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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-09-11 · 37 (11.9.1935) · page 8

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
37 (11.9.1935)
Date
1935-09-11
Page
– (sequence 8)
Language
German
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<^^r^v^^^^^ '^'°'gf^p^^^^!^^^^^^r><i'^' m m^ wummm^ SPORT Die Umfätze im Einzelhandel Nach den Ermittlungen der FOrschungsstello für den Handel zeigen die Umsätze im Einzelhandel im Juli eine wertmäßige Ahsatzbelcbung um 3»/o gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres. Dies .entspricht der durchschnittlichen Umsatzzunahme im ersten Halbjahr 1935. Allerdinga muß man hierbei auch die Prcisvcränderurigeu berücksichtigen, da der Lebenshaltungskosten- Index gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres um 2,5o/0 gestiegen ist. Am günstigsten lag im Juli dieses Jahres der Lebcnsmittclhondcl, dessen Umsatz . 7,5o/o größer war als 1934. Bei Tcxtilgcgenständen ergibt sich ein leichter Mengenrückgang der Umsätze, der zum Teil auf die Beschränkung des . Kreises der zum Saisonschlußverkauf zugelassenen Waren und das schlechtere Abschneidender großen Geschäfte zurückzuführen ist. Bei den Schuhgeschäften machte die Umsatzsteigerung 4,5 o/o aus. Uberdurchschnittliche Umsatzzunahmen hatten noch die Uhrengeschafte und Drogerien zu verzeichnen. . ' Steuerliche Betriebsprüfung Mit der Einführung des Warepeingangsbuchca am 1. Oktober soll für den Berriebsprüfungsdicnst der Finanzämter eine neue Grundlago geschaffen werden. Es kommt dabei nicht nur darauf an, daß die im Wareneingangsbuch vermerkten Warcncingängo .eine Unterlage für die Feststellung der steuerlichen Tatbestände bei dem Steuerpflichtigen bieten, der das Wareneingangsbuch führt, vielmehr können die Eintragungen auch benutzt werden, um Grundlagen für die steuerlichen Verhältnisse des Lieferanten zu finden. Künftig soll, ferner für. die Betriebsführungen den sogenannten Kontrollmitteilungen eine besondere Bedeutung zugewiesen werden. Grundsätzlich hat jeder Steuerbeamte alle Dinge, die für die Feststellung der steuerlichen Verhältnisse bestimmter Personen von Bedeutung sein können, in den Akten der betreffenden Personen zu vermerken. Daneben sollen die Finanzbeamten die aus Werbungen, Schildern, Halten von Lieferwagen usw. zu ihrer Kenntnis gelangenden geschäftlichen Beziehungen in den Akten des Steuerpflichtigen vermerken. Der einzelne Prüfungsbeamte soll möglichst nur für Betriebe eines Geschäftszweiges tütig Bein, damit er aufs genaueste mit den Verhaltnissen des Geschäftszweiges vertraut ist. Es ist also mit einer besonders scharfen' Kontrolle unehrlicher Steuerzahler zu rechnen. . Unzuläffige Reklameanfchläge Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat, nachdem die Ubergangszeit für die Belassung nicht mehr zulässiger Außenanscfajfige abgelaufen ist, den Reichsverband der Werbungtreibenden mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Nach vom Werberat aufgestellten Listen müssen nunmehr alle Anschläge, die "den neuen Bestimmungen nicht entsprechen, unverzüglich entfernt werden. Die Entfernung kann der Unternehmer selbst vornehmen oder durch den genannten Reichsverband die Beseitigung veranlassen. Kein Organifatiqnszwang für Hausbefitzer , Durch das Gesetz über Anerkennung und Beaufsichtigung von Vereinigungen von Hausbesitzern und Mietern wurde der Reichsarbeitsniinister ermächtigt, Verbände von Hausbesitzer- und Mieterve reinen als alleinige Vertretung^ des deutschen Hausbesitzes oder . der Mieterschaft anzuerkennen. In Ausübung dieser Ermächtigung sind der „Zentralverband der Haus- und Grundbesitzer-Vereine" aß Vertretung des Hausbesitzes und der „Bund deutscher Mieter- Vereine" als Vertretung der Mieterschaft anerkannt worden. Auf eine Anfrage der Wirtschaftsgriipne Einzelhandel hat der Reichsarbeitsministor geantwortet, daß das Gesotz keinen zwangsweisen Zusammenschluß sämtlicher Vermieter und Mieter vorsieht, es nennt nur Vereine von Hausbesitzern und Mietern und Verbände von Hausbesitzer- und Mictervoreinen. Daraus ergibt sich, daß in organisatorischer Hinsicht cino Zwangsmitgliedscfiaft zu einem der anerkannten Verbände von Hausbesitzern oder Mictorn nicht eingeführt worden ist. Ferner hat der Rcichsarbcitsminister erklärt, daß auch eine Einschränkung der Tätigkeit der gewerblichen Organisationen auf dem Gebiete des MietBwcsens nicht in der Absicht des Gesetzes liegt, Daher kann u. a. auch die bisherige Tätigkeit der Einzclhandclsbrganisationcn auf diesem Gebiet nach, wie vor fortgeführt werden. Moralische Verpflichtungen im Gefchäfisverkehr In einor. neuen Reichsgerichtsentscheidung weist das Reichsgericht darauf hin, daß. es im Geschäftsverkehr nicht nur rechtliche, sondern auch moralische. Verpflichtungen gibt. Es heißt dort, daß der Unterschied zwischen dem einwandfreien und dem pflichtwidrigen Handeln in der geschäftlichen Tätigkeit oft nur daran zu erkennen ist, ob die Grenzen der ordnungsmäßigen Geschäftsführung eines, gewissenhaften und ehrbaren Geschäftsmannes eingehalten oder überschritten werden. Die Bedeutung moralischer Bindungen kann hierbei eine ausschlaggebende Rolle spielen. Denn der gewissenhafte,' ehrbare Geschäftsmann darf auch die nur moralischen Verpflichtungen nicht gering achten. Das muß um so mehr anerkannt werden, je nachdrücklicher die neueste Rechtsauffassung das Ziel verfolgt, die Anwendung des Rechts nach Möglichkeit mit den Sittengesetzen in Einklang zu bringen. (1 D 757/35.) Kraftwagen muffen umgemeldet icerden Von zuständiger Seite wird darauf hingewiesen, daß die Kraftfahrzeughalter nach der neuen ReichBstraßenvcrkehrsbrdnung verpflichtet sind, eine Änderung ihrer Wohnung der Zulassungsstclle mitzuteilen. Auch die übrigen Bestimmungen der ReichsBtraßcnverkehrsordnüne seien allen Kraftwagenbesitzern zur genauen Beachtung empfohlen. Marktfiände und .Warenautomaten Entgegen vielfachen Auffassungen im Einzelhandel unterliegen Markthallen- und Wochenmarkt- sowie Privatmarktstände nicht den Vorschriften des Einzelhandelsschutzgesetzes. Derartige Stände können also, worauf die Berliner Handelskammer soeben hinweist, von Händlern ohne das Genehmigungsverfahren des Schutzgesetzes errichtet Werden. Denn derartige Marktetände sind nicht als Verkaufsstellen im Sinne des Einzelhandelsschutzgesetzes anzusehen. Allerdings-können sie nicht ohne weiteres in eine feste Verkaufsstelle, also in einen Laden außerhalb des Marktbereiches, verlegt werden. Die Fortsetzung des Handels in einer festen Verkaufsstelle gilt vielmehr als Neuerrichtung und ist entsprechend den Vorschriften des Eiiizelhondelsschutzgesetzes genehmigungspflichtig. Andererseits wird darauf hingewiesen, daß die Anbringung eines Warenautomaten unter Umständen auch nach dem Einzelhandclsgesetz_ genehmigungspflichtig ist. Wer einen Automaten ohne räumlichen Zusammenhang mit einer zum dauernden Betrieb eingerichteten offenen Verkaufestelle anbringt, eröffnet hiermit eine neue Einzelhandelsverkaufsstelle. Diese Errichtung bedarf der Genehmigung, wenn jedermann Zutritt zu den Automaten hat. Auch kann die Anbringung eines Automaten als Erweiterung der Verkaufsräume angesehen werden, wenn damit die gesamte Erweiterung der Verkaufsräume mehr als 25 qm beträgt. RECHT im ALLTAG Ordnungsflfafrecht für PreisübencachungsfteUen Damit die Preisüberwachungsstellen ihre Aufgaben der «Preisüberwachung wirksamer durchführen können, ist, durch eine Verordnung den Preisüberwachungsstellen das Ordnungsstrafrecht auch für solche Preisfestsetzungen zuerkannt worden, die jetzt vom Reichsnährstand für Fleisch und Wurstwaren, Bier usw. getroffen wurden. Das Ordnungsstraf recht des Reichsnährstandes und der Zusammenschlüsse der Marktordnung ruht solange und soweit, als die Preisüberwachungsstellen auf gleichem Gebiet ein Ordnungs- , straf recht haben. Unberührt davon bleibt das Ordnungsstrafe; eilt gegenüber anderen Verstößen gegen die Marktordnung, das weiterüin dem Reichsnährstand zusteht. Die Aufwertung der Lebensverficherungen ■ Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherungen gibt in einem Merkblatt eine ausführliche Darstellung und Beantwortung der sich auf die Aufwertung von Lebensversicherungen beziehenden Fragen. Es wht daraus hervor, daß zunächst das aufgewertete Vermögen der vereicherungsunternehmungen zu einer besonderen Masse, dem sogenannten Aufwertungsstock, zusammengefaßt wurde. Dieser Aufwertungsstock wurde von einem Treuhänder verwaltet und ein Tilgungsplan aufgestellt. Nach Genehmigung des Planes wurde der Aufwertungsstock an die Gesellschaft zurückgegeben. Als Verteilungsmaßstab für das aufgewertete Vermögen der Versicherungsunternehmungen dienen aber nicht, wie vielfach anfenommen wird, die Summen der eingezahlten Prämien, sondern er Maßstab ist die sog. G o Idma rk p rämionre se r ve, die das aufzuwertende Guthaben der Versicherten darstellt. Bei ihrer Ermittlung wird berücksichtigt, daß der. Goldwert: der Prämienzahlungen infolgo der Inflation zum Teil sehr verschieden gewesen ist und daß die Gesellschaften auch unter normalen Verhältnissen nicht die vollen Prämien zurücklegen konnten, weil rechnungsmäßig bestimmte Teile zur Deckung der vorzeitigen Sterbefälle und der Verwaltungskosten zu verwenden waren. Man ging also hier von einem anderen Maßstab aus, als bei der Aufwertung von Sparkassenguthaben. Für die Höhe der Quoten, die zur Verteilung kommen, war auch maßgebend, daß viele Verncherunpgesellschaften ihr'Vermögen in Hypotheken liegen hatten und zahlreiche Hypothekenschuldner die Hypotheken während der Inflation zurückzahlten. Zusammenfassend kann man nach den jetzt vorliegenden Quoten, die von den den Gesellschaften auf die alten I^bensversicherungen ausgezahlt werden, sagen, daß sie durchschnittlich unter dem für Hypotheken festgesetzten Satz von 25 . v, H. liegen, wenn auch bei den einzelnen Gesellschaften die Aufwertungsquoten verschieden hoch sind. Das Reichsaufsichtsamt weist darauf hin, daß der Leitung der Gesellschaften, deren Quoten niedriger sind, daraus kein Vorwurf gemacht werden kann. Der Grund für die Verschiedenheit liegt in der Verschiedenheit der Vermögensanlage und der für die gesetzlzlich festgelegten Aufwertungsflätze. Aus neuen Entfcheidungen oberfter Gerichte Devlsonzuwiderhandlungon (§ 41tt Dev.V.O.) sind — auch wfinn Bie in besonders schweren. Fällen mit Zuchthaus bwlrpht werden — keine Verbrechen im Sinne des § 1 StGB, sondern Vergehen. (l.D 194/35.) ' Wenn in den Versicherungsbedingungen die Möglichkeit der Kündigung des Versicherungsvortrages nicht so deutlich angegeben ist, daß sie von jedermann verstanden werden kann,1 gelten nicht mehr die von der Versicherungsgeeellschofl) gewollten Kündigungsbedingungen, sondern es greift die gesetzlich« Regelung ein. Danach kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis jederzeit für den Schluß der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn laufende Prämien zu entrichten sind. Gorade wenn eine Versicherungsgesellschaft von dqr gesetzlichen Richtung abweichen will, muß sie das in ihren Bedingungen klar und eindeutig zum Ausdruck bringen. (RG VII 415/34!) . Die vertragliche Bestimmung „Lieferung nur für den FaM, daß wir selbst von unseren Lieferwerken beliefert werden" ist wörtlich dahin auszulegen, daß die Lieferpflicht entfällt, wenn die Verkäuferin der Ware von ihren Lieferanten nicht beliefert wird. Daß sie sich die Ware von anderer Seite beschaffen und liefern könnte, Vermag angesichts der vertraglich bedingten Ausschlusses eine Lieferpflicht nicht zu begründen. (RG I 313/34.) . Die Fürsorgepflicht des Lehrers gegenüber den Schülern erstreckt sich auf alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Veranstaltungen, so auch auf Proben zu einem anläßlich einer Schulfeier aufzuführenden Spiel. (OLG Kiel.) Sportliches Allerlei . Ruth Caro englische ' Meisterin Berliner Umfchau BSG 33 wird Sieger im Fußballturnier Das war eine Überraschung, als cb der BSG-Mannschaft gelang, den in der ersten Halbzeit erzielten Vorsprung bis zum%crlösendcn Schlußpfiff des,guten Unparteiischen zu halten und damit Sieger dos Fußballtumicrs zu werden, das der ISC Hagibor für den Spiclousschuß jüdischer Fußbnllvercinc auf dem Sportplatz am Schöfcrsco veranstaltete. Hakoah, dor Endspiclpartner dor BSG, konnte da in der zweiten Spielhälfte noch so überlegen sein und immer wieder und wieder gegen das BSG-Heiligtum anrennen. Die RjF- Leuto verteidigten zähe, was ihnen Hilkowitz in der ersten Spiclhalfte durch eine schöne Einzellcistung errungen hotte. Und wenn einmal alles überspielt war und'einer der Häkoah-Stfirmcr zum freien Schuß kam, dann zeigte Redlich im Tor der BSG Leistungen, über die man nur staunen konnte. Er wuchs über sich hinaus und vollbrachte-tatsächlich Paraden, wie man sie noch nie von ihm gesehen hat. Man kann getrost behaupten, daß ohne einen Redlich in dieser Form im Tor der Turniersieger', nicht so einwandfrei festgestanden hatte. Ein Lob gebührt aber'trotzdem ouch den anderen Spielern der pSGrMannschaft, die-in der ersten Halbzeit ein hervorragendes Spiel auch im Angriff "zeigten und in der zweiten Hälfte Bich dann mit großem Erfojfe auf das Verteidigen legten. Die Hakoah-Mannschaft,' die gar nicht, einmal in schlechter Form spielte, hatte Pech, auf einen Gegner zu Btoßcn, der geradezu von fanatischem SiogeBwillen beseelt war. Den dritten Platz des Turniers belegte die Elf des Veranstalters, die in . der Vorrunde gegen Hakoah mit 1:2 nur knapp unterlegen war und den ISK, der gegen die BSG 33 erst in der Verlängerung mit 0:1 den Kürzeren gebogen hatte, mit 2:0 zu schlagen vermochte. ' BSG auch ,im Handball nicht zu fchlagen Im Rahmen dieses Turniers standen sich die ersten Handballmannschaften der BSG 33 und des ISK gegenüber. Die BSGer hatten es keineswegs' leicht, ehe sie den ISK, der sich in schöner Form präsentierte, mit 5:1 das Nachsehen geben konnten. Hier ist den . beiden Spitzenmannschaften, in aller Stille ein Gegner erwachsen, der immer gefährlich Bein kann. - Das hat nicht nur der Bar Kochba erfahren, der ja vor 14-Tagen eine überraschende 5:6-Niederlage einstecken mußte, sondern dürfte auch der BSG klar geworden Bein, die, zumal sie in der Läuferreihe ersatzgeschwächt war, in den hinteren Reihen ausgezeichnete Leistungen vollbringen mußte, um nicht das gleiche Schicksal zu erleiden. Sportfeft der jüdifchen Schulen Berlins Sämtliche jüdischen Gemeinde- und privaten Schulen Berlins veranstalteten am letzten Mittwoch auf dem Gruncwaldsportplatz einen Sporttag, der von etwa 2000 Schülern und Schülerinnen besucht war. Der. Vormittag nahm einen ausgezeichneten, harmonischen Verlauf, da alle, Aktive und Zuschauer, mit größter Begeisterung bei der , Sache waren und sich neben glänzend einstudierten .Vorführungen schöne Kämpfe in den ausgeschriebenen Staffeln und Einzelwettbewerben lieferten.- Von den Einzelergehnissen hervorgehoben zu werden verdienen vor allem der 1,50 m Hochsprung eines 15jährigen Jungen, der gleichzeitig auch Sieger im Kugelstoßen mit einer Leistung von 11,68 m wurde, dio 3000-m-Zeit von 3:08 Min., die ein Junge gleichen Alters erzielte, und ein 1,30 m Hochsprung eines 14jährigen Mädchens. Den Preis der Schulverwaltung für die erfolgreichste Schule erhielt bei den Jungen die Mittelschule in der Großen Hamburger Straße und bei den Mädel die Schule am Kaiserdamm. Berliner Vqrjch.au Leichtathletik-Ahschlaßsportfest der BSG 33 Die BSG 33 veranstaltet am kommenden Sonntag noch einmal ab Abschluß einer erfolgreichen Saison ein Sportfest auf dem GrunewaldBportnlatz, das sämtliche Abteilungen am Start sehen wird. Beginn der Veranstaltung: 15 Uhr. 1 Jugendfußballturnier am Scbäfersee Der SpielausBchuß jüdischer Futtballyereine führt auf dem Sportplatz am Schäfersee ein lußballrurnier für alle Jugend- und Schülermannschaften durch; Gespielt wird am Vor- und Nachmittag. Tcnnis-Klubmeisterscnaften der. BSG 33 Die Tennisabteilung der BSG 33 veranstaltet am Sonnabend und Sonntag auf ihren Plätzen in der Friedrichsruher Straße die Endkämpfe .um die diesjährige Klubmeisterschaft. _ Nach _Gretel Bergmann, die im vergangenen Jahr englisch« Sport im Reich Meisterin im Hochsprang werden konnte, ist in dieser Saison nun als zweite RjF-Sportlerin Ruth Coro (BSG 33) englische Meisterin im Speerwerfen geworden. Mit knapp 35 m schaffte sie eine Weite, die noch zu schönen Hoffnungen berechtigt. ' Jüdische Sportlerinnen beim Länilcrkampf Beim Frauenländerkompf Polen gegen Deutschland wirkten auf polnischer Seite zwei jüdische Sportlerinnen mit gutem Erfolg mit. Frl. Freiwala, die im Hürdenlauf mit 12,4 Sek. einen neuen polnischen Landesrekord aufstellte, und Frl. Weiß, die ehemalige Weltrekordlerin im Diskuswerfen, waren neben der ausgezeichneten Stella Walsh die Stützen der polnischen Mannschaft. Rothholz gewinnt beim Boxländerkampf Im ersten Treffen des. Boxländerkampfes Deutschland gegen Polen, der am vorletzten Sonntag in Werschau stattfand, gelang es dem. polnischen Fliegengewicbtsmeister H o t h h o 1 z, den deutschen Meister Faerber nach überlegen geführtem Kampfe hoch nach Punkten zu schlagen. IBC siegte in der Tschechoslowakei Der IBC Maccabj, der sich im Augenblick mit seiner Kampfmannschaft auf einer Wettkampftoumee in der Tschechoslowakei befindet, konnte einige recht. schöne Erfolge erringen. Während in Olmütz . der Gegner knapp mit 9:7 geschlagen und in Witkowitz «in hoher 10:4 - Sieg . herausgeholt wurde, gelang es den Maccabiboxern nicht, auch in Zlin, wo sich iluicn eine Batamannschaft entgegenstellte, siegreich zu bleiben. Mit 4:12 mußten sich dio Berliner geschlagen geben, sollen aber durch einige recht harte Fehlentscheidungen empfindlich benachteiligt gewesen sein. Bar-Kochba-Berlin mit seinen Hockeymannsehaften in Hamburg Der Berliner Bar Kochba weilte am Sonntag mit vier Mannschaften zu Freundschaftsspielen beim Hamburger Bruderverein. ' Im Spiel der ersten Herrenmannschaften gelang es den Hamburgern, nach völlig ausgeglichenem Spiel kurz vor Schluß durch einen glücklichen Treffer den nicht ganz verdienten Sieg sicherzustellen. Auch die Damen des Berliner Vereins mußten sich ' mit dem gleichen Ergebnis geschlagen geben, können jedoch, für sich in Anspruch nehmen, daß sie das ganze Spiel'mit 8 Damen durchhalten mußten. , ' - Bar Kochba-Berlin 2. Herren — Bar Kochba Hamburg 2. Herron 1:1; Bar Kochba-Berlin Jugend — Bar Kochba Hamburg Jugend ' 4:1. RjF-Mannheim in großer Form Die erste HandballmannBchaft des. RjF Mannheim scheint im Augenblick in ausgezeichneter Form zu sein. Nachdem es ihr schon am Vorsonntage gelungen war, gegen „Schild"-Frankfurt mit 6:5 zu siegen, Konnten sie diesmal dem Mannheimer Bar Kochba mit 6:1 eine einwandfreie Niederlage beibringen. Hauptschriftleiter: Dr. Eugen Tannenbaum, Berlin - Wilmersdorf» Leiter der Anzeigen-Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Amelsen1 Hilde Rosenthal, Bln.-V/llmersd. — DA H 2500. Zur Zelt Ist Preisliste Nr. 3 gültig. Verlag: Verlagsgonossenschalt In Deutschland ansässiger Juden zu Berlin eQmbH., BerlIn-Cbarlottenburg-2, BlelbtreustraBe 2. Druck: Sonnendruckerei OmbH. (Felix Woll), Berlln-Charlottenburg 4. ..

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