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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-10-09 · 41 (9.10.1935) · page 8

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
41 (9.10.1935)
Date
1935-10-09
Page
– (sequence 8)
Language
German
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uäck m ®eg Annahme von Reichsmarkhoten aus dem Aualand Wie von zustündiger Seite mitgeteilt .wird, ist die Annahme von ltcichsmurknotcn genehmigungspflichtig;' wenn durch sie eine- Forderung in ausländischer Währung beglichen wird. Als. Forderungen in ausländischer Wahrung sind jedoch nur solche Forderungen anzusehen, bei denen der Gläubiger Anspruch auf Zahlung effektiver ausländischer Währung hat. In einem solchen Falle bedeutet die Annuhmo. von Hcichsmarknotcn eine genehmigungsbedürftige Verfügung nach den Vorschriften des Devisengesetzes. Handelt es sich um eine effektive Reichsmarkforderung, so ist die Annahme von Rcichsmirknotcn aus dem Ausland, rechtlich gesehen, nicht verboten. Es muß jedoch beachtet: werden, daß -^ sich der in Deutschlund lebende Gläubigor in jedem Fall bei Annahme von Rcichsmarknotcn der Getahr aussetzt, Bich der Beihilfe zu einem Dcviscnvcrgchcn Bchuldig zu machon, da es sich bei den aus' dem Ausland hereinkommenden Rcichsbonknotcn im Hinblick auf das Bcit April 1934 bestehende Ausfuhrverbot mit größter Wahrscheinlichkeit um Noten handelt, die auf ungesetzlichem Wege ins Ausland gelangt sind. Es muß berücksichtigt werden, daß der deutschen Wirtschaft durch die Annahme von Rcichsbariknotcit aus dem Ausland jeder Gegenwert in Devisen für die betreffende Leistung verloren gc'.it, eine Tatsache, die besondere Beachtung verdient. Es soll deshalb die Annahme! von Reichsmarkhoten aus dem Ausland nach Möglichkeit vermieden werden. Viclo Zahlungs- und - Vcrrcdmungsabkommcn mit dem Ausland schließen auch schon grundsätzlich eine Bezahlung in Rcichsmarknotcn ausdrücklich aus. Was iß eine offene Verkaufsfielle? Bei Begutachtung eines Antrages auf Erteilung einer Aubnahmegenchmigung vom Einzelliandclsschutzgesctz war die Frage aufgetaucht, ob eine Verkaufsstelle auch dann angenommen werden kann, wenn diese Verkaufsstelle für gewölmlich , go- ..schlössen ist, und durch ein Schild auf eine in der Nähe wohnende Person lungewiesen wird, die in der Verkaufsstelle befindliche Waren verkaufen kann. Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in der Rcichswirtschaftskarhmcr hat sich auf Rückfrage auf den Standpunkt - gestellt, daß auch eine Verkaufsstelle, die im allgemeinen geschlossen gehalten und nur bei Besuch einzelner Kunden, die sich bei einer in der Nähewohnenden Person melden müssen, geöffnet wird, als „offene Verkaufsstelle" im. Sinne des Emzclhandclsschutzgcsctzcs anzusehen ist. Ein derartiges Ladengeschäft ist immer dann oine Verkaufsstelle im Sinne des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels, wenn ein Einzelverkauf an letzte Verbraucher erfolgt und" die dort bereit stehenden Waren an die sich dort meldenden Käufer ausgehändigt werden. Diese Stellungnahme der Rcichswirtschoftskammcr deckt sich auch mit der von unteren Stellen bisher geübten Praxis. Die Preisauszeichnung von Waren Der Bcichsbund des Tcxtilcinzclhandcls teilt mit, daß er sich;mit dem Werberat der deutschen Wirtschaft wegen der Preisauszeichnungen in den" Schaufenstern in Verbindung gesetzt hat. Er wendet sich dagegen, daß in den Schaufenstern Warcnsortimento ausgestellt worden, an denen ein Preisschild angebracht iBt, C das den Preis der kleinsten ausgestellten: Größe, angibt und im übrigen darauf hinweist, daß, pro Größe eine bestimmte Steigerung Platz greift. Diese Preisauszeichnung hält der Rcichsbund lür 'den TexVilcinkclhandcl für-nicht ordnungsmäßig und insbesondere dann für unzulässig, v/eiSn. die'.■•Arig^bc:'--üiicp~--dic-.-'Prcisr''' Steigerungen mir kleinerer-Schrift geschrieben ist als der Hinweis für-den ifreia dor Größe 1. Die Art und Weise deriSchriftanordnung sowie die' Größe der für das Preisschild benutzten unterschiedlichen Schrifttypen führe',eine Irreführung der Beschauer über die Bemessung des- Preises für . die ausgestellten Waren herbei. Der Durchschnittsleser wird regelmäßig der Meinung seinf daß sämtliche ausgestellten Waren zu demselben Preise verkauft Werden. Und selbst wenn er den kjeingeschriebenert Zusatz nicht übersieht, könno er sich-doch nicht sofort ausrechnen, was der Artikel in dor von ihm benötigten Größe kostet. Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat sich den Bedenken des Textiloinzcihandcls grundsätzlich angeschlossen und dahin; entschieden, daß, wenn; derartige Preisschilder im Fenster sind, dann auch nur die Ware der Größio 1 ausgestellt werden darf. Irreführende Firmenbezeichnung Ein Fachverband hatte gegen eine Firma eine grundsätzliche Klage auf Unterlassung einer Firmenbezeichnung wegen Irreführung goklagt. Dia Firma, eine offene Handelsgesellschaft, erweckte durch die Art ihrer Finnierung den Eindruck, als ob sie im eigenen Betrieb hergestellte Waren an den Verbrauchen absetze. Tatsächlich wurde aber kein einziges Stück Ware von den Gesellschaftern selbst hergestellt und geliefert, sondern ausschließlich Produktion anderer Unternehmungen verkauft. iTJberinstimmend mit' einer Entscheidung des Kammergerichts hat nun auch das Reichsgericht der Klage des Faohvcrbandcs stattgegeben. Es hat dabei in der Entscheidung' den für die_ gesamte Wirtschaft wichtigen Grundsatz aufgestellt, daß eine Firmenbezoichnunj; auch dann unlauter sein kaninl, »ennsic den Formvorachriften des Firmenrceht.s entspricht und im Handel sregister eingetragen i s t. Neue Überwachungsanordnungen Die Ubcrwochungsstcllc für W o 11 e und andere Ticrhoarc hat eine Anordnung erlassen, durch die die allgemeinen Einkaufsanordnungen für wollene Spinnstoffe für die Zeit vom 1. Oktober 1935 bis .31. März 1936 geregelt worden sind. Wegen der in einigen Punkten getroffenen Änderungen sei Beachtung der neuen Vorschriften empfohlen. Die TJbcrVvachulngsstello für dic; L e d e rw i l isch a ft liüt ebenfalls für den gleichen Zeitraum die Eirikaufsbedingurigen neu geregelt. J^citcre Anordnungen sind ferner noch auf dem Gebiete der Lcbensrmttclindüstrio und des Lcberismittelhandels erlassen worden, doch kann hier auf Einzelheiten nicht eingegangen werden. Für den Wcinhnndcl sind für-wichtige Gebiete'Richtpreise .erlassen worden. Die in ganz Deutschland in der. Zeit vom 19. bis 26, Oktober stattfindende Wcinwerb'ewochc bringt insofern einen Ausschluß der jüdischen Betriebe^ als zum Ausschank, der Patenweine aus den Weindörfern nur die arischen Gaststätteninhaber berechtigt sind. IftöeKfiF EDS ßMtiMb Außerdienflliches Verhalten undArbeitsverhältnis Nach der bisher herrschenden Rechtsauffassung . hat ... das außerdienstliche Verhalten eines Angestellten. keine arbeitsvortraglichcn Beziehungen zu dem Arbeitgeber. In der Presse wird jetzt aber eine grundsätzliche Entscheidung des Landcsarbcitagcrichta Aachen bekanntgegeben;, in der ein Angestellter für zu Hecht als fristlos entlassen erklärt worden ist, weil er in. unverantwortlicher Weise Schulden gemacht hatte und seine Privatangelegenheiten nicht in Ordnung waren. In der Begründung dieser bemerkenswerten Entscheidung heißt es, es sei denkbar, daß sich in einem solchen Verhalten des Angestellten eine Geistesverfassung und Churaktpranlago zeige, die auch auf seine dienstliche Führung zurückwirkt. Wenn derartige Handlungen die Ehre, dos Ansehen und die Stellung des betreffenden Angestellten gefährden, so kann unter Umstünden dem Arbeitgeber die weitere Zusammenarbeit mit dem Angestellten nicht zugemutet werden. Er ist berechtigt, . nun auch in die Berufseignung und Zuverlässigkeit des An» gestellten Zweifel zu setzen. Selbstverständlich darf es sich hier nur um besonders schwerwiegende Fälle handeln, in denen ein persönliches Verschulden des Angestellten bejaht werden muß. Im allgemeinen müsse auch verlangt werden, daß der Arbeitgeber den Angestellten, wenn ihm dessen außerdienstliches Verhalten bekannt goworden ist, erst ermahnt, bevor er weitergehende Maßnahmen ergreift. \. Aus neuen Reichsgerichtsentfcheidungen HandclBrcgistcrcintragungcn über die Änderung eines Gcsellschaftsveihultnisscs müssen immer mit voller Namensnennung geschehen. Unwirksam ist, z. B. die Eintragung „der bisherige persönlich haftende Gesellschafter ist nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter": Entsteht durch eine derartige unwirksame Eintragung dem Ausscheidenden ein Schaden, so kann für das Verschulden des Rcgistcrbcomten der Staat verantwortlich gemacht werden, wenn nicht den Gesellschafter selbst ein Verschulden deshalb trifft, weil er die sofortige Nachprüfung dor Eintragung auf ihre Richtigkeit hin unterlassen hat. (III 267/34.) Kündigungen müssen klar und eindeutig sein. Die Tragweite einer Kündigung als. einer einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärung iBt nicht nach dem zu, beurteilen, was der Kündigende hat erklären wollen, sondern nach dem, was er erklärt luit. Die Folgen eines mindestens unklarem Verhaltens des Betriebsführers beim Ausspruch einer Kündigung dürfen nicht auf den Angestellten abgewälzt worden. Unklarheiten gehen zu Lasten des Betriebsführers. (RAG. 17/35.) Eine Ron te für Vermehrung der Bcdürfiüsso iBt auch dann nächzuzahlen, wcim der Verletzte seine vermehrten Bedürfnisse aus Mangel an Mitteln nicht hat befriedigen können. (RG. 1 16/35.) Der Einfluß der Dollarabwertung auf Lieferungsverträge Im Mittelpunkt wirtschaftlicher und rechtlicher Erwägungen Btcht eine Entscheidung des Reichsgerichts, dio sich grundsätzlich mit der Frago der Dollarabwertung und deren Einfluß auf Liefoningsvcrtrügo beschäftigt., Wegen der Wichtigkeit dor [Entscheidung auch für manches jüdische Unternehmen seien die Grundzügo der Entscheidung wiedergegeben. Eine Großhondclsfirmu hatte mit einer ihrer Abncnmerfirmen die Kaufpreise für Baumwollgarne in amerikanischen Dollars ■ vereinbart. Durch den Sturz des Dollars erlitt sie nucli ihrer Behauptung einen Vorlust you 21000 RM., dessen Ausgleich sie von ihrer Abnclimerfirma verlangte. Während die unteren Instanzen die Klage abwiesen, hat das Reichsgericht die Entscheidung aufgehoben, wieder zurückverwiesen und dabei folgende Erörterungen angestellt. . Das, Absinken einer ausländischen. Währung ist als ein \Vcgfall oder als eine wesentliche Veränderung der Geschäfts-' grundlagc anzusehen und kann einen Ausgleiclisanspruch begründen. Ißt aber die Erschütterung der Gcschäftsgrundlago der grundlegende Rechtsgedanke für den Ausgleichsahspruch, so sind auch die bei diesem vom Reichsgericht entwickelten und aus § 242 BGB. hergeleiteten Rechtsgrundsätzo über die billige Abwägung der berechtigten Belange b c i d c r Beteiligten anzuwenden. Es sind dabei alle Umstände des Falles; die nach den Grundsätzen von Treu.und Glauben im Vprk^hr für einen'gerechten Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung in Betracht kommen können, eingehend aufzuklären, zu prüfen und'zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung! ist zu dem Grundsatz übergegangen, daß das die Aufwertung begründende Mißverhältnis von Anspruch und Leistung nicht zahlenmäßig, fest begrenzt worden muß und unter besonderen Umständen auch Bchon bei einem mäßigen Wertrückgang eine Aufwertung gerechtfertigt, worden kann. Die Tatsache jedenfalls, daß die klagende Firma einen Ausfall von „nur 13 o/o" gehabt hat, begründet daher schon grundsätzlich einen Ausgleichs-- anspruch. Es sei Aufgabo der Rechtssprechung, eine nach ■ den '"Verhältnissen möglichst billige' und gerechte Lösung zu finden. (RG. III 228/34.) '..-■•;. Das Schilderrecht des Mieters Heim Umzug taucht die Frage auf, ob der ausziehende Mieter das Recht hat, ein sog. Umzugsschild, also ein Schild mit Hinweis auf seine neuen Räume, an dem bisherigen Wohn- oder Geschäftshaus anzubringen. Für freie Berufe ist dies in einer Kammergerichtsentscheidung vor einiger Zeit, grundsätzlich anerkannt worden. Insbesondere gilt es für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten usw. Darüber, wio longo ein Hausbesitzer solch ein Umzitgsschild dulden muß, gehen die Ansichten in der Praxis auseinander. Im Durchschnitt werden sechs Monate als angemessen angesehen. Wird der bisherige Platz des Namensschildes des ausziehenden Mieters für ein-Schild des neuen Mieters benötigt, so muß sich jener mit einem anderen geeigneten Platz begnügen. Mit der Frage, ojj ein Mieter, der Räume im Hinterhaus gemietet hat1, berechtigt ist^ein Schild am Vorderhaus anzubringen, hat sich kürzlich die „Deutsche Hausbesitzerzeitung" beschäftigt. Diese hat ein solches Recht des Hinterhausmieters, verneint. In der Praxis wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob die wirtschaftlichen Interessen des Mieters an der - Anbringung eines Schildes am Vorderhaus so erheblich sind, daß die Interessen des Hauswirts zurücktreten müssen. In-sehr vielen Fällen wird es den Interessen des Hauswirts nicht widersprechen, wenn der gewerbliche ' Mieter von Hinterhauaräumen an einer geeigneten Stelle des Vorderhauses ein Schild anbringt. Jüdische Handelsschule. Die in» Berlin N 24, Ärtillericstr. 31, bestchendo private jüdische Handelsschule wird mit Beginn des Winterhalbjahre« auf erweiterter 'Grundlage fortgeführt werden. Geplant sind neben dem laufenden Ober- und .Unterkurs Erwerbslosenkuruc in den Nachmittagsstundch, deren Teilnehmer von der Wirtschaftshilfe der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ausgewählt werden, und A^bcndkuj-Be, die im wesentlichen der Aus- und Fortbildung von Bolchen-Personen dienen sollen, die im Beruf stehen. Preis bei Teilnahme am Gesamtkurs 10 RM. Meldungen bei Herrn Rektor Siiinsohn, Berlin NW 87, Siegmundshof 11, Montag bis Freitags 12—1 Uhr: Telefon: C9 6913 und 4141. Gefpräch mit Hulicruiaim . Ein großes Symphonie-Orchester in Palästina geplant ' Wien. In'.einem Gespräch mit dem Wicnor JTA-Vertreter fiulierio-'siclr der Violinvirtuose und .Professor. an der Wiener Slnatsakiidcmio für Musik und darstellende Kunst, Brouislav U über mann, über" die von ihm beabsichtigte Schaffung eines repräsentativen Symphonie-Orchesters in Palastina. Ich biu jetzt mit der Zusammenstellung eines erstklassigen Orchesters in Palästina beschäftigt; sagte Hubcrmann: Dio - Ziele, die ich dabei verfolge, sind mannigfach. Es soll u. u.. hervor-- ragenden musikalischen Krätton, denen die Betäiigungsmöglichkcii genommen wurde, eine neue würdige Arbeitsstätte geboten werden. In acr kurzen Zeit seit dem Bekanntwerden des Orchester-Planes haben sich bei mir allein acIit Konzertmeister ,und erste S o lo o o Iiiste n aus Deutschland gemeldet, die bereit sind, in einem . Palästina-Orchester' an den Jctztcn Julien mitzuspielen. Ich denko außerdem daran,. die besten Kräfte des Orchesters zu einem Konservatorium ersten Ranges ■,in Tel Awiw zu vereinigen. \ Das Orchester wird uns auch die Veranstaltung großer internationaler Theater- und Musikfeste in Palästina ermöglichen. Es sollen klassische und moderne Meisterwerke biblischen Inhalts in ihrer natürlichen historischen Umgebung aufgeführt werden. Abgesehen von der wirtschaftlichen ' Bedeutung solcher Veranstaltungen für das Land erwarten wir von ihnen vor allem dio.Erhöhung dej kulturellen Ansehens des jüdischen Volkes in der ganzen Welt. - Für diese Pläne habe ich bei wohlliabendcn Freunden nicht nur Verständnis, sondern auch spontano Bereitschaft zu materieller Mitwirkung gefunden.- Obwohl ich die Leistungskraft und Opfcrbereitschuft des palästinensischen Publikums selbst für eine, solche Kulturinstitution -nicht gering einschätze und natürlich auch auf Subsidicu seitens der drei größten Städte sowie der Regierung rechne, weist das provisorische Budget doch einen Fehlbetrag von mehreren tausend Pfund' im Jahr auf. Etwa zwei Drittel dieses Betrages konnte ich bereits sicherstellen. Es wurde bei der Anglo- Palcstinc Bank in Tel Awiw auf den Namen „Tho Choirrnan of the Society of Eriends of the Palcstine Symphohy Orchestra" ein Konto errichtet. Dorthin werden alle Beiträge überwiesen. - Im Oktober 1936 soll die Saison des reorganisierten Orchesters eröffnet werden. ' Die künstlerischen und organisatorischen Vorarbeiten, die bis dahin zu leisten sind, füllen'mich ganz aus. Jeder einzelne zu engagierende Musiker wird von mir persönlich geprüft. Mein Rekrutierungsgebiet erstreckt sich auf fast ganz Europa. Erst schien es, als ob die. Frage der Bläser uns Schwierigkeiten bereiten würde. , Es zeigte sich aber, daß^ sogar unter den dem jüdischen Temperament weniger zusagenden Bläscrbcrüfcn die Proportion zur Kopfzahl hoch immer reichlich gedeckt ist; sind doch einige der besten' Bläser., der Wolt: holländische, russische und amerikanische Juden. ' Selbstverständlich denke ich nicht daran, nur Juden aus der. Diaspora heranzuziehen. Vielmehr. will ich die in Palästina bereits ansässigen ^Orchestermusiker soweit wie möglich als Grundstock .für das neue Orchester verwenden. 'Da unsere Mitglieder vpn uns voll in Anspruch genommen werden sollen, wird die bisher übliche Doppclbeschäftigung in Symphoniekonzerten und bei Unterhaltungsmusik in Kaffccnäuscrn usw. fortfallen, so daß den übrigen palästinensischen Musikern das Gebiet, der leichteren Unterhaltungsmusik konkurrenzlos überlassen bleiben wird. Zum Schluß sagte Hubermann einiges Grundsätzliches zur Frage dor Programmgestaltung: Für unser Symphonieorchester Bchwebt mir ein arbeitsreiches Programm vor; es sollen etwa 12 reguläre Abonnementkonzerto in Tel Awiw| 10 in Jerusalem, 8 in Haifa, und eine mindestens ebenso große Zahl von Arbeiter- und Schülerkonzerten sowie Konzerte in den landwirtschaftlichen Kolonien . veranstaltet werden. Der jüdifche Kulturbund Rhein-Ruhr in der kommenden Spielzeit Köln. Wie der Leiter des Jüdischen Kulturburides Rhein-Ruhr, Dr. Heinrich L e v i n g c r, im Arbeitsprogramm für die kommende Spielzeit bekannt gibt, soll das neue Spicljahr vor allem. eine stärkere Betonung des Jüdischen bringen. Die Saison wird mit dor' Uraufführung der Neufassung von\Martha Wertheimers Schauspiel „Ghannah", das mit einem Preis ausgezeichnet wurde, beginnen. Als weiteres Werk aus jüdischem Stoffgebiet ist dio' Uraufführung des Schauspiels „R ß u h e h i, Fürst 3 e r J u d e n" beabsichtigt. Das Stück stellt eine Dramatisierung des Romans von Max Brod durch Gerhard Waltcr-Roscnbaum aar.' Als dritte Uraufführung kommt Vicki Baums „Zwischenfall in Lohwinkc 1". heraus. Zur Aufführung gelangen ferner Shakespeares „Komödie der Irrungen'.', Shaws „Der Arzt am-.Schcidcwcgc" imd Molnars Lustspiel „Die gute Fee". Für die Konzerte Bind u. ja. zwei Tourneen des Rhein-Maini-Orchestcrs unter Leitung von Hans Wilhelm Steinberg gesichert, in deren Programm gleichfalls das jüdische Schaffen zu Wort kommen soll. Außerdem finden Liederabende, Rezitations- und Kleinkunstabcndc statt. Vorträge über künstlerische jüdische Themen werden die Arbeit der Lehrhfiuscr ergänzen. . , 4totk0fötnlk in den Berliner Synagogen mit neuem Ritus am Sukkausfeste Freitag, 11. Oktober, abends: Liberale Synagoge Norden, Schönhauser Allee , 162,, 7.15 Uhr: Zimet., Liberale Synagoge Osten, Kaiserstraße 30, 7.30 Uhr: Adler. Liberale Synagoge Nordost, Prenzlauer Promenade -176, 7.30 Uhr: Graf. Liberale1 Synogogo Westend, Kaisordamm 78, 7 Uhr: Zucker. Liberale Synagoge WcdiUng-Reinickendorf, Triftstraße 63, 7^30 Uhr: Goetz. Jüdische Religionsgcmcindo Charlottenburg, SchulBtrußc ' 7, 5:30 Uhr. Jüdische Rcfoimgemeindo, Joadumsthalcr Straße 13, 6.30 Uhr: Rosentlial. ' Sonnabend, 12. Oktober, vorm. 10 Uhr: Liberale Synagoge Norden: Zimet. Liberale Synagoge Osten;- Adler. Jüdische ileligionsgemeindo Charlottenburg, 9.30 Uhr: Pfingst.- Abends: Liheralo Synagoge Norden, 7.15 Uhr: Goetz. Liberale Synagoge Osten, 7.30 Uhr: Brasch. Jüdische Religiorisgemcindo Charlottenburg, 5.30 Uhr. , Sonntag, 13. Oktober, vorm. 10. Uhr. Liberale Synagoge Norden: Goetz. Liberale Synagoge .Osten: Brasch. Liborafcl Synagoge Nordost: Adler. Liheralo Synagoge Westend: Kassel. Liberale Synagoge Weddhig-Reinickcndorf: Graf. Jüdische, Religionsgemeinde Charlottenburg, 9.30 Wir: Hamburger. Jüdische Hcformgemeindc, Johannisstraße JJ6, 10.30 Uhr: Gottsehalk.- / ' Die Cottesdienstzeiten für dio liberalen Gemeinde-Synagogen lagen bei Redaktionsschluß noch nicht vor. HaupUcbrllllelter: Dr. Eugen Tannenbaum, Berlin -Wllmeradort. Leiter der Anzeigen-Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Werner Heine, Berlln-Cbarlottenbg. — DA ,111. Qu. 4676. Preisliste Nr-3 Verlag: Verlig3Beoo3>eiuchaltlaDeutschland ansJsjlgcrJuden.ru Berlin cOmbH., Berlin-'Charlotteoburg 2, BlelbtreiiatraOe 2. Druck: Sonncndruckerel OrabH. (Felix Woll), Berlin-Charlottenburg 4.

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