Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 43 (23.10.1935)
- Date
- 1935-10-23
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/4109741-2613367-2613409--515-2615366- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
®mm m mü.w^mmw^'n s Wandergeuierbefcheine für 1936 Gewerbetreibende" die auch im kommenden Jahre ein Gewerbe im Umherziehen betreiben wollen, müssen jetzt bereits die zur Ausübung des Gewerbes notwendigen Wandorgcwcrbcschcinc bei dem Polizeirevier beantragen, in dessen Bezirk sip wohnen. Bei der Antragstclliuig ist der Nachweis der Angaben über die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer, den Gcwcrbcortrag und den Rcin- :cwinn aus dem Gewerbebetrieb des laufenden Jahres erforderlich, ie Unterlagen müssen bei der Stellung des Antrogcs mit vorgelegt werden. Wird der Antrag nicht in der nächsten Zeit . gestellt, so kann die Aushändigung der Scheine zu Beginn des neuen Jahres nicht gewährleistet werden. , Der Leiter der Wirtschaftsgruppc „Arlibulantcs Gewerbe" gifct ein Urteil des Amtsgerichts Berlin bekannt, das besagt, daß olle Gewerbetreibenden, die ein Gewerbe, im Umherziehen betreiben, der Wirtschaftsgruppe kraft Gesetzes angehören. Der Gewerbetreibende ist also verpflichtet, an die Wirtschaftsgruppc Beiträge abzuführen für die Zeit, die er den Handel betreibt und mitglicdspflichtig geworden ist. Unlauterer Wettbewerb mit Ladenfchildern Die Industrie- und Handelskammer Leipzig weist darauf hin, daß vielfach Geschäfte durch ihre Lndcnschilucr gegen die Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb - verstoßen. So sei die Bezeichnung „Spezialgeschäft" nur dort zulässig, wo es sich wirklich um ein solches handelt. Sehr häufig haben auch Einzelhändler mit Erzeugern Abmachungen getroffen, nach denen sie sich verpflichtet haben, nur die Erzeugnisse''eines bestimmten Herstellers zu führen. Dei dieser Sachlage ist der Einzelhändler nicht berechtigt, diese internen Abmachungen nach außen so zum Ausdruck zu bringen, daß der Verbraucher den irrtümlichen Eindruck erhält, er kaufe unmittelbar beim Erzeuger. Aufschriften wie Spczialvcrtricb, VcrkaufsstcUe der Fabrik usw. sind unlauter bei Einzclhandclsgcschüftcn, dio nur nach innen mit den in Frage kommenden Erzeugern irgendwelche Bindungen hoben, tatsächlich aber freie Gewerbetreibende sind. Die Handelskammer bittet, dies zu beachten, weil sonst die Gefahr droht, daß die Einzelhändler, wenn sie zur Abänderung der Schilder gezwungen werden, unnötige Kosten auf sich laden. Umwandlung von Kapitalgefellfchaften Der Rcichsfinanzministcr hat einen Erlaß herausgegeben, der steucrrechtlichc Zweifelsfragen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften klären soll. Um die Umwandlung von Kapitalgesellschaften noch weiter zu fördern, erklärt sich der Heichsfinanzministcr damit einverstanden', daß auch bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften, bei denen das Vermögen der Gesellschaft ganz oder toilweiso in das Privatvermögen der übernehmenden Gesellschafter übergeht, dio steuerlichen Erleichterungen im Billigkcitswege gewährt werden können. Der Erlaß bestimmt ferner, dnß die Umwandlung und Auflösung für jeden behebigen Tag beschlossen werden kann. Daraus folgt, daß sich, ■ wenn die Umwandlung oder Auflösung nicht auf den Schluß eines vollen Wirtschaftsjahres beschlossen wird, an das letzte Wirtschaftsjahr ein Rumpfwirtschaftsjahr anschließt. Maßgebliclier ■ Stichtag für die Aufstellung der Schlußbilanz des Bumpfwirtschaftsiahrcs und der Umwnndlungs- bzw. Auflösungsbilanz ist grundsätzlich der Tag, für den die Umwandlung oder Auflösung beschlossen worden ist. Wird Umwandlung oder Auflösung mit rückwirkender Kraft beschlossen, so ist die Rückwirkung steuerlich unbenchtlich. " . /■ Kurzlebige Wirtfchaftsgüter Beachtenswert ist der Standpunkt, den der Hcichsfinanzministcr auf eine Anfrage der Wirtschaftsgruppc Einzelhandel in der Frage der Betrachtung von Schaufenstereinrichtungen und -Dekorationen sowie der Kraftwagen als kurzlebige Wirtschaftsgütcr eingenommen hat. Danach kann Bowohl bei Schaufcnstcreinrichtungen wie bei Dekorationen von der erhöhten Abschreibuna des Einkommensteuergesetzes Gebrauch gemacht werden, ohne daß im Einzelfall genau entschieden werden muß, unter welchen der beiden Sammelbegriffe der einzelne Gegenstand fällt. Sind Einzelteile einer Sclinufcnstcrcmrichtung, z. B. Parkettböden, Seiten- und Rückwände des Schaufensters, mit dcnT Haus fest verbunden, so gehen sie dadurch der erhöhten Abschrcibungsmöglichkcit nicht verlustig. Das gleiche gilt für Markisen. Gleichzeitig wird in der „Deutschen Stcucrzcitung" festgestellt, daß auch Kraftwagen, zu den kurzlebigen Wirtscnaftsgtttcrn gehören. Der buchführende Kaufmann kann daher auch die Anschaffungskosten eines Kraftwagens im Jahre 1934 voll abbuchen. Dies gilt auch dann, wenn der Wagen zwar teilweise zu privaten Zwecken benutzt wird, überwiegend aber den Zwecken des Betriebes dient. Weitere Veräußerungen jiidifcher Unternehmungen In den letzten Tagen ist ein weiteres weltbekanntes jüdisches Unternehmen inandere Hände übergegangen. Die Adrema- A d r c s s i c r m o s c h i n c n - G c s e 11 s ch a f t in Berlin, allgemein bekannt durch ihre Adressiermaschinen, ist von den Merccdcs- Büromaschincn-Werken in Zella-Mehlis erworben worden. Der Kaufvertrag ist zwischen den bisherigen Hauptaktionären der Adrema, Julius und Jakob Goldschmidt, und dem Betriebsführer der Mercedes-Werke abgeschlossen worden. Für das Stammkapital von 1 Million Reichsmark soll ein Betrag von 1,5 Mill. Reichsmark gezahlt worden sein. Weiter hört man, daß auch bei den Hirsch-Kupfer-und Messing werken A. - G. Veränderungen im Aktienbesitz im Gange sind. Ein in englischen, nichtarischen Händen befindliches Aktienpaket ist von der Gcsfürcl (Gesellschaft für elektrische Unternehmungen) erworben worden, der endgültige Abschluß ist dieser Tage zu erwarten. Wer iß Großhändler? In einer neuen Entscheidung des Kartcllgcrichts wird die Frage geklärt, wer als Großhändler angesehen werden kann. ■ Diese Entscheidung ist vor allem deswegen von praktischer Bedeutung, weil nach den Lieferungsbedingungen der Fabrikanten meistens nur reine Großhandclsfirmcn bestimmte Rabattsätzc und sonstige Vorteile bekommen. Voraussetzung dafür, daß jemand Großhändler ist, ist, daß er über geeignete' Büro- und Lagerräumlichkeiten, einen ausreichenden Lagerbestand und ein hinreichendes Betriebskapital verfügen kann. Ferner wird vom Kartcllgericht verlangt, daß eine geordnete Buchführung vorhanden ist, wie sie bei Vollkauflcuten üblich ist. In dem zur Entscheidung vorliegenden Fall war eine Firma von der Belieferung ausgeschlossen worden, mit der Begründung, sie könne nicht als Großhändlcrfirma angesprochen werden. Das Kartcllgericht hat zu ihren Ungunsten entschieden, weil die Voraussetzungen nicht gegeben waren. SPORT BM MTM Neues aus dem Mietrecht : In der letzten Zeit sind wieder eine ganze Anzahl von Entscheidungen auf dem Gebiet des Grundstücks- und MictswcBcns zu verzeichnen, aus denen das Wichtigste berichtet sei. Aus einer Entscheidung des Reichsgerichts über den Begriff „Friedensmietc" (IV 11/35) sei hervorgehoben, daß das Reichsgericht der Ansicht ist, daß die Fricdcnsmicte zwar im allgemeinen ein bedeutsames Mittel zur Erkenntnis des objektiven Nutzungswertes der Mictsräume sei. Doch trifft dies nicht für alle Geschäftsräume zu. Bei Geschäftsräumen werde der Nutzungswert vornehmlich durch Umsatz und Verdienst bestimmt. Wcim in einer Stadtgegend fast durchgängig Mieten bewilligt werden, welche die Fricdcnsmicte um das Vielfache übersteigen, so sei daraus mit Sicherheit zu entnehmen^ daß dio erhielten Umsätze und Hondclsgewinric eine außergewöhnliche Steigerung erfahren haben und duß die Raummnrktlagc dein objektiven Nutzungswert entspricht. Eine weitere Entscheidung beschäftigt sich mit dem Begriff ,.11 n u m w u c h e r". Auch in dieser Entscheidung (IV 5/35) wird festgestellt, daß bei jeder Vermietung, dem objektiven Nutzungswert eine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden konn. Weder der Hauseigentümer, der sein Haus billig erworben hat, begeht Raumwucher, wenn er den angemessenen Mictszins fordert, noch der Mieter, der untervermietet und eine angemessene Miete fordert, obwohl er aus irgendwelchen Gründen einen besonders billigen, unter dem angemessenen Mictspreis liegenden Mietspreis zahlt. Allerdings wird der Hauptmictszins regelmäßig einen brauchbaren Ausgangspunkt für die Ermittlung der angemessenen Vergütung für untervermietete Räume abgeben. Beachtenswert ist ferner, daß . das Uinsatzstcuergcsctz in der jetzt geltenden Fassung die Verpflichtung zur Gewährung eines Nachlasses wc^en E r m ü ßi gun g . d o r Umsatzsteuer ohne jede Einschränkung festlegt. Der Vermieter oder Verpächter kann sich also nicht darauf berufen, daß «r die Umsatzsteuer gar nicht in dio Miete einkalkuliert hatte. Der Mieter oder- Pächter hat vielmehr auf jeden Fall einen Anspruch auf cino entsprechende Herabsetzung der von ihm zu leistenden Zahlungen. Und zwar muß der Nochlaß in der gleichen Höhe gewährt werden, in der der Vermieter oder Verpächter durch die Umsatzstcucrbcfroiung Ersparnisse macht. Versäumnis von Rechtsfriflen Die schwerwiegenden Folgen, die eine Vcrsäumung von Rechtsmittclfristcn hoben kann, hat wieder einmal <las Reichsgericht beschäftigt. Nach den geltenden Vorschriften ist bei Versäumung dor Frist zur Einlegung der Berufung oder Revision nur dann die Möglichkeit gegeben, das Versäumnis ungeschehen zu machen, wenn ein unabwendbarer Zufall die Einlcgung ver- Iiindert hat. Dieses Vorhandensein eines unabwendbaren Zufalls hat das Rciclisgerieht bejaht, wenn nach Erlaß des Urteils erster Instanz ein Armcnrcchtsgcsuch eingereicht wurde, über dieses Gc-i such ober erst nach Ablauf der Rechtsmittclfrist entschieden worden ist. Dieses Urteil beseitigt eine Härte, deren Beseitigung seit langem gefordert wurde. Bisher konnte in solchen Fällen trotz rechtzeitiger Einreichung des Armcnrcchtsgcsuches durch Verzögerung , im Geschäftsgang die: Rechtsmittclfrist ablaufe^ olinc daß eine Möglichkeit gegeben war, dio Fristen sich' zu , ^rhaltcn. ' Es wiref sich aber trotz dieser Entscheidung empfehlen, Arincnrcchtsgcsuchc für die nächste Instanz möglichst schnell nach Zustellung des Urteils erster Instanz einzureichen, damit das Gericht nicht deu Vorwurf der Verschleppung erheben kann. \ Eine wichtige Kündigungsentfcheidung Ein wichtiger Grund zur Auflösung eines Angcstclltcnvcrhältnisses ist dann gegeben, wenn dem Betriebsführer bei verständiger Würdigung aller Umstände die Einhaltung des Vertragsverhältnisses nacli Treu und, Glauben lücht mehr zugemutet werden kann. Im vorliegenden Falle hatte ein Prokurist, der infolge der Staatsumwälzung mit seiner Entlassung rcclmcn mußte, zu seinem Angcstclltcnvertrag, der eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vorsah, eigenmächtig emen zurückdatierten Nachtrag angefertigt, nach dem ilun erst nach 2 Jahren wieder gekündigt werden konnte. Das RcicliBarbeitsgcricht sah darin eine Störung des Vertrauensverhältnisses und erklärte den Betriebsführer als zur Auflösiuig des AngCBtelltenvcrhältnisscs berechtigt. (RAG 19/35.) Gefdiäfte auf den Namen der Frau Das Verfuhren, bei finanziellen Schwierigkeiten das Geschäft auf die Ehefrau zu übertragen, um die Gläubiger zu schädigen, war nach der bisherigen Rechtsprechung nicht strafbar. Jetzt veröffentlicht die „Textil-Zeitung" eine Entscheidung, die neue Hcchtsauffassun^eii ouf diesem Gebiet wiedergibt. Ein "Geschäftsinhaber hatte waren. I>e3tellt, sie nicht bezahlt und als gepfändet worden sollte, trat die Ehefrau mit der Behauptung auf, sie sei Inhaberin des Geschäfts und Eigentümerin der Ware. Dus Gericht erblickte in dieser Handlungsweise ein sittenwidrige^ Scheingeschüft, das im Dritten Reich, wo eine geläuterte Rechtsauffassung gelte, nicht mehrmals zulässig erachtet werden könne. Wenn der Ehemann als Bevollmächtigter seiner Ehofrau aufgetreten sei, bo sei eine solche Vereinbarung nur zurn Schein getroffen worden. Tutsächlich gedachte der Mann, die Wurc für seine Person zu erwerben. Die Geschüftsübcrtragung auf die Ehefrau stand im Widerspruch mit dem geläuterten Anstandsgefühl aller gerecht denkenden Geschäftsleute im Dritten Reich. Reich. Auskünfte aus dem Schuldnerverzeicltnis Nach dem jetzt geltenden Zwangsvollstrcckungsrccht werden in die amtlichen Schuldnervcrzcichnissc nur diejenigen Personen aufgenommen, die entweder den Offcnbarungsciu geleistet haben oder gegeu dio zur Erzwingung der Eidesleistung die Hüft angeordnet worden ist. Personen, die dagegen, wie es jetzt möglich ist, an Stelle des Offcnbarürigscides nur eine einfache Versicherung abgegeben haben, worden in den Schuldncrvcrzcichnissen nicht vermerkt. Insoweit ist auch eine Auskunftserteilung durch die Gericht nicht möglich. Die Rcichswirtscliaftskammer beschäftigt sich zur Zeit mit dem Vorschlag, auch die , Personen, die nur eine einfache Versicherung abgegeben haben, in die Schuldnervcrzcichnisse aufzunehmen, damit die Gerichte auch über diese Personen Auskunft geben können. Veranlassung zu dieser Maßnahme ist die Tatsache, daß bei den Gerichten Beschwerden über die un vollständigen Auskünfte eingegangen waren. Berliner, Vorfchau Der Plan, das Spielprögromm der ersten Fußball- und Handbiillmnnnschnftcn der Bcrhncr Vereine durch Hinzuziehung der Leipziger und Dresdener Mokkabi- und RjF-Vereine zu erweitern, muß trotz aller . Bemühungen als gescheitert betrachtet werden. Es war nicht möglich, die im Wege stehenden Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen und die betreffenden Leipziger vereine zum Einlenken zu bringen. So worden die Berliner Vereine zunächst ouf den hiesigen Spiclbctricb angewiesen bleiben und darüber hinaus sich an den Rundcnspiclcn ihres Verbandes in Mitteldeutschland beteiligten. Am kommenden Sonntag beginnen wieder nach vierwöchiger Pause die Vcrbandsspiclc der ersten Klassen. Fußball In zwei interessanten Begegnungen treffen sich schon am ersten Spiclsonntag auf dem Sportplntz am Schäfcrsce um 15.20 Uhr Halcoahl I und 'ISKS I und auf dem Latte-Sportplatz in Nicdorschönhauscn tun 15.10 Uhr BSG 3 3 I und Hagibor I. Während im ersten Spiel Hakouh noch scharfem Kampf zu einem knappen Sieg kommen dürfte, ist im anderen Spiel die Frage nach dem Sieger völlig offen. Handball Ein spannendes Spiel werden sich in der ersten Klasse ISK f und BSG 3 3 II liefern. Wenn auch der ISK in der letzten Zeit an Spielstarke erheblich zugenommen hat, ist dieser Kampf für ihn noch nicht gewonnen, denn gerade die zweite Mannschaft der BSG 33 besitzt eine SpiclBtärkc, die keine Mannschaft unterschätzen darf. Die 1. Mannschaft der B S G 3 3 spielt indes in Stettin gegen den dortigen Bar Kochba und sollte mit stärkster Mannschaft vor einem klaren Sieg stehen. Hockey Zu Beginn der Saison werden sich auf dem neuen Sportplatz in Maricndorf um 9 Uhr die beiden ersten Mannschaften der BSG 33 und anschließend um 10.20 Uhr die beiden Mannschaften des Tcnnisclubs Bar Kochba gegenüberstehen. Leichtathletik Bar Koehba-Bcrlin entsendet zum II a 1.1 c n s p o r t f e s t des Bar Kochba-Frankfurt a. M. eine stnrkc Leichtathlelik- Mannschaft, die mit besten Aussichten an den Start gehen wird. Interessant dürfte vor allem der Sprintcrdrciknmpf werden, in dem die beiden Berliner Schattmann und Dr. Lewin auf den Tschechen Engl treffen werden. Schwimmen Am 3. November veranstaltet die Schwimmabteilung der BSG 33 Berlin im Stadtbad Charlottenburg, Krumme Straße, um 15 Uhr ein Schwimmfest, das ein hervorragendes Mcldccrgcbnis aufzuweisen hat. Alle namhaften Schwimmer des Sportbundes werden am Start sein und erfolgreich für ihren schönen Sport zu werben wissen. Neben schwimmcrischcn Wertkämpfen werden Schauspringcn, Wasserballspielc und ein Figurenlcgcn der Damen des „Schild"-Frankfurt a. M. das Programm vervollständigen. Boxen Der I. B. C. Maccabi will seinen Boxer-Nachwuchs prüfen und wickelt deshalb im Rahmen des Trainings Turnier- und Ausscheidungskämpfe ab. Die ersten zehn Kämpfe, werden am 29. Oktober um 19 Uhr in der Turnhalle. Auguststraße 11-13 durchgeführt, der zweite Abend folgt dann am 4. November um 19 Uhr in der Halle Cuxhavener Slrößc 17 a. 1 Sportliches Allerlei Vorbildlicher Beschluß des JBC „Berlin" Der IBC Berlin hat beschlossen, von jedem schier Mitglieder, einen Zuschlag von 10 o/o seines Monatsbeitrages zu erheben und diesen Zuschlag restlos der Winterhilfe der Jüdischen Gemeinde zuzuführen. Ferner wird bei jeder Trainingsveranstaltung des Clubs in allen seinen Unterabteilungen für die Jüdische Winterhilfe gesammelt. Schon die erste Sammlung ergab eine stattliche Summe, die der Gemeinde zur Verfügung gestellt wurde. 1 Anfänger-Kursus in Jiu-Jitsu i. Der JBC „Berlin" beginnt am 26. Oktober um 19.30 Uhr einen neuen A n f ü n g e r k u r s u s für Kanplspotj und Sclbstertüchtigung in der Turnhalle Schlüterstraße 58. Mindestaltcr 14 Jahre. „Schildu-IIamburg schlug Blau-Weiß „Schild"-Hamburg, der mit drei Fußballmannschaften gegen den Makkabi'vercin Blau-Weiß antrat, konnte in den drei Spielen insgesamt 17 Tore gegen nur eins des Gegners erzielen. Die erste Mannschaft gewann 7:1, dio zweiten Munnschuftcn trennten sich unentschieden 0:0, und bei den dritten Mannschäften gewannen die Schildlcute mit 10:0 Toren. Leichtathleten der Hakoah-Wicn erfolgreich Nach dem Sprinter König, der in den Leichtathletik- LUndcrmannschnftcn Österreichs gegen Griechenland und Italien recht erfolgreich abschneiden konnto, beteiligte sich Frl. Ko Illbach (Hakoah-Wicn) an dem Frauenländorkampf gegen' Ungarn. Sie gewann die 80 m Hürden in genau 13 Seit, und siegte im Diskuswerfen mit 37,35 m. * Gute jüdische Diskuswerfer Der Ungar Madarasz warf vor kurzem bei einer Veranstaltung in Budapest denv Diskus 47,60 m weit. Der jüdische Student L c v y übertraf diese glänzende Leistung Bogav nooh und schaffte bei einem Leichtathletik-Sportfest in Kalifornien 48,29 m. Prenn bei dciK'ciiglischcn llallcnmcistcrscliärtcn' Daniel Prenn beteiligte sich an den englischen Hnllenmeisterscliaften im Tennis und kam durch einen Sieg über den Engländer Avorv unter die letzten acht. . Chordirigent gesucht Er muß die Lithurgie und das Hebräische, beherrschen sowie Harmonium spielen können. Nur schriftliche Bewerbungen sind zu.richten an Frau Michaelson, Bln.-Charlbg. 9, Kaiserdamm 89 Hauptschrlltleltcr: pr. Eugen Tannenbaum, Berlin - Wilmersdorf. Leiter der Anielgen-Abtellung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Werner Heine, Berlln-Charlattenbg. .— DA III. Qu. 4576. Preisliste Nr; 3~ Verlag;VerIag9gen6ssenachatt In Deutschland ansässiger'Juden zu Berlin eOräbH., Berlin - Charlottenburg 2, Blcibtieustiatta 2. Druck: Sonnendruckerei ClnibH. (Felix Woll), Betlln-Charloitenburg 4.