Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 19 (8.5.1935)
- Date
- 1935-05-08
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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ßLGGKnr DK) ßMtfm Ehrengerichtsverfahren auch gegen den bereits gelöfchten Rechtsanwalt Dos Ehrengericht für Rechtsanwälte hatte einen Anwalt zur Ausschließung aus der Rcchtsanwaltschaft verurteilt. Gegen das Urteil hatte der Anwalt beim Ehrengerichtahof der Reichsanwaltskammer Berufung eingelegt. Einige Zeit darauf tcilto er dem Ehrengerichtshof' mit, daß er auf seine Zulassung zur Rcchtsanwaltschaft freiwillig verzichtet habe. Der Ehrengerichtshof hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß das anhängige Verfahren auch dann durchzuführen ist, wenn der Anwalt auf seinen Antrag in der Anwaltslistc gelöscht worden ist. Denn in diesem Falle bestehe für ihn immer noch die Möglichkeit, sputer erneut seine Zulassung zu beantragen. Ob-einem solchen Antrag stattgegeben worden würde, eci nicht zu prüfen. Ein gesetzlicher Grund,, aus dem der Antrag unbedingt abgelehnt wurden müßte, besteht im Falle der vorausgehenden freiwilligen Löschung nicht. Anders ist die Sachlage, wenn ein Anwalt infolge chrcngcrichtliclicrt Urteils von dor Rcchtsanwaltschaft ausgeschlossen worden ist. In diesem Falle muß in'Zukunft die erneute Zulassung versagt werden. Deshalb hat der Ehrcngorichtshof über die Berufung entschieden. Zurückhaltung bei Prozeffen Das Landcsarbcitsgcricht in Berlin beschäftigt sich in einem jetzt veröffentlichten Urteil mit der Frage der Sachlichkeit und Zurückhaltung vor Gericht, besonders mit Rücksicht darauf, daß durch unsachliches und, persönliches Prozeßführen unnötige Schflrfcn verursacht werden. Besonders bei Klagen von Angestellten gegen den Betriebsinhaber entstehen dadurch Schwierigkeiten für die weitere Zusammenarbeit. Diese Schwierigkeiten, so heißt , es in dem Urteil, ergeben sich nicht bo sehr aus der Tatsache, daß überhaupt ein Rechtsstreit anhängig gemacht worden ist, als aus der Art und Weise, in der der Rechtsstreit vor Gericht geführt wird. Zwar kann es niemandem verwehrt werden, seine Ansprüche und seinen Rechtsstandpunkt in einem Rechtsstreit auch scharf und energisch zu vertreten. Auseinandersetzungen, die sich daraus vor Gericht ergoben könnten, müssen in Kauf genommen worden. Auf dor anderen Seite sei aber nicht zu verkennen, daß eine allzu scharfe oder gehässige Art der Prozeßführung der Treupflicht widerspricht, die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegt. Der Gedanke der Bctricbsgemcinschaft vorbietc es, auch in rechtliche Auseinandersetzungen, die sich gewiß nicht immer vcrrncijd|cn lassen, unnötige Schürfen hineinzutragen oder gor in gehässiger Weise seine Ansprüche zu vertreten. Ein solches Verholten kann dazu führen, daß entweder dem Bctriobsführcr oder dem Angestellten eine Fortsetzung deB Arbeitsverhältnisses nicht mehr) zugemutet worden kann. Es wird gewiß nicht immer leicht sein, gerade in einem Rechtsstreit über Dinge, dio mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhangen, die. erforderliche Sachlichkeit und Zurückhaltung aufzubringen. Auch ein Rechtsstreit muß heute in einer Art und Weise ausgetragen werden, der keine Verbitterung hinterläßt und auf das berechtigte Ehrgefühl beider Teile Rücksicht nimmt. Kündigung bei Zwangsverfteigerung Wer ein Haus in der Zwangsversteigerung erwirbt, ist bekanntlich berechtigt, bestehende Mietsverträge vorzeitig, aber unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, zu kündigen. Zu dor wichtigen Frago, welches die „gesetzlichen FriBtcn ' sind, sind in der letzten Zeit verschiedene Ürtcilo ergangen. Danach ist in solchen Fällen stets nur Kündigung spätestens am dritten Werktage eines Kalcndervicrtcljohrcs zum Kalcndervicrteljahrcsschluß möglich; Dabei ist es gleichgültig, ob dio Mieto monatlich oder vierteljährlich bemessen ist. Dio Kündigung ist nur zum nächsten Vicrteljahrcscnde möglich. Ferner ist entschieden worden, daß der Meter, dessen Mietsverhältnis durch dio Kündigung des Erstchers vorzeitig beendet wird, diesem gegenüber keinen Schadensersatzanspruch hat. Auch dann nicht, wenn es in dem Mietsvertrage heißt, daß dem Mieter für den Fall vorzeitiger Kündigung eine Entschädigung zustehe. Der Mieter muß sich in diesem Falle an den bisherigen Vermieter halten. Jfidifche Kiiiiftk r Hellen aus Frflhjahrs-Schan im Jüdischen Museum Dio Kunst Lc rhil.fe der Jüdischen Gemeinde hatte am Sonntag vormittag zur Eröffnungsfeier der FrühiahrsauBStcllung 1935 der Berliner Jüdischen Künstler ins Jüdische Museum geladen. Um die Vorborcitung hat sich die scheidende Kustodin Erna Stein vordient gemacht, der Worte des Dimkes vom Vorsitzenden der Gemeinde galten, dessen Begrüßung«?' anspräche auch Herrn Professor Landsberger in Bein neues Amt einführte. Direktor Heinrich S t a h I umriß darin die kulturellen Aufgaben der Gemeinde, dor diese Ausstellung wie das Preisausschreiben „Das Gcgonwartserlcben der jüdischen Frau in Deutschland" gewidmet sind. Der Leiter der Künstlerhilfc, Dr. Hermann Schildbcrgor, teilte dos Ergebnis dieses Preisausschreibens mit. Am verantwortungsvollsten hatte die musiko lischc Jury ihres Amtes gewoltot, indem sie keinen Preis verteilte und so keinen Dilettantismus jüdischer Komponistinnen hochzüchtetc. Der so eingesparte Betrag wurde den Sparten bildende Kunst und Schrifttum zugeschlagen. Die Jury für bildende KunBt verteilte vior zweite PrciBc: an EIbc M e i d n e r für eino Zeichnung „Diaspora" (Mutter und Kind), an Adele Rcifenborg-Rosenbaum für ein Gemälde Simchat-Tora (sicher komponiert und geschickt in der Fnrbgcbung), an Julie Wolfthorn, die in der Ausstellung mit anderen Werken besser vertreten ist als mit der preisgekrönten „Besinnung", an Ottilio W o 11 m a n n für eine Holzplastik „Mutter und Kind" voll maßvoller Anmut. Ein dritter Preis wurde der ringenden, vielversprechenden Bildhaucrin Viola Böhm zuerkannt, die ihrerseits zwei junge jüdische Künstler zu Schöpfungen angeregt hat: den Bildhauer Walthor Cohn zu einer herben Plastik und den Maler Joseph A v r a c h, der sich im Frauenporträt auszeichnet, zu einer lyrisch-einfühlsamen Porträt- Phantasie. Die literarischo Jury verteilte als oinzigo einen ersten Preis — für den Sprechchor „Chor der jüdischen Frauen in Deutschland" von Hilde Marx, der mehr rednerisch-sprachgewandt als Dichtung ist, der Inhalt (die Frau und Jüdin als Duldncrin, Trösterin, Gcs'chichts- und Geschlechter-Trägerin) ließe sich in einem Sonett erschöpfen. Er wurde zu Beginn der Eröffnungsfeier ausgeführt — unter Mitwirkung von Solistinnen deB Ranges von Erna Feld und Rose Liechtenstein. (Am gleichen Abend gab die Letztere gemeinsam mit dem ebenfalls zu Unrecht unbeschäftigten Schauspieler Georg John einen Rezitationsabend — ist das Ökonomie, solche Darsteller feiern zu lassen, wenn so viel Mittelmaß sich breitmachen darf?) Zweite Preise erhielten die Damen Marcelle Blank, Graff, Jacob, Rothbart und eine noch anonyme. . Das Gesamtniveau der Ausstellung macht einon erfreulichen Eindruck. Leider fehlte das religiöse Moment als Kraftquelle der Kunst, das sich soine eigene Formensprache schafft, gänzlich. Wir nennen auB der Fülle Erna Frank-Klein, Colin, Julie Wolfthor n, Alexander O p pr 1 e r (Dusolina Giannini), B. Pcisach, Jakob P 1 c s s n e r (Plastik), Emma Franc n b erg, Max Bielefeld, Arno Nadel und manche andere — manches ist akademisch, manches noch nicht frei von der Nachahmung deB Kehrers und Stilbildncrs, manche Bind gewiß nicht einmal „ähnlich", aber allen ist so etwas wie eino Froge an das Menschengesicht gemeinsam, eine verkümmerte Sehnsucht nach Offenbarung des Göttlichen in einem weltlichen Geschlecht. - Landschaften künden jüdische Geschichte dor letzten beiden Jahre, ob Eugen S p i r o seines Leides in der Malcrfreude an spanischen Motiven Herr wird, ob Henry Happ deutsche Landschaften in lichten Farben musizieren läßt, ob Joseph Dato in seinem „Heimkehrenden Bauern" ungarische Kunst vermittelt oder in Bornholm die Landschaft architektonisch gliedert, während Paula N c u f e 1 d im gleichen Ausschnitt die Naturstimmung wiedergibt. Andere bringen Eindrücke von ihrer Palastina-Alijan in die Scheuer, andere suchen und finden in Berlin Motive, immer aber entständen Gemälde, die man sich „ins Zimmer hängen kann", und denen man ein kaufendes Publikum wünscht. Aus der sehenswerten Ausstellung hervorzuheben sind noch Fred Goldbergs „Don Quichote". (auch hier eine Beziehung zum jüdischen Erlebnis), Julius Rös'enbaum'a „Simson schlägt die Philister" (moderne Technik, aber an alten Meistern geschult), Landschaften von Margarete Nehcmias, Aquarelle von Max R a y m e r^ , Graphik von Walle a b erg (Illustration zur ersten besten Deutung neuer jüdischer Belletristik: Samters „Gast"), Plastiken von Ro so n be r g - FI e ck, Me y e r - Mi ch ae 1 und Michaclson, Ungenannter. Der Raum legt ihm Beschränkung auf. Dr. Lutz Weltmann. cÄ^G^^S^/^^ Es verlobten sich: Herr Hans Landsborg (Breslau) mit Fräulein Ilso Lebrecht (Nürnberg). — Herr Walter Strnuli mit Fräulein Lou Loewcnthal (Frankfurt a. M.). — Herr Richard Rauner (Bad Kreuznach) mit Fräulein Thea Nußbaum (Fulda). — Herr Martin Murgoninski (Liegnitz) mit Fräulein Ruth Jacobowitz (Breslau). — Herr Siegfried Heilberg mit Fräulein Erna Steinhardt (Frankfurt a. MX — Herr Fritz Friedcntbal mit Fräulein Poula Schcrcr (Berlin). — Herr Erwin Korngold mit Fräulein Ilse Deutsch (Leipzig). — Herr Fritz Putziger mit Fräulein Ingo Saarnberg (Limburg a. d. L.). — Herr Richard Hauer (Berlin) mit Fräulein Hedy Pappenheimer (München). — Eb vermählten sich: Dr. Karl Marx und Frau Ruth geb. Hirschland (Düsseldorf). — Herr Fritz Kahn und Frau Rosel geb. Buxbaum (Regensburg-Hamburg), -r- Herr Alfred Frank und Frau Trudo geb. Hammerschlag (Hildesheim). ^".'Wcrr Leo Wolfsfeld und Frau Meta geb. Kaczynski (Bfcrhn). — Herr Oskar Klipstein und Frau Wera Elfriede gob. Sussmann (Chemnitz). —■ Herr Ernst Jacobsohn und Frau Margot geb. Guthmann (Basel-Worms). — Herr Simon Gallewski und Frau Trude geb. Gurasse (Breslau). 1 Ein Sohn wu r de ge bo re n: Herrn Alfred Strauss und Frau Trudol gob. Strauss (Ludwigsburg). Eine Tochter wur.de geboren: Herrn Rabbiner Dr. Werner van der Zyl und Frau Anneliese geb. Leas (Berlin). — Herrn Apotheker Kurt Fleischer und Frau Ursula geb. Heymann (Danzig), Es starben: Herr Adolf Levistein (Frankfurt a. M.). — Frau Regino Stiefel gob. Neumann (Frankfurt a. M.). — Herr Heinemann Stern (Wuppertal-Elberfeld). — Frau Ämalio Loewcnstein geb. Sternberg (Gelsenkirchen-Horst). — Frau Frieda Wcrtheimer geb. Kuhn (Mannheim). — Herr Emil Staub (Berlin). — Dr. med. Arthur Glaser (Berlin-Spandau). —; Herr Albort Fichtelberger (München). HauptsohrlfUeitor: lir. Bugen Tannenbaum, Berlin-Wilmersdorf. Leite.- der Anzeigen-Abteilung' und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen:. Ha na Ebrlioh, Berlin W 16. — Auflago dioser Nr. 2190 Zur Zeit ist Preisliste Nr. 2 gültig. Verlag: Verlngsger.osseniobii't In Deutschland ansässiger Judon m Berlin eQmbH., Berlin W16, ühlaudstraOe 168. Drnolc: 8onnendruokorot GmbH. (Felix Wolf), Berlla-Obailb». @HM CDS ©EG YOTESSFSGGß« Preisfteigerungen auf dem Weltwarenmarkt Seit Anfang April zeigen die internationalen Warenmärkte ein freundlicheres Aussehen, wahrend zunächst nur Kupfer, Blei und Weizen im Preise anstiegen, folgten auch die anderen wichtigsten Wclthandelsartikcl. Insbesondere stiegen Wolle und Baumwolle im Preise. Sicht man von der durch dio amerikanische Silberpolitik angeregten Nachfrage nach Silber ab, so wurden vor allem auf den Baumwoll- und Wollmürktcn erhebliche' Bedarfs- und Meinungskäufo getätigt. Im Durchschnitt machen die in der letzten Zeit erfolgten Preissteigerungen etwa, 7 v. "H. aus. Sie erstreckten sich außer auf die angeführten wichtigsten Welthandelsprodukto auch auf Roggen, Zucker, Teo und Seide. Lediglich Kaffee, Butter, Hanf und Kautschuk hatten geringe Preisrückgänge zu .verzeichnen. Auch die Unternehmungslust wird allgemein als angeregt bezeichnet. " Die Umfätze im Einzelhandel Dio Umsätze des deutschen Einzelhandels lagen, nach den Feststellungen der Forschungsstcllo für den Handel beim Reichskuratorium für Wirtschaftlicnkcit, im März dieses Jahres 8 v. H. unter den Umsätzen im März 1934, allerdings um 16 v.H. •höher als 1933. Die Forschungsstelle erklärt diesen Rückschlag vor allem mit der ungünstigen Witterung und der späteren Lage des Osterfestes. In diesem Sinne scheint es nach den Feststellungen der Förschunesstelle erklärlich, daß besonders starke, über den Durchschnitt hinausgehende Umsatzrückgänge bei denjenjgen Gruppen des Einzelhandels zu verzeichnen sind, die immer ein ausgesprochenes Ostergeschäft aufzuweisen haben, wie etwa der Einzelhandel mit Bekleidung. Entsprechend bleibt der Umsatzverlust bei Gruppen mit geringerem Festumsatz, z. B. Hausratgeschäften, hinter dem Durchschnitt erheblich zurück. Umsatzsteigerungen haben im1 wesentlichen nur Krnftfahrzcughandlungen und RundfunkgcBchfifte zu. verzeichnen. Im Vergleich mit Einzelhandelsslatistiken des Auslandes ergibt sich nach den Angaben der . Forschungsstellen, daß dio Steigerungen der Einzelhandelsumsätze in anderen Ländern gegenüber 1933 nicht die deutschen Umsatz- Steigerungen erreichen. Eine Ausnahme bietet nur Amerika, wo dio, Umsätze sich wieder auch gegenüber 1934 in aufsteigender Linie bewegen. Auf Grund all dieser Symptome glaubt dio For- Bchungsstelle den Umsatzausf&llcn im März keine grundsätzliche Bedeutung beimessen zu müssen. Zurückdrängung des Inventurverkaufs Die Ergebnisse des diesjährigen Inventurverkauf waren für die EinzelhandelBgcschäfte sehr wenig befriedigend. Dies ißt schon . insofern verständlich, als es in der Absicht der deutschen Wirtschaftspolitik liegt, das reguläre Geschäft zu stärken und SoriderveranBtaltungen immer mehr einzudämmen. Der Inventurverkauf 1935 fand insofern noch unter besonderen Bedingungen statt, als die Zahl der für den Sanderverkauf freigegebenen Waren stark begrenzt worden war. Auch war der Termin gegenüber früheren Jahren später gelegt worden, so daß der Absatz an Winterwaren nur unter bedeutenden Herabsetzungen und auch dann nur schlecht vorankam- Int ganzen war dor Umsatz der bei dor Umfrage beteiligten Betriebe im Inventurverkauf um rd. 13 o/o niedriger als im Vorjahre. Die Bedeutung des Inventurausverkaufs ist also weiter zurückgegangen, nachdem Orphon 1934 abgenommen hatte. Da die Zahl der Kassenzettel um .11 o/o zurückgegangen ist, beruht der Umsatzrückgang vor allem darauf, daß weniger Kunden eingekauft haben. Reklamefclulder vor dem Konkurrenzgefchäfi Das Einigung^samt für Wcttbeworbsstreitigkeiten hat in einer soeben veröffentlichten Entscheidung festgestellt, daß es unstatthaft 1 ist, unmittelbar vor dem Geschäft des Wettbewerbers eigene Reklame zu betreiben, sei es durch Zettelvertcilung, sei es durch Anbringung von Reklameschildem. Dies gilt auch dann, wenn ein Wettbewerber sein Geschäft verlegt, und der andere in dem verlassenen Geschäftslokal ein Geschäft des gleichen Geworbezweiges eröffnet. Änderung der Faferftoffverordnung . Durch eine im „Reichsanzeiger" veröffentlichte Verordnung sind * die Bestimmungen der Faserstoffverordnung erheblich abgeändert worden. Aus dem umfangreichen Inhalt sei als wesentlich hervorgehoben, daß das Errichtungs- und Erwciteruhgsverbot auf dio Betriebe ausgedehnt worden ist, die sich mit der Säuberung und Ausbesserung gebrauchter Säcke befassen. Dio Preisvorschriften Bind im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für Preisüberwachung zum Tci) vereinfacht, zum Teil ergänzt worden. Alle bisher erlassenen Einzelbestimmungeh über dio Preisgestaltung für Faserstoffe sind durch dio neue Verordnung hinfällig. Neu aufgenommen ist die Vorschrift, daß die innerbetriebliche Kennzeichnung von Waren gegenüber dem März 1934 nicht geändert werden darf. Auch die Vorschriften über die Arbeitszeit sind einer Neufassung unterzogen worden. Bestehen bleiben die Vorschriften über die gekürzte Arbeitszeit, lediglich zur rechtzeitigen Erledigung von Auslandsaufträgen kann Mehrarbeit geleistet werden. Teilwert und Verkaufspreis Uber das Verhältnis zwischen Teilwert und Verkaufspreis hat der Rcichsfinanzhof, wie in der „Deutschen Steucr-Zoitung" berichtet wird, eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung getroffen. Teilwert eines Warenlagers ist im allgemeinen der Preis, den ein Käufer des gesamten Unternehmens am Stichtag für das Warenlager zahlen würde. Will man zur Ermittlung des Teilwerts vom Verkaufspreis ausgehen, so darf man von diesem Verkaufspreis nicht nur die Verkauf sspcsci\ abziehen, sondern muß auch den in dem Verkaufspreis enthaltenen Unternehmergewinn in Abi:!* bringen. Denn ein Käufer des gesamten Unternehmens wird nur einen solchen Preis für ein Warenlager zahlen, bei dem er auf seine Rechnung kommt. Den Unternehmcrgcwirui will er selbst verdienen. Es genügt dahor nicht, wenn zur Ermittlung des Teilwerts nur die Vcrkaufsspeson in Abzug gebracht werden. Diese Entscheidung, die in einer Einheitsbewertungssache ergangen ist, ist für alle Steuern, insbesondere für die Einkommens- und Körperschaftssteuer, von erheblicher Bedeutung. Apothekenkonzeffionen Der Reichsminister des Innern hat in einer neuen Verordnung cinheitlicho' Grundsätze für die Verleihung von Apothekenkonzessionen für das ganze Reich aufgestellt. Danach ist von der Verleihung einer Äpothekcnkonzession ausgeschlossen, wer nichtarischer Abstammung oder mit einer nichtarischen Frau verheiratet ist. Nachdem bereits seit dem 1. April dieses Jahres alle Nichtarier von der Apothekerlaufbahn ausgeschlossen worden sind, bedeutet die neuo Verordnung für die Zukunft die endgültige Ausschließung von der Ausübung des Apothekerberufes. Die bisher konzessionierten jüdischen Apotheken werden von der Neuordnung nicht betroffen. Auskunftspflicht über Provifionen . Eine Versicherungsgesellschaft war vom Finanzamt aufgefordert worden, ein genaues Verzeichnis ihrer Vertreter einzureichen mit Angabc der Provisionen, die diese in einem bestimmten Zeitraum verdient hätten. Da die Versicherungsgesellschaft Bich weigerte, eine solche Aufstellung zu geben, befaßte Bich der Reichsnnanzhof mit der Frage, ob eino solche Auskunftspflicht besteht. Der Reichsfinanzhof hat diese Auskunftspflicht bejaht. Zur Begründung dieser wichtigon Entscheidung wird angeführt, daß nach den stcuergCBCtzlichcn Bestimmungen Auskunft verlangt werden kann, wenn nach den Gesamtumständen des Falles begründeter Anhalt dafüi besteht, daß durch Steuerflucht oder in sonstiger Weise zu Unrecht Steuereinnahmen verkürzt werden oder verkürzt worden sind. Gorade bei Versicherungsgcschäften seien oft Gelegcnhcitsvcrmittler tätig, dio Provisionen für dio Namhaftmachung von Interessenten erhalten. Gorade diese gehörten in der Regel nicht zu den Personen, die ohne besondere Aufforderung Steuererklärungen abzugeben haben. Infolgedessen würden Bolche Provisionen, die in der Regel steuerpflichtig sind, den Steuerbehörden häufig nicht bekannt. Daß die Versicherungsgesellschaft den Vertretern Verschwiege'nheit über dio Provisionen zugesichort hat, ist insofern ohne Einfluß, als eine solche Verschwiegenheit zwar den Versicherungsnehmern gegenüber gilt, nicht aber Behörden gegenüber, denen eine öffentlich-rechtliche Auskunftetpflicht zusteht. Diese Entscheidung ist besonders bei analoger Anwendung auf andere Gebioto von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite. Keine Spenden von Juden Neustadt o. U. Wie dio ,Rheinische NSZ-Front" in Neustadt a. d. H. meldet, veröffentlicht Gauleiter Bürckel, der gleichzeitig Reichskommissar für die Rückgliederung des Saargebietes ist, eine Bekanntmachung, in der es heißt: „In dor in dor Presse veröffentlichten Einzeichnungsliste der Spenden für Beseitigung der E le n d s w oh nun ge n befinden sich mehrere solcher Spenden von Juden.' Ich weise alle politischen Dienststellen darauf hin, daß es unanständig ist, von Juden Geld zu nehmen, wenn man aus völkischen Gründen zur jüdischen Rasse eino gegensätzliche Stellung einnimmt. Von den politischen Dienststellen erwarte ich daher ein entsprechendes Verhalten. Soweit irgendwelche Geldbeträge schon eingegangen sein sollten, Bind dieselben zurückzugeben."