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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-05-15 · 20 (15.5.1935) · page 8

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
20 (15.5.1935)
Date
1935-05-15
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Plädoyers in Bern Bern. In Beinen. Schlußausführungen im Börner Prozeß um die „Protokolle der Weisen von Zion", in denen er eich gegen die von Professor Baumgarten vorgebrachten Argumente wandte, sprach der von den Angeklagten benannte Experte Oberstleutnant a. D. Fleischhauer sein Bedauern aus, daß Professor Baum' garten auf religiöse Dinge eingegangen sei. Er selbst wolle dies nicht tun, weil dieses Forum nicht geeignet sei, Aber Dingo zu verhandeln, die mit Herz und Gefahl zu tun haben. Wonn ich, erklärte Fleischhauer, Ober religiöse Fragen noch weiter sprechen sollte, so würde dos lange Zeit beanspruchen. Er führte dann aus,, die Rassenlehre sei nicht deutschen Ursprungs, sio lehre auch nicht Rassenübe rhe b Ii oh kei t, sondern nur Rassen bew u ß t s e i n , die Pflicht, den Volkskörper rein zu halten. Die Überheblichkeit der Juden beruhe auf einem Gebot ihres Gottes. Als nächster Gutachter kam der vom Gericht bestellte Sachverstflndige Professor C. A. Loosli zu Wort, der sich eng an das schriftliche) in scinerr HauptzOgcn bereits in der letzten Nummer der „Jüdischen Allgemeinen" veröffentlichte Gutachten anschloß. Er ergänzte es insbesondere durch ausführliche Zitierung der „Times"'Artikel, in denen die Fälschung zum ersten Male nachgewiesen worden war. Seinen Ausführungen über diese Fragen schickte Professor Loosli einige grundsätzliche Bemerkungen voraus. Er führte u. n. aus: , Zwei Fragen, über die ich jeden, der noch unbefangenen rinden Sinnes ist, nur je dreißig Sekunden nachzudenken bitte: Wem haben die „Zionistischen Protokolle" bis heute ausschließlich genützt, wen hoben sio gefördert, wen haben sie dagegen geschädigt, entrechtet, beeinträchtigt und erwürgt? 2. Wer sind dioJuden, die uns als zu jedem Verbrechen bereit, entschlossen und cingeschworen geschildert werden, die uns angeblich unterjochen, schließlich vernichten wollen?" Sic, gesamt ihren Glaubens- und Volksgenossen, mit denen wir Freude und Leid, Lust und Schmerz seit jeher redlich geteilt haben, die uns, wie wir ihnen, oft hilfreich beigestanden oder mit denen wir uns gezankt haben, Bie sind unsere Verräter, unsere Mörder, unsoro Erzfeinde und unsere künftigen Vernichtcr! Geiste der Juden oder der Judenhörigen beeinflußt ist, als jüdische Machenschaft aus der ernsthaften Diskussion ausgeschieden werden muß, unterbrechen wir den Geist des geschichtlichen Zusammenhangs und stürzen ins Leere. Wenn wir uns 'aller geistigen Güter entäußern, die irgendwie vom Judentum infiziert sein könnten, dann müssen wir, um an den reinen Born geistiger Werte zu gelangen, in eine vorjüdische, legendarische Vergangenheit herabsteigen, oder alles aus uns selbst schöpfen, wozu kein Mensch und keine einzelne Generation von Menschen fähig ist. Der Vertreter der Kläger fpricht Sodann begann der Vertreter der Klägerschaft, Rechtsanwalt Brunschwig, Bein groß angelegtes Plädoyer. Er schilderte zunächst die Vorgeschichte des Straffalles und gab einen Überblick über die gewaltige Verbreitung der „Protokolle". Als dio Juden sich gegen Verbreitung dieser Schmähschrift in der Schweiz zur Wehr setzten und damit ihre in diesem Pamphlet schwer angegriffene Ehre verteidigten, setzte ein neuer Vcrleumdungsfeldzug gegen sie ein. Obwohl dem Schweizer Judentum nichts ferner lag, als mit diesem Prozeß eine Stellungnahme gegen irgendeine politische Partei oder Bewegung zu verknüpfen, machten gewisse politische Organisationen diese Sache zu der ihren und putzen die Situation zu einem Generalangriff gegen das'Judentum' aus. Die Folge dieser nicht zuletzt mit Hilfe der „Protokolle" in der Schweiz betriebenen antisemitischen Agitation trat alsbald klar an den Tag. Im Sommer 1933 fand ein Einbrach in das Synagogengebäude der Jüdischen Gemeinde Luzern statt . Unterrichtsräume wurden beschädigt, religiöse Gegenstände vernichtet. Im Dezember 1933 wurde in ein Betlokal in Zürich ein Eimer mit MiBt geworfen. Überfälle auf Juden in Zürich fanden statt. In der Nähe von jüdischen Wohnungen und Bcthäusor wurden Sprengkörper zur Explosion gebracht. Auf-' dem l8raclitisch.cn Friedhof in Baden wurden Grabsteine geschändet. Als in Sitterdorf bei Fraucnfeld ein Lustmord verübt wurde, bezichtigte eine in Basel erscheinende Zeitschrift die Juden des Ritualmords. braucht wurde, der ihrer wahren Bedeutung entgegengesetzt iBt, daß diese Zitate nicht aus dem Original geschöpft, ßondern fast durchweg antisemitischen Handbüchern entstammen. Viele Zitate seien in den angeführten Werken überhaupt nicht vorhonden und müßten von irgend jemand zu antisemitischen Zwecken erfunden wordeu sein. Alle Bibliotheken der Wolt wären in Brand zu stecken, fuhr der Anwalt fort, alle Lehrstühle für Geschichte müßten umbesetzt werden, nachdem der Gutachter eine neue Deutung der Weltgeschichte hier vorgetragen habe. Hinter dem Kcllog-Pakt stecken die Juden, hinter dem englisch-französischen Luftabkommen desgleichen, nicht minder hinter der Verstärkung der Luftwaffen allüberall. Man wisse aber nicht, wo _ dos Judensuchen hinter großen Männern oder großen Ereignissen eigentlich aufhöre. Der Talmud <v Der Anwalt wandte sich sodann dem Talmud-Problem zu. Er verlangte für das Riesenwerk des Talmuds, dessen Entstehung ungefähr 1500 Jahre zurückliegt, geschichtliche Gerechtigkeit. Selbst für den Fall, daß sich im Talmud Stellen finden sollten, die den heutigen sittlichon Anforderungen nicht, ganz entsprächen, wären diese nie Richtschnur für die Juden der Gegenwart. Nur die jüdischen Kommentare und def Talmud gemeinsam bilden die Richtlinien, kein Kommentator aber setze sich in Widerspruch mit wahren sittlichen Grundsätzen. „Die Frommen aller Völker haben Anteil am jenseitigen Leben, an der jenseitigen Glückseligkeit." Aussprüche wie diese, die sich um tausend ähnliche vermehren ließen, schiebe der Gutachter Fleischhauer absichtlich beiseite. Appell an die Gerechtigkeit Gegen Schlechtigkeit und Niedertracht werden wir ankämpfen bis zum letzten Blutstropfen. Unsere Kinder worden wir aber lehren, was in den jüdischen Religionsschulcri der Schweiz gelehrt wird: „Jeder Mensch ist unser Nächster; denn jeder Mensch ist ein Kind Gottes, der unser aller Vater ist. Tut also, mein Kind, jedem Menschen, wie du wünschest, das man dir tue." So lege ich denn mit Ruhe und Zuversicht die Entscheidung in die Hand unserer bernischen, demokratischen Gerichtsbarkeit. Möge von diesem Gerichtssaal ein Strahl der Wahrheit ausgehen! Möge er Lichtbringer einer Zukunft sein, die nicht allzu fern ist. Mögen in dieser Zukunft nicht Gewalt und Haß, sondern Geist und Liebe die herrschenden Kräfte sein! Strafanzeige gegen die Oktober- Zeugen endgültig erledigt Der Angeschuldigte Silvio Schnell hatte, wie erinnerlich, gegen zehn Zeugen aus der Oktoberverhandlung des Berner Prozesses Strafanzeigen wegen wissentlich falscher Zeugenaussage eingereicht. Die Anzeigen gegen neun dieser Zeugen waren zurückgewiesen worden, wegen des einen Zeugen Burzeff Bchwcbtcn noch Ermittlungen. Jetzt teilte der Gerichtspräsident folgendes mit: Der zuständige Untersuchungsrichter und der Staatsanwalt beschließen, der Strafanzeige gegen Wladimir Burzeff wegen wissentlich falscher Zeugenaussage keine weitete Folge zu geben. Die Eröffnung der Präliminaruntersuchung erfolgte eines Mißverständnisses wegen, das durch eine Lücke im stenographischen Bulletin der Oktoberverhandlung entstanden sei. Burzeff ist Entschädigung zuzusprechen. Gegen den Entscheid, daß die zuständige eidgenössische Behörde der Strafanzeige des Silvio Schnell gegen die Zeugen der Oktoberverhandlung keine Folge gegeben habe, hatte der Silvio Schnell appelliert. Nunmehr gab der Gerichtspräsident folgenden Entscheid des Generalprokurators bekannt: „Der Rekurs des Silvio Schnell gegen die Entscheidung des Untersuchungsrichters und Staatsanwalts wird abgewiesen. Dio Kosten werden dem Silvio Schnell auferlegt." Die Beklagten Am vergangenen Sonnabend kam Professor Dr. M a 11 i als Vertreter des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes zu Wort. In seinem Plädoyer führte er über die Angeschuldigten aus: Der Beschuldigte Theodor Fischer hat grundsätzlich Vcrontwortung übernommen für den eingeklagten „Aufruf an alle Heimattreuen und blutbewußten Eidgenossen" und sich als Herausgeber und Verleger der ebenfalls eingeklagten, in der Zwischenzeit eingegangenen Wochenzeitung „Der Eidgenosse" bekannt. Silvio S oh n e 11 hat die Verantwortung übernommen bezüglich des Vertriebes der „Protokolle" in der Frontenversaramlung vom 13. Juni 1933. Die Angeklagten H a 11 e r, Dr. Meyer und Aebe'rsold lehnten jede Verantwortung ab. Bezüglich Fischers und Schnelb stellen dio Kläger fest, daß Bie es nicht als besonders wesentlich in diesem Prozeß ansehen, daß gerade diese Beiden eingeklagt sind. Sie sind mehr die Exponenten einer Bewegung. Strafrechtlich ist aber deshalb ihre Verantwortung nicht geringer. Wichtigor ist die Tat, weniger die zufällige Person des Täters. Die „Protokolle", fuhr Professor Matti fort, sind falsch, nachdem bewiesen ist, daß sie nicht dos Produkt irgendeiner organisierten Judenschaft sind: Der Indizienbeweis für die Echtheit der „Protokolle" ist nicht nur völlig mißlungen, Bondcrn dürfte jeden, der noch irgendwelche Zweifel an der Uncchtheit der „Protokolle" natte, von der tatsächlichen Unechtheit der „Protokolle" übeizeugt haben. Die Bcklagtschaft hätte die Echtheit der „Protokolle" beweisen müssen. Das ist ihr nicht gelungen, konnte ihr auch nicht gelingen. Es wäre schade, wenn durch solche unerhörten Angriffe auf einzelne Volksgenossen — die Juden — das politische Reifezeugnis .der Schweiz in Frage gestellt werden müßte. Wenn alB Schlußergebnis dieses umfangreichen Verfahrens über die unmittelbare juristische Lösung hinaus eine Welle in die Öffentlichkeit dringt, die zur Umkehr bestimmen kann, von der Verfolgung von Zielen, die als schädlich bekannt werden müssen, dann sind die Opfer an Zeit und Mühe vollauf gerechtfertigt. , Antrag auf Freifprechung Nach Prof. Matti kam der Verteidiger der Angeklagten Dr. Meyer und Hollcr, Dr. U r s p r un g , zu Wort und stellte den Antrag auf Freispruch, Zuorkcnnung einer Entschädigung an; seine Mandanten und Abweisimg sämtlicher Begehren der Privatklägersdiaft. Nach Darlegung der Gedankengänge der sogenannten Erncucrungsbewegungcn in der Schweiz in bezug auf die Judenfrago gab der Verteidiger zum Schlüsse seines Plädoyers der Hoffnung Ausdruck, die gedruckte Expertise Fleischhauers, werde bald in jedem Schweizer HauBe Einlaß finden. HauptsohrltUelter: Br. Eugen Tannenbaum, Berlln-WUmersdoif. Leite.- der Anieigea-Abtellung und verantwortlich tür den Inhalt der Anzoigen: Hans. Khrlich, Berlin W IG. — Auflage dieser Nr. 21!» Zur Zeit Ist Preisliste Nr. 2 gültig. Verlag: Verlagsgeaossensohaft In Duiitsohliiud anaöeniger Juden zu Berlin edmbll., Bla..0mbg."2, BlolbtroustraOe 2. Druck: Sonnendruckoroi QmbH. (Felix Wolf), Berlia-Charlbg. Nickt einmal Tierblnt ... Aus den Ausführungen des Obergutachters Loosli sind u. a. jene Teile besonders bemerkenswert, in denen er der Behauptung von einem Zusammenwirken zwischen Judentum und Freimaurereientgegentrat. Zur Ritualmordfrage wies der Experte an Hana der Tora nach, daß es sich hier um eine ungeheuerliche Lüge handle. Dio Judcn^ erklärte er, dürfen nicht einmal Tierblut genießen, geschweige denn Mcnschcnblut. Wahrend in den Protokollen und in dem Gutachten Oberstleutnants Flci8chhauer Juden und Freimaurer als gemeinsame Verschworene hingestellt werden, wies Loosli darauf hin, daß cb in Deutschland Freimaurerlogen gab, die sogar antisemitisch eingestellt waren. Der Bnc-Brith - Orden ist unpolitisch und steht zu den Freimaurern in keiner Verbindung. Seine Ziele sind ausschließlich Wohltätigkeit und Geselligkeit. Wahrend des Krieges haben Bich die Bnc Brith-Logcn namentlich in Deutschland durch ihre interkonfessionelle Verwundetenfürsorge ausgezeichnet. Daß zwischen Freimaurerei und Judentum kein Zusammenhang bestehe, gehe geschichtlich schon daraus hervor, daß die Freimaurerei im 17. Jahrhundert in England entstand und zu dieser Zeit nur einzelne Juden auf englischem Boden lebten. Die These, die „Protokolle" seien auf einer Bne Brith-Tagung entstanden, sei bekanntlich erst nach den Oktober-Verhandlungen 1934 aufgestellt worden, nachdem die jahrelang propagierte Behauptung, sie seien der Niederschlag der Verhandlungen auf dem ersten Zionisten-Kongreß, nicht aufrecht erhalten werden konnte. Eigentümlich sei nur, daß eine Bne Brith-Logc in Basel erst 1905, acht Jahre nach dem ersten Zionisten-Kongreß, gegründet wurde. Sehr sonderbar stehe es ferner mit der Behauptung des Experten Die fünf Fragen Der. Obergutachter Loosli schloß seihe Darlegungen, indem er die Frage „Sind die „Protokolle" eine Fälschung" eindeutig bejahte. Auch die zweite,Frage, ob die Protokolle ein Plagiat seien, wird unter Hinweis auf die Benutzung älterer Schriften bejaht. In Beantwortung der dritten Frage nach Quellen, Herkunft und Urheberschaft dieses Dokuments wies Loosli neben der Jolyschen Schrift auf den Roman „Biarritz" von Goedsche und auf „La France Juive" von Edouarg Drumont hin. Die vierte Frage, in welcher Beziehung die „Protokolle" zum Zionistankongreß 1897 in Basel stehen, wird folgendermaßen beantwortet: In gar keiner als in der von den Fälschern und Echthcitsbefurwortern unerwiesen behaupteten. Schließlich bejahte Loosli auch die fünfte Frage, ob die „Protokolle" unter den Begriff der Schundliteratur fallen. Nach Beendigung dieses Gutachtens kam dann Oberstleutnant a. D. Fleischhauer nochmals zu einer Erwiderung zu Wort, der dabei erklärte, daß es ihm. unmöglich sei, flieh mit Loosli nach der Art von dessen Vorhaben weiter auseinanderzusetzen. Es Bei bedenklich, wenn ein gerichtlicher Sachverständiger zu solchen Methoden der Beweisführung greife, wie Loosli dies getan habe. Der Redner ging dann nochmals auf die Frage des freimaurcrischen Einflusses cm. Die Wohltätigkeit würde, von den Logen nur zum Schein ausgeübt, in Wirklichkeit aber verfolgten sie geheime politische Zwecke. Zum Schluß erörterte Fleischhauer dann noch die Beziehungen zwischen Judentum und Bolschewismus^ und zitierte eine Reihe von Briefen und Aufsätzen, aus denen hervorgehe, daß die .Juden in der bolschewistischen Revolution eine fahrende Rolle gespielt hätten. Baumgartens Schlußwort Der Gutachter Professor Baumgarten hielt ein Schlußwort zur Gesamtexpertise, in dem er u. a. ausführte: Ich werde zur Frago der Echtheit nichts anderes sagen, als daß ich an den Erklärungen meines schriftlichen und mündlichen Gutachtens festhalte. Anders als dio Frage der Echtheit ist die Frage der inneren Wahrheit' von dor Art, daß bei ihrer. Behandlung weltanschauliche Gegensätze zum Ausdruck kommen mußten. Herr Loosli sagte, daß c» eine andere Sprache spreche als Herr Fleischhauer und daß ein« Verständigung unmöglich sei. Für Herrn Loosli und mich heißt die Wahrheit der „Protokolle" bejahen, auf den Sinn des geschichtlichen Daseins der Menschheit- Verzichten. Wären die Ideen der Aufklärung, die den Ruhm der erBten neuzeitlichen Jahrhunderte ausmachen, die Idee der Freiheit, des Fortschritts, der Menschenwürde wirklich nichts anderes als jüdisches Blendwerk, verwendet im Kampf um die Weltherrschaft, dann wäre keine Hoffnung auf eine Besserung der gesellschaftlichen Zustände fegeben. Wir wollen nicht die geistige Erbschoft der neuzeitlichen onrhunderte ausschlagen, weil sie angeblich hebräischen Ursprungs ist, denn was bleibt uns, wenn wir das tun? Es gibt keineüenk e-r auf sozialem Gebiet, die nicht v o n d e in Go danken gut, das uns die „Protokolle" herabwürdigen, gezehrt hätten. Sobald wir mit dem Argument arbeiten, daß-alles, was im Sinne der „Protokolle" und der Protokollgläubigen vom Analyfe des „Protokolle-Inhalts Nachdem Rechtsanwalt Brunschwig auf den Vergleich liingewiesen liatte, der früher vor einem Berliner Gericht zwischen dem Grafen Rcventlow und dem angeblichen Vorfasscr der „Protokolle", Achad Haam, geschlossen worden war, und Pressestellen aus jüngster Zeit zitiert hatte, in denen die „Protokolle" entschieden als Fälschung bezeichnet werden, beschäftigte er sich eingehend mit einer Analyse deB „ProtokolV'-Inhalts. Die. französische Revolution von 1789 sei nach den „Protokollen" ein Judenwerk. Sind die Robespierrcs, die Mirabeaux, die Dantons nur Puppen am Drahte der „Weisen von Zion"? Ist Napoleon Bonapartc, das typische Kind der großen Revolution, nichts weiter als eine Machenschaft der „Weisen von Zion"? Nach Kennzeichnung einer Reihe von Angaben in den „Protokollen", darunter der jenigen, daß im Falle eines Aufstandes dor Gojim die „Weisen von Zion" die Untergrundbahn schichte der Hauptstädte benutzen wollen, um von dort aus die Hauptstädte in die Luft zu sprengen, wies der Anwalt darauf hin, daß die antisemitische Seite, als die Beweise für die Fälschung der „Protokolle" anwuchsen, eine neue Taktik einschlug, indem behauptet wurde, dio „Protokolle" seien echt, weil sich ihr Inhalt angeblich in der Weltgeschichte bewahrheitet habe. Man nenne dies den inneren Wahrheitsbeweis. An Hand von Beispielen zeigte der Anwalt, wie es mit der „inneren Wahrheit" in Wirklichkeit bestellt ist. Die „Weisen von Zion" beschließen, in den Kriegen dürften keine Landgewinne mehr erfolgen. Fast alle späteren Kriege hätten Landgewinne für die Sieger gebracht. Der Weltkrieg habe die politische Landkarte Europas völlig auf den Kopf gestellt. Auch der Weltkrieg selbst werde den Juden im Zusammenhang mit den „Weisen von Zion" zugeschrieben. In ernstem Tpne erinnerte Rechtsanwalt Brunschvig hier an die Zehn tausende und Aberzehntausende jüdischer Gefallener im Weltkriege. Beweife der Fälfchnng Ein Beweis der Fälschung sei darin zu erblicken, daß die Verfasser der „Protokolle" 1897 in den ersten Tagen des Zionistenkongresses von Palästina und den Plänen der Zionisten, die doch fälschlicherweise zu den „Protokoll"-Verfossem gemacht würden, nicht mit einer einzigen Silbe gesprochen hätten. Noch unerklärlicher wäre aber die Tatsache, die Arbeit für die jüdische Heimstätte in Palästina mit keiner Silbe zu erwähnen, wenn man wisse, daß antisemitische Gläubige der „Protokolle" sogar annehmen, die Jüdische Heimstätte in Palästina solle sozusagen der Ausgangspunkt der jüdischen Weltherrschaft werden. Geradezu komisch sei es ober, daß dio „Protokolle" mit keinem Worte das höchste Gut des Judentums, die Heilige Schrift, als Stützpunkt für ihre Pläne benutzen. Ein einziges Mal nur kommt ein Bibelspruch vor. Erstaunlicherweiso werde dieser aber nicht hebräisch, sondern lateinisch angeführt. Im weiteren Verlauf seines Plädoyers verlas Rechtsanwalt Brunschwig aus den Statuten der Basel-Loge des Ordens Bnc Brith mehrere Stellen, die die Zwecke des Ordens so schildert, wie sie der Wahrheit entsprechen. Es heißt darin: „Durch Ehrenhaftigkeit und Anstand, durch Achtung vor den Gesetzen und Liebe zum Vaterland wollen wir den Beweis liefern, daß Judentum übereinstimmend ist mit der Bestätigung der reinsten Grundsätze, der Ethik und Humanität, daß es eine Religion ist, dio offen vor aller Welt zu bekennen, zur Ehre gereicht." Der Anwalt geht sodann ausführlich und sorgfältig auf die Geschichte der Fälschung der „Protokolle" in Rußland ein und weist zum Schluß auf den Geheimbericht des Polizeidirclctors Lopuchin an den russischen Minister deB Innern hin, der über die Tätigkeit der russischen Agenten beim Zionistenkongreß in Basel 1897 und später ausführliche Angaben enthält. Die gerissenen russischen Agenten erwähnen in diesem wertvollen Berichte nichts, was nach Geheimsitzungen oder gar nach einer Anfertigung oder Bestätigung der „zionistischen Protokolle" aussieht. Der Sinn des ProzelTes Rechtsanwalt Brunschwig wandte eich sodann dagegen, daß in manchen Zeitungen des Auslands dieser Schweizer Prozeß als ein Kampf „des internationalen Judentums" gegen ein politisches System hingestellt worde. Seine Partei habe .bei einem Schweizer Gericht geklagt, die Klage geho gegen Schweizer, die Klüger hätten einen Schweizer Experten herbeigezogen. Da Bich aber kein Schweizer Ex perte gefunden habe, der dio Angeschuldigten durch sein Gutachten verteidigen wollte, so habe man einen reichsdeutschen Experten, einen Vorkämpfer des internationalen Antisemitismus, veranlaßt, hier zu erscheinen. Dieser habe über das Beweisthema; hinausgehend, das Judentum in breiter Front angegriffen. Deshalb gebiete es „unsere Ehre, für unser Judentum bis zum letzten vor Gericht zu zeugen". , Sodann .wird an Hand, umfangreichen Beweismaterials gezeigt, daß «In großer Teil der voii dem' Gutachter, gebrauchten' Zitate infolge Loslösung aus dem Zusammenhang in einem Sinne ge-

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