Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 46 (13.11.1935)
- Date
- 1935-11-13
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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DK] ©Bß X^imrSOTÄMT Einzelheiten und Besonderheiten wieder. Das . Vorlegen. ( sölchor Kopien stellt also ein „Gcbrnuchmachcn" der Fälschung im'Sinnides Gesetzes dar. Neue Devifettbeflimmungen Der Leiter der Rcichsstellc für Devisenbewirtschaftung hat in einem neuen Rundcrlaß Bestimmungen über den Erwerb von deutschen Auslandsbonda, Auslnndspfandbriofcn, und Sperrguthaben im Ausland getroffen. Künftig darf der Ankauf dieser Guthaben, soweit er überhaupt noch genehmigt werden wird, nur im Einvernehmen mit der .Deutschen Gölddiskonthank durchgeführt werden. Dies gilt für alle derartigen Auslandsguthaben, also auch für Kreditsperrguthaben, Auswandcrcrgudiaben usw. Der deutschen Golddiskontbank bleibt es vorbehalten, das ' AnUnufsgcschüft selbst auszuführen und dorn Antragsteller den zugebilligten Gewinn in Reichsmark zu vergüten. Nicht erforderlich ist dieses Verfahren lediglich für die Bonds für die Ablösung der sog. Amerika-Hypotheken. Soweit Knpitulzahlungcn aus dem Ausland auf dem Verrechnungewege hereinkommen, setzt das jetzt geübte Verfahren voraus, daß vor Einzahlung des vollen Betruges auf das Verrechnungskonto dem Inländer ein zum Ausgleich des festgestellten Prozentsatzes ausreichender Tcildcviscnbctrag zum Erwerb, der Auslandsbonds usw. in dem betreffenden Land überlassen wird, der von dem Ausländer ,aIso nicht auf Clearingkonto - einzuzahlen,- sondern "zugunsten " des Inländers tatjächlich bereit zu halten ist. Durch eine im „Rcichsanzcigcr" veröffentlichte Bekanntmachung sind-gleichzeitig die Inhubor von Genehmigungen zum Erwerb von Aushmdsbonds usw. aufgefordert worden, diese Genehmigungen zurückzugeben. Die Genehmigungen werden nochmals nuchgeprüft und nur unter der Auflage der Einschaltung der Golddiskontbank wieder erteilt. Weiter ist ungeordnet worden, daß Personen, welche eine vor dem 1. November erteilte Genehmigung einer Devisenstelle besitzen, wonach sie berechtigt sind, inländische oder ausländische Wertpapiere von einem Ausländer im Ausland zu erwerben, den Gcnclimigungsbcschcid umgehend 'an die zuständige Devisenstelle zurückzugeben haben. Die zurückgegebenen Genchmigungsbcschcido werden, mit einer entsprechenden Auflage versehen, wieder ausgehändigt worden, soweit ihre Aufrcchtcvhnltung gerechtfertigt erscheint. Studienaufenthalt und Schulbefuch in Italien Ein weiterer Erlaß der Heichsstolle für Devisenbewirtschaftung beschäftigt sich mit den Genehmigungen für Schulbesuch >md Studienaufenthalt in Italien. Danach dürfen zur Uberweisu.ng von Studienge l.dern nach Italien wieder Genehmigungen zur Einzahlung auf das Konto „Verschiedene Übertragungen" beim Istituto Nazionalc per i Combi con l'Estero erteilt werden. Damit ..wird nicht nur die frühere Möglichkeit, Studiciigcldcr nach Italien zu überweisen wiederhergestellt, sondern auch das Verfahren insofern erleichtert, ,als eine vorherige ausdrückliche Zustimmungserklärung der Deutschen Vcrrechnungskosso und des Istituto Nazionale nicht mehr notwendig ist. Neue Anordnungen fiir die Werbung 1 Vom Werberat der deutschen Wirtschaft sowie seitens des Sonderausschusses zur Regelung von Wettbewerbsfragen im Einzelhandel sind in der letzten Zeit eine Anzahl von Anordnungen und Gutachten organgen, aus donen das auch für den jüdischen Geschäftsmann Wichtigste zusammengestellt sei. Die Angaben „Ricsenlagor" oder „UiesenauBwahl" sind ah markt- . selirciorisch anzusehen und infolgedessen nach Ziffpr 6 der Zweiten .Bekanntmachung des Werberates unzulässig. Will eine Firmu in' ihrer Werbung besonders betonen, daß sie über reichhaltigere Läger oder eine größere Auswahl verfügt als im allgemeinen im Geschäftsverkehr üblich, so stehen ihr zur Dcutlichmachung dieser . Tatsache andere Bezeichnungen wie etwa „Umfangreiches Lager, mannigfache Auswahl" zur Verfügung. Eine weitere Anordnung beschäftigt sich mit dem Erlaß von Preisausschreiben zum Zwecke der Wirtschaftswerbung.' Der Werberat erachtet Preisausschreiben dann als unc r w ün(s ch t, wenn sie mit den Grundsätzen eines gesunden Wettbewerbs nicht in Einklang stehen. Insbesondere wird dies angenommen, ' wenn durch die Prcisausschreibnng die Spicllcidcnschaft des Publikums ausgenutzt werden soll. Ein sehr ausführliches Gutachten befaßt sich mit der viel erörterten Frage, ob es zulässig ist, zum Zwecke des Absatzes von Waren an den letzten Verbraucher, den als Käufer zu werbenden Personen Waren zuzusenden, ohno daß diese von den Empfängern vorher bestellt worden" sind. In Übereinstimmung mit früheren Äußerungen wird die Zusendung unbestellter Waren als nüt den guten kaufmännischen Sitten nicht in Einklang stehend für u n z u 1 ü"s s i g erklärt. In der Begründung heißt es, daß diese Warcnmctliode ebenso zu vorwerfen sei wie das sog. „Anreißen" von Kunden. Wicht zu bonnstanden Bind Mustersendungen, bei denen weder ein Entgelt noch die Rücksendung pofordert wird. Auch wenn zwischen Versender und Empfänger laufende geschäftliche Beziehungen bestehen; kann die Zusendung von Waren meistens als zulässig angesehen werden. Schließlich sei noch ein Gutachten erwähnt, das folgende Frage zum Gegenstand hat: „Ist es mit; den Grundsätzen eines lauteren Wettbewerbs, vereinbar, wenn die Wcrbcankündigungoncin es Unternehmens auch von der Gefolgschaft unterzeichnet werden?" Auch diese Art Werbung wird als unzulässig angesehen. Ebenfalls nicht zulässig ist eine Werbung, die sich an die Gefolgschaft eines Betriebes richtet und sich auf solche- Waren bezieht, die für das Unternehmen als solches bestimmt sind. Da der Gedanke der Bctricbsvcrbundcnhcit zu den wichtigsten Grundlagen der heutigen Arbeitsordnung gehört, verstößt seine miß;, bräuchlichc Ausnützung zu Zwecken selbstsüchtiger Wirtschaftswerbung .gegen die Grundsätze des heutigen Wettbewerbs. Grundsätzlich ist zu diesen Entscheiden, deren Beachtung dringend empfohlen werden muß, zu sagen, daß die Maßstäbe, die heute an der Werbung gelegt Werden, strenger sind als früher und daß Nichtbeachtung schwere Nachteile nach sich zieht. Die Umj'atzßeuer bei Gefchäflsveräußerungen SPORT Berliner Umfchau Spielstarke 2. Handballmannsdiaften In den Vcrbandsspielcn des Sonntags trafen BSG 3 3 I. und Bar Kochba II und anschließend BSG 33 II und B a r Ko ohba I aufeinander. In beiden Kämpfen, die einen interessanten lind abwechslungsreichen Verlauf nahmen, leisteten die 2. Monnscliaf ten tapfersten Widerstand und gaben sich nur verhältnismäßig knapp geschlagen. BSG 33 I gewann 7:3 (2:3) und Bar Kochba I 6:2 (3:1). BSG 33 III — Bar Kochba 1. Jugend 3:2, ISK III — Bar Kochba Alte Herren 6:1, Hclvctia I — Knnuclub' 1 8:5, BSG 33 1. Frauen — Bar Kochba 2. Frauen 7:0.' . . Hakoalr gewinnt wieder ■ -\ Nachf" völlig ausgeglichenem Spiel gelang . es: H ajk.oa h I gegen BSG' 3 3"*I"üi den letzten 15 Minuten, zwei Tore zu schießen uiid so einen verdienten 2:0-Sieg und damit die Tabelkmführung zu erzielen. BSG 33 zeigte ein schönes Spiel und unterlag höchst ehrenvoll. BSG 33 II — Hakoah Alte Herren 7:1. Der ISK spielte in Stettin. Im Handballverbnndsspicl gegen den dortigen Bar Kochba gelang-mit 6:3 (5:2) ein überraschend knapper Erfolg. Das [Fußballspiel gewann die kombinierte ISK-Elf mit 7: Ö überlegen. Nach der jetzt geltenden Fassung des Umsatzstcucrgcsctzcs unterliegt auch der Verkauf eines Geschäftes der Umsatzsteuer. Aus der Rechtsprechung der Finanzgerichte, die sich in der letzten Zeit wiederholt mit den steuerlichen Zweifelsfragen bei Geschäfts- Berliner VorfcHaU Verkäufen befassen mußten, sei eine kürzlich ergangene Entscheidunj; des Reichsfinanzhofes erwähnt. In ihr heißt es, daß wenn . ein Geschäft, das eine in sich geschlossene wirtschaftliche Einheit darstellt, veräußert wird, nicht die Summe der Aktiven als maßgebend für die Entrichtung der Umsatzsteuer angesehen wird, sondern das Geschäft als wirtschaftliche Einheit. Der Wort des Geschäftes als Gegenstand der Veräußerung ist violmchr der Unterschied zwischen den Aktiven und den Passiven. Es liegt in einem solchen Fall nicht anders, als wenn das Vermögen einer Einzelperson, einer Kapitalgesellschaft o. ä. als Ganzes veräußert wird. Es wird in einem derartigen Falle nicht eine Summe von Einzclgegenstünderi und Rechten, sondern eine Einheit veräußert und zu deren Bestandteilen gehören neben den positiven Vermögenswerten auch die negativen Vermögcnsv/ertc, die Passiva. Umsatzsteuer p i 1 i ch t i g ist anhor allein die Kaufpreissumme, es findet weder, eine Hinzuzählung der Passiven statt noch irgend eine andere Berechnung. Auch Verwandte'muffen Arbeitsbuch haben Zu den von uns an dieser Stelle besprochenen Vorschriften über dio Arbeitsbücher sei noch ein jetzt ergangener Erlaß des Präsidenten der Rcichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nachgetragen, der sich mit der Frage der Arbeitsbücher für Verwandte, Kinder im väterlichen Betrieb usw. befaßt. Darin wird festgestellt, daß eine' grundsätzliche Herausnahme von solchen Personen, die in Betrieben von Verwandten tütig sind, aus den Vorschriften über das Arbeitsbuch unmöglich sei. Der Personenkreis der Menschen,' dio unter dio Vorschriften falle, sei vom Gesetzgeber bewußt weit gefaßt worden. Es muß daher dringend empfohlen werden, auch für alle in Geschäften usw. tätigen. Verwandten unverzüglich Arbeitsbücher beim zuständigen Arbeitsamt zu beantragen. Gleichzeitig sei darauf aufmerksam gemacht, daß auch für jede Hausgehilfin ein Arbeitsbuch beantragt werden muß. Dies gilt auch für jüdische Hausangestellte. Für die neu in jüdische Haushalte eintretenden Hausgeld]finnen und Hnusg:hilfcn muß der Arbeitgeber ebenfalls ein Arbeitsbuch beantragen, ic Nichtcinholtung der Vorschriften über die Arbeitsbücher kann für den betroffenen Arbeitnehmer schwere Nachteile nach sich ziehen. ' Die 1. Fußballelf des H a g i b o r - Berlin spielte in Halle gegen Bar Kochba-Hallc und gewann nach hartem Spiel 6:2 (3:1). Fußball m&m? risij ßmtm Devifenrecht uhd Reichsfluchtfleuer Aus den in der letzten Zeit organgenen Entscheidungen auf dem Gebiete des Devisenstrafrechts sei eine Rciclisgcrichtsentacheidung erwähnt, dio feststellt, daß ein Devise n vergehen schon auf dem Wc.ge.zur Grenze möglich ist. Grundsätzlich ist aus der Entscheidung bemerkenswert, daß eine strafbare llandhni" schon dann vorliegt, wenn jemand mit Zahlungsmitteln in der Tasche iu der Absicht sich nach der Grenze begibt, sio nach dem Ausland zu bringen. In der rechtlichen Begründung heißt es, duß Ausfuhrverbote ihrem Sinn nach dahin ausgelegt werden müssen, daß schon dns Unternehmen der Ausfuhr verliotcn ist und daß die Bestrafung nicht davon abhängen darf, oh das Unternehmen erfolgreich war. Hierzu gehören als Ausführungshandlungcn alle Handlungen, die dazu bestimmt sind, ausfuhrverbotciic Sachen planmäßig vom inländischen Veiwahruugsorl1 nach einem ausländischen Bcstimmuungsort zu bringen. Darunter fällt auch dus Heranbringen des Geldes bis unmittelbar an die Grcnzo zwecks Uberbringung ins Ausland. In einem entsprechend behandelten Falle entschied das Oberlandcsgericlit Düsseldorf im Sinne dieser Ilcichsgcrichtscntschcidung, als ein Geschäftsreisender, der bei einer deutschen Paßkontrolle iu Cleve, auf deutschem Gebiet also, mit einem größeren Geldbetrag auf der Reise nach Holland betroffen wurde. (RG in „Deutsche Rechtsprechung" 1935, S. 510, OLG Düsseldorf Ss 30/35.) Wichtige Grundsätze für die R c i c h s f 1 u e h t - Steuer stellt eine soeben im „Rciehssteuerblatt" veröffentlichte Entscheidung des Reichsfinanzhofes auf. Infolge ihrer Bedeutung für dio Rechtsprechung seien sio wörtlich .wiedergegeben: 1. Es wird daran festgehalten, daß vor Inkrafttreten des Stcueranpos-, sungsgesetzes der angenommene gewöhnliche Aufenthalt auch für die Reichsfluchtstcucr gilt. 2. Der angenommene gewöhnliche Aufenthalt erstreckt sich nicht auf die Ehefrau. 3. Sind Ehegatten zusammen zur Vermögenssteuer veranlagt, so ist für die Freigrenze das zusammen veranlagte Vermögen der Ehegatten zuzüglich der nach der Rciclisfluchtsttmcr-Verordnung hinzuzurechnenden Beträge maßgebend. Das gilt auch dann, wenn nur ein Ehegatte auswandert und die hinzuzurechnenden Werte nicht ihm, sondern dem anderen Ehegatten gehören. 4. Wenn Ehegatten zusammen zur Vermögenssteuer veranlagt sind und nur einer von ihnen rciclisfluchtstcuorpflichtig wird, sind die nach der Rcichsfluchtstcu.er-' Verordnung" hin/uziircrhncndcn Betrüge, dio ihm gehören, seinem Anteil öni zusammen veranlagten Vermögen lünzuzurechneii. 5. Die Rcichsfluchtsteucr von Ehegatten ist auch dann nach dem Anteil am zusammen veranlagten Vermögen'zu bemessen, wenn die Ehegatten nacheinander, d. Ii. je auf Grund eines besonderen Entschlusses auswandern. In diosem Falle haften die Ehegatten i für die Rcichsfluchtsteucr nicht als Gesamtschuldner. '■. i. Aus neuen Entfcheidunden oberfler Gerichte Bei der Abtretung von Forderungen, die der Gläubiger gegen Dritte hat, ist entscheidend, ob die Abtretung „zahlungshnlbcr" oder „an Zahlungsstatt" erfolgt. Wer eine Forderung, die er gegen einen Dritten hat, an seinen Geschäftsfreund zuhlungshulbcr abtritt, muß damit rechnen, daß der Geschäftsfreund,'wenn er vom Dritten nicht befriedigt wird, wieder an ihn herantritt. Ist die Abtretung jedoch an Zahlungsstatt, also erfüllungshalbcr erfolgt, so kann der Geschäftsfreund sich nicht mehr an den halten, der ihm die Forderung abgetreten hat. Den Beweis dafür, daß die Abtretung an Zahlungsstatt' erfolgt ist, hat gewöhnlich der zu orbringen, der dies behauptet. (RG IV 81/35.1 ' . ' Die Rechts Wirksamkeit eines Kaufvertrages ist nicht immer von der Unterzeichnung der schriftlichen Formulierung des Vertiagsiuhults abhängig. Auch eine beiderseits gewünschte Beurkundung des Vertrages, kann nur in der schriftlichen Nicdcrlcgung des Vcrtragsinhalts zu Bcweiszwcckcn ihre. Ursache haben. Soll ein Kaufvertrag erst durch seine Beurkundung oder durch dio Unterzeichnung der schriftlichen Nicdcrlcgung des Entwurfs rcchtswivksam werden, so ist ratsam, daß die Vertragsparteien dies vorher bestimmt verabreden. (RG. II 375/34.) Photokopien find Urkunden! Photokopien spielen, in der lctztcii. Zeit nicht nur im wissenschaftlichen, sondern auch im wirtschaftlichen Leben eine bedeutende Rolle. Das Rciclisgcricljt hatte sich jetzt zum ersten Male mit ihrer rechtlichen Bedeutung zu beschäftigen. Ein Schuldner, der von seinen Gläubigern gedrängt jvurdc, fertigte Quittungen an, wonach er seine Schuld längst bezahlt hatte. Da er aber wußte, daß er dann wegen Urkundenfälschung bestraft werden; würde, ließ or davon Photokopicn anfertigen, dio er dann dem Gericht vorlegte. Als die Fälschung entdeckt wurde, meinte er, er habe zwar falsche Urkunden angefertigt, von ihnen aber koinch Gebrauch gemocht; denn er habe nur die Photokopien, nicht die Originale benutzt. Das Reichsgericht lehnte seine Ansicht aber ub uud führte aus, daß da» bloße Abschreiben gefälschter Urkunden zur Verurteilung nicht ausgereicht hätte. Die, Photokopie gebe aber nach dorn heutigen Stand der Technik nicht nur den wörtlichen Inhalt, sondern das genaue Bild der Urkunden mit allen In einem interessanten Verbandsspiel1 treffen sich auf dem^ Latte-Sportplatz in Nicdcrschönhauscn um 14.15 Uhr die 1. Mannschaften der BSG 33 und des'ISK. Wenn die gute Form der BSG 33 auch in j diesem Spiel anhält, sollte ilvr ein Sieg möglich sein. Vorher spielen 2. Mannschaften. Auf dem Sportplatz am Schäfcrsec spielen ab 13.50 Uhr /Schülermann- ■ schaften des Bar Kochba-Lcipzig gegen Bar Kochba-Berlin. Handball Auch imf Handball stehen sich die ersten Mannschaften der BSG 33 und des ISK gegenüber. Ein Sieg der BSG 33 Bolltc nicht in Frago stehen, wenn auch die Spielstärke des ISK keineswegs unterschätzt werden darf. (G r unc wa 1 dsp or t p 1 a t z, 15 Uhr.l Bereits um 13.45 Uhr spielt BSG 33 II gegen „Triton" I und müßte einen glatten Sieg landen kühnen. Kegeln Die Sportvcrcjnigung im. RjF-Sportbund führt in den Kegel- Sporthallen,. A1 cx andrinc ns tr aße 105/106 den Sctilußkampf für die Ricgon- und'' Einzelmcisterschaft durch. Beginn 10 UM. Sport im Reich Breslau . Der Jüdische Sehwimm-Vcrein Breslau veranstaltete ein Schwimmfest, das eineglänzende Besetzung gefunden hatte. Neben guten Leistungen des Nachwuclises zeigten auch die Sciüoren,' bei denen Bar Kochba-Franlcfurt a. M. mit Goldschmidt an der Spitze dominierte, zum Teil schönes Können. \ ' ' RjF-Brcslnu spielte mit 3 Fußballmannschaften gegen . „Schild"-Bcuthcn. Da» Spiel der 2. Mannschaften endete 3: 0 für Breslau, die Jugend trennte sich 2:2 unentschieden und h?i den 1. Mannschaften gewannen die Brcslauer nach reichlich 'hartem ' Spiel mit 5:2. •Frankfurt a. M. , A . Zugunsten der Jüdischen Winterhilfe spielten die 1. Fußballmannschaften des „Schild" und Bar Kochba gegeneinander. Die beiden ständigen .Rivalen lieferten sich ein ausgeglichenes Spiel und trennten sich mit 1:1 unentschieden. Duisburg M n k k a b i - D ü s s c 1 d o r f gewann überraschend das FußbfllL-Blitzturnicr der westdeutschen Makkabivercinc. Nachdem, sio inV'Vorspiel, das gegen Hakoah-Wuppcrtal trotz Verlängerung 1:1 endete, nur durch Los in die Endrunde gekommen waren,, schlugen sie hier nacheinander Duisburg 2:1 und Düsseldorf 3:0.c Sieger der Trostrunde wurde Hakoah-Köln. Hamburg i In den Fußballspielen um den G r ae't z-- P ok a 1 trafen-sich der dortige „Schild" und der Makkabive,rein Blau-Weiß. Die Spiele verliefen fast sämtlich zu hart und cndcteii bei den 1. Mannschaften 3:3, bei den 2. Mannschaf ten .5: 0 für Blau-Weiß uud bei den 3. Mannschaften ebenfalls 1:1 unentschieden. Dio Handballer des „S o h i 1 d" spielten indes in Hannover und gewannen bei den, Herren 8:2 und bei den Damen 10:1, Sport im Dienst der Winterhilfe Dip „südwestdeutscho Arbeitsgemeinschaft" führt am 17. und 20. Novcmbor in den Hauptstädten ihres Bezirks Fußball-, und 1 landballspielo durch, deren Reingewinn der.Jüdischen 'Winterhilfe zufließt. Es haben sich sämtHchc 38 der ..;,Afbcitsgcmcmschaft" angeschlossenen Vereine des RjF und des Makkabi zur Verfügung gestellt. ■ , \ Weitere jüdifdie Gelehrte aup Deutfchland für die Univerfität Stambul? Saloniki. Die Salonikicr Zeitung „LlndeVendant" meldet, daß an die Universität Stambul, ah der bereits-dreißig jüdische Professoren aus Deutschland tätig sind, weitere, fünfzig aup Deutschland ausgewanderte jüdisclrc Gclejirttf berufen worden sollen. DicBor Beschluß sei von einem Minister-,' rat einstimmig gefaßt worden. Bei dieser Gelegenheit sei von den Ministem die Arbeit der in Stombül wirkenden jüdischen Professoren aus Deutschland außerordentlich lobend hervorgehoben, und betont'worden, daß "diese Universitätslehrer das uneingeschränkte Vertrauen der Regierung genießen. Hauptschrittleiter: Dr. Bugen Tannenbaum, Berlin - Wilmersdorf- Leiter der Anzelgen-Abtelluni! und verantwort]ich\für dea Inhalt der Aozelgen> Werner Heine, Derlln-Charlottcnbg. — DA III. Qu. 4676. Preisliste Nri 3-' Verlag: Verlagsgenossenschaft tn Deutschland ansässiger Juden zu Berlin oOmbH, Berlin - Gharlottenburg 2, Blelbtreustra'fle 3. Druck; SomusndtucVwitt OmbH- (Fellj Woll), Berlln-Cbarlottenburg 4.