Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 26 (26.6.1935)
- Date
- 1935-06-26
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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ßmecair m tswm Keine Kündigung ohne Grund Auf dorn Gebiete des Kündigungsrechts vollzieht sich, wie man aus den .mannigfachen; auch an diesor Stelle erwähnten Entscheidungen ersehen kann, allmählich eine grundsätzliche Wandlung. Vor^ allem, was die Kündigungsgründo angeht, werden von den Gorichtcn neuo Grundsätze aufgestellt Wie die Zeitschrift „Deutsches Rccht"_ 1935 S. 261 im Anschluß .an ein Urteil des. Arbcitsgprichts Berlin bemerkt, macht das KündigurigBrccht augenblicklich einen Gcataltwandcl durch, der schon soweit gediehen sei, daß das alte Bcchtsüutitüt der „einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärung" der Kündigung kaum mehr zu erkennen ist. Früher hatte der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, Arbeitnehmer ohne Angabo von Gründen zu kündigen. Heute bedeute dio Kündigung nicht nur die Auflösung des Vertrages, sondern die Ausschließung aus der Gemeinschaft, in der das Gefolgschaftsmitglicd nicht nur Arbeit Und Brot, sondern Lebensinhalt finde. Diese Ausschließung darf aber nur dann erfolgen, wenn das Gefolgschaftsmitglicd sich gemeinschaftswidrig vorhält oder die Zwecke des Betriebes' die Ausschließung miabweisbar fordern. In der besprochenen Entscheidung hatte das Berliner Arbeitsgericht dio Kündigung für " fürt, obgleich in dem betr. Küiidigungsrccht des sittenwidrig und rechtsunwirksam erklärt, obgleich in Fallo ehr formell zu Recht bestehendes Arbeitgebers bestand. SSuiht im Voraus pfändbar t Zur Pfändung von Postschockguthaben und Nachnahmebetragen liegt eine Entscheidung des Landgerichts Aachen vor, die Interesse beansprucht Danach setzt die Pfändung von Forderungen genaue Bezeichnung der zu pfundenden Gegenstände voraus. Dadurch ist dio Pfändung des zukünftigen Postscheckguthabens unterbunden, nicht mindor aber auch die Pfändung der von der Post cincczojjcnen Nachnahmebeträge. Denn dies würde eine Verletzung des Briefgeheimnisses voraussetzen. Dazu kommt noch, daß der Adressat überhaupt keinen Anspruch auf dio Aushändigung der für ihn bestimmten Geldsendungen hat. Nur der Absender steht mit der Geldsendung in Rcchtsbczichurigen. (4 T 880/34.) Vermieterpfandrecht und Eigentumsvorbehalt Das Reichsgericht hat sich in einer neuen Entscheidung mit der Frag« des Vermieterpfandrechts grundsätzlich beschäftigt Es handelte sich in dem vorliegenden Falle um die Frage, ob das VermiotungBpfandrecht auch dann besteht, wenn die ein- Fortsetznng des Sportteils Wiesbaden: Im Entscheidungsspiel um die HandballmeiBterBchnft der süd westdeutschen Arbeitsgemeinschaft schlug RjF-Wiesbaden als Meister der Gruppe Nord den vorjährigen Titelhalter, Bar Kbchba-Mannheim, den Meister der Gruppe Süd, nach ausgeglichenem Spiel mit 10:6 Toren. Einen großen Anteil an diesem schönen Erfolg hat vor allem der Wiesbadener Torsteher Haas, der, wie schon in Borlin, auch in diesem Spiel sein großes Können oft unter Beweis stellen mußte. Frankfurt a. M.» Im Entscheidungsspiel um die Fußballmeisterschaft der Arbeitsgemeinschaft, dos am gleichen Tage in .Frankfurt stattfand, blieb dagegen auch im Rückspiel. der Nordmeister Bar Kochba-Frankfurt a. M. Sieger über denRiF-Stuttgart, der sich nach hartem, schönem Spiel mit 0:4 geschlagen geben mußte. Leipzig i Am kommenden Sonntag veranstaltet der Tennisclub Rot-Wciß-Lcipzig ein allgemeines jüdisches Tennisturnier, das ein Sportereignis ersten Ranges zu werden verspricht Neben der gesamten Elite des RjF-SportbundeB werden auch die Vertreter des Deutschen Mukkabikreises am Start sein. Aus Berlin worden starke Mannschaften des TC Grunewald 1933 mit dfiin RjF-Meister Kurt Wolff an der Spitze und die Spitzenspieler des TG Bar Kochba erwartet. Darmstadt t Der I/cichtathletik-Klub der beiden besten südwestdeutschen Vereine Bar Koehba-Frahkfurt und RjF-Därmst a d t, der nach 5 Kämpfen bereits vorzeitig abgebrochen werden mußte, sali bis dahin überraschend den RjF-Verein in Front, der sich mit guten Leistungen schon einen Vorsprang von 9 Punkten gesichert hatte. Sportliches Allerlei Die Pressestelle der Reichsvertretung der deutschen Juden teilt mit: Es ist beabsichtigt, in der Zeit vom 21. Juli bis 30. September 1935 in Berlin für eine begrenzte Anzahl von Sportlern und Sportlerinnen, die noch kein Examen abgelegt haben, einen > sportpadagogischen Lehrgang zu veranstalten. Auf dieso Weise soll dem Mangel an geeigneten Lehrkräften gesteuert werden. In Frage kommen Damen und Herren, die sportlich und turnorisch besonders begabt sind und pädagogische Eignung nachweisen können. Meldungen sind unter Einsendung eines Lebenslaufes und Angabe der bisherigen sportlichen Laufbahn zu richten an dio Reichsvertretung der deutschen Juden, Schulabteilung, Berlin-Charlottenburg 2, Kantstraße 158, III. Bei den Olympia-Vorbereitungskümpfen des Österreichischen Leichlathlelikverbandes gelangen dem Hakoahner König einige hervorragende Leistungen. Uber 100 m erreichte er die gute Zeit von 10,8 Sek., und im 200-m-Lauf gelang es ihm gar in genau 22 Sek. einen neuen Landesrekord aufzustellen. * ' ■ Beim internationalen Tennisturnier des ■ Quecn's Club in London konnte Daniel Prenn,, der frühere deutsche Spitzenspieler, einen schönen Erfolg erringen. Erst in der Vorschlußrunde fand er in dem derzeitigen amerikanischen Davis-Cup-Spiclcr Jones knapp mit 2:6, 6:0, 6:3 seinen Bezwinger und mußte dadurch mit dem ehrenvollen dritten Platz vorliebnehmen. » Mitglieder des Sportklubs Makkabi in Chelm, die mittels Autobus von einem Fußballkampf in DembUn zurückkehrten, sind von einem schweren Unfall betroffen worden. Infolge Platzens eines Reifens kippte der Wagen um, wobei 11 Makkabimitglieder erheblich vorletzt wurden. Sie wurden ins Krankenhaus gebracht. Einer von ihnen, David Stiller, verschied während des Transports! Auf dem Semmcring fand die Grundsteinlegung für die erste Schutzhütte des jüdischen Sportklubs „Hakoah" im österreichischen Alpcngebiet statt, die erste jüdische Schutzhütte in diesem österreichischen Alpengcbict überhaupt Das Protektorat haben die Präsidenten der Kultusgcnieinden Wien und Graz, Staatsrat Dr. Deaider Friedmann, und Dr. Robert Sonnenwald, übernommen. Zu der Feier hatten sich auf dem . ungefähr eine Viertelstunde vom Hotel Paulinus entfernten Bauplatz zahlreiche jüdische Persönlichkeiten und Vertreter der Sportwelt. eingefunden. gebrachten Sachen zum Teil unter Eigcntumsvorbchalt des Lieferanten stehen. Das Reichsgericht stellt hierzu lest, daß nach den einschlägigen Bestimmungen das. Pfandrecht deB Vermieter» die eingebrachten Sachen des Mieters umfaßt. Dazu gehören auch Miteigentumsantellc. Aus dem Zweck des dem Vermieter gcgebened .gesetzlichen Pfandrechts läßt sich ein Grund für den Ausschluß des Mitcigcntumsantcils nicht entnehmen. Das Vcrmicterpfandrecht erlischt auch: nicht durch Vcrmisohung oder Vormengurig der im Eigentum des Mieters stehenden Sacltcn mit anderen. Dies würde dem § 949 BGB widersprechen, wonach in solchem Falle die an der Sache bestehenden Rechte an dem an die Stelle der Sache getretenen Anteil fortbestehen. Nach Erwägung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, .kann nicht gesagt werden, daß das aus der Gemeinschaft der" Miteigentümer eich ergebende Recht des anderen Miteigentümers das Bestehen des Pfandrechts des Vermieters ausschließt. (RG IV 261/34.) Abrechnungsbefcheide des Finanzamtes Bestehen zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt Meinungsverschiedenheiten darüber, ob eine Zahlungsverpflichtung erloschen ist, so hat dos Finanzamt, wie der Rcichsfinanzhof in einer neuen Entscheidung feststellt, dem Steuerpflichtigen auf Antrag einen schriftlichen Abrcchnungsbcschcid zu erteilen. Nun kann es vorkommen, daß Unstimmigkeiten hinsichtlich der richtigen Verbuchung von bezahlten Steuern auftreten. Im Gcschüftsleben pflegen solche Unstimmigkeiten durch Ubersendung von Kontoauszügen beseitigt zu Werden. Ein solches Vorgehen sieht aber der Keichsfiitanzhof in Stcuersachcn nicht'für angängig an. Er stellt fest: 1. Ein Anrechnungsbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige behauptet, daß eine vom Finanzamt geltend gemachte Steuerschuld erloschen sei, nicht auch dann, wenn ein Stcuerbetrag doppelt gezahlt worden ist. 2. Der Steuerpflichtige muß die Zahlungsverpflichtung, die nach seiner Meinung erloschen oder überbezahlt worden ist, so genau bezeichnen,; daß das Finanzamt beurteilen kann, welche gemeint ist 3. Der Steuerpflichtige kann Einsichtnahme in seine Stcucrblättcr im Finanzamt zwar verlangen, nicht aber Abschriften oder. Auszüge der. für ihn' geführten Konten. (RFH IV A 19/35.) Die Einheitswertbefcheide In der letzten Zeit sind die FcstBtclhingBbcschcide auf Grund des neuen ncichsbewcrtungsgcsctzes den Grundbesitzern zugestellt worden. Es sei darauf hingewiesen, daß gegen die Festsetzung der neuen Einheitswcrto Rechtsmittel möglich sind. Es kann Einspruch, Berufung und Rcchtsbcschwerdc beim- RcicJisfinanzhof erhoben werden. Der. Einspruch muß innerhalb eines Monats eingelegt werden, und zwar raginht die Frist mit dem Ablauf des Tages, au dem dor Bescheid zugestellt worden ist. Einwendungen gegen deu Einhcitswert-Feststellungsbcschcid können nur durch Rcchtsrntittelcinlegung gegen dioson Bcschoid, nicht durch'Rechtsmittclcinlegung gögen den Vcrmögenssteucrbcscheid erhoben werden. Das Bankkonto der Ehegatten Die Frage, ob dio Bank bei Bestehen gemeinschaftliche*! Konten für Ehegatten berechtigt ist, an den Ehemann oder dio Ehefrau ohne Zustimmung des anderen Teils Auszahlungen, zu machen, hat' der Berliner Handelskammer zu einem Gutachten Veranlassung gegeben. Sie stellt darin fest, daß die dor Wirtschaftsgruppo Privates Bankgewerbe angehörenden Banken und Bankfirmen sich zu diesem Zwecke eines Textmusters bedienen, das entweder gemeinsame Verfügungaborcchtigung von der kontoführcnd'en Bank nicht vertraglich klargestellt worden ist, so sieht dio Handelskammer darin einen Ausnahmefall, für den es einen Bank- oder Handelsbrauch nicht gibt Für die Beurteilung derartiger Fülle gelten, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere kommt es auf die güterrcchtliohen Abmachungen der Ehegatten an. ®um m mm wwmmmm! Aus neuen Gutachten der Berliner Handelskammer Nachnahmesendungen. Es ist auch bei nicht ständiger Geschäftsverbindung unter Kaufleuten nicht üblich, die Waren dem Besteller unter Nachnahme zu übersenden. Es entspricht aber auch nicht kaufmännischen Gepflogenheiten, daß der Empfänger einer Nachnahmesendung die Ajinahmc ohne weiteres verweigert, wenn mit dem vereinbarten Kaufpreis zugleich die geringfügigen Nachnahmespesen eingezogen werden sollen. In einem solchen Fall bat der Empfänger vielmehr bei der Postanstalt eine Frist zur Einlösung zu beantragen und kann den Verkäufer auf die Differenz hinweisen. Erst wenn der Absender die Abänderung der Nachnahmegebüren durch die Post ablehnt, ist der Empfänger zur Annahmeverweigerung berechtigt.. Hypothekcnvermittlung. Es ist nicht üblich, daß ein Hypothekenmaklcr, ,der einen Auftrag zur Vermittlung einer Hypothek erhält, dio Kosten für die vom Geldgeber von ihm verlangte Taxe verausgabt. Demgemäß konnte sich auch keine Vcrkoirssltte bilden, nach der der Hypothckenmakler, der ohne von dem Auftraggeher die Genehmigung dazu eingeholt zu haben, dio Taxe verauslagt, diese von dem Auftraggeber erstattet verlangen kann, wenn daB zu vermittelnde Beleihungsgcschäft nicht zustande gekommen ist. Ist aber keine Verkehrssittc festzustellen, so gelten -tlie. gesetzlichen Bestimmungen. Im Schuhhandel ist die Provision des Vertreters, wenn ihm der Verkauf gegen Akzept gestattet ist, handelsüblich schon hei Empfang des Akzeptes fällig. Chiffre-Anzeigen im Gefchäftsverkehr Do3 Einigungsamt' für Wettbowerbsstrcitigkeiten in Frankfurt am Main wendet sich in bemerkenswert scharfer Weise gegen die Verwendung voii Chiffre-Anzeigen im Geschäftsverkehr. Es heißt in dem Gutachten: Nach heutiger Verkehrsanschauung ist es als unlauter anzusehen, wenn ein Kaufmann die'von ihm'im regelmäßigen Geschäftsverkehr vertriebenen Waren nicht unter seinem Namen, Firma oder Geschäftsbezeichnung, sondern unter einer Chiffre anzeigt. Von einem Kaufmann muß man erwarten, daß er für dio von ihm angebotenen Waren, die Gegenstand seines regelmäßigen Geschäftsbetriebs sind, mit seinem Namen oder seiner Firma einsteht Die Ankündigung von Waren durch Gewerbetreibende unter Zeichen,; Depknamen oder eine andere Form der .Verschleierung ist mit der Forderung nach Wahrheit und Klarheit in der Werbung nicht zu vereinbaren. Würde sie für zulflasig erklärt, würde sie dorn Schleichhandel und.anderen unlauteren Handlungen Vorschub leisten. Das Einkommen der Angeflellten Das Institut für Konjunkturforschung beschäftigt sich in einem Bericht mit der Entwickjung der Einkommensverhältnisse bei Angestellten und Arbeitern in den Jahren 1929 bis 1934. Danach verminderte sich;1, -soweit die angestelltcnvcrsicherungspflichtigen Angestellten in Frage kommen, von 1929 bis 1934 der Anteil der Angestellten mit Monatsgehältern über 500 RM von 5,1 auf 3,6 v. H. Der Anteil der Angestellten mit Gehältern über 400 RM Bank von 6,3 auf 3,8 v. H. und dio Angestellten mit Gehältern zwischen 300 und 400 RM monatlich betrugen nur noch 7,9 statt 11,4 v, H. Jedoch brachte das Jahr 1934 gegenüber 1933 bereits eine leichte Besserung, wo die Gehälter der Angestellten einen Tiefstand orreicht hatten. Dio größte Gruppe der versicherungspflichtigen Angestellten ist die der Angestellten, mit Gehältern zwischen 100 und 200 RM 'im Monat. Ein Abzeichen für Haufierer Wir brachten an dieser Stelle kürzlich eine Zusammenstellung der für dos ambulante Gewerbe jetzt geltenden Vorschriften. Jetzt 'wird amtlicherscits bekanntgegeben, daß jeder berechtigt ist, Händler, die ihm Waren anbieten, auf ihre Berechtigung zum Handeln zu kontrollieren. Nach dem für. alle ambulanten Gewerbetreibenden die Pfiichtmitgllcdschaft bei der Wirtschaftsgruppe „Ambulantes Gewerbe" eingeführt worden ist, muß jeder Hausierer auch den Mitgliedsausweis dieser Wirtschaftsgruppe bei sich führen. Um ober dio Nachprüfung zu erleichtern, iBt cino Plakette geschaffen worden, dio jeder Hausierer sichtbar zu tragen hat. Dio Träger dieser Plakette, die einen Merkur mit der Umschrift „Wirtschaftsgruppe Ambulantes Gewerbe" zeigt, müssen auch im Besitz der notwendigen Papiere, insbesondere des Wander- „ gcwcrbcscheins 'oder des Stadthausierscheins sein. Es empfiehlt JÜ(ÜS(llG nllSGIDGillG sich, daß alle in Betracht kommenden, Händler sich bei der Wirtschaftsgruppe die Plakette aushändigen lassen. in einer neuen Entscheidung Ausführt, kein Fehler im Sinne der Vorschriften über dio Gewährleistung beim Kauf vor. Der Käufer kann also in einem solchen Falle nicht wandeln. Dagegen kann in der Zusicherung, daß ein Geschäft in der Vergangenheit einen bestimmten Reinertrag abgeworfen hat, dio . Zusicherung einer Eigenschaft im Sinne jener Vorschriften gefunden werdeil, aber nur unter der Voraussetzung, daß hierbei ein längerer Zeitraum in Frage kommt. (RG H 203/34.) Warum Reichsfluehtfieuer? Auf Wunsch des Reichsfinanzhofes in einer Streitsache hat sich das Reichsfinanzrmnisterium grundsätzlich über den Zweck der Reicbsfluchtsteuer geäußert. Danach war der Grundgedanke der, durch die Einführung dieser Steuer kapitalkräftige Personen, welcho für den regelmäßigen Eingang ml Steuern dem Fiskus besonders wertvoll sind, die Abwanderung aus .Deutschland zu erschweren. Man wollte sich mit dieser Steuer,';die..,im letzte».. Etatsjahr über 38 Mill. RM. eingebracht hat, keine'neue reguläre Steuerquelle erschließen, sondern gewissermaßen nur vorsorglich deri VerlUst ausgleichen, der bei Abwanderung solcher Steuerpflichtiger im Steueraufkommen entstehen mußte. Man -war im Gegenteil bestrebt, den Steuerpflichtigen die Rückkehr,nach Deutschland dadurch zu erleichtern, daß man die polizeiliche Anmeldung als genügenden Nachweis für die Wicderhegründung eines inländischen Wohnsitzes gelten ließ. Der Reichsfinanzminister stellt fest, daß diese Bestimmung ausgenutzt worden ist, indem viele ausgewanderte Personen sich zum Schein wieder anmeldeten, die Zwischenzeit aber benutzten, um allmählich ihr Kapital ins Ausland zu bringen. Aus diesem Grunde ist man nicht nur dazu übergegangen, vor der AuBwanderungscrlaubrus eine Sicherheit leisten zu lassen, sondern hat die Bestimmungen in der Weise geändert, daß der Steuerpflichtige nachweisen muß, daß die polizeiliche Anmeldung mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Führt er den Nachweis, dann ist der Fall erledigt, führt er ihn nicht, so wird die Rcichsfluchtsteuer erhoben und die Sicherheit erst nach ihrer Zahlung und der Zahlung etwaiger Steuerrückstande freigegeben. Devifenerleichterungen für Agenten Auf eine Eingabe der Hamburger Handelskammer hin hat sich die Rcichsstelle für Devisenbewirtschaftung damit einverstanden erklärt, daß denjenigen Agenten, die für Ausländer den Handel von nichtdeutschen nach außerdeutschen Ländern vermitteln, die Genehmigung erteilt wird, Beträge, die von Ausländern für Rechnung eines anderen Ausländers voreinnahmt werden, in inländischer oder ausländischer Währung an Auslander ' weiterzuleben. Auch können ProvisionsanBprüche und sonstige aus der Vermittlung derartiger Geschäfte entstehende Forderungen aufgerechnet werden. Auf Antrag können entsprechende Einzelgenehmigungen erteilt werden. Mißbrauch des Firmenflempels In einem bis zum Reichsgericht -gegangenen Fall handelte es sich um die Frage, inwieweit ein Kaufmann verpflichtet ist, für die ordnungsgemäße Verwahrung seinor Firmenstempel Sorge zu tragen. Das Reichsgericht Bprach sich dahin aus, es sei im praktischen Geschäftslebcn oftmals unmöglich, in den Arbeitsstunden häufig gebrauchte Stempel ständig unter Verschluß oder unter. Bewachung zu halten. Insbesondere kann dies gegenüber vertrauten Personen nicht als notwendig oder angebracht angesehen werden. Auch gegenüber ständigen Geschäftsvermittlern, die in unverdächtiger Weise Zutritt zu den Geschäftsräumen erhalten, sind Maßnahmen zur Verhinderung etwaigen Stempelmißbrauches weder denkbar noch erforderlich. Wird Her Stempel mißbraucht, so kann dem Firmeninhaber nicht ohne weiteres zum .Vorwurf gemacht werden, daß er es an der erforderlichen Sorgfalt habe fehlen lassen. Lesen und verbreiten überall die Sie Zwecks Sprachvcrvollkotnmnung .wird Jflr 1«IUhrlga Pranxtjslrt ' Aufnahme für 3-4 Wochen ab 10. 7. 35. bei Berliner Familie mll gleichaltriger Tochter u. anschließend. Oetjeniuftnthalt von ahnlicher Dauer beider Mielchen bei französischen Eltern In Paris gewünscht. Hiesige Referenzen Vorhand, echrlftllcue Meldungen unter A 107 an die ,J. A, Z> Die Ertragsfähigkeit beim Gefchäftsverkauf Wenn beim Kauf eines Erwerbsgescliäfts'eino bestimmte Höhe der Ertragsfälligkeit vorausgesetzt wird, dieso Voraussetzung sich aber nicht als zutreffend erweist, so liegt, wie das Reichsgericht Hauptschriftleiter: Dr. Eugen Tannenbaum, Berlin Wilmersdorf. Leiter der Anzeigen-Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Hans Ehrlich, Berlin W 16. — DA I 4216. Zur Ze|t Ist Preisliste Nr. 2 gültig. Verlag: Verlagsgenossenschaft In Deutschland ansässiger Juden zu Berlin eQmbH., Berlln-Charlottenburg 2, Blelbtreustrafle 2. Druck: Sonncndruckerol QmbH. (Fell» Wolf), Bcrlln-Chatlattenbutg 4. \