Urteilsbegründung hob hervor, das Gericht halte es für erwiesen, daß der Satz in der von dem Beklagten in seiner Besch wsrdcschrift behaupteten Form nicht gefallen sei. Der Angeklagte habe nach seinem ganzen Bildungsgang und nach seinem bisherigen Beruf durchaus erkennen müssen, daß es hier um eine grundsätzliche Erörterung gegangen "sei und daß keine persönliche Selciuijrung vorgelegen habe. Wenn er dos trotzdem in seiner Bcschwerdcschrift erklärt habe, dann habe er Dr. Kuhlmcy ■wissentlich falsch beschuldigt. ' Bei der Strafzumessung sei berücksichtigt worden, daß sich der Vorwurf des Angeklagten gegen -einen verdienten Vorkämpfer der nationalsozialistischen Bewegung gerichtet habe, den in Schutz zu nehmen die Aufgabe des Gerichtes gewesen sei. Gefängnisitrafe wegen verlachter Erpreffung : Gießen. Vor dem Gicßcncr Schöffengericht' hatte sich ein 2öjähriger Angeklagter wegen versuchter Erpressung gegen üb er einer jüdischen Angestellten zu ver- . antworten. l.*m sich Geld für die Bezahlung von Schulden zu verschaffen., halte er au die Angestellte, die er auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle* kennengelernt und deren Adresse er dann festgestellt halte, zwei Briefe gerichtet, worin cr.mil einem Licbcsgeständnis die Forderung verband* sie solle ihm zehn Mark geben, die er unbedingt brauche. Er gab sich in dem ersten Brief als Kommunist und Freund der Juden aus und behauptete, der Wahrheit zuwider, er sei im Konzentrationslager gewesen, fügte aber auch die Drohung hinzu, wenn die Adressat in zu dem vorgeschlagenen Termin an die angebenene Stelle nicht komme, werde sie keine Ruhe mehr in Gießen haben. Die Angestellte setzte sich sofort mit der Kriminalpolizei in Verbindung, und dieser gelang es. den Angeklagten bei dem zweiten Stelldichein festzunehmen, zu dem sich das Mädchen auf den Rat jler Polizei begab. Vor Gericht gestand der Angeklagte alles ein und suchte sein Vorgehen damit zu rechtfertigen, daß er die Judca in Deutschland für yogclfrei gehalten habe. Der Staatsanwalt beantragte gegen ihn wegen versuchter Erpressung zwei Monate G c f ä n g u i s. Es müsse, so sagte er. energisch der Meinung entgegengetreten werden, daß die Juden in Deutschland nicht ncuügcnd geschützt seien; Sic genössen denselben1 Schutz wie «Tie übrigen deutschen Bürger. Solchen verwerflichen Einzel a k Ii o n c n ," die geeignet seien, das deutsche Ansehen im Auslände aufs schwerste zu schädigen, müsse mit aller Schärfe entgegengewirkt werden. Das Gericht folgte »lern Antrag des Staatsanwalts und seiner Begründung, brachte aber gleichzeitig zum Ausdruck, daß 'es auch eine höhere Strafe ausgesprochen hätte, wenn sie vom Staatsanwalt beantragt worden wäre. * Nach' einem Bericht der Zeitung ,.Der Rhcinpfülzer" in Landau . (Pfalz) hatten sich zwei Angeklagte ' vor dem Amtsgericht wegen schwerer Körperverletzung, Bedrohung und-groben Unfugs zu verantworten. Der eine von ihnen fuhr im August mit der. Bahn von Neustadt nach Hassloch. Im gleichen Wagen saß einj ü dl s c h c r V ichh ä nd 1 c r aus Ilassloch. Da gerade damals die Erregung wegen der Vorgänge in Berlin I>csondcrs groß war, ließ der eine Angeklagte sich hinreißen, durch Worte wie Aufhängen, Hals abschneiden usw. den Juden zu bedrohen. Beim Aussteigen gab er ihm noch einen Fußtritt, so daß der Jude hinfiel. Am gleichen Abend gingen beide Angeklagte vor das Anwesen des Juden und dessen Schwiegervater und lärmten dort, so daß die Polizei einschreiten mußte. Der Staatsanwalt geißelte das^ Vorgehen des flauptangeklagtcn schwef, weil er mit dem Juden in Geschäftsverbindung stand und noch immer finanzielle Verpachtungen an ihn hat, besonders aber auch deshalb, weil ein solches Vorgehen eines Einzelnen nichts nütze. Das Urteil lautete gegen den einen Angeklagten auf drei Monate Gefängnis, die jedoch auf die '•erbüßte Schutzhaft nicht ungerechnet wurden. Der andere Angeklagte wurde freigesprochen, da ihm eine -Beteiligung an der ganzen Sache nicht nachzuweisen war. Palästina-Arbeit der World Union Die Tagung des Hauptvorflandes in London In, der Londoner liberalen Synagoge in der St. Johns Wood Road trat am 14. Januar der Uauptvorstaud der World Union for Progressive Judaismc unter dem Vorsitz von Rahht M a 11 u c k zu einer eintägigen Besprechung zusammen. Von den englischen Mitgliedern nahmen teil: ('laude G. Montefiore, Lüy II. Moufagu, Mr. Türk, Mr. Joseph. Rev. Lcslic Edgar, Rev. IVrlzweig, Mr. Benzinger. Die Mitglieder aus Dcutschland-warcn durch den Vizepräsidenten Rechtsanwalt Heinrich Stern, Frau Bianca Hamburger und Heinz Ke-llcrmann vertreten. Das Sekretariat, das. Miß Uly Montagu untersteht, \ertrat au Hand einer umfangreichen Korrespondenz die Interessen ,dcr übrigen auswärtigen, namentlich der amerikanischen Mitglieder, die selbst am Er- - scheinen verhindert waren. Dem- .Meeting ging eine kurze Sitzung der Autoritälskommissiun voraus, die sich mit dem Thema der für den Sommer beabsichtigten Delegierten-Konferenz licfaßlc. Den Hauptgegenstand der Tagung bildet** ein ausführliche!} Bericht über die Lage in Palästina mit anschließender Diskussinn, Wenir die bereits seit der letzten Konferenz schwellende Anregung, au dem religiösen Aufbau Palästinas im Geiste der Worjd Union aktiven Anteil zu nehmen, gewisseu Schwierigkeiten begegnet, so liegt das an der Passivität der palästinensischen Interessenten, die trotz der Bereitwilligkeit einzelner Persönlichkeiten noch immer nicht zu einer Gruppcnbilduug gelangt sind. Während in anderen Ländern die Organisatioi'isgrüuduug meist zwur auf Initiative der World Union, aber dt*rh in weiterem Verlauf unter der Führung einheimischer Kreise und Personen erfolgt ist, scheint mau. wie Claude G. Monte fiore nicht ohne Mißbilligung feststellte, in Palästina auch die Konstituierung der vcrantwortliehen Gremien und ihre l-cituug wenn ül>erhaupt dann der World Union ülierantworten zu wollen. Dnhci spielt auf englischer Seite dem Anschein nach die Befürchtung eine Rolle, daß die liberale Bewegung Palästinas andernfalls zu rasch und zu stark Unter die Vormundschaft der aus D e u t s e h I n n d eingewanderten Juden gerateu könne und somit eine einseilige Sekten* hildung das Ergebnis wäre. Immerhin beschloß die World Union, in den nächsten Monaldi Schritte zur Bildung rc 1 ig loa-liberaler Gemeinden in Palästina zu unternehmen. Im, Rahmen dieser Aufgabe wird die ..Jüdische Allgemeine Zeitung" voraussichtlich einen Spczialauftrag zu erfüllen hallen, über den noch zu berichten sein wird. Im Vordergrund der Erörterungen stand ferner die J u - g e n d f r a g e. Diese Arbeit hat durch einen methodisch und inhaltlich gut vorbereiteten Vorsehlag von Rabbi Mattuck eine wertvolle einheitliche Grundlage mit dem Thema „Gebet und Gottesdienst" („Praycr and Worslupt^. erhalten, die augenblicklich von den Jugcudgruppen der einzelnen. Lautier teils im Korrespoudcuzwcg benutzt wird. Das : Ergebnis dieser Arl>eit soll nach Auffassung des Governing Body auch Gegenstand des .1 u g e n d t r v f f e n s im Rahmen der Summerkouferenz bilden. Von deutscher Seile wurden hiergegen Bedenken geltend gemacht. "Es wurde, insbesondere darauf hingewiesen, daß dieses sehr schwierige Thema weder für die allgemeine, noch für die geistige und seelische Situation der Jugend . typisch sei, daß es vielmehr darauf ankomme, vor die Behandlung einer so stark spezialisierten Fragestellung, wie sie mm einmal das Gebet mit Recht darzustellen beanspruche, die Vorfrage der religiösen . Erziehung schlechthin gehöre. Endlich wurde zum Thema der Jugendarbeit beschlossen, den bereits im Vorjahr durchgeführten Plan eines „Jugendtages'* auch in diesem Jahr wieder diirchzufflhrai. ■ Als Dalum wurde der 5. April in Aussicht genommen. Das Governing Body lieschäfügte sich sodann mit der Festlegung der diesjährigen S b m in c r k<> u f c rc n z , die vom II. bis zum 13. Juli dieses Jahres stattfinden soll. Das Thema der Konferenz wird das in allen Diskussionen der letzten Zusammen' künfte offen und versteckt behandelte Problem der „Autorität und Freiheit im religiös-liberalen Judentum"' bilden. Die methodische Begrenzung und Aufteilung dieses Fragenkreises hegt in den I landen der Fachkommission, die einen einstweiligen Plan nach sachlichen und persönlichen Gesichtspunkten noch nach Beendigung des Meetings fertigstellte. Berichte der liturgischen Kommission, Finanz- und Propaganda fragen vervollständigten die Tagesordnung des 14. Januar. Agudah, Liberalismus und Zionismus Zu der P n I ä s t i n a d c b n t t c wäre noch einiges nachzutragen. Wnr da jüngst in der ..Jüdischen Rundsclfcir' ein Bericht über die Frankfurter Tagung der Agudah zu finden, tlcii religiösen Liberalismus,.und gegen den bösen Zioui-<niu> \om I-edrr zog. Wir haben au 'sich kein Interesse, uu» au - prähistorischen Kämpfen zu beteiligen. Uns »rhmrrzt auch die Feststellung nicht -ehr lief; «laß wir Liberalen in nu>crvm Weltbild jüdisch-völkische Vorstellungen \e müssen lasseu, und e> überra-cht im* nicht zu vernehmen, daß der Ztouisniu* religio-«* Al»iincnz übt. Das war uns geläufig und erstaunt wohl nur noch das Publikum der Agudah-Tagung. Was uns dagegen Vinigei'- 'iiiaßeu peinlich hcrühi-l, i-t die Methode, mit der die ugiidisti-chrn Argumente >chuiackhaft geinacht werden. W ir halten es längst gewußt tun* dicier Tag. -wieder einmal mehr erfahren, daß ItcschfioViiheii kein We-eu»/.»» der Politik ist. Alter es i>| doch M'hr hcfreindlieh. mit weicht e Selbstverständlichkeit heute .Aufgaben, die wie keine zueilen das Prädikat „gesamtjüili>ch" verdienen, aU Privileg ciu/elncr jüdischer Richtungen ausgerufen* werden. Dir Tat siehe, daß ciit-ichlinc und maßgebliche-Kreise sieh um. eintt u s w ä r I i ge Zukunft ihrer Menschen und ~ i h r e r Jugend Iietuiihen,. genügt, daß die ''/.. V. f. D; ihn* politischen Aii>-chlietsliclikcit>itnsprfnhc auf die Hetrcuimg dieser Menschen und au,f die zur Verfügung oder erst in Aussicht gcsli'UU'ji KapituUcu \itctrügl. l'iul -die- Tu^iwlu* genügt, diiß Niehl/uimslvu nach Palästina zu »eben ^c/wunt-cn sind, um die Agudah zu 'veranlassen, ihre religiösen Au*->chlicßlichkcitsausprürhr auf die Betreuung dieser iiichl/iouislischcn Palästinenser anzumelden. Wir sind weil davon entfernt, dem politischen Zionismus das Wort v.u reden, al>er augc-ichldieser V orgänge, dir mit Religion scluj wenig, aber mit Politik alle-, zu tun haben, 'drängt e* unsdocl«) . zu erklären, daß. wenn einuiah der Schritt nach Paläsliuu. getan ist, es uns wichtiger und gesünder;erscheint, sich i" n de Ii A vi f b u ü dort Ii *i n e i u /. u s t c I l e n . dann -alter als eine legitime Opposition innerhalb der aufhallenden Kräfte Mild Organisationen so zu gestalten und zu andern, wie es das rechte jüdische« Gewisseu gehielel. Sieh um den Preis seiner freien Gesinnung eine orthodoxe Oul>iderstelhuig /u erkaufen, nur aus Animosität gegen eine Bewegung, deren Früchte mau genießt, deren Ziele mim alter nicht anerkennt, sehr im uns ein Verrat im seiner eigeu«*» menschlichen Würde. Kiner Bewegung, der es wie der Agudah auf die absolute Reinheit und . Itciuliehkcit, der religiösen Gehalte ankommt, kann und darf au e'mrr Milchen Gefolgschaft, die ihre litigiöse Ilallnug aus polnischen Duellen bezieht, nichts gelegen sein, um der Menschen nicht und inh der .Snelie nicht, vor der sie rciuui Gewissens l>cstchcu will. Di»* Agudah meint, es-gäbe keinen F.iusaU für religiös-Uhrnde. Arltcit in Palästina.!' liier ist er! Und wenn er zunächst mir. bestehen sollte in dem Schulz der religiösen Gcwissci* gegen die Politik der Agudah. Durch die Pfalmen zur Rcligiofität Dr. Brase-Ii im Rrl:giÖn-librrnleii Verein Nach längerer Pause halte die Bezi r k sg r u p pe Wedd i'n » - R e i u i c k c u d o r f den Liberalen Verein« fflr die Angelegenheiten der Jüdischen Gcnjeind« zu Berlin zu einem Vortragsabend nach ^Schreibers Fesls&len in der Triftstraßi' geladen. Dr. Rudolf Bruseh sprach Olicr „Uns religiöse Verlange ii d c r Gegenwart u n d d i e P h n 1 m'e n". Fm Hiefic— außer Zweifel, daß in dieser Notzeit ein Verlangen niich Religion exi-itiere. Dafür gäbe es dreierlei Gründe. Kiumal handle cn sieh um Menschen, die plötzlich keinen Sinn iiiehr im Leiten finden können und nicht wissen, woran Hie sich in trüU'ii Sjuudcit huIIvn sollten. Auch Mcuhclwn, die ihn*. ArheiHwlälfc* verkimi hätten und aus ihrem Beruf hcrausgeri»M*u wieu, ilrfliiglcn heuin * zur Religion. Auch der Uiiisland, daß viele Familien heule mwcmaiidergcrissrn seien, stärke da» Verlangen nach Religiosität. Synagogeubesuch könne der lk>giim eiue*i religiösen I^cIm-iw sein, letzte Itef.-iedigimg nelM'u dem Geltet gäln* alier dir Bilwd und be- Binders ilns Buch der 1511 Psalmen. Sie .seien verfaßt von Dichtern, die die Not und Verzweiflung ihre» Lot>niH in nie hineingelegt hätleii, und die jauchzend zu dem Krgeluiis Liiuicn, daß es einen Weg uiih allem biiukcl gälic, der Weg zu Göll. Am Beispiel von fünf Pnaliucti, die Kräiileiu .Marga Gpp- I e r mit inniger GrstallimgHgntie vortrug, zeigt« Dr. Uraneh, »laß alle seelischen Probleme des Menschen darin ihren Atisdruck gefunden hätten, und wie daraus, die Kreatjlrliehkril und dann wieder die Gottahnliehkeil des Menschen hcrvorgehTT";Auch dun l.<id. dos den Menschen lieschicdeu w*i, holM* miincii -Sinn. „D*t Meu;eliu, m> schloß Dr. Brauch seinen dunkbar aufgenommenen Vortr. Greifen wir daß wir unfähig dazu seien, sie zu ver-iebni, suiifleru fangen wir an, hie zu lesen!'1 t>i? niilllUH LJtt IMIUIUI ,-><-<Itl'll <mnni>HI lllllj,- iio'iihh.iivii „selbst der areligiösr, muß Gott finden und ihn erkennen, wir zur Bibel und zu den INalmcn! GIiiu1h*h *wir nicht. RECHT im ALLTAG Abfindung ausscheidender GeselNchaFtcr Das Reichsgericht hat zur Krage der Abfindung ausscheidender Gesellschafter eine Knlscheidung gefällt, die gerade im Hinblick' auf das Ausscheiden zahlreicher jüdiwlicr Gesellschafter aus den offenen Handelsgesellschaften für uns von Interesse ist. Danach ist das Ausscheiden eines (Gesellschafters aus einer offenen Handelsgesellschaft unter Fordest and der Gcwdlschnft aufzufatiH-ii als die Aufgal>c des MitrcchtH an dem Ccselbchaftsvcnnögcn zu-1 gunsten der anderen Gesellschafter. Mit dem aitsgeschicdcneik (>cscllschaflcr hat sich die fortgesetzte Gesellschaft auseinanderzu^'tzeu. Eis liegt eine Gcsellsdiaftssehuld vor. für die nach den gesetzlichen Vorschriften die Gesellücliaftcr persönlich huflcir. Daran ändert andi nichts, wenn die vcrbleil»enden Gesellschafter mit dem Ausscheidenden einen Vertrag über sein Aussclieidcn und die Abfindung geschlossen haben. Wohl kann der Vertrag im einzelnen dahin gehen, daß nur die verbleibenden Gesellschafter persönlich die Verpflichtung zur Zahlung der Abfindungssumme übernehmen," und daß eine Gesellschaftsschuld nicht entsteht. Die verbleiIicndcii Gesellschafter Können eine pcrsönlieltc Haftpflicht, eine besondere Garantie, für die Abfindung ü1>crnehincn. Die Ebcmahmc solcher. Vcrpfb'chtungcn, die von der Regel abweichen, muß alier besondrn* vereinbart Vierden. Anderenfalls besteht nur die gesetzliche Verpflichtung und damit die Abhängigkeit der Haftung von dem jeweiligen ISestand der Gesellschaftsschuld. Der wegen der Abfindung persönlich in Anspruch genommene Gesellschafter kann also auch Einwendungen erheben, .die der Gesellschaft, zustehen. Dazu gehört auch die Einwendung, daß durch Vereinbarungen zwischen dem Abzufindenden und der Gesellschaft eine Veränderung des Anspruchs eingetreten »ei, wie die Festlegung des streitigen Betrages oder eine Stundung. (RG in Warneyer 1935 S. 109O IKe l'n Im* dr n k lief dir i<*tbrsriie in igu ngen Wie eine Kigeulumsuudcruhg bei Grtuidslüeken in das Grund--* buch heute eingetragen wenden darf, ist die Vorlage einer .Unbedenklichkcitsbcschciiiiguiig drs Kinanzomtes erforderlich. In einer soeben veröffentlichten Kutscheidung - des Kniiunergcrithts wird festgestellt, daß auch in Krbfällen eine, solch« Bexcheini gm ig vorgelegt werden muß. Au dem bisherigen Grundsatz, daß ausnahmslos jede Kiiilragung einer I^igeiitumsändcniiig, gleichgültig ob rcchtsäiidcnidcr oder Imrichligcnder Natur, ob steuerpflichtig oder nicht, erst nach Vorlage der GnlM*ilenklichkcibd>eichciiiigurigvorgenommen werden dürfe, ist auch durch die Neufasnung der . Rcichsabgabcnordnimg nichts geändert worden. Danach haben also die Gnmdliuchämtcr in jeileiu Kalle der Eintragung eines neuen Fjgentümcrs,. also oueji bei Eintragung der Erben, zuvor die t'nbrdcnklirhkcitshcKcheiuigung des Fmanzamte» zu fordern. (KG 1 Wx .107/35.) Befreimigsantrüge ausgeschiedener Notare- Ms zum ]. Februar Nach deu AuHführungsIwslimnuiugen zum Reichsbürgergesetz können Personen, die niefft Rcichsbür^er sind, inlieBondcren Ausnahmefällen beantragen, im Amte -den Notars Im*1os«cu zu werden. Der ReiclisjustizminiHtcr hat jetzt eine An- . Ordnung über die Behandlung derartiger Anträge, erlassen. Danach sind solche Anträge ausgeschiedener Notare bei den LandgcrichU- - Präsidenten anzubringen. Die Anträge sollen spätestens Iiis zum 1. Februar 1!)36 gestellt werden. Soweit eine Prüfung des Antrags erfordcrÜch ist, not »ie mit möglichster Beschleunigung zu erfolgen. Der Minister erinnert daran, daß die Bewilligung einer Befreiung nur in ganz* besonders Hegenden Ausnahmefällen befürwortet werden soll, in denen schwerwiegende Gründe vom GericJit»- pränident oder der Oberlandesgerichtsprlsidcnt eine Befreiung, befürworten sollte, Ist der zustandigen Gauleitung der NSDAP Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. ^Ober den Antrag ist dann an den Minister zu berichten. t -A tf^ffiftsfoO^--.