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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-06-19 · 25 (19.6.1935) · page 6

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
25 (19.6.1935)
Date
1935-06-19
Page
– (sequence 6)
Language
German
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SPORT Berliner Umfch.au Internationales: Sportfeft des Bar Kochba Gemeinsam' mit dem JBG ,;Maccabi" veranstaltete Bar Kochba-- , Hakoah auf dem Grunewaldsportplatz ein internationales Sportfest, - an dem neben dem >,Hagibor''-Prag erstmalig offiziell auch, RjF-. Leute beteiligt. waren. Glänzende. Leistungen in den lcichtathlctigehen Wettbewerben. vollbrachte vor allem Orglcr (Wuppertal), der sowohl über 1500 m in 4:23 Min., als auch, über 400 m in 52,4 erfolgreich blieb, über 100 m siegten in der Entscheidung der Mahner Dr. Lewin in 11,3 vor Schattmann'und Aufrichtig und im Endlauf der Frauen die kleine Lore Mover (Frankfurt a. M.^ in 13,4 vor der Makkabiuhsicgcrin Kcndziorra (Homburg). In den Wurfwcttbctvcrbcn dominierten die Präger durch ihren glänzenden Athleten Freund II, der im Kugelstoßen 12,05 m und im Diskuswerfen 40,20 m erreichte. In der abschließenden Olympischen Staffel siegte eine Mannschaft des Mnkkabikrciacs durch dos hervorragende Laufen von Orgler gegen Hugibor-Prag, Bni Kochbo-Berlin und JTSC 05. Spannende und sportlich hervorragende Begegnungen gab es auch in den' Boxkämpfen, an denen ebenfalls mehrere RjF-Lcute teilnahmen. Interessant vor allem das Treffen zwischen Branntwein und dem HjF-Mcister Langmann (Frankfurt a. M.), das der Berliner Maccabimann knapp aber sicher gewann. Sonst gab es folgende Ergebnisse: Huben (Maccabi) schlägt Licsor (BK-Lcinzig) nach Punkten, NoschUcs (Maccabi) schlagt Sprecher (Hakoah-Kdln) nach Punkten, Franko (Moccabi) schlugt Gabler (BK-Chcmnitz) nach. Punkten, Neumann (Maccabi) schlügt Zell (RjF-Dortmuncy nach Punkten, Joel. (Maccabi) schlugt Klingcr (RjF-Dortmund) m der 3. Runde durch Aufgabe, BSG 33 gefchlagen In der Vorschlußrunde um die RcichsmciBtcrschaft des RjF- Sportbundcs im Fußball standen sich am Sonntag in Berlin „S c h i 1 d" - L o i p z i g und BSG 33 gegenüber. Nach interessantem Spiel gewannen die Leipziger, deren enormer Kampfgeist den der Berliner bei weitem übertraf, mit 3:1 Torfen, nachdem es bei Halbzeit noch unentschieden 1:1 gestanden hatte. Wahrend bei der BSG allein Hükowitz den Ansprüchen genügte, ohne Ncbcnlcute jedoch nichts ausrichten konnte, gefiel nci den Leipzigern neben den Verteidigern vor ollem der Angriff, der auch mit 4 Mann — ein Leipziger war schon bei Halbzeit herausgestellt worden — wirklich zügig zu kombinieren verstand und die unsichere BSG-Abwchr oft in Gefahr brachte. Die Tore Schossen für die BSG Hükowitz durch Nachschuß und für ^Schilde-Leipzig Hutterer und Goldschmidt. Die Handballmannschaftcn beider Vereine spielten vorher in einem Gesellschaftsspiel gegeneinander. Auch hier gelang es tfen stark verbesserten Güsten, trotzdem sie fünffachen Ersatz stellen mußten, ihren Berliner Gegnern mit 9:4 (5:2) glatt das Nachsehen zu geben. Hagibor spielte gegen Normannin Mit 5 Mannschaften spielte auf dem Sportplatz am Schüfersee der JSC Hagibor gegen den Gauverein Normannia. Im Spiel der ersten Mannschaften zeigte die Hagiborelf, die durch die Einstellung von Faust (früher Öffcnbach) erheblich un Spiclstürkc gewonnen haben dürfte; eine feine Leistung und gewann mit 7:2 Toren. Hagibor II — Normonnia II 2:4, Hagibor III — Normannia III 1:3, Hagibor 1. Schüler — Normannia 1. Schüler 4:1, Hagibor 2. Schüler — Normannia 2. Schüler 2:2. „Grunewald 1933" befter Tennisklub In einem sehr interessanten Klubkampf standen sich am Sonntag auf der Grunewald-Anlage die Herrenmannschaften des TC Bar Kochba und-des TC Grunewald 1933 gegenüber. Die RjF-Mannschaft gewann mit 11:7 Punkten, 23:18 Sätzen und 222:198 Spielen. Besondere Bedeutung erhält dieser Sieg, wenn wenn man bedenkt, daß auf den ersten 6 Plätzen die Gruncwalder keinen Funkt abzugeben brauchten. Einige Ergebnisse (Grunewald zuerst genannt): Wolff — Buchwoltcr 6:1, 6:1; Dr. Löscr — Lieber 6:0, 5:7, 6:2; Lewin Goldschmidt — Plaut 6:4, 3:6, 7:5; Gans — Lichtenstein 6:2, 7:5: A. Muicr — Dr. Grünberg 6:1, 2:6, 6:4; Gumpel — Kaufmann 7:5, 7:5. Wolff/Lewin Goldschmidt — Buchwalter/ Kaufmann 6:2, 3:6, 6:2; Gans/Dr. Loser — Lieber/Plaut 6. 0, 7:5; A. Maicr/Dr. Bohrend — Moser/Lichtenstein 6:2, 6:2. Berliner Vorfchau Tennisturnier der BSG 33 Die Tennisabteilung der BSG 33 veranstaltet vom 20. bis 23. Juni auf ihren Flfitzen in der Friedrichsruhcr Straße 42/48 ein Allgemeines jüdisches Tennisturnier, das offen für alle jüdischen Spieler und Spielerinnen ist, die nicht der Spitzenklasse angehören. Fußball: Bar Kocbba-Hakoah — Machnow \ Auf dem Sportplatz am Schüfersce spielt am kommenden Sonntag Bar Kochba-Hakoah mit 4 Mannschaften gegen den FC Machnow. Beginn des Houptspiels: 16.30 Uhr. Sport im Reich Frankfurt a. M.i In Frankfurt standen sich in der Zwischenrunde um die Fußball-Meisterschaft des RjF „S c h i 1 d"-F rankf u t als südwestdeutscher und RiF-Bonn als westdeutscher Meister gegenüber. Nach hartem Kampfe gelang es den Frankfurtern, mit 4:1 die Oberhand zu behalten. Bei Halbzeit stand das; gleichwertige Spiel noch 1:1.! Beim ersten reiclisoffenen Fechtturnier des „Schi 1 d", dos während der Pfingsttage in Frankfurt unter großer Beteiligung aus dem ganzen Reich abgewickelt wurde, gab es einige glänzende Leistungen. Besonders ■ der Nachwuchs zeigto bereits annehmbares Können und dürfte bald dio Spitze erreicht haben. Offenbach und Frankfurt stellten vorläufig noch die besten Fechter. Heilbrbnn: In Heilbronn fand unter starker Beteiligung ein gut besetztes Alto Herren-Blitzturnier' statt. Sieger der Veranstaltung blieb überraschenderweise die Mannschaft des Veranstalters, der Sportgruppe Heilbronn, vor Bar Kochba-Mannhcim, „Schild"-LangcnBolbold und „Schild"-Frankfurt. Felsbergt In einem interessanten Fußballkampf gelang es am Sonntag dem RjF-Felsberg, dio Sportgruppe Meiningen mit 3:1 zu schlagen. Köln: Mit drei Fußballmannschaften weilte am Sonntag RjF-Düreii beim JTV 0 2. In den Spielen der Senioren dominierten die Kölner, bei den ersten Mannschaften siegten sie mit 3:1 und bei den „Zweiten" mit 4:0, allein der Jugend der Gaste gelang es, mit einem 1:1 Unentschieden wenigsten einen Punkt zu retten. Breslau: Die Sportgruppe Breslau des RjF veranstaltet am Sonnabend ihr erstes Ringkampf - und Jiu-JitBU-Turnior. Gegner der Breslaucr werden Mannschaften des JBC Berlin und der BSG 33 sein. ®M@& EDS ©CE WEl^ßGCiWIF Die Schilder „Deutfehes Gefchäft" Der Präsident des Werberats der deutschen Wirtschaft weist, wio das Nachrichtenbüro deutscher Zcitungsverlegcr meldet, im Einvernehmen mit dem Rcichspropagandaministor darauf hin, daß in letzter Zok von unzuständiger Scito die >Frago der besonderen Kennzeichnung deutscher Geschäfte aufgerollt werde. Er betont, daß vor Erlaß einer allgemeinen Regelung dio willkürliche Verwendung derartiger Schilder und Bezeichnungen unerwünscht sei. Neue Prehvorfchrifien für das Bekleidungsgewerbe Der ReichBkommissar für Preisüberwachung hat an die Wirtschaftsgruppc , Bekleidungsindustrie eine wichtige Anordnung über dio Preisgestaltung erlassen. Darin heißt es, daß jedo Leistung, unbeschadet ihres niedrigen PrciscB, überall zum Kauf angeboten werden darf, wenn dieser niedrigen Preisstcllung eine ordentliche, Sclbstkoatenbcrechnung zugrunde liegt. Mit diesem Grundsatz sei es unvereinbar, wenn durch ein System von Mindcstankündigüngs- und Mindcstrcklamcprciscn dem Kauflustigen künstlich geheimgehalten wird, daß es auch billigere Ware gibt. Durch Preisangebote von Lockarükcln in Schaufensterauslagen und sonstige Ankündigungen kann aber unter Umstünden oft die Preisgestaltung einer ganzen Branche in Unordnung geraten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn einzelne Betriebe die Möglichkeit haben, für die besonders niedrige Preisstcllung ihres Lockartikels einen Ausgleich in anderen Waren zu haben. Die Ankündigung solcher Lockortikcl muß aber die Betriebe besonders hart treffen, die nur diese Artikel führen (Fach- und Spezialgeschäfte). Deshalb sind mit Wirkung vom 15. Juni 1935 ab alle Festsetzungen von Mindcstonkündigungs- und Mindcstrcklamcprciscn ungültig und für die Zukunft untersagt. Zulässig ist lediglich eine Vereinbarung derart, daß in Schaufensterauslagen Waren nicht zu Preisen angoboten werden, die unter den Selbstkosten liegen. In gemischten Betrieben dürfen aber künftig Waren anderer" Abteilungen zwecks Kontenausgleichs nicht mit Herangezogen werden. Scricnkalkülationcn dürfen im Interesse der Preiswahrheit nicht mehr vorgenommen werden, vielmehr muß jeder Artikel selbständig kalkuliert werden. Die niedrigflen Preife In einem Gutachten stellt der Sonderausschuß zur Regelung von Wettbewerbsfragen bei der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels fest, daß die Hervorhobung der niedrigsten ^Spitzenpreise in Ankündigungen durch Fettdruck oder besondere Druckanordnung dann unzulässig ist, -wenn der Gesamteindruck der Ankündigung dadurch offensichtlich geeignet wird, über die höheren Preise hinwegsehen zu lassen. Es genügt, wenn nur ein Teil der Leser bei flüchtiger Betrachtung zu einer unrichtigen Ansicht über die Preisbemessung der angebotenen Waren gelangen muß und den Eindruck erhält, ihm werde zu diesem modrigsten Preis cino tpiuhtativ wertvollere Ware geboten. Darin liegt eine Irreführung, die unlauter und unzulässig ist. Kaufgefchäfie mit Circdklaufel Bei Verkäufen mit Circaklauscl ist es dem Verkäufer gestattet, 5 bis 10 O/o mehr oder weniger über die vereinbarte Menge zu liefern. Wenn der Verkaufer nicht liefert, kann der Kaufer keinen höheren Schadcnscrsatzanapruch daraus herleiten, daß der Verkäufer auch über dio vereinbarte Mcngo hinaus hätte liefern können. Im Falle vollständiger Nichtlieferung ist vielmehr die nur für den Fall dor Lieferung gedachte Begünstigung des Verkäufers als nicht' vereinbart anzusehen. jfc Die Neuordnung für das graphifche Gewerbe* . Für da9 Buchdruck- und sonstige graphische Gewerbe ist eine Anordnung des Rcichswirtschaftsministers ergangen, »aus der das Wesentlichste hervorgehoben sei. Danach ist bis zum 31. Dezember 1935 verboten, neue Unternehmungen odor Betriebsstätten auf de u Gebiete des Buchdrucks einschließlich aller Nebengewerbe zu errichten, zu erweitem oder in Betrieb zu nehmen. Für die Unternehmungen dieses Gewerbes sind folgende Fachverbände zuständig: Deutscher Buchdrucker-Verein, Verband deutscher Offsettmd Steindruckcreianstallen und Bund der chcmigraphischcn Anstalten, Kupfer- und Ticfdnickcrcicn Deutschlands. Für alle Unternehmen, auch für die, die den Verbänden nicht angehören — dies wird auch bei manchen jüdischen Unternehmungen der Fall sein — ist vom Reichskommissar für Preisüberwachung eine Anordnung über den unlauteren Wettbewerb auf diesem Gebiete ■ im Einvernehmen mit den Fachverbänden erlassen worden. Vcr8'"'icn wird durch Ordnungsstrafen entgegengetreten werden. Ausnahmen von den Beschränkungen kann der Rcichswirtschaftsminister bewilligen. Die Anordnung ist am 7. Juni in Kraft getreten. Wer darf in Berlin arbeiten? ' Vom Landesarbeitsamt Brandenburg wird mitgeteilt, daß noch immer Irrtümer über die für Groß-Bcrlin vorgeschriebene Zustimmung der Arbeitsämter bei der Einstellung auswärtiger Arbeitskräfte herrschen. Es wird deshalb festgestellt, daß nach den einschlägigen Anordnungen des Präsidenten der Rcichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die Einstellung sämtlicher Personen, die am Stichtog, dem 18. Mai 1934, nicht in Berlin, Potsdam oder in den Landkreisen Ostliavclland, Niederbarnim, Teltow sowie in bestimmten Ortschaften anderer brandenburgischer Kreise ihren Wohnort gehabt haben, von der vorherigen Zustimmung des Berliner Arbeitsamtes abhängig ist, das für den Wohn- bzw. Betriebssitz dc3 Arbeitgebers örtlich zuständig ist. Nur für Hausangestellte gelten wegen des in Berlin fühlbaren Mangels besondere Vorschriften. Erholungsreifen ins Ausland Am 13. Juni ist in, Kopenhagen zwischen Deutschland und Dänemark ein Abkommen geschlossen worden, das der Erleichterung des -gegenseitigen Reiseverkehrs dienen soll. Es ist vereinbart worden, daß vom 15. Juni ab deutschen Reisenden zur Einreise nach Dänemark der Gegenwert von 500 RM in Form von Reiseschecks und Kreditbriefen zur Verfügung gestellt wird, und zwar in der Art, daß von dem Gegenwert 300 Kronen am Tage der Ankunft, acht Tage später weitere 200 Kronen und nach drei Wochen der RcbI abgehoben werden darf. Von einem Reisenden können die 500 RM für 3 Monate im Jahr in Anspruch genommen werden. Auch zwischen Deutschland und Itumäi in ist dieser Tage ein ähnliches Abkommen geschlossen worden, Jas ebenfalls die Mitnahme von 500 RM in Form von Reiseschecks und Kreditbriefen gestattet. Außer des Freigrenzebetrages von 10 RM können nach Rumänien weitere 50 RM mitgeführt werden. meem m /m$m Die Buchführungspflicht für Rechtsanwälte Wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, verstoßen häufig Anwälte gegen die auch für die freien Berufe geltenden Buchführungsvorschriften. Nach der jetzt geltenden Fassung sind Anwälte, die nuch der letzten Veranlagung einen Gewerbeertrag von mehr als 6000 RM. jährlich gehabt haben, verpflichtet, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen. Bei gemeinschaftlicher Ausübung des Berufes durch mehrere Anwälte gilt für die Buchführungspflicht als Untcrnclimcr die Gemeinschaft. Gemeinsame Ausübung des Berufes in diesem, Sinne 'liegt nach der Praxis nicht vor, wenn lediglich Bürogemeinschaft besteht, d. h. nur bestimmte Gegenstände und Räume gemeinsam erworben und benutzt werden. Betreiben aber z. B. drei Anwälte eine Praxis in Form einer Sozietät, so müssen Bücher geführt werden, wenn festgestellt wird, daß der Gewcrbcertrag, den die Sozietät erzielt hat, 6000 RM. übersteigt, gleichgültig, ob. auf den einzelnen Anwalt mehr odor weniger als 6000 RM. entfallen. Unabhängig von dieser Pflicht zur Führung ordnungsmäßiger Bücher ist die Aufzeichnungspflicht nach dem Umsatzstcucrgcsetz. Jft Schutzhaft Kündigungsgrund? Nach der jetzt geltenden Rechtsprechung stellt staatsfeindliche Betätigung stets einen wichtigen Grund zur fristlosen Entlassung dar. Wird aber ein Arbeitnehmer zunächst nur wegen des Verdachtes einer staatsfeindlichen Betätigung von der politischen Polizei in Schutzhaft genommen, so darf der Unternehmer dio fristlose Entlassung nicht sofort aussprechen, sondern muß erst einige Zeit auf Aufklärung des gegen den Verhafteten schwebenden Verfahrens warten. Stellt sich in dem Verfahren der Verdacht als haltlos heraus, so liegt keine Veranlassung zur fristlosen Entlassung vor. In der Verhähgung der Schutzhaft) allein liegt noch kern Grund zur fristlosen Entlassung eines Angestellten. (RAG. 40/34.) Quittungen devifenrechtlicJi Der Leiter der Rcichsstellc für Dovisenbowirtschaftunc hat in einem Runderlaß vom 12. Juni sich mit dor doviscnrcchtlichcn Behandlung von Quittungen befaßt. Es' heißt in diesem Erlaß, daß, soweit Quittungen für erfolgte Zahlungen ausgestellt werden, sie ohne' Zweifel Kein Zahlungsmittel oder Wcrtponicr darstellen sondern nur bloße Beweisurkunden sind. Solche Quittungen ' unterliegen daher keinen devisenrechtlichen B e - . schränkungen, insbesondere ist ihre Versendung ins Ausland keine genehmigungspflichtige Handlung. Dasselbe gilt auch für Quittungen, die zu Inkassozwecken ausgehändigt werden, bevor die Forderung, für die sie ausgestellt Bind, bezahlt ist. Auch derartige Quittungen sind nur- Beweisurkunden, ohne geldwerte Rechte zu verkörpern und ohne daß die Geltendmachung der Forderung, über die die Quittung ausgestellt ist, an den Besitz* der Quittung geknüpft wäre. Wenn auch hiernach die Versendung yon Inkassoquittungen ins Ausland keiner Genehmigung bedarf, so kommt die Einziehung von Forderungen gegen ausländische Schuldner durch den inländischen Gläubiger nur dann in Frage, wenn die Rcichsbunk nach erfolgter Anbietung von ihrem Recht auf Verkauf und Übertragung der. Forderung keinen Gebrauch gemacht hat. Ferner ist zu beachten, daß mit dor Weitergabe der Inkassoquittung unter Umständen eine Abtretung der einzuziehenden Forderung verbunden ist.' Derartige Abtretungen sind, soweit Forderungen in fremder AVährung in Frage stehen, und soweit die Abtretung an einen Ausländer erfolgt, genehmigungspflichtig. Stempelfreie Mietsverträge Nach den jetzt geltenden preußischen Stcmpclstcuerbcstimmungen sind Mietsvcrträgo dann stcmpclfrei, wenn der Mietszins in einem Jahre 1000 RM. nicht übersteigt. Das bedeutet, daß der MictBvcrtrag auch dann stempelstcuerfrci ist, wenn die vereinbarte Mictszcit mehr als ein Jahr beträgt, die für die Gesamtmietsdauer errechnete Miete also 1000 RMT übersteigt. Nebenleistungen, die der Mieter zu bezahlen hat, wie Heizung, Warmwasser, Fahrstuhl etc. sind zur eigentlichen Miete hinzuzurechnen. Aus neuen Fntfcheidungen oberfler Gerichte Abschreibungen auf einen vom Kaufmann erworbenen Geschüftswert (Firma, Goodwill, Kundschaft usw.) sind hur zulässig, wenn eine Wertminderung durch Rückgang des Geschäfts oder dcrgl. geltend gemacht werden kann. Jedoch sind regelmäßige jährliche Absetzungen für Abnutzung auf Rezepte und Schutzmarken zulässig (RFH. I A 17/34.) Spenden eines Einzclkaufmanna zu wohltätigen Zwccken sind grundsätzlich keine Werbungskosten, sondern als' Privatausgabon des Geschäftsinhabers anzusehen. Es Bpricht eine nicht zu widerlegende Vermutung dafür, daß durch die Spenden persönliche Interessen befriedigt werden. (RFH. I A 200/34.) Das Vortäuschen von Krankheiten gilt," auch wenn der Arbeitnehmer sich dadurch nur einen kleinen Betrug von der Krankenkasse beschafft, als besonders schwerer Betrugsfall und wird dementsprechend bestraft. (RGStr. 5 D 550/34;) Die Vertretung nichtarifcher Betriebsführer Der Gaufachgruppenboratcr für Rechtsanwälte im Bund nationalsozialistischer deutscher Juristen, Gaukammergcrichtsbczirk Berlin, veröffentlicht eino Erklärung, die Bich gegen die Übernahme der Vertretung nichtarischer Betriebsf ü h r o r wendet, wenn als Prozeßgegner die Deutscho Arbeitsfront auftritt. Die Erklärung lautet u. a.: „Ich halte es für die dem BNSDJ ungehörigen Anwälte, wenn Ihnen auch sonst gestattet ist, Nichtaricr zu beraten und im Prozeß zu vertreten, soweit Bie nicht Amtswaltor des Bundes sind, für untragbar, daß sie gegenüber Gliederungen der nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei, wie der Deutschen Arbeitsfront und anderen Dienststellen, sich der Vertretung von Nichtariern widmen. Dadurch wird dio zwischen der arischen Anwaltschaft Deutschlands und der Deutschen Arbeitsfront vorhandene Verständigungsbasis möglicherweise grundsätzlich erschüttert, wob unbedingt vermieden werden muß." Aus dioBor Erklärung ^folgt, daß dio Vertretung jüdischer Betriebsführer durch jüdische Anwälte erwünscht ist. Hauptschrlftleller: Dr. Eugen Tannenbaum, Berlin - Wilmersdorf. Leiter der Anzeigen-Abteiluni! und verantwortlich tdr den Inhalt der Anzeigen: Hans Ehrlich, Berlin W 15. — DA I 4216. Zur Zelt Ist Preisliste Nr. 2 gültig. Verlag: Verlagsgenossenschaft In Deutschland ansäsilgcr Juden zu Berlin . cQmbH., Berlln-Charlottenburg 2, Blelbtrcustraüc 2. Druck: Sonnendtuckeiel OmbH.- (Felix Wolf), Berlln-Chatlottcnburg 4.

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