Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 33 (14.8.1935)
- Date
- 1935-08-14
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Beim Buchhandel .muß neben der Kön-' Zession, der Erwerb der Mitgliedschaft in der Reich'skulturkammer nachgewiesen werden, .beim Zeitungshandel die Aufnahme in die ' Fachschaft Zeitung's- und Zeirschriftcnhohdei der Beichspresaekammer. Die Einzemohdclsvertretung warnt im „Wirtschaftsblott der Berliner Handelsfiunmor" dringend davor, Geschäfte zu . errichten oder zu kaufen, ohne vorher außer der erforderlichen Einzelhandelsgchchtnigtmg auch dio sonst erforderlichen Schritt» unternommen zu haben. Fragen der Lehrlingsausbildung Die. Berliner Handelskammer hat die Ausbildung von Lehrlingen in Einheitspreisgeschäften, die bisher schon stark-.ein-. geschränkt worden war, nunmehr endgültig dadurch unmöglich gemacht,'^ daß sie diese Lehrlingeausnahmslos zur KaufmannsgehilfcnprQfung nicht mehr zulaßt. In der Begründung der Vcx- . iautbaning heißt es, daß diese Lehrlinge den Anforderungen, dio die Kaufmannsgchilfenprüfung stellt, nicht entsprechen Können. Um i für lden Übergang unbillige Harten zu vermeiden, werden Lehrlingen aus Einheitspreisgeschäften bis zum 1. April 1938.auf Wunsch, gesondert .geprüft und erhalten nach bestandener Prüfung von der Kammer eine schriftliche' Bestätigung des Inhalts, daßsie die Prüfung (als .Verk'äyfer im- Einheitspreisgeschäft bestanden haben. Nach diesem Termini ist eine Prüfung nicht mehr möglich. ..Der Präsident der Rtrichsanstalt. für .Arbeitsvermittlung und Aybeitolosenvorsichetung hat in einem Bescheid angeordnet, daß zur Einstellung von Personen'unter 25 Jahren die Zustimmung des Arbeitsamtes nicht notwendig, ist, wenn mit ihnen ein schriftlicher; Lehrvertrag von mindestens; zweijähriger Dauer abgeschlossen wird., [. Dos bezieht sich sowohl auf Handelswie auch auf Handwerks- '■■ betriebe. Es ist also durch diese Bestimmungen die Möglichkeit zur beiuflichcn und fachlichen Ausbildung jüdischer Lehrlinge und Sonstiger Lernenden ohne Inanspruchnahme des Arbeitsamtes / gegeben; Auch ist die Möglichkeit einer dreimonatlichen. Probezeit vor Abschluß des Lehrvertrages vorhanden. Scheinvcrtrfigc zur Umgehung der sonst notwendigen Genchmigungspflicht sind verboten. . Die Dringlichheit von Auslandsreifen Infolgo der zahlreichen Unklarheiten, die hinsichtlich der Dringlichkeit von Auslandsreisen bestehen, hat die Devisenstelle die Bestimmungen über dio Ausstellung von Dringlichkeitsbeschednigungen im .Wortlaut bekannt gegeben.. Bekanntlich dürfen Per- Boncn, die im Inland'ihren Wohnsitz haben, über die Freigrenze von 10,— RM. hinaus inländische Scheidemünzen bis zum Betrage von 50 B.M. oder, deren Gegenwert in ausländischen-; Gcldsorten im Reiseverkehr ohne Genehmigung ins Ausland verbringen, wenn die Dringlichkeit der Reise von der zustündigen Ortspolizcibchördo bestätigt wird. ' Als dringlich sind Reisen anzuerkennen,! welche für dos Geschäft oder den Beruf des Antragstellers notwendig erscheinen oder welche durch andere wichtilge persönliche Gründe, z. B. Todes- oder Krankheitsfülto in der Familie gerechtfertigt sind. Eine Dringlichkeit kann nicht anerkannt w erden,-wenn es sich um Gesellschaftsreisen, Reisen zum Besuch von Sport- und anderen Ver- , anBtaltungcn, Vergnügungs- oder Erholungsrcisen handelt. Hierunter fallen auch Ferienreisen. Uber die Dringlichkeit, der Reise ist ein glaubhafter Nachweis zu erbringen. Ohne Vorlage von Unterlagen, aus denen die Dringlichkeit der Reise einwandfrei zu ersehen ist, können Dringlichkeitsbescheinigungen nicht,ausgestellt werden. Unrichtige Angaben zur Erltagung der Dringlichkeits, Bescheinigung können strafrechtlich verfolgt werden. Die Erteilung der Bescheinigung ist nur zulassig bei Vorlegung des Reisepasses. Die Gebühr für die Bescheinigung: beträgt bis zu 2 RM. Die Bescheinigung berechtigt nur zur Mitnahme des Geldbetrages bei einer eigenen Reise des Inhabers der Bescheinigung, nicht auch zur Naensendung an «ine bereits im Ausland befindliche Person. Freie Währungsguthaben In einem weiteren; Erlaß beschäftigt sich der Leiter' der Rcichsstelle für Devisenbewirtschaftung mit der Verbringung von ausländischen, zu Lasten eines freien Währungsguthabons erworbenen Zahlungsmitteln ins Ausland. Es hatten eich in der Praxis Schwierigkeiten ergeben, weil zwar eine Genehmigung zur Oborbringung von zu Lasten eines freien Währungskontos erworbenen Zahlungsmitteln nicht erforderlich war, der Nachweis der Gcnchmiguhgsfreiheit aber schwer zu erbringen war. Jetzt sind die Devisenbanken ermächtigt worden, den Kontoinhabern freier Währungsguthaben bei der Abhebung von ausländischen Zahlungsmitteln im Inland eine Bescheinigung auszustellen. Der Kontoinhaber hat auf Grund der Bescheinigung die Möglichkeit, ohne Genehmigung der Devisenstelle den in der Bescheinigung genannten Betrag bei einer Ausreise ins Ausland zu überführen. Die Bescheinigung ist beim Grenzübertritt dem ■Zollbeamten abzugeben. Die Bescheinigung ist mit einem Ubertragungsvermerk versehen, so daß es auch möglich ist, Angestellten oder Boten die abgehobenen Zahlungsmittel zur Uberbringung nach dem Ausland zu übergeben." -: "'■''>,■ Meldepflicht für Baußoffhändler In diesen Tagen ist eine Neuordnung des Handels mit Baustoffen beschlossen worden. Der Reichsverband Deutscher Baustoff - händlor e. V., die bisherige Organisation des Handels, ist in die Fachgruppe Baustoffe der Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel übergeleitet worden. Eine bezirkliche und örtliche Gliederung hat die neue Fachgruppe nicht. Alle Baustoffhändler melden sich daher zweckmBßigerweise nur bei der Geschäftsstelle der Fachgruppe in Berlin-Charlottenburg 2, Kantstraße 4. Steuerßundung erfi ab 10 RM Am 6. August ist eine Verordnung des Reichsfinanzministers in Kraft getreten, die bestimmt, daß ..bei Zöllen und Verbrauchssteuern die Zahlung fälliger Beträge auf. Antrag des Steuerpflichtigen nur hinausgeschoben werden darf, wenn der Betrag, dessen Aufschub beantragt wird, \ in jeder ..Steuerart mindestens 10 UM'erreicht. -. Zoll und Umsatzausgleichsteuer sind dabei zusammen zu rechnen. Die Vorschriften, nach denen der Aufschub von Steuern eingeschränkt oder nicht zugelassen ist, bleiben weiter unberührt in Geltung. Abgangsentfehädigungen In der Durchführungsverordnung zum Lohnsteuergeaetz ist für Ahgangscntschfidigungen eine Lohnsteuerfrciheit vorgesehen, die auch für iüdische An gestollte-, die ihre Stellung verlieren, von Bedeutung ist'. Entec^&güifgen, wegen Entlassung aus emeiri. Dienstverhältnis .auf .Grund des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit, die bei der Entlassung aus dem DienB^erhältnis gezahlt .werden,' 'sind steuerfrei, wenn sie nicht höher als 6/12 des letzten Jahresarbeitsverdienstes sind. ^In den Fallen,';';in denen die Kündigung offensichtlich willkürlich oder aus nichtigen Gründen unter.'Mißbrauch der Machtstellung im Betriebe erfolgt,'sind Abgaugsentschädigungen bis zur. vollen/Höhendes letit«n Jahresarbeitsverdienstes lbhnsteuerfreL . Als letzter Jahresarbeitsvordienst gilt der Verdienst in'den lotzten 12 Monaten vor der Entlassung. Preislifien und Kataloge ' ' ' Der, Werberat. der deutschen Wirtschaft weist darauf hin,,, daß es unzulässig ist, Wirtschaftswerbiuig durch Anzeigenaufnahme in Preislisten; und Katalogezu treiben. Derjenige, der für sein eigenes- Unternehmen werben will, so heißt es in der Begründung, habe auch'die Kosten diesor Werbung zu tragen , und dürfe sie nicht auf Lieferanten oder; andere Unternehmungen abwälzen. Versuche einzelner Firmen,' Änzcigenaufträgc für Preislisten und Kataloge zu erwerben, obwohl die Wirtschaftswlerbung durch Anzeigen künftig nicht genehmigt ist, wird der Werberat streng bestrafen. . •-...'...'- IM ALLTAG Neue Grundbuchordnung Im Reichsgcsctzblatt ist die . Grundbuchordnung in einer neuen, den jetzigen Rechtsverhältnissen angepaßten Fassung veröffentlicht worden. Bei der'Wichtigkeit der ändernden Bestimmungen für' Veiteste Kreise "sei das Wesentlichste aus der Neuordnung ■ hervorgehoben. Die bisher ' geltende Grundbuchordnung war gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch'in Kraft getreten. Sie kennt in den einzelnen deutschen Ländern, verschiedene, oft weit voneinander abweichende Bestimmungen' über den Grundstücksverkehr. Jetzt sind alle diese Verschiedenheiten fortgefallen. Die sacMicho Zuständigkeit in allen Grundhuchsachen ist auf das Reich übergegangen.;- Einzelheiten werden'durch Durchr." führungsverordnungen geregelt,werden. Wichtig ist vor'allem, daß die Einsicht des ß rundbuchs , die gegenwärtig nur dem gestattet ist, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch darüber hinaus für zulässig erklärt werden kann. Es soll damit eine weitergehende Offenlegung der Grundbcsitzvorhaltuisso bezweckt werden. Ganz neu eingeführt ist ein Abschnitt „Verfahren des Grundbuchamts in.'besonderen 'Fälleh'SVder: Vorschriften über den . Gnmdbuchberichtigungszwang, die, Löschung gegenstandsloser Eintragungen und Klarstellung der Rangyerhältnisse enthält. '•Eiri ScHußaBschnitt bringt einzelne Reichsgesetze mit den. neuen Vorschriften in Einklang 'und gibt Bestimmungen über die .Gebühren. Hervorzuheben ist, daß eine Gebühr für dio Eintragung des Eigentümers nicht erhoben wild, falls das Grundbuch hinsichtlich der Eintragung des Eigentümers unrichtig ist, also x. B. Erben sich noch nicht hoben eintragen lassen, - vorausgesetzt, daß:'dbr Berichtigungsantrag bis zum 31. Oktober 1936 gestellt wird. Insoweit:sind die, neuen / Vorschriften bereits am 8. August.: in Kraft getreten. Im übrigen tritt die neue Grundbuchordnunf; erst am 1. April 1936 in Geltung. Zu diesem Zeitpunkt fall-ai alle sonstigen londcsrcchtlichen und reichsrechtlichen Vorschriften über dos Grundbuchwesen grundsatzlich fort. Ablieferung von Prozeßkarten an Gefundheitsämter; Durch-' eine .Verordnung des Reichsjustizministers ist bestimmt worden, daß Prozeßakten, aus denen , sich Näheres über den .Gesundheits- und Geisteszustand: von. Personen, ergibt, nach Ablauf der voi geschriebenen'Aufbewahrungsfrist an. dos zuständige^ (Jcsundheitsamt abzuliefern sind. Es handelt sich insbesondere': um Zivilprozeßakten,; die-ein ärztliches Zeugnis .über1 den Gesundheitszustand eines Ehegatten enthalten, gerichtliche ' Akten über Entmündigungssachen, ferner Strafprozeßakten mit ärztlichen Gutachten. . Die Vorordnung dient dem . Zweck, über alle Personen Karteikarten anzulegen, .über' "deren , Erbeigenschaften geeignetes Material vorliegt. ' Aufhebung der Erfatzkaffen für Angeßellte Durch eine weitere Durchfühnmgsverordnung zum Gesetz über den Neuaufbau der Sozialversicherung ist verfügt worden, daß mit dem 31. Dczcmbor. dieses Jahres die Ersatzkasscri für Angestellte, . denen auch sehr viele jüdische Angestellte angehören, aufgehoben vwordeü. : Von i936 ab ist einziger Träger der Angcstelllt)an.vcrsicherunp die Reichsversicheningsanstalt für Angestellte., 3>ie Rechte der Angestellten werden durch Einzelvprschriften gesichert. Die. Vereine, die bisher Ersatzkassen der AngestolItenve'rBicherung waren, können' ab - Zuschußrentenkassen weiterbestehen - bleiben. Es konn ihnen die Ermächtigung erteilt werden, für ihre Mitglieder die Entrichtung der Beitrüge zur Angestelltenversicherung zu besorgen. . der JÜDISCHEN ALLGEMEINEN Berliner Umfchau Knapper 1:0-Sieg von Hakoah . Die neue Berliner Fußballsaison wurde, am letzten Sonntag mit ■ der Begegnung zwischen Bar Kochba -Hakoah und BSG 33 gestartet, Nach völlig ausgeglichenem Spielverlauf gclang .es den glücklicheren Makkabileutcn erst in der letzten Minute durch eine feine Leistung ihres Halblinken Czupper den unhaltbaren, vielbojubelten Siegestreffer zu erzielen. - Bis dahin stand das schöne, interessante Treffen torlos 0:0, da keiner der Stürmer die zahlreich gebotenen Torchancen auszunutzen verstand. Es fehlte zu Anfang der Saison naturgemäß noch die Sicherheit, was sich besonders vor dem._Tor.mid im Torschuß ausdrückte." Sonst Jfconnte man mit den gebotenen Leistungen zufriedbn sein'. Vor allem die BSG, die mit mehreren neuen Leuten antrat, von denen '■ sich der Mittelstürmer Hecht (früher Nürnborg) hervorragend einführte, dürfte in der kommenden Vcrbandsspielsaisbn eine gute Rolle spielen und den Makkabimannschaften, ein ebenbürtiger Gegner geworden sein. In den Spielen, der unteren Mannschaften dominierten die besser besetzten Yortretungcn des Bar Kochba-Hakoah,- wenn die Ergebnisse auch manchmal recht knapp ausfielen. Hakoah n — BSG 33 II 3:2 * Hakoah in — BSG 33 HI 4:4 Hakoah IV — BSG 33 IV 11:2 Hakoah Alto Herren ,— BSG 33 Alte Herren 7:1 Hakoah Jugend A — BSG 33 Jugend A 4:2 ' Hakoah Schüler — BSG 33 Schüler 2:0 Hakoah Jugend B — Hagibor Jugend B 2: 3 Hakoah 2. Schüler — Hagibor Schüler 1:5 Der Te n.nis - Klubkam p f zwischen der BSG 33 und einer Mannschaft des British Sport Club wii^Ninfolge Urlaubs- - - •_. ... >"j .... Schwierigkeiten einiger Spieler auf einen späteren Termin, wahroportllCIlßS Allerlei . scheinlich auf den 1. September, verlegt.; besondere Beachtung. Prciß, ein vielseitiger Leichtathlet; errang allein 6 Meisterschaften und placierte sich in mehreren 'anderen Kämpfen an vorderster, Stelle. Der. Jugendliche Oschinsky durchlief die 100 m in genau 12 Sek. In den Frouenwcttkämpfcn gab es ebenfalls eine Athletin, Frl. Bodländor,'dic sämtlicho vier zumi Austrag gekommenen Meisterschaften,für sich entschied. '. Breslau schlagt Reuthen im Tcnnisk'lulikampf Die Tenniaabteilung der RjF-Sportgruppe Breslau trug ym Sonntag .ihr Rückspiel gegen die Beuthencr Sportkameraden aus und korinte den Klubkarapf . nach härtesten una langen Kämpfen mit 11: 6 Punkten;. 22:17- Sätzen .und 177:170 Spielen für sich entscheiden.. Von den Breslauern bewährten sich vor allem B o d - 1 ä n d e r und Stein und. bei den Damen Frl. S p h ö n f e 1 d und Frau Bodländer. Deutfche Makhabimeißerfchaften in Leipzig Der Deutsche Makkabikreis führt seine diesjährigen -Leichtathletikmeisterschaftcn am kommenden Sonntag in Leipzig auf dern verbesserten Platz des dortigen Bar Kochba durch. Sämtliche in den letzten Wochen festgestellten Bczirksmeister wcrdeii am Start sein. Neben Orgler,(Wtfppertal), dem die Meisterschaften über 400 m und 800 m kaum zu nehmen sein Werden, BJank (Hannover), dein Besten im Hochsprung, H e r r m a n n (Hamburg), dem beständigsten Werfer und Stoßer des Makkabi, und der Kleinen Lore Meyer (Frankfurt), dio im 100-m-Lauf Überlogen siegen dürfte, worden vor allem äie Berliner Vertreter, mit Dr. Lewin, Schattmann, Aufrichtig, Worthen, Petzall, Falkenberg, Wohlaucr, Martcl Jakob und Sorna Sehulmann an der Spitze einen großen Teil der Meisterschaften mit Beschlag legen. Berliner Vorfch.au Internationaler Fußballturnier des ISK Am kommenden Sonntag veranstaltet der Jüdische Sport-Klub (ISK) auf dem Sportplatz der Jüdischen Gemeinde am Bahnhof Grunewald ein Fußballturnier, dem durch die Beteiligung von Hagibor-Prag, Hokoah-Kopenhagon, Bar Koohba - Berlin und der Elf des Veranstalters besonderes Interesse beigemessen werdeu muß. Das Programm sieht folgende Einteilung vor: 10 IThri Hagibor-Prag gegen Hakoah-Berlin; 11.45 Uhn Hakoah-Kopcnhogen gegen ISK. 15.30 Uhri Spiel der am Vormittag unterlegenen Mannschaften um den . dritten .Platz; 17- Uhri 'Ringkämpfe. zwischen Hakoah- Kopenhagen und IBC Makkabi, u. a. Kurland gegen Steingießer IL 17.45 UHrr Spiel zwischen den beiden Siegermannschaften um den Turniersieg. RjF-Meistorsohaften am 25. August Ein hervorragendes Meldeergebnis weisen die Leicht- »thletik-MeiB t.e r seh aft ende b R^iF - Sportbundos auf, "die am 25. August pünktlich um 15 Ohr im Berliner BSC- Stadion an der Avus durchgeführt werdeu. Samtliche Landcsverbandsmeister sind am Start und werden auf der ausgezeichneten Wettkompfaiiloge de» BSC sicherlich zu hervorragenden Ergebnissen kommen.1 Auch Gretel Bergmann (Stuttgart), die von ihrer Verletzung fast ganz wiederhergestellt ist, wird besonders, in ihrer Spezjalkonkurrenz, im Hochsprang, in der sie mit ,1,55 m au fünfter Stelle der Deutschen Rangliste steht, eine glänzende Leistung zu vollbringen versuchen. Sport im Reich - NlederschlesiBchc RjF-Meisterschafteo Bei den am vorigen Sonntag ausgetrageneriRjF-Meisterschaften verdient der neue Speerwurfrekord yon Erich P r e i ß mit 46,75 m Auch . King Lewinsky geschlagen . Joe Louis, der ' junge amerikanische Negerboxer,' der. immer: mehr von, sich reden macht, konnte in seinem letzten, Kampf über King Lewinsky schon in der ersten Runde durch k. q, siegen und, sich' damit eindeutig an die erste Stelle der amerikanischen Schwergewichte (jetzen. Jackie. Brown siegte zweimal durch k. ,o.!' ' ■ ■ Jaclde Brown, dem englischen Fliegengowichtsmelstcr, gelang es kürzlich an einem Abend,, zwei seiner Gegner, durch, k. o. zu besiegen. Zuerst boxte er gegen den Iren Quinn, der in der zweiten Runde völlig zerschlagen aus dem .Ring genommen werden mußte, und anschließend gegen Sid Rose, der in dor dritten Runde nach mehreren Niederschlagen aufgab. \ Neuer RjF-Verein in Wuppertal Nachdem H a koah - Wuppertal seine bisher, gewahrte Neutralität aufgegeben hat, ist der Jüdisohe Sportverein Wuppertal gegründet worden, der sich dem RjF-Sportbund angeschlossen hat. Dem Verein sind bereits über 200 Mitglieder beigetreten. Schwimmtraining der BSG 33 Der Trainingsabend dor BSG 33, der während der Schulferien verkürzt war, findet jetzt, wieder jeden Mittwoch von 19 Uhr bis 22 Uhr statt. Nähere Auskunft erteilt die Geschäftsstelle der BSG 33, Burgstraßo 29, Zimmer 3, Weidendamm 2623. Hnuptschrlltlelter: Dr. Bugen Tannenbaum, Berlin - Wilmersdorf. Leiter der Anjelgea-Abtellung und verantwortlich Iflr den Inhalt der Anzeigen: Hilde Rosenthal, Berlin — DA II 2500. Zur Zelt Ist Preisliste Nr. 2 gültig. Verlag: Verlagigenoisenschait in Deutschland ansässiger Juden lu Berlin eQmbH., Berlln-Chulottenhurg 3, BlclbtreuskaBe % Druck: Sonnendruckerei QmhH. (Feiftt Wo»), Berlln-Chorlollcnburg 4.