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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-09-25 · 39 (25.9.1935) · page 6

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
39 (25.9.1935)
Date
1935-09-25
Page
– (sequence 6)
Language
German
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»■ N - _ lc Hausfrau und Hausgehilfin Die praktischen Auswirkungen des neuen Gefetzes /Die neue gesetzliche Bestimmung über (äie arischen Hausgehilfinnen in jüdischen Haushaltungen, die ab 1: Januar 1936 in Kraft tritt, läßt dos Problem der jüdischen Hausgehilfin in den Vordergrund des Interesses treten. Hie. wird eine1 brennende und jüdisch-soziale Frage ßkut. Diu jüdische Hausgehilfin ist Bclbst in den jüdischen Familien, die streng religiösen und rituellen Haushalt führen, durchaus nicht immer anzutreffen gewesen. Welches auch der Grund sein mag: jüdische Mädchen waren selten in jüdischen Haushaltungen — selbst in Familien, dio streng rituellen Haushalt führen — als Hausgcliilfinncn onzutreffen; es bestand eine gewisse Abneigung bei der jüdischen weiblichen Jugend, sich im HauBhnlt zu verdingen. Es war und ist trotz der Arbeitsuche beim jüdischen Arbeitsnachweis immer ein Mangel an jüdischen Mädchen gewesen, und es konnto den vielen Anfragen in letzter Zeit nicht genügt werden. Liegt es an den Hausfrauen, daß sie einem jüdischen Mädchen nicht gern Arbeiten übertragen, wc.il sie sie ihnen „nicht zumuten können" oder wollen? Oder weil sie die körperlichen Kräfte nicht für ausreichend halten? Häufig begegnet man dieser an sich ganz falschen Einstellung für die Dinge der Hausarbeit, die doch durchaus nichts Entehrendes oder Erniedrigendes an sich haben, übrigens Arbeiten, die einer Krankenschwester ohne jedes Bedenken übertrogen werden. Falsche Einstellung auch von den jüdischen Mädchen, wenn sie sich zu gut dünken, häusliche Arbeiten zu verrichten. Hier sind doch ebenfalls Pflichten zu erfüllen, wie in jedem Beruf, Pflichten mit Licht- und Schattenseiten. Es ist längst überholte Ansicht, die Arbeit der Hausfrau nicht mit demselben Maß zu werten wie jede andere Arbeit, wie die Arbeit im Büro, hinter der Schrcibmasclunc oder hinter dem Ladentisch. Was aber den Unterschied macht, und warum so viele Mädchen, auch arische, sichin Berufe drängten, für die sie oft §ar nicht die, geschulte Eignung mitbrachten, ist immer wieder os —■ und dies ist der springende Punkt — daß sie nicht genügend Freizeit haben, daß die häuslicho Arbeit sie eingespannt hält, die Zugehörigkeit zum Familienkreise gar nicht immer erwünscht ist. Sic wollen freie Verfügung über ihre Abende haben; dieses ununterbrochene Bcrcitscinmüsscn, dieses auf jedes Klingelzeichen Dascinmüsscn — das ist es, was die Stellung im Haushalt so wenig geschützt macht. Die dringende Notwendigkeit der kommenden Lage, die für die Hausfrauen durch das neue- Gesetz geschaffen worden ist, vorlangt auf das dringliclistc, daß hier gegenseitige Hilfe geboten werden muß. Wenn auch viele Haushaltungen die Hausgehilfin aus ökonomischen und in Wirtschafts- und Wohnverhältnissen begründeten Notwendigkeiten abschaffen mußten, so gibt es doch Hausfrauen, die — sei es durch körperliche Behinderung oder durch Berufspflichten oder durch zu große Belastung in der Versorgung der Kinder oder Mitbewohner im Hause — Hilfen für •ihre Hausarbeit haben müssen. Hat zwar längst die Ansicht Platz gegriffen, daß das hilfsbereite Mitanfassen von Mann und Söhnen bei schwerer Arbeit nichts Ungewöhnliches oder Unmännliches an sich hat, so' gibt es doch Leistungen im Hause, die eben nur von weiblicher Hand getan werden können. Wenn nun eine Hausgcliilfin, die heut oft genug an andere Arbeit gewöhnt ist, sich entschließt, der Hausfrau als Stütze zur Hand zu gehen oder als Haustochter mit in den Hauslialt auf-' genommen wird, so bedeutet das für dio Hausfrau eine Erleichterung, ja eine Notwendigkeit, um ihren Berufspflichten zum Beispiel nachgehen und gerecht werden zu können. , Eine Hilfe bedeutetes aber nur, wenn die Hausgehilfin etwas von der Hausarbeit versteht und nicht vollkommen ahnungslos ist und erst mühselig angelernt werden muß. Das erfordert auf beiden Seiten einen unendlich guten Willen1 und ein gegenseitiges Verständnis. Es ist nun'eine dankenswerte und nicht genug zu begrüßende Einrichtung, junge Mädchen in geeigneter Schulung heranzubilden, damit sie auch wirklich der Hausfrau „dienstbare Geister" darstellen. Es sind vom Jüdischen Frauenbund Schulungskurse in Vorbereitung, mit Fachkursen auf allen Gebieten, in denen die jungen Mädchen herangebildet werden oder umgeschult werden von nicht mehr ausführbarer oder nicht mehr nutzbringender Arbeit zur Haushaltsarbcit. . Ursprünglich war ein sechsmonatiger Ausbildungskursus vorgesehen. Da dies aber zu lange dauern würde, und vielfach auch' für diese Spanne Zeit geldlich nicht zu tragen wäre, sollen die jungen Mädchen zur praktischen Arbeit ohne Entgelt in die Lehre von tüchtigen Hausfrauen l egeben werden. Sic sollen einige Stunden am Jage mitarbeiten, ekommen freies Essen und sollen neben ihrem Uicorctischcni Unterricht somit praktisch in die Hausarbeit eingeführt werden. Wahrlich eine schöne Aufgabe für sozial empfindende und verantwortungsbewußte Hausfrauen, die von der Jugend dankbar anerkannt werden muß. Es wird eine verantwortliche Pflicht und Aufgabe der Hausfrauen sein, dio Unterweisungen mit liebevoller Geduld und Ruhe zu geben und niemals zu vergessen, daß sie eine Werdende und nicht eine Fertige vor sich hat. „Der Werdende wird immer dankbar sein" — aber ist er es immer? Auch die Lernende darf nicht vergessen, daß ihr hier in einen fremden Haushalt Einblick gewährt wird, -in Verhältnisse, der Wirtschaftsführung, aus denen sie lernen kann und soll; denn jedes Haus hat seine eigenen Prinzipien, seinen eigenen Mechanismus, nach dem die Hausarbeit läuft. Immer muß sich die Hausfrau bewußt bleiben, daß sie ein Muster geben muß an Selbstzucht und Selbstkontrolle ihrer Stimmungen und Nerven — die Angestellte, daß sie die nötige Achtung und Ehrerbietung uls Untergebene nicht außer acht lassen darf. Es wird auf die persönliche Eignung der Angestellten ankommen, ob sie eine gleichberechtigte Fomilicnmitglicdsstellung einnehmen will und ob ir das gcwfdirt werden kann, weil viele Familien schließlich am Familicntisch und im engeren Kreis gern unter sich sind. Was das Verhältnis zwischen Hausfrau und Hausgehilfin bedeutend erleichtern wird und was sich die Jüdische Arbeitsgemeinschaft zum Ziel gesetzt hat, zu erreichen, das ist: den Hausgehilfinnen die nötige Freizeit zu sichern. Diese Freizeit soll ausgefüllt werden mit Fortbildungskursen, Vorbercitungskurscn für zionistische oder nichtzionistische Ziele, damit Vorträge in der Arbeitsgemeinschaft besucht werden können und die Zusammenkünfte in jüdischen Heimen wahrgenommen werden können. Auch muß den jungen Mädchen bei ihren Absichten, sich für Palästina vorzubereiten, die Zeit gewährt werden, hebräischen Unterricht nehmen zu können. Das ist bo gedacht, daß die jungen Mädchen ab fünf oder sechs Uhr frei wären und diese Zeit zur freien Verfügung hätten, wenigstens einige Mule in der Woche. Gewiß - wird das in einem Haushalt mit Kindern nicht immer durchzuführen sein. Es wird in Haushaltungen, in denen Mann und Kinder selbst erst um Bcchs Uhr zum Essen von der Arbeit kommen, Schwierigkeiten bereiten. Es wird also zweifellos der Hausfrau liicrmit wieder ein schwer zu beackerndes Feld der Organisation zugemutet, aber es werden sieh auch hierfür bei gutem, gegenseitigen Willen Auswcgo und Hilfen finden lassen. Gutwilligkeit wird eine Lösung dieser Frage am besten herbeiführen. Menschlichkeit und menschliches Verstehen, Gegenseitigkeit der Verantwortung und das schöne Ziel vor Augen, das Verhältnis der jüdischen Menschen untereinander in jüdischer Gemeinschaft zu stärken und zu erleichtern. —all—. Das Wareneingangsbuch Am 1. Oktober tritt im kaufmännischen Betrieb eine neue gesetzliche Einrichtung in Kraft: das Warcncingangsbuch. Wegen der Bedeutung in betrieblicher und steuerlicher Hinsicht, die die Vorschriften über die Führung des Wareneingangsbuches auch für den jüdischen Gewerbetreibenden haben, seien sie hier kurz dargestellt. Verpflichtet zur Führung des Warcncingongsbuchcs sind alle gewerblichen Unternehmer, also selbständige Kauflcutc, Handel- und Gewerbetreibende sowie selbständige Handwerker, jeder Art. Befreit von der Verpflichtung aind nur diejenigen, die Bücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches führen müssen oder solche Unternehmer, die infolge gesetzlicher Vorschriften Bchon zur Führung ähnlicher Warenbücher verpflichtet Bind. Einzutragen in das Warcncingangsbuch sind alle Waren, die zum Weiterverkauf oder zur Vermittlung bezogen werden. Neben den gewöhnlichen Waren der Branche kommen ulso auch Ilohsloffc, Halbcrzcugnissc, Hilfsstoffe und Zutaten für die Eintragung in Betrocht. Auch Waren, die für betriebsfremde Zwecke verwendet werden, müssen eingetragen werden. Pabci ist es gleichgültig, ob der Lieferant der Waren ein Unternehmer oder eine Privatperson ist, ob die Waren unverändert weiterverkauft werden und bearbeitet worden sind. Auch ist unwesentlich, ob dio Waren entgeltlich oder unentgeltlich, auf Ziel, gegen Kasse, durch Tausch oder auf Gegenrechnung erworben worden sind, ob Eigentum an den Waren erworben wird, ob die Übernahme auf eigene oder fremde Rechnung geschieht. Die Eintragung muß in folgender Weise g c - a c he hon: Zunächst müssen alle Eintragungen nach laufenden Nummern erfolgen.; Dann muß in der nächsten Rubrik der Tag des Erwerbes der Waren angegeben werden. Dann muß die Firma oder der Name des Lieferanten eingetragen werden. Sodann folgt die Art des Warenpostens in seiner handelsüblichen Bezeichnung (Kurzwaren, Kolonialwaren, Eisenwaren usw.). In dio nächste Rubrik hat der Preis zu kommen. Schließlich muß eine Bolegsammlung angelegt werden, in der die für die einzelnen Posten in Betracht kommenden Belcgo aufbewahrt worden. Hierunter fallen Rechnungen, Quittungen, Kassenzettel, Frachtbriefe", Lieferscheine, Nachnjmmckarten usw. Auch diese Bind zu numerieren, und dio Nummer des Beleges ist an entsprechender Stelle im Warcncingangsbuch miteinzutragen. ' t ' Die Eintragungen müssen laufend vorgenommen werden, und zwar immer an dem Tage, an dem der Warenposten eintrifft. Gleichzeitig ist. auf dem Beleg die fortlaufende Nummer, unter der der Warenposten eingetragen worden ist, zu vermerken. Die Zusummenreehnung der Posten und Betrüge hat monatlich und außerdem jährlich zu erfolgen. Beachtenswert ist ferner, daß das. Warcncingangsbuch samt den dazu gehörigen Belegen sorgfältig aufbewahrt werden muß, und zwar ist eine Frist von 10 Jahren für dio Aufbewahrung vorgeschrieben. ««, Für kleinere Geschäfte und Handwerker dürfte es empfehlenswert sein, eines der bereits erschienenen Vorgedruckten Formularbüchcr für die Führung des Wareneingangsbuches zu verwenden. Die sorgfältige Ausfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen ist um so! - mehr geboten, als das Rcichsfüionzministeriuni auch für eine Übergangszeit Erleichterungen bei der Führung des Wureneingangsbüchcs nicht vorgesehen hat. Zuwiderhandlungen werden mit erheblichen Strafen belegt. Erleichterungen können in begründeten Einzelfällen die Finanzämter gewähren. Diese Bewilligungen können aber jederzeit wieder zurückgenommen . werden. Die übrigen sonst vorgeschriebenen Buchführung*- und Au fzciehnungspflichten bleiben weiterhin in Kraft. Max Hachenburg Von AmtsgcrichlBrat a. D. "Dr. Guido Leser (Heidelberg) Am 1. Oktober vollendet der Mannheimer Rechtsanwalt Dr. Max Hachenburg, noch heute ein Unermüdlicher, das 75. Jahr. Der Meister des Rechts kann auf ein an Arbeit, aber auch an Erfolgen rcichcB Leben zurückblicken. Sein wissenschaftlichen Ruhm ist fest begründet durch seine Vorträge zum Bürgerlichen Gesetzbuch, die um die Jahrhundertwende in den Geist des neuen Rechts einführten,' und durch große Kommentarwerke zum Handels- und Gcscllschaftsrcchts, namentlich durch die Erläuterung des Handelsgesetzbuchs, die unter seiner und Adalbert Düringers Führung unternommen wurde. Hachenburg hat in den „Lebenserinneruhgen eines Rechtsanwalts" sich selbst als Wirtschaftsjuristen bezeichnet; er hat dargelegt, wie sich bei ihm allmählich die Loslösung vom formalen Recht und die Erkenntnis der Wirtschaft als Ausgang des Gesetzes vollzog. „Ich erkannteimmer mehr, daß das ganze Zivilrecht nicht Selbstzweck, sondern Ordnung des Verkehrs sein muß. Andernfalls bleibt es ein toter Buchstabe." Hachenburgs 75. Geburtstag fällt fast auf den Tag mit seinem goldenen Berufsjubilüum zusammen. Im Vorstand des Deutschen AnwaltvercinB, der badischen Anwaltskammer und des Mannheimer Anwaltvcreins hat er hingebende Arbeit geleistet. Er war auch der . Vertreter der Anwaltschaft im Reichswirtschaftsrat. Hachenburg hat sich in dessen Ausschüssen, zumal im Rcparationsuussehuß, als eines der hervorragendsten Mitglieder erwiesen. Mit dem eisernen Fleiß, der ihm eigen ist, hat Max Hachenburg zu all seiner vielseitigen Wirksamkeit während mehr als zwei Jahrzehnten noch die „Rundschau" der Deutschen Juristenzeitung besorgt und hier von hoher Warte das gesamte Gebiet des Rechts und darüber hinaus die für das Recht erheblichen wirtschaftlichen und politischen Vorgänge des In- und Auslandes beobachtet und geprüft. Endo 1933 entsagte er der ihm liebgewordenen Tätigkeit. Die Verehrung für den weisen und gütigen Menschen Hachciiburphat vor fünf Jahren bei der Feier seines 75. Geburtstags vielfältigen Ausdruck gefunden. Der Jubilar selbst hat sich wohl am besten gekennzeichnet, als er auf. dem Brcslaucr Anwaltstag von 1913 zum Thema „Die Wahrheitsfindung im Zivilprozeß" dio Äußerung tat: „Es ist dio Aufgabe des Anwalts, die W.ahrhcitecrmittlung strikt durchzuführen . . . Jeder von uns trägt vor Gericht dos Ehrenkleid des Rechtsanwalts. Dann darf er nicht dem Recht des Mandanten, auch wenn er daran glaubt, dadurch zum Siege verhelfen, daß er nicht .wahrhaftig ist. Wenn ich nach diesem Prinzip handeln müßte, würde ich bedauern, Anwalt zu sein. Hier kann ich mich nicht vergleichen." SPORT Berliner Umfchau Großer Erfolg der Ruderregatta Der Rcichsausschuß jüdischer Sportverbände veranstaltete am letzten Sonntag in Obcrschönewcidc eine Ruder- und Kanuregatta, oh der sowohl Vereine' des Wassersportverbandes des RjF-Sportbundes als auch Vereine der Arbeitsgemeinschaft jüdischer Wosscrsportvereine teilnahmen. Im ganzen starteten in 67 Booten 287 Ruderer, die den Tag zum größten n/dcrsportlichcn Ereignis des Jahres mochten. Der erfolgreichste Verein der Veranstaltung war unbestritten der BRC Wc 1 lc-Poseidon, der achtmal an den Start ging, davon sechsmal siegte und zweimal einem ehrenvollen zweiten Platz belegte. Uberhaupt konnten die RjF- Vercinc mit dem Vcrlauf dcr Veranstaltung zufrieden sein; denn außer Welle-Poseidon gelangen auch noch dem BRC Hclvctia und dem BRC Obcrsprce je zwei Siege, so daß sie den größten Teil der wertvollen Ehrenpreise für sich mit Beschlag belegten. Neben den Vicrcircnncn und dem Jugcndachtcr, die sämtlich an die Welle-Po-Bootc fielen, verdient vor allem der Mcistcrschaftscincr größte Beachtung. Emst Nathan vom BRC Hclvctia war einmal mehr nicht zu schlagen. Schon nach 500 m nahm er die Spitze, vergrößerte seinen Vorsprung ständig und war im Ziel seinem stärksten Gegner Schulmeister von Welle-Poseidon eindeutig überlegen. Die E r g c'b n i s s' c : Mcistcrschaftscincr: 1. BRC Hclvctia (Ernst Nathan), 2. BRC Welle Poseidon (Alfred Schulmeister). Doppel-Kajak: 1. BRC Hclvctia, 2. Jüdischer Kanu-Club Berlin. Doppel-Zweier mit Steuermann: 1. BRC Welle Poseidon, 2. BRC Hclvctia. Domen-Stilrudcrn: 1. Ruderabt. des Bar Kochba Hamburg, 2. Brcslaucr Tourcn-Rudcr-Club 1909. I. Jugend-Vierer: 1. Abteilung: 1. RV 1925 Frankfurt a. d. O., 2. BRG Undinc; 2. Abteilung: 1. IRC Iwria, 2. BRC Welle Poseidon. Vierer (offen für Vereine unter 100 Mitgliedern): 1. BRC Oberspree, 2. BRC Triton. Damen-Doppel-Vierer: 1. Damen-Rudcr-Qlub 1923, 2. Bar Kochba Hamburg. Dopncl-Vicrcr: 1. BRC Welle Poseidon, 2. BRG Undino. Jugcnd-Doppcl-Zwcicr: i. BRC Welle Poseidon, 2. RV 1925 Frankfurt. Provinz-Vierer: 1. RV 1925 Frankfurt a. d. O., 2. Brcslaucr Tourcn-Rudcr-Club 1909. II. Jugend-Vjcrcr: 1. Abteilung: 1. BRC Welle Poseidon, 2. BRG Undinc; 2. Abteilung: 1. BRC Oborsprcc, 2. Brcslaucr Tourcn-Rudcr-Club 1909. Einer-Faltboot: 1. BRG Undinc (Bernhard Munsec), 2. Jüdischer Kanu-Club (Walter Michclsohn). I. Vierer: 1. BRC Welle Poseidon, 2. JRC Iwria (bei 500 m durch Dollcnbruch aufgegeben). Jugend-Achter: 1. BRC Welle Poseidon, 2. BRG Undinc. Abschicds-Vici'cr: 1. Brcslaucr Tourcn-Rudcr-Club 1909, 2. IRC Iwria. Sportfeft des „Bundes" Der Bund deutschjüdischer Jugend veranstaltete am vergangenen Sonntag auf dem GrunewnldBpo,rtplotz sein diesjähriges Sportfest, dos einmal den Versuch einer neuartigen Gestaltung einer solchen Veranstaltung mochte. Interessante Wagcnrennen und Tankreiuien sowie erbittert umkämpfte Völkcrballspiclc bildeten den Hauptinhalt des Festes. Als Umrahmung gab es einige »Staffeln und Mannschaftslüufe, in denen es nicht auf die Leistung des Einzelnen, sondern in viel stärkerem Maße auf die Leistung der betreffenden Gruppe, der Gemeinschaft ankam. Der erfolgreichste Zug des Tages war der 1. Zug, der nicht nur das Vugcnrenncn, den 2000-m-Monnschaftslouf und das Völkcrballspiel gewann, sondern auch den Preis für den am diszipliniertest auftretenden Zug erhielt. Nach ihm konnte der 6. Zug zwei Siege in der 12xl00-m-Staffcl und im Völkerball mit dem Hohlball und der 10. Zug einen Sieg im Tankronnen erzielen. In den Wettkämpfen der Werkgruppen siegte in der 10xl00-m- Staffel die Werkgruppe Norden und im 2000-m-Monnschnftslnuf die Werkgruppe Süden. Die Veranstaltung, die etwa 500 Jungen und Mädel des Berliner Bundes vereinte, schloß mit einem wirkungsvollen Aufmarsch und einer Ansprache des LondcsvcrbandBlcitcrs. Bar Kochba fchlägt I.S.K. im Handball . Das erste Verbandsspiel der obersten Klasse des Spiclausschusses jüdischer Handball- und Hockcyvcrcine Nführto am letzten Sonntag den Bar Kochba und den IS K zusammen. Vor-einer erfreulich großen Zuschauermenge lieferten sich beide Mannschaften einen fairen Kampf, den. der Bar Kochba verdient mit 10:6 Toren für sich entscheiden konnte. Infolge ausgezeichneter Leistungen des verjüngten Sturmes des,Bar Kochba, den die schwache ISK-Hintermannschaft nicht immer halten konnte, stand es schon bei-Halbzeit 8:2, als der ISK in der zweiten Spiclhälfte, begünstigt durch ein Nachlassen der Bar Kochba-Verteidigung, stark aufkam, bis auf 8:6 verkürzte und erst dann dem Bar Kochba gestattete, das Endergebnis herzustellen. In den übrigen Spielen gab es folgende Ergebnisse: Makkahft-I — Bar Kochba III 8: 3,'llelvptjft I — ISK III 5:3, ISK II — Bar Kochba V 6:1, Bar Kochba 2. Frauen — ISK 1. Frauen 8:0, Bar Kochba l. Frauen — Bar Kochba 3. Frauen.8:0. Beginn der fußballverbandsfpiele Die Verbandsspiclc des Fußballspiclausschusscs begannen am Sonntag mit einigen Spielen' der unteren Mannschaften, die ^folgendo Ergebnisse hatten: BSG 33 II — Hagibor 4:5, ISK II — Hakoah II 4:5, Hakoah ni — BSG 33 III 5:2, Hakoah IV — Hagibor IV 3;1, Hakoah V — ISK III 2:4, Hakoah 1. Jugend — Hagibor 1. Jugend 4:2, Hakoah 2. Jugend — BSG 33 2. Jugend 1:3, Hakoah 3. Jugend.— BSG 33 3. Jugend 3:5. Hauptschrlttlelter: dS- Eugen Tannenbaum, Berlin -Wilmersdorf. Leiter der Anzelgcn-Abtelluns und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Hilde Rosenthal, Bln.-Wilmcrsd. — DA U 2500. Zur Zelt Ist Preisliste Nr. 3 gültig. Verlag: Verlagsgenosscnschalt In Deutschland ansässiger Juden zu Berlin CMnbH., Berlln-Chjrlottenburg 2, Blelbtreustrafle 2. Druck: Sonnendruckercl GmbH. (Felix Wolf), Berlln-Cliarlottenburg 4. i

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