Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 22 (29.5.1935)
- Date
- 1935-05-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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* ßyrair m ßmvm Kein Anfpruch auf Einbürgerung Am 15. Mai iat ein Reichsgesotz in Kraft getreten, das wichtige.. Änderungen der bisher geltenden Bestimmungen auf dem Gebieto des Einbflrgorungsrcchtcs enthalt. Danach entscheiden künftig über die Verleihung des deutschen Staotsbflrgcrrcchts die Einbürgerungsbchördcn nach pflichtmaßigem Ermessen. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nicht mehr. Alle Bestimmungen <fes Reichs- und .Stuatsbürgergcsctzcs von 1913, in denen ein Anspruch auf Einbürgerung gowährt wird, sind außer Kraft gesetzt worden. Kürzung von Renten Der Reichs- und preußische Innenminister hat an die Regierungspräsidenten einen wichtigen Erlaß über die Kürzung von nicht mehr zeitgemäßen Unterhalts- und Haftpflichtrenten gerichtet. Der Minister weist darauf hin, daß Vergleiche über Unterhalts- und Haftpflichtrontcn bei wesentlicher Veränderung der dem Vcrglcichsabschluß zugrundeliegenden Verhältnisse abgeändert werden können. Die Abänderungsmöglichkeit kann in allen denjenigen Füllen von Bedeutung worden,* m denen während der Jahre 1927 bis 1932 der Polizeifiskus aus Anlaß von Schadenersatzansprüchen Dritter gegen die Polizei zu regelmäßig wiederkehrenden Leistungen verurteilt worden ist oder im Wege des Vergleiches solche Leistungen freiwillig übernommen hat. Der Minister hat daher ersucht, eine Nachprüfung der in Frage kommenden Unterhalts- und Haftpflichtrenten vorzunehmen. Fälligkeitsfchutz auch bei Auf wertungsvergleichen Die gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Kapital- Verkehrs enthalten bekanntlich auch Anordnungen über den Fälligkeitsschutz für Aufwertungshypotheken. Nach dem Gesetz bleiben aber u. a. Vereinbarungen der Parteien über die Zahlung des Aufwertuhgsbetrages unberührt. Dieses Herausnehmen der Aufwertungsverglcichc aus den Fälligkcitsschutzb^stirnmungcn hatte in den Kreisen der Schuldner zu einer Beunruhigung geführt. Nunmehr hat das Berliner Landgericht sich grundsätzlich mit dieser Frage befaßt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Aufwertungsverglcichc, in denen dio Rückzahlung von Aufwcrtungsschulden gerade zum 31. Dezember 1934 vereinbart worden war, sind grundsätzlich keine Vereinbarungen über die Zahlung des Aufwertungsbetrages im Sinne des Gesetzes. Deshalb genießen auch diese Vergleiche den Fälligkcitsschutz wie die Aufwertungshypotheken. Anonyme Anzeigen In den Richtlinien,' die der Rcichsjustizministcr für das Strafverfahren erlassen hat, heißt es über anonyme Anzeigen: Bei Einleitung von Ermittlungsverfahren auf Grund namenloser Anzeigen ist besondere Vorsicht geboten. Sofern ein Eingehen auf sie überhaupt angezeigt ist, empfiehlt es sich, von einer Vernehmung des Beschuldigten zunächst abzusehen, und vorerst seinen Leumund zu erkunden oder einzelne Beweise, die den geäußerten Verdacht erhärten sollen, zu erheben. Erweist sich eine namenlose Anzeige als offensichtlich unbegründet, so muß der Staatsanwalt im IntoreBse einer nachdrücklichen Bekämpfung des Angebcrtums es sich angelegen Bein lassen, ihren Urheber zu ermitteln. Das gilt vor allem dann, wenn wiederholt unbegründet» Anzeigen eingehen, dio auf denselben Urheber hindeuten. Eingegangene Anzeigen dieser Art sollen geprüft werden,' und es soll durch Sicherung von Fingerabdrücken und aufschlußreichen Briefumschlägen der Sache nachgegangen werden. Betrügerifchef Bänkrott Zum Begriff der Absicht beim betrügerischen Konkurs iBt eine aufschlußreiche Rcichsgcrichtscntschcidung ergangen. Es ist demnach zum Begriff des Konkursvcrbrechcns ■ die Absicht des Schuldners erforderlich, seine Gläubiger zu benachteiligen. Hatte jemand bei seiner Handlungsweise zunächst die Schädigung eines bestimmten Gläubigers unter vorhandenen mehreren Gläubigern in der Art beabsichtigt, daß die anderen keinen Nachteil erleiden, dann ist der innere Tatbestand des Konkursvcrbrechcns nicht erfüllt. Dagegen liogt Konkursvcrbrcchcn vor, wenn in der Absicht gehandelt wird, daß eine solche Benachteiligung eines GJäubigcrs auch zur Benachteiligung der anderen Gläubiger führen muß und der Betreffende diese Absicht auch in seinen Willen aufgenommen hat. Notwendig für dio Bestrafung wegen Konkursvcrbrechcns ist, daß der "Wille des Schuldners auf Schmälcrung der zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger dienenden Vcrmögensmasso gerichtet ist. (RGStr. 2D "(440/34.) Aus Entfcheidungen des Reichsfinanshofes Bei dauernd getrennt lebenden Ehegatten wird jeder von ihnen gesondert zur Einkommensteuer veranlagt, während grundsätzlich gemeinsame Veranlagung der Ehegatten stattfindet. Dauerndes Getrcnntlcben setzt völlige tatsächliche, nicht rechtliche Trennung im ehelichen Leben, im Iloushalt und in der Wirtschaftsführung vorauB. (Stw. 440/32.) /Steuerhinterziehung kann in fortgesetzter Handlung auch hinsichtlich derjenigen Steuern vorliegen, die, wie die Umsatzsteuer, auf Grund wiederkehrender Erklärungen des Steuerpflichtigen voranlagt werden. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb derselben Stcuerart die Steuererklärungen für mehrere Veranlagungsabschnitte vorsätzlich falsch abgegeben sind oder die Abgabe einer Steuererklärung mit dem Vorsotz der Steuerhinterziehung unterlassen worden ist. (3D 1054/34.) „Deutfch" im Firmennamen Das Kammcrgcricht Berlin hat entschieden: Die Bezeichnung „deutsch" wird immer mehr in der Bedeutung von arisch verstanden. Sie ist daher unzulässig für oinUntcrnchmen mit jüdisc hen Inhabern, es sei denn, daß deren in die Firma aufgenommener Familienname für jedermann klar und deutlich die nichtarische Abstammung ergibt. In einer weiteren Entscheidung des Kammergerichts heißt es: Infolge des Wandels der Anschauungen über Staat und Volk ist eine, Einschränkung des Firmenzusatzes „deutsch" anzustreben. Er iat aber nicht nur größeren oder solchen Firmen vorbehalten, die als Exponenten dem Ausland gegenüber auftreten. Die Firma „Deutscher Kühlachornkbau Paul G." für einen Kaufmann arischer Abstammung, der deutsche Arbeitnehmer beschäftigt und deutsches Material verwendet, widerspricht den guten Sitten nicht. ÜHUCEOKi IMG \^MFßGKBFTF C Zur Einführung des Arbeitsbuches Wio in der Tagesprcs60 im einzelnen schon bekannt gegeben worden ist, wird mit Wirkung vom 1. Juni ab das" Arbeitsbuch für alle Angestellten mit weniger als 1000 RM monatlichem Einkommen' eingeführt. Auch ein sehr erheblicher Teil der berufstätigen Juden in Deutschland fällt unter die neuen Arbeitsbuchbesbmmungon, zumal unter den Berufsgruppen, in denen das Arbeitsbuch zunächst eingeführt wird, sich die Bctriebsruppen Großhandel, Einzelhandel, Hilfsgewerbe dcB Handels usw. ofinden. Dio Arbeitsbücher erhalten alle Arbeiter und Angestellten, sowohl beschäftigte wie arbeitslose. Ausgestellt werden die Arbeitsbücher von den Arbeitsämtern. Im RcicIiBgesotzblatt. ist auch bereits das Muster eines solchen Arbeitsbuches bekannt gegeben worden. Entsprechend dem. Grundsatz, daß Rosscnuntorschiede in der Wirtschaft nicht Geltung haben sollen, enthalten die Arbeitsbücher koinorlei Angaben über Rassonzugohörigkeit und Religion. Es wird lediglich — und das ist auch der Sinn dieses Arbeitspapieres — die Angaben enthalten, die sich auf die Borufslaufbahn des Arbeitnehmers bezichen. Auch Urteile über Leistungen, Parteizugehörigkeit usw. sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das Arbeitsbuch soll nach den amtlichen Erklärungen der Ausweis über die Berufsausbildung und dio berufliche Entwicklung eines Arbcitncluncrs sein und die zweckentsprechende Verteilung der Arbeitskräfte in der Wirtschaft gewährleisten. Künftig wird es bo gehandhabt, daß der Angestellte oder Arbeiter bei Antritt einer Beschäftigung dem Unternehmer sein Arbeitsbuch übergibt. Der Unternehmer hat den Tag des Beginns der Arbeit und dor Beendigung des Dienstverhältnisses einzutragen und von diesen Eintragungen dem zuständigen Arbeitsamt Mitteilung zu machen. Dem Arbeitsamt ist das Arbeitsbuch auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Der Firmenname in der Werbung Vonseiten der Handelskammern wird darauf hingewiesen, daß es notwendig Bei, daß die Firmen auch in ZeitungsinBcratcn und Werbeschriften ihre Firma so gebrauchen, wie sie im Handelsregister eingetragen ist. Anlaß zu diesem Hinweis gab die Tatsache, daß mit abgekürzten Firmenbezeichnungen Mißbrauch getrieben worden war. Auch wird beanstandet, daß sich Firmen ■ mit ihren Firmenzusätzen bezeichneten oder dio Bezeichnung G.m.b.H. wegließen. Es sei dadurch eine Täuschungsgefahr über Umfang und Art des Unternehmens gegeben, und es werde befürchtet, daß, wenn nSjn g^anz allgemein in Rcklamcdrucksacli.cn dio Verwendung der Firma in abgekürzter Form zulassen wollte, dadurch unlauterer Reklame Vorschub geleistet werden könnte. Anders sei die Frage aber zu beurteilen, wenn es sich um große und bekannte Firmen handelt, deren abgekürzte Firmenbezeichnung Bclilagwortartigcn Charakter angenommen hat und im Verkehr allgemein als Hinweis auf das betr. Unternehmen bekannt ist. Es diene aber nicht der Lauterkeit dor Werbung, eine derartige Entwicklung' abgekürzter Firmennamen zu schlagwortartigen Bezeichnungen zu unterstützen. . Das Umfatzfieuerprivileg für den Großhandel Dio Wirtscliuftsgruppc Groß-, Ein* und Ausfuhrhandel hat nach Vereinbarungen mit dem Reiclisfmanzministeriuin eine Zusammenstellung der im Großhandel zugelassenen Bc- und Verarbeitung vorgenommen, dio die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung für den Großhandel nicht ausschließt. Danach kommt es bei der Prüfung der Unschädlichkeit einer uu der Ware vorgenommenen Behandlung in Hinsicht auf die Beanspruchung der Großhandel-Umsatzsteuervergünstigung hauptsächlich darauf an, ob der Gegenstand noch zu denselben Zwecken verwendbar ist, und vor allem ob der Käufer vor und nach der Behandlung ein verschiedenes Verkehrsgut als gegeben ansieht. Wichtig ist auch, ob ein veränderter Preis gezahlt wird und ob die Ware eine andere handelsübliche Bezeichnung erhält. Einzelheiten und Beispiele sind bei der Wirtschaftsgruppc zu erfahren. Abrundung der Einzelhandelspreife Bei der Errechnung der Verkaufspreise im Textilcinzclhandel ergeben sich vielfach Preise, dio auf Pfennigbeträge lauten. Es ist in dieser Branche üblich, derartige Preise auf Beträge abzurunden, die durch 5 oder 10 teilbar sind. Da Zweifel darüber aufgetreten waren, ob dieses Verfahren mit der Faserstoff Verordnung in Einklang stoht, hat der Reichsbund des Toxtileinzelbandels sich an den Rcichskommiesar für Preisüberwachung gcwutidt. Dieser hat die Antwort erteilt, daß gegen eine handelsübliche Aufrundung der Einzelhandelspreise für die der Faserstoffverordnung unterliegenden Waren kerne Bedenken bestellen, wenn die Aufrundung dazu dient, den Verkaufspreis auf durch 5 Pfennig teilbare Beträge abzustellen und eine entsprechende Abrundung auch nach unten ■ vorgenommen wird. Wann tritt die Steueramneftie ein? Zu der Frage dor Amncsticrung von Steuervergehen bei nachträglicher Meldung beim Finanzamt sind einige wirtschaftlich bedeutsame Entscheidungen der Steuerbehörden ergangen. So ist in einem Falle die Amnestie abgelehnt worden, als ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt mitteilte, daß er ein Bankkonto besäße, nicht aber die Höhe des Bankguthabens anführte. Es wird übereinstimmend festgestellt, daß die Amnestie nur insoweit eintritt, als vom Steuerpflichtigen genaue Angaben gemacht werden. Bloße Angabe „Ich besitze auch nocli ein Bankkonto" genügen nicht. Die Benutzung der Devifenfreigrenze Die Devifenfreigrenze, die bekanntlich jetzt 10 RM monatlich für dio pußfähige Person beträgt, kann auch durch Postscheck- Zahlungen ausgenutzt werden. Die Handhabung ist so, daß der Paßfälugc entweder den Paß an das. Postscheckamt einsendet.' Oder man kann ihn auch mit dem Zahlungsauftrag zusammen, dem nächsten PoBtamt vorlegen. Die Postansfalt trügt die Zahlung in den Paß ein, versieht den Zahlungsauftrag mit einem entsprechenden Vermerk und gibt den Paß samt dem Zahlungsauftrag dem Poätschccklcundcn zurück, der dann den bereits geprüften Antrag . selbst an das Postscheckamt einsendet. Von zuständiger Seite wirc in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem Dcviscngcsetz für gewisse Zahlungen, z. B. für Zinsen, Mieten, Pachten, Beitrüge für Versicherungen inA fremder Währung usw, keine Freigrenze gilt.' Unzulässig ist auch, wie cb oft geschehen ist, durch monatliche Ausnutzung der Freigrenze allmählich ein Guthaben im Auslände, anzusammeln, das für bc stimmte Ausgaben Verwendung finden soll. ^V,cr sich auf diese Weise eine 1'orderung im Ausland erwirbt, ist Verpflichtet, diese der Reichsbank anzubieten. Auswanderer, können innerhalb der Freigrenze mit Hilfe eigener Mittel in bar unterstützt werden. Es ist dabei unerheblich, ob die Unterstützung schenk- oder kreditweise durchgeführt .wird oder ob die Zahlung unmittelbar ins Ausland geleistet oder für Rechnung eines Ausländers an einen Inländer erfolgt. SPORT Berliner Vmfch.au In den Fußballspielen, dio unsere Vereine gegen Mannschaften des Gau III austrugen, gab es am letzten Sonntag nur Niederlagen. Die BSG 33 spielte gegen Hansa 07 und mußte sich nach zeitweilig recht unglücklichem Spiel mit 2:4 geschlagen geben. Namentlich in der zweiten Hälfte zeigte dor Gegner, mit Sohne und Wind im, Rücken spielend, das weitaus bessere Spiel, das den Sieg in dieser Höhe verdient erscheinen läßt. Auch Hägibor, dio sich den TV Frisch-Voran verpflichtet hatte, erging es nicht besser.'Mit 3:0 (2: 0)"blieben die Turner nach fairem Spiel verdiente Sieger. Der Bar Kochba veranstaltete auf dem Grunewald-Sportplatz sein erstes Anfüngcrsportfest und konnte einen schönen sportlichen Erfolg buchen. Ein talentierter Nochwuchsmonn scheint Sieratzla zu sein, der Ober 100 (12,7), im Kugelstoßen (11,61 m) und im "Weitsprung (5,55 m) wertvolle Siege errang. Walter Cohn war natürlich. das 1000-m-Laufcn nicht zu nehmen; in 2:56 Min. ließ er Teilhaber etwa 50 m glatt hinter sich. Von den Frauen, tat sich besonders die Anfängerin Frl. Cohn hervor, die 1,35 m hoch sprang und im 100-m-Lauf nur knapp mit Brustweite von der in 14,8 Sek. siegenden Mika Schmidt geschlagen wurde. Vorfch.au MiUwocIi, 29. Mai: BSG 33: Leistungsprüfung der Schwimmabteilung in Form eines internen Schwimmfestes im Stadtbad Dcnncwitzstraßc. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, 30. Mai (Himmelfahrt): Bar Kochba: Lcichtathletischc Ausscheidungekämpfe der Jugend auf dem Grunewald-Sportplatz. JTSC 05: Tennis-Klubkampf gegen BSG 33 II auf der JTSC-Anloge Mecklenburgische Straße 32/39. Beginn: 9 Uhr. » IS K : Beginn des internen Tcnnis-EröffnungBturnierB auf den Plätzen Hohcnzollcmdomm 151/152. Sonntag, 2. Juni: Bar Kochba — Hakoah: Fußballklubkampf mit Bcchs Mannschaften gegen die „erstklassige" Coneordia-Wittenau" in Wittenau, Roscntlialcr Straße. Beginn des Hauptspicls: 16.30 Uhr.' *. H a g i b o r : Fußballklubkampf mit 6 Mannschaften gegen Teutonia-Nordstern auf dem Sportplatz am Schäfersee. Hauptspiel um 16.30 Uhr. # "''' JTSC 05: Interner Leichtathletischer Bezirkswettkampf auf dem Grunewald-Sportplatz. Beginn: 15 Uhr. ■ « Wassersportverband im RjF: Erster Frühjahrs- Vcrbands-Achtcr auf dem Langen See bei Grünau. Beginn: 14 Uhr. Tennis-Club „Grunewald" auf Reisen Tennis-Club „Grunewald 1933" wird mit 2 Herren- und 1 Damenmannschaft eine mehrtägige Wettspielreise, antreten. Am Himmclfahrtstoge wird in Leipzig der dortige „Ro,£-"Weiß", nm 1. und 2. Juni der „Club zur Führe", Hamburg! c$sn Gegner abgeben. JTSC 05 und TG Bar Kochba zipzig Im Zwischenrundenspiel um diej, H a na ballmeisterschaft des RjF-Sportbundes schlug am Sonntag in Leipzig der JTSC 05 den dortigen „Schild" mit 4:1 (3:1) Toren. Allerdings mußten die Berliner alle Register ihres vielseitigen Könnens ziehen, um den. von den Leipzigern mit großer Bravour und schönen Leistungen geführten Kampf erfolgreich beenden zu können. Eine hervorragende Leistung zeigte vor allem der Leipziger Tormann, dem die unterlegene Mannschaft nicht zuletzt diesen Achtungserfolg zu verdanken hat. Dor Tennis-Club Bar Kochba war am Sonntag mit 10 Herren und 6 Damen Gast des Tennis-Clubs „Rot-Weiß" Leipzig. Vor einer zahlreichen Anzahl von Zuschauern zeigten sich die Berliner Herren ihren Gastgebern um ein Bedeutendes überlegen ■ und konnten 9 von den 10 Einzel- und 4 von den 5 Doppelspielen für Bich entscheiden. In den Spielen der Damen waren sich die Gegner ■• dagegen ziemlich gleichwertig. Von den Einzelspielen gewann jede Partei 3, in den Gemischten Doppelspielen gab es das gleiche Resultat. Das Gesamtergebnis stellte sich demnach auf 19:8 Matchs, 39:21 Sätze und 308:257 Spiele für den Tennis-Club Bar Kochba. Um den Dr. Klopfer-Pokal Die Pokalspiele um den Dr. Klopferpokal nähern sich langsam ihrem Ende; Um die Berechtigung, am Endspiel, das auf der einen Seite der westdeutsche MeiBtcr Bonn bereits durch Verzicht von Trier erreicht hat, teilnehmen zu können, spielten Krefeld und M.-Gladbach trotz Verlängerung unentschieden 1:1. Das Spiel muß also wiederholt werden. RjF-Mannfchaft boxte gegen Holland Eine Auswahlmannschaft des RjF boxte am Sonntag im Roluncn einer Freiluftveranstaltung in Rotterdom gegen eine holländische Mannschaft, in dessen Reihen mehrere Landes- und Studüncistcr standen. Dem Unentschieden der ersten Begegnung in Köln folgte diesmal eine knappe 5:7 Niederlage der recht unglücklich kämpfenden RjF-Sportler,' die die beiden letzten Kämpfe durch Abbruch des Ringarztes verloren und so um wichtige Punkte kamen. Siege für den RjF erreichten Langmann (Frankfurt u. M.) durch k. o. in der ersten Runde und Zell nach Punkten. Meyer rettete im Mittelgewicht durch ein Unentschieden den 5. Punkt. RjF-Meifterfchafien in Berlin Zu Pfingsten wird Berlin Schauplatz .zweier RjF-Rcichsmcistcrschuftcn sein. Auf der Anlage des Tennis-Clubs „Grunewald 1933" werden in der Zeit vom 7.—10. Juni die Reiclismcistcrschaftcn im Tennis entschieden. Außerdem findet am 2. Pfingstfeiertag das Endspiel um die Handballmcistcrschaft des RjF, für das sich der JTSC 05, Berlin, und RjF- Wicsbadon qualifiziert haben, statt. * Frau Fricdlebcn, dio sich an einem Tciinisturnier in Montreux beteiligte, konnte in der stark besetzten Damcnkonkurrenz hinter der Schweizer Meisterin Frl. Payot einen ehrenvollen zweiten Preis erringen. Uauptschriftlöitor: Dr. Eueren Tannenbaum, Berlin-Wilmersdorf. Leite.- dor Anioigea-Abtoiluug und verantwortlich für den Inhalt dor Anzeigen: Hans Ehrliah, Berlin W10.'— DA 14216 ' Zur Zeit ist Preisliste Nr. 2 gültig. Vorlag: Verlagaganoseeniohaft in Deutschland ansässiger Juden'zu Berlin cGrabH., Bln.-Ohlbg. 2, Bloibtreu- Btraüo 2. Druck: Sonnendruckerei GmbH. (Felix Wolf), Borlin-Okarlbg.