Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 40 (2.10.1935)
- Date
- 1935-10-02
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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v- ■ ). ■■ ' anwesend waren. M|t der Synogogo feiern auch dorm wichtigsten Funktionäre Qborkantar Naumow Fleischmanni Chorcürigcnt Frank, ftothschild, Organist Würzburger, der Syriagögcndicncr Löllbach und'eine Rciho ariderer ihr Jubilfium.; . Das vicjvcrsprcchendc Programm des, K u 1t ü r b u od s. wurde mit zwei Veranstaltungen wirksam eröffnet Ein Klcinkunstäbeiid zeigte im Frankfurter'Bilderbogen Frankfurter^ jfldischeVQriginnlo, im Östlichen Bilderbogen die auch im Berliner Kulturbund schon?:czcjgtcn sehr wirksamen lebenden Bilder aus ostjüdischem Volksebcn.x Der erste Kammermusikabend brachte Heida Holde- Hermanns und Boris Schwarz, zwei in ihrer Art selten hoch, stehende und einander durchaus gleichwertige Solisten. mit einem — vielleicht etwas allzu reichen — Programm, dos von alter .italienischer Murfk , bis zur modernen ' ipalästinensischen reichte. ■-.''' .' i ' ■ Auch einige Sitzungen der Gemeindevertretung fanden statt, die sich dadurch auszeichneten, daß es nahezu unmöglich istj über ihren Inhalt zu berichten, da sie keinerlei Bplchcn hatten. Da alles, was wirklich für das Gcmcindclcbcn wichtig ist, in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt wird, könnte' man Bich che Fassada der schcinöffcntlichcn Sitzungen als Residuum auB parlamentarischen Zeiten ersparen. ■ Qr;15. S. . Beim Befuch der Höhle Machpela Der Gcrer Rebbc das Opfer, eines Zwischenfalls Jerusalem. Der als „Gcrer Rebbc" bekannte, berühmte chassidische Rabbi von Gura Kalvarja, der in Unkenntnis der. bestehenden Vorschriften die Höhle Machpela bei. i Hebron (dos Erbbegräbnis der ErzvBtcr) ohne speziellen Erlaubnisschein besuchen wollte,'ist mit knapper Mühe der Verhaftung entgangen,' dagegen wurden zehn 'Cha ssidini ' seiner' Begleitung 'vor'.- haftet. '.''■'" Der Rabbi wurde, als er tiefer als sieben Stufen zu der Höhle hinabstieg (bis zur siebenten Stufe ist der Zutritt ohne Erlaubnisschein gestattet), von dem diensttuenden Polizisten niedergestoßen, woraufhin die in seiner Begleitung befindlichen Chassidim herbeieilten, um ihm beizustehen. WShrcnd der Rabbi nach Jerusalem zurückfahren konnte, wurden seine Begleiter ins Gefängnis gebracht. ' Nach der Vernehmung arabischer Zeugen hat Distrikts-, kommisar Campbell die bei dem' Zwischenfall vor der Höhle Machpelah verhafteten zehn Gorer Chassidim gegen Kaution noch vor Beginn des Rausch haschonoh-Fcstes auf freien Fuß gesetzt. Um die jüdifchen Anwälte Die ■ „Juristische Wochenschrift" veröffentlicht einen Auszug aus dem Jahresbericht 'der Rcichsführung des Bundes Nationalsozialistischer deutscher Juristen zum1 Reichsparteitag 1935, der vom Stellvertreter des Rcichsjuristcnführcrs, Reichaamtslciter Dr. Walter R a c k c , erstattet worden ist. Darin heißt es: „Im Zusammenhang mit der Tatsache, daß diese Maßnahmen den Zugang zur Anwaltschaft, einengen werden, muß mit besonderem Nachdruck betont werden, daß dio gesetzgeberischen Maßnahmen des Jahres 1933 zur Beschränkung des jüdischen Elementes in der Anwaltschaft dieses unerwünschte Element wohl teilweise zurückgedrängt, aber noch, keineswegs ausgeschaltet haben. Noch immer sind beispielsweise fast 40 o/o der Berliner Anwälte Juden. Die notgedrungene weitere Mitführung dieses jüdischen Elementes innerhalb des Berufes stellt eine schwere Belastung im Kampfe, um die Erneuerung des Rcchtsanwaltsbcrufcs dar. Es ist daher auf; das dringendste zu hoffen und zu wünschen, daß die völlige' Entfernung dor J ud c n u u s,d e r A n w a 11 s c ha f t und damit aus der deutschen Rechtspflege nunmehr mit aller Konsequenz durchgeführt wird, sobald die stnatspolitischen Notwendigkeiten dies irgendwie zulassen." Gefchüftsreifen ins Ausland ' " Die bisher geltenden Bestimmungen über Geschäftsreisen ins Ausland und die Möglichkeiten, Devisen über die Freigrenze hinaus für solche Reisen, zu erhalten, sind nunmehr in neuer, geündprtcr Fassung erschienen. Durch diese Neufassung Bind verschiedene Erleichterungen und Vereinfachungen' im Verfahren geschaffen worden, die für alle Geschäftsinhaber, die mit, dem Ausland in geschäftlicher Beziehung stehen, von großer Wichtigkeit sind. " Es kann hier nichf auf die' Einzelheiten des unifangreichen Runderlasses, eingegangen werden, sondern es muß auf dio Vcröffcnt- . Hchung in Nr. oö ,'des Reichssteucrblatics verwiesen werden. Von ganz allgemeinem Interesse ist1 besonders eine Zusammenstellung von Ländern, die1 an gleicher Stelle veröffentlicht ist, bei denen Zahlung von Gestdiüftsrcisoloostcnubcr Verrechnungsabkommen zur Zeit ohne Ve rz 6 gc r un g'erfolgen. Hierzu. gehört Dänemark, wo Zahlungen über das' Rcichsmark^Spezialkonto/ der panischen .Nationalbank stets ohne Rücksicht auf. den Stand des Kontos sofort abgeführt werden. Bei Italien ist der Weg umständlicher; es wird daher empfohlen, solche Beträge über das .Konto'Reiseverkehr zu beschaffen. Auch für geschäftliche Reisen nach der S c h w c i z bestehen keine größeren Schwicrigkeittcn. ■ Derartige Zahlungsaufträge zu Lasten des deutschen Warcnkontps werden von der Schweiz als vordringlich behandelt, die Überweisungen können tclcgraphisch vorgenommen werden. Für' ReiBcn nach ßnga^n'kann:ebenfalls mit sofortiger Zahlung gerechnet werdend Ebenso ist durch bisondere Vereinbarung für Geschäftsreisen nach der T s o h e c h q b 1 o w a k c i eine Bcst^lcuiiiguhg; des Verfahrens erreicht worden. : Bei'allen anderen Ländern ist mit mehr oder weniger längeren Verzögerungen bei der Auszahlung zu rechnen; .''Ferner ist zu beachten, daß Geschäftsreisen, zu deren Durchführung nicht mehr als 60 RM erforderlich sind, ohne Einholung einer ^Einzelgenehmigung und ohne Inanspruchnahme der allgemeinen Genehmigung, also auch ohne Anrechnung auf den Höchstbetrag vorgenommen werden können. Wird eine Geschäftsreise auf Grund einer Einzelgenehmigung, oder allgemeinen Genehmigung durchgeführt, so kann daneben wede^r die Freigrenze hoch' eine Dringlichkeitsbescheinigung in Anspruch genommen werden. Damit die Reisenden dio Möglichkeit haben, Barmittel" bei sich zu' führen; sind die Einzelgenehmigungen in jedem Fall mit einem Zusatz zu versehen, der den Inhnbcr .der Genehmigung in» Rahmen der insgesamt bewilligten Summe berechtigt, eihen kleineren Betrag in inländischen Scheidemünzen oder in ausländischen Geldsorten zu erwerben und verwenden. Bestehen bleibt der bisherige Grundsatz, daß Einzelgenehmigungen . nur erteilt werden, wenn die Notwendigkeit der Reise durch eine Bescheinigung der Industrie- und Hahdelslcammör oder der sonst zuständigen .öffentlich-rechtlichen Borufsvertrctung nachgewiesen tet. ' In besonderen Fällen genügen auch andere Nachweise, doch ist dann die Bescheinigung nachzubringen. 1 Lohnaufwand für die Hausgefiiifin\ Bekanntlich können 50 RM pro Monat vom 'Steuerpflichtigen als Sonderausgabo bei Ermittlung des Einkommens abgesetzt werden. Der Reichsfinanzhof hat Bich kürzlich mit dem Begriff „Hausgehilfin beschäftigt und die Abzugsfähigkeit des Entgelts einer, den Haushalt selbständig leitenden Hausangestellten verneint. Eine Haushälterin, der in einem frauenloscn Haushalt die Leitung des HauBwcsens"obliegt,' gleichviel, ob sio die Arbeit im Haushalt allein erledigen muß oder, daneben noch weitere Hilfskräfte beschäftigt werden, kann grundsätzlich nicht' \uls Hausgehilfin angesehen werden. Für welche Steuern wird Säumniszufchlag erhoben? Wegen ErprelTung an jüdischem Ehepaar 'verurteilt Frankfurt a. M. Wie dio „Frankfurter Zeitung" meldet, hat dio Große Strafkammer Frankfurt den 20jährigen Hermann H. wegen Raubes, versuchter lErpressung und versuchten Betruges zu drei Jahren Gc f ä n gn i s verurteilt. Der Angeklagte hatte Bich, wie bereits früher berichtet, im August von einem betagten. jüdischen Ehepaar, das Mitleid mit ihm empfand, weil or Hunger, hätte, beköstigen lassen und war nach drei Wochen wieder erschienen, um die Gewährung von Kost zu erbitten. 'Nachdem er vorher so getan .hatte, als Bei or selbst Jude, gab er sich plötzlich als „SA-Mann" und „Kriminalspitzol" aus, behauptete, die Leute hätten staatsfeindliche Reden geführt und er müsse sio verhaften. Er drohte mit Erschießen, obwohl er keine Waffe bei Bich hatte, ' wollte weiter den Hund töten, der der blinden Ehefrau als Führer diente, wenn er nicht fortgejagt werde. Damals eignete er sich ous einem Schrank und einer Tasche mehrere Mark und. einen Ring an, und bat schließlich, nichts davon zu sagen, daß er dagewesen sei. Später versuchte er noch einmal eine Erpressung. H. wurde daraufhin verhaftet. Der Staatsanwalt beantragte vier Jahre Zuchthaus, fünf Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht und bezeichnete es als verschärfend, daß der Angeklagte die Zugehörigkeit der armen Leute zur jüdischen Rasso 'ausgenutzt und sich fälschlicherweise auch als Träger des Nationalsozialismus ausgegeben ■ habe. Das Gericht1 hielt den geständigen und reuigen Angeklagten noch für besserungsfähig *una liielt ihm seinen Leichtsinn'■ und soioo Unorfalucnhcit zugute. Schatzmeiftcr aus Dcutfchland für Peru Lima. «Der Ministerpräsident von Peru, Manuel Rodrigucz, hat der Jüdischen Gemeinde in Lima mitgeteilt, daß die Regierung bereit sei, zehn qualifizierten jüdischen Schatzmeistern aus Deutschland dio' N ied« r la a s u n g in Peru zu erlauben. Dor Verein für Einwandererschutz In Lima hat sich mit den maßgebenden jüdischen EmigraUotisgeselJscIiaftcn zwecks Benennung geeigneter Kandidaten in Verbindung gesetzt. Jüdlfche Gelehrte aus Deutschland an auslündifchen Universitäten New York. Wie der Vorsitzende dori Abteilung der New Yorker Universität für Kunstgeschichte, Professor Walter W. S. Cook, bekannt gibt, befinden sich unter den sieben führenden . europäischen Kunstwissenschaftlern, dio von dor New Yorker Universität zu Vorträgen übor Kunstgcscliichto verpflichtet wurden, vier jüdische Gelehrte aus Deutschland, und zwar Walter Friedender aus Freiburg, Dr. Karl Leo Heinrich Lehmann - Hart leben aus Münster, Dr. Erwin Panofsky aus Hamburg und Dr. Julius S. Held aus Berlin. : . ' ■ * Amsterdam. Dio Vereinigung zur Förderung des Studiums der Arbeitsgesetzgebung in Holland hat Professor Dr. Hugo Siuzheimor, ehemals Frankfurt n. M., der'als Professor für Arbeitsgesetzgebung für. zwei Jahre an dio Städtische Universität Amsterdam, berufen wurde, auch füc die Staatsuniversitüt Lcydcn verpflichtet, wo Professor Sinzheimer Vorlesungen über Soziologio der Arbeitsgesetzgebung halten wird. Noch den neuen gesetzlichen Bestimmungen werden Verzugszinsen, für/nicht rechtzeitige Steuerzahlung nicht mehr erhoben. Dafür sind die sog. Säumniszuschläge eingeführt worden. Lediglich für die Rcichsfluchts.tcupr gelten hoch die alten Vorschriften. Bei der Rcichsfluchtsteuer sind nach wie vor bei 'nicht rechtzeitiger Zahlung, erhöhte Verzugszinsen, zu zahlen. In allen anderen Fällen aber wird, wenn eine Steuer-, Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt und Stundung nicht beantragt worden ist, ein Säumniszuschlag erhoben. Dieser kommt also für alle Steuern; für Reichs-, Landes- und Gemeindesteuern in Betracht. Für die Berechnung des Säumniszuschlages, der sich auf 2 v. H. des rückständigen Steuerbetrages beläuft,! ist bemerkenswert, daß der rückständige Steuerbotrag auf.lO'jRM nach unten abgerundet wjrd. Mehrere Steuerbeträge werden' für die Abrundunp nicht zusammengerechnet. Nur wenn dio Rückstände) dieselbe Steuer betreffen und an demselben Tage fällig geworden Bind, findet für die Abrundung eine Zusammenrechnung statt. Von den früher erhobenen Verzugszinsen unterscheidet sich der Säumniszuschlap, dadurch, daß'der Säumniszuschlag grundsätzlich nur von der Steuerschuld selbst erhoben wird. - Von Zinsen, Geldstrafen, Kosten und Von nicht gezahlten Säumniszuschlägen kommt die Erhebung nicht in Frage. Neuaufnahme von Waren fiatthafi , Der Reichswirtschaftsminister hat zu der Frage, inwieweit dio Neuaufnahme von Waren anderer Branchen in. die bestehenden Geschäfte nach den Bestimmungen des Einzelhandclsschutzgcsctzcs .statthaft ist, in folgender Weise Stellung genommen*. „Die Neu-' aufnähme von Waren anderer Branchen in einem Einzclhandolsgeschäft ist nach den Bestimmungen des Einzclhandclsgcsetzes statthaft. Eine andere Beurteilung ergibt sich nur. dann, wenn in cineVVcrkaufsstello neben branchemäßig einschlägigen Waren auch Waren einer ganz anderen Warengattung neu Aufgenommen worden. Iii. solchen Fällen wird die Errichtung einer besonderen Verkaufsstelle innerhalb der bereits vorhandenen angenommen werden können, da jeder innere Zusammenhang zwischen dein Verkauf der verschiedenen Wareng'attangen fehlt. sDie vorfprgliche Kündigung Die vorsorgliche Kündigung ist hinsichtlich ihrer rechtlichen Wirkungen .in der Praxis der Gerichte seit langem umstritten. U.ii so bedeutsamer ist eine jetzt veröffentlichte Entscheidung. dvj ) Landqsarbeitsgcrichts in Hamburg, die sich mit dieser Frage unter Berücksichtigung des neuen Arpeitsordnungsgesotzes beschäftigt. In dem zur Entscheidung stehenden' Fall war einem Arbeitnehmer vorsorgüeh gekündigt worden, und erst nach'einiger Zeit war ihm mitgeteilt worden, i,daß: dio Kündigung aufrecht: erhalten werde. Innerhalb zweier Wochen nach Zugang der letzten Mitteilung, jedoch nicht mehr innerhalb > zweier Wochen nach Zugang der Kündigung, erhob der Arbeitnehmer Widerrufsklage wegen unbilliger Härte. Bekanntlich muß nach. den neuen gesetzlichen . Bestimmungen die Widerrufsklage zwei Wochen nach JJrhalt der Kündigung erhoben werden. Er hielt die Klage noch für.rechtzeitig, weil or sich auf den Standpunkt stellte, die-1 vorsorgliche) Kündigung sei keine echte Kündigung gewesom Das Gericht trat ober seiner Ansicht entgegen und wies die Klage ah. Dor Arbeitnehmer hätte rechtzeitig nach Erhalt der vorsorglichen Kündigung Einspruch, gegen sie einlegen und nicht erst warten^ müssen, bis sie endgültig erfolgte.. Die'Kündigung wird oft gerade im Interesse des Angestellten vorsorglich'erklärt, um ihm alle Möglichkeiten zu lassen.. Die vorsorgliche Kündigung ist eine echte Kündigung. Der Hinweis, daß vorsorglich gekündigt wird/: hat .iücht' cjie Bedeutung einer der .Kündigung beigefügten Bedingung. Sic .'besagt lediglich, ' daß" dem Angestellten bei •Besserung der Geschäftslage'^verbindlich seino Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt .wird. Dies ändert daher auch nichts daran, daß' die vorsorglich erklärte Kündigung alle Rechtswirkungen einer normaleni JKündigung zeitigt. (19 Sa 23/35.) Das neue Wechselfleuergefets Im Rahmen' der' Neufassung dor deutschen Stcucrgcsetze sind auch dio Ikstimmungcn des Wechselstcuorgesetzcs neu herausgegeben worden.' Danach wird die WcchselBteuer künftig von den Finarizämteni verwaltet. örtUch! zuständig ist das Finanzamt, das zuerst mit der Sacho befaßt ^rird.- Die Steuer wird durch Verwendung von Wecliselsteuermarkcn entrichtet. Zur Verwendung ' gehört das Aufkleben' und Entwerten der Marken. Der Steuerschuldner muß die Steuer entrichten, bevor er den We'chs^ aushändigt Die ,Wechscl9teucnnarkcn aind Post erhaltlich, Bio sind 'auf der Rückseite des Wechsels an einer nicht 'beschriebenen oder bedruckten Stelle aufzukleben und in. der Weise zu'entwerten, daß in jede einzelne Marke der Tag der Eittwertung eingetragen wird, und zwar , der Monat-in Buchstaben. Unrichtige Verwendung der Marken darf dadurch richtiggestellt werden, daß der Wechsel einem Finanzamt vorgelegt und die Marken ■ vom Finanzamt mit einem Aufdruck ' seines Dicnststempcls versehen werden. Für beschädigte Marken leistet die Post Ersatz, lchitt eic es ab, darf Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt ■werden. Wechsel, die den Vorschriften des Wechselstcuergesetzes unter- ' liegen; .museen fünf Jahre nach Fälligkeit noch auf bewahrt worden. ' Wecliselsteuermarkcn, die sich auf den Wechseln befinden, dürfen nicht abgetrennt werden. Die für Wechsel geltenden Bestimmungen gelten entsprechend für sog. unvollständige Wechsel und' für wcchselähnlichc Urkunden. . SPORT \. ß. C. „Maccabi" in Kopenhägeti Auf Einladung der Kopenhagener Hakoah startete der IBC „Maccabi" mit einer Ringcrmarinschnft vor vierzehn Tagen in Kopenhagen. Leider mußten die ' Berlindr ersatzgeschwächt die Reise antreten, so daß' Erfolge gegen die international erprobten Dänen ausblieben. Allein Go 1 dstein gelang es,-; im Mittelgewicht' seinen. Gegner Braginski nach 6 Minuten Kampfdaucr entscheidend zu besiegen. Alle arideren Kämpfe gingen verloren. So unterlag im Bantamgewicht Becker gegen Leiserowitsch nach Punkten, Martin Studinski im Federgewicht M. Kurland, im Leichtgewicht Bela Steingießer II dem Olympiazweiten A. Kurland, im .Weltergewicht Werner Cohn dem Dänen Tororizcck und im Halbschwergewicht Wicsener bereits nach 2 Minuten Kampfdauer gegen Paikin. fttakkabi- Schicimmcisterfchaften in Frankfurt Der Deutsche Makkabikreis führte seine diesjährigen Schwimmmeisterschaften in Frankfurt a. M. durch und hatte vor zahlreichen Zuschauern einen schönen Erfolg zu verzeichnen. Der erfolgreichste Schwimmer der Veranstaltung war Goldsohmidt (Frankfurt), der frühere RjF-Schwimmer, der allein 7 Meisterschaften für sich mit Beschlag bclogte. In den Wettbewerben der Damen hatte Loni Guttmann (München) schwerer als erwartet zu kämpfen, ehe sie. dor Berlinerin Gustl •Steingroß das Nachsehen geben konnte. Neben dem Bar Koehba-Frarikfurt a. M. konnte sich der Berliner Bar Kochba als erfolgreichster Verein qualifizieren.; Auch iri' Leipzig Sportfizfi des „Bundes"; Auch in Leipzig , trat der Bund deutsch-jüdischer Jugend mit einer groß, aufgezogenen Leichtatliletikvoranstaltung an die Öffentlichkeit. Das Schwergewicht der Kämpfe', lag naturgemäß auf den MannBchaftskämpfen, die ja am besten den Gemeinschaftsgedanken des Bundes zma Ausdruck bringen. Einige hervorragende. Einzelleistungen -verdienen trotzdem unbedingt hervorgehoben zu werden: der 1,61 rri HojChsprung des 18jahrigen. Hans Nafhari, der 4,78 m Weitsprung der 15jährigen Inge Cohn und der Kugelstoß von 10,22 m des außer Konkurrenz startenden Dresdeners Bicrmanri. Die Veranstaltung, die vor zahlreichen Zuschauern stattfand, hat. gezeigt, daß der Leipziger Bund auch sportlich seinen ■Mann zu stellen weiß. '; . Sportliches Allerlei Max Buer erneut geschlagen : Durch dio schwere Niederlage, die am Mittwoch voriger Woche der frühere Weltmeister Max Baer in New-York durch den Negerboxer Joe Luis in Kauf,nehmen mußte, dürfte die Boxerlaufbalm Max Bacrs beendet sein. Das. bestätigte Baer "übrigens auch noch dem Kampf, als er sagte, daß er sich nach dieser Niederlage vom. aktiven Boxsport zurückziehen würde. . . ..Sportabzeichen nur noch an Arier. Durch Bekanntmachung des Reichssportführori, veröffentlicht in dem amtlichen Ofgau des Fachamtes für Leichtathletik vorii 24. 9. 35, können von jetzt ab das Reichssportabzeichen nurlnoch Deutsche a r i s'c h e r Abstammung erwerben. > Am 3..November Schwimmfest der BSG 33 ' . ' Dio Schwimmabteilung;' der Berliner Sport-'Gemcirtschaf t 1933 , wird ' am 3. JVovcmbcr mit einer großen s^hwirnnisportliclien, Veratuitaltuiigaii die. Öffentlichkeit treten. Die besten . RjF- Schwimmer aus dem ganzen Reich haben bereits ihre feste'Zusage zur Teilnahme gegeben. > : , Das; Training der Schw'immabtcilung der BSG 33 findet ab''1. Oktober jeden Sonnabend von 19.30 bis 22 Uhr im | städtischen Schwimmbad Dchnowitzstraße 'statt. , Sportlehrgang beendet Der sportpädagogische Lehrgang, den die Ilcichsvertretiuig gemeinsam mit dem Reichsaüsschuß jüdischer Sportverbände in Berlin zur Durchführung brachte, und der zum Ziel hatte, in einem sechswöchigen Kursus jungen aktiven Sportlern eino Aus- ' bildung angedeihen zu laBsen, die öbj in die Lage versetzt, als Sport- und Turnlehrer zu;.fungieren,! ist beendet. Die schweren Prüfungen, die den Kursus abschlössen, hatten ein erfreuliches Ergebnis. Neun Prüflinge .erhielten die Berechtigung zum Turnunterricht ait- Schulen und Training an Vereinen.; sieben weitere ' blieben auf das Training an Vereinen beschränkt und nur zwei mußten zurückgestellt worden. '. *^*^**^****>mmmmmmmmmmmi^^mmmm^mmmmm*mmmBmBm ■ Hauptschilftlelter: Dr. Eugen T 4 n n e txb.a u tri, ' Berlin - Wilmersclort. , Leiter der Anielgen-AbtellunR und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Werner Heine. Berlln.Charlottenbg. — DA III. Qu. 4576. Preisliste Nr. 3'," Verlag: Vetlagsgenosjenschali In Deutschland ansässiger Juden zu Berlin ePnibH., Berlin - Charlottenburg % Blelblreiulraße 2. Druck: Sonnendruckeiel QmbH. (Felli Woli),'Be'rlln-Charlottenburg 4. ' ■'■■/!