Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 15 (1935)
- Issue
- 12 (20.3.1935)
- Date
- 1935-03-20
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Es wird gemeldet: ■ In der Rcpräsentantenvcrsam m 1ung der JDdischcn Gemeinde zu Berlin wurde das bisherige Präsidium durch Zuruf wiedergewählt. * ■ Der Berliner Polizeipräsident veröffentlicht im Rcichsanzeiger eine Namenslisto von 139 Personen, deren Einbürgerung widerrufen worden ist. Es handelt Bich dabei um Eingebürgerte, die in der Zeit zwischen dem 9. November 1910 und dem 30. Januar 1933 die preußische Staatsangehörigkeit erworben hotten, und zwar zumeist um Nichtaricr. * ■ Auf eine Einladung des spanischen Zentralkomitees für die Feier des 800jährigen Maimoni'dcs-JubilBums in Cordova an die Berliner jüdische Gemeinde wird als Vertreter der Gemeinde das Vorstandsmitglied Dr. Alfred Klee on den Veranataltungen in Madrid und Cordova teilnehmen. * H In Berlin ist im 70. Lebensjahr der frühere Inhaber des Berliner Kunstaukrionshauscs Dahlheim, Arthur Dahlheim, gestorben. * ■ In Landsberg a. d. "Warthe ist im Alter von 67 Jahren Louis L i e b e r t gestorben, der Bich von jeher voller Pflichterfüllung der Arbeit für das deutsche Judentum gewidmet hat. * ■ In der Nacht vom 12. zum 13. Marz sind, wie das Danzigcr Gemeindeblatt meldet, in Dornig die Schaufenster einer großen Anzahl von jüdischen Geschäften'der Innenstadt mit Plakaten beklebt worden, welche die Aufschrift trugen „Landesverräter" und „Dieses Gesindel versetzte unsern Frontsoldaten 1918 den Dolchstoß und schuf Versailles". Der Vorstand der Gemeinde hat sofort die erforderlichen Schritte in dieser Angelegenheit unternommen. * ■ Der Städtische HauptauBechuß beim Stadtrat München . hat die Urabcnennung der Hirsch-Gereuth- Straße beschlossen. Das Münchener amtliche Stadtadreßbuch verzeichnet zu dem bisherigen Straßennamen: Klar« Freifrau von Hirech- Gercuth, gest. 1899, überaus wohltätige Stifterin zu Gunsten der Münchener Armen. * ■ Wie aus New York berichtet wird, ist im Repräsentantenhaus ein Gesetzentwurf eingebracht worden, der die Einstellung der gesamten Einwanderung nach Amerika für die nächsten zehn Jahre und eine Registrierung aller Ausländer Vorsicht. * H Nach Meldungen aus Jerusalem veröffentlichen die palästinensischen Arbcitsvermittlungsamtcr einen Appell an alle in der Bauindustrie beschäftigten Arbeiter, ihre Arbeit in den Städten zu verlassen und. a u f s L.Q a.d zu gehen, um der Landwirtschaft in ihrer durch Arbcitermangel entstandenen kritischen Lage zu helfen. * ■ Der Aufruf des Central British Fund für German Jewry zu seiner dritten großen Sammclkampagne ist auch von dem ehemaligen Vizekönig von Indien und späteren Außenminister Marqucss of Reading unterzeichnet worden. » H In Budapest wurde von Mitgliedern des Verbandes jüdischer Frontkampfer eine „Nationalpartei jüdischer Ungarn" gebildet, die an den bevorstehenden Wahlen teilzunehmen beabsichtigt. * ■ In Anbetracht der bedrohlichen Formen, die die antijüdische Bewegung in Rumänien annimmt, wurde in einer Versammlung der Zentralrepräsentanz der Union rumänischer Juden eine Resolution'gefaßt, in der an den König der Appell gerichtet wird, im Sinne der Politik des verstorbenen Königs Ferdinand für Wahrung der Rechte der rumänischen Juden einzutreten. * ■ Wie aus Aleppo (Syrien) berichtet wird, ist dort der 65jährige jüdische Einwohner JeBoia Tuassi von Arabern e rmo rde t worden. Die Mörder hatten ihr Opfer vorher grausam gefoltert und die Leiche dann in den Fluß geworfen. Hei der jüdischen Bevölkerung von Aleppo herrscht starke Erregung.'; . Bürgerliches Recht auf raffifcher. Grundlage In einer Versammlung des „Bundes nationalsozialistischer deutscher "Juristen", Bezirk Tübingen,, hielt Universitätsprofessor Dr. ~~"" " ~ ' ' ' bör zufolj.., _..... . „ Rasse, die Bevölkerung gehöro vielmehr fünf verschiedenen Rassen an, die alle hohen wert hatten. Es handele sich'' nicht darum, z. B. einen Streit zwischen nordischen und dinarischen Menschen herbeizuführen. Vielmehr solle da» Reich der deutschen Volksgenossen in unerschütterlicher Einheit zusammengehalten werden. Bas Recht habe aber die Aufgabe, die Volksgenossen arischer Abstammung vor f remd roesigcr Beimischung zu ach atzen und das vorhandene gute Erbgut zu fördern. Im allgemeinen werde das künftige bürgerliche Recht auf rassischer Grundlage beruhen. Für Staatsangehörige nichtarischer, Herkunft sei eine Fremdgesetzgebung zu schaffcn;_die Mischlinpsfrage müsse gelöst werden. Erst wenn die Rassegesetzgebung in allen Emzomeiten durchgeführt sei, werde die Zeit gekommen sein, den Rasaegcdanken in den allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts einzubauen. Ein Bannfpruch hindert fie .., Warschau. Im Zusammenhang mit der an die mi»r.aohiBtische Kulturorganisation „Jabnoh' gench- , toten Einladung des Zentralkomitees für die Mnimonides- Feior in Cordova, eine Abordnung zu dieser Feier zu entsenden, waren Zweifel bezüglich der Möglichkeit, einer solchen Einladung Folge zu leisten, aufgetaucht, da durch einen rabbinischen B an n sp r u ch . aus alter Zeit Juden das Bot roten des spanischen Bodens verboten ist. Der Rqgatschowcr Gaon hat nun in dieser Sache entschieden, daß Einzelpersonen zwar nach Spanien reisen dürfen, daß es ober unzulässig sei, Delegationen oder Gruppen von jüdischer Seite noch Spanien zu entsenden. „Schüchtern — ein arger Mißbrauch" Anfang vorigen Jahres hatten A. und Gen. Groß- und Kleinvieh geschlachtet und warcu, wie dio „Deutsche FloiBchcr-Zcitung" berichtet, vom Amtsgericht auf Grund des TierBchutzze-a Otzes vom 24. November 1933 zu hohen Gefängnis- und Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht vertrat den Standpunkt, daß das Gesetz, betreffend dos Schlochtern, von warmblütigen Tieren, vom 21. April 1933 durch das Tief8tib,utzgcsotz beseitigt worden sei. T)jc Revision der Angeklagten wjifdo vom Obcriandcsgcricht in Darmstadt^nüt tklr Maßgabe zurückgewiesen, ( ilaß die Angeklagten gegen das'Gesotz über .das Schlachten der Tiere vom 21. April 1933 verstoßen hoben. In; der Begründüng wurde grundsätzlich u. a'.' ausgeführt, das 'Gesetz betreffend das Schlachten von Tieren vom 21. April 1933 sei nicht durch das Tierschutzgesetz vom 24. November 1933 außer Kraft gesetzt worden. Das rituollo Schächten, welches nach dor Bekanntmachung vom 2. Juni 1917 gestattet gewesen sei, sei fernerhin nicht erlaubt. Tierquälerei ohne berechtigten Zweck Bei fernerhin verboten. Der Gesetzgeber habe nicht daran gedacht, jüdische Schächter vor anderen Tierquälern zu bevorzugen; unerheblich sei cb, wenn früher den jüdischen Schächten» gesetzlich gestattet worden sei, Tie.ro zu Schächten und zu quälen. Das Schächten sei a\a arger Mißbrauch anzusehen, welchem scharf entgegengetreten werden müsse. Kündigung auf Ertlichen der Kreisleitung Nicht fittenwidrig — Klage einer jüdifchen Angefteilten abgewiefen Frankfurt. In einer Wiesbadener Firma war, wie die „Frankfurter Zeitung" berichtet, seit sieben Jahren eine jüdische Angestellte, zuletzt als Einkäuferin, beschäftigt. Anfang Juli kündigte dio Firma der Angestellten für Endo Dezember 1934, weil die Firma von dor Kreisleitung der NSDAP ein Schreiben erhalten . hatte, in dem es u. a, hieß: „Wir sind in Zükunft nicht mehr in der Lage, weiterhin Ihr Kunde zu Bein, wie wir auch den Parteigenossen sowie den Angehörigen unserer Gliederungen in Zukunft länger nicht mehr zumuten können, in einer Finna Einkäufe zu tätigen, dio noch jüdische Angestellte beschäftigt. Wir sind daher genötigt, zum Schutze unserer Parteigenossen die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, falls Sie nicht gewillt sind, die Konsequenzen betr. Ihrer jüdischen Angestellten zu ziehen." Die jüdische Angestellte, die für einen 71jährigen Vater und einen Schwerkriegsbeschädigten Bruder zo sorgen hat, hielt die Kündigung für unzulässig und rief die Vermittlung des Vertrauensrats der Firmo nn, der jedoch eine Vermittlung ablehnte. Darauf klagte die Angestellte auf Widorruf dor Kündigung, weil diese ungesetzlich und sittenwidrig sei; denn b!c sei seit Jahren als Einkäuferin tätig gewesen, sei bei etwa hundert Angestellten der Firmo die einzige nichtarischc: Angestellte und komme mit dem Publikum nie in Berührung. Weiter berief sich die Klägerin auf wiederholte Erlasse der zuständigen Regierungsstellen, in denen Eingriffe in einen Betrieb von Stellen außerhalb des Betriebs für unzulässig erklärt wurden, die Kreisleitung habe demnach kein Recht gehabt, von der Firma die Entlassung der Klägerin zu verlangen. Das Arbeitsgericht Wiesbaden hatte die Klage abgewiesen mit der Begründung, daß die Kündigung zwar erfolgt sei, weil die Kreisleitung der Firma die Entlassung der jüdischen Angestellten nahegelegt habe, wenn dio Firma dio angedrohten Nachteile vermeiden; wolle.,. Die. Gründe Jür dio, Kündigung Bcienaber. weder gesetzwidrig noch sittenwidrig, weil die Kündigung erfolgt sei,, um einem schweren geschäftlichen Schaden zu entgehen. Die Klägerin könne nicht vorlangen, daß die Firma ihre eigenen berechtigten Belunge hinter dio der Klägerin zurückstelle und die Rechtmäßigkeit des Schreibens der Kreisleitung nachprüfe. Die Kündigung sei daher durch die BetricbsverhältniBSo bedingt gewesen. Gegen dieses Urteil legte die Klägerin Berufung zum Londcsarbeitsgericht Frankfurt ein, hatte aber auch hier keinen Erfolg. Die Berufung wurde zurückgewiesen, nachdem dio beklagte Firma erklärt hatte, das Schreiben der Kreisleitung sei nur der letzte Anstoß zur Kündigung der Klägerin gewesen. Bereits vorher hätten viele. Kunden damit gedroht, daß sie nicht weiter bei der Firma kaufen würden, wenn dio jüdische Angestellte noch länger beschäftigt werde; die Firmo nobe nicht ihre Existenz und damit gleichzeitig dio von hundert Angestellten aufs Spiel setzen können, um eine einzige Angestellte in ihrer Stellung zu halten. Die Berufung wurde vom Landcsarbcitsgcricht u. a. mit folgender Begründung verworfen: Wohl sei es anerkannten Rechts, daß eine Kündigung wegen ihrer Motive sittenwidrig und nichtig sein könne; ober im vorliegenden Fall sei die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, um dio angedrohten schweren geschäftlichen Nachteile zu vermeiden. Eine solche auB triftigen Erwägungen erfolgte Kündigung Bei nicht Bittenwidrig. Der Begriff des Anstandsgefühls der billig und gerecht denkenden Volksgenossen unterliege einer Wandlung, und hei ihm sei der nationalsozialistischen Weltanschauung eine maßgebliche Bedeutung beizumessen. Heute empfinde die Mehrheit der deutschen Volksgenossen es nicht als sittenwidrig, wenn eine arische Firma bei der herrschenden Arbeitslosigkeit die einzige jüdische Angestellte, die ein hohes Gehalt beziehe, und dio einem deutschen Arbeitslosen den Platz versperre, aus dem Betriebe entferne, um an ihre Stelle einen arbeitslosen, national zuverlässigen deutschen Volksgenossen einzustellen. Das Berufungsgericht sei in Übereinstimmung mit dem Vorderrichter der Ansicht, daß dio Klägerin nicht mit dem. Einwand gehört werden könne, die beklagte Firma hätte sich einem ungesetzlichen Druck und einer rechtswidrigen Einmischung der betriebsfremden Kreisleitung widersetzen und den Schutz der vorgesetzten Stellen (nämlich 3er Gau- und Reiehslcitung, des Reichswirtschaftsministeriums und des RcichBarbcitBtninistcriums) anrufen müssen. Auch hier müsse betont werden, daß es sich um eine weltanschauliche Frage handle, bei der auch keine vorgesetzte Behörde eine untergeordnete Stelle zu einer anderen Auffassung zwingen könne. Auch hätte die Firma den sich voraussichtlich lange Monate hinziehenden Entscheid der vorgesetzten Instanzen nicht ohne schwerste Gefahren für den Fortbcstand dor Firma abwarten können; denn selbst wenn die Beschwerde Erfolg gehabt hätte, hätte niemand verhindern können, daß dio Parteimitglieder das Geschäft woiter mieden. Der Beklagten könne daher kein Vorwurf daraus gemacht werden, daß sie sich widerstandslos dem Ansinnen dor Kreisleitung gefügt habe. Da ein weiteres Rechtsmittel gegen dieses Urteil nicht gegeben ist, ist das Urteil rechtskräftig. ^Jhwbatcla4.Wcn£: Mehr Di/Ziplin! "m *"? Berufa^" Rechnung zu J r tragen, hat der Kultur a u n d den Anfang seiner Veranstaltungen auf 8.15 Uhr festgesetzt: Man sollte nun von einem halbwegs disziplinierten Publikum erwarten, daß es diese Rücksichtnahme entsprechend wertet. Weit gofehltt Betritt man um 8.15 Uhr, oder fünf Minuten davor, also eigentlich in letzter Minute, den Zuschauerraum, so bietet sich ein recht seltsames Bild dar. Er ist nämlich dreiviertel Ieor. Es ist auch nichts von irgendeiner Hast, die Plätze einzunehmen, zu homerkeh. So kömmt es, daß die Veranstaltungen vielfach erst nach 8.30 Uhr ihren Anfang nehmen können. Aber das ist nicht das ärgste. Um niemanden von sich aus zu bevorzugen, hat der Kulturbund das System der Verlosung eingeführt. Es gibt nun Menschen, die natürlich immer einen schlechten Platz ziehen, oder die natürlich immer an ihrem Platz etwas auszusetzen haben. Es kommt dann vor, daß diese Herrschaften sich schon vor Beginn der Veranstaltungen auf bessere leer gebliebene Plätze setzen. Kommt dann der rechtmäßige Inhaber dieses Platzes später, so wird ihm nicht mit einer formalen Entschuldigung Platz gemacht, sondern man fängt an, sich über diese Anmaßung, verspätet seinen rechtmäßigen Platz einzunehmen, ganz laut und ungeniert zu ereifern. Es entsteht dadurch eine Unruhe im Zuschauerraum, die wiederholt schon unliebsame Folgen zeitigte. Wir jungen Menschen, dio wir heute in der deutsch-jüdischen Jugendbewegung und in der jüdischen Jugendbewegung überhaupt stehen, sind, uns dessen bewußt, daß wir uns in unserem ganzen Tun und Lassen der gesamten jüdischen Jugend verpflichtet fühlen. Darüber hinaus glaube ich, müssen wir uns auch für das deutsche Judentum überhaupt verpflichtet fühlen, und wenn ich dann so etwas wie die geschilderten Zustände im Kulturbund höre, oder gar miterlebe, dann überkommt mich zunächst ein Schamgefühl. Dann erwacht der Ehrgeiz in mir, mitzuhelfen, unsere Jugend ' so zu erziehen, daß sie einmal nicht so undiszipliniert ist, wie vielfach heute die Generation der Erwachsenen. Dem Kulturbund selbst könnte man nur den Vorschlag machen, pünktlich, selbst bei halbgefülltem Zuschauerraum, anzufangen und erst nach dem ersten Akt die Türen wieder zu öffnen. Wer zweimal so draußen gestanden hat, der kommt wohl nicht mehr zu spät. Hildegard Neumann. Der jüdifche Kopf Zu Adolf Wagners 100. Geburtstag Adolf Wagner, der Mitschöpfer der „Berliner Bewegung", dessen Geburtstag sich am 25. März zum hundertsten Mole jährt, war eine temperamentvolle Kampfnatur auf dem Katheder und auf der Rednertribüne. Als er sich mit Stöokor zur Gründung der christlich-sozialen Partei zusammenfand, wollte er der konservativen Staatsauffassung einen Strom sozialen Lebens zuführen; er. zog sich aber bald, vom politischen Leben enttäuscht, von seinen Gefährten zurück. Doch hat seine politische Agitation niemals auf seine Lehrtätigkeit abgefärbt, er kannte im Verkehr und in der Würdigung seiner Schüler keine Schranke der Uber- . zeugung oder der-Konfession. Geradezu ideal war sein Verhältnis zu seinem Schüler; dem Bodenreformer und späteren Professor der Volkswirtschaft, Franz Oppenheimer,-der den greisen Gelehrten wie einen zweiten Vater, vorehrte. So nennt ihn Oppenheimer selbst in seiner interessanten Autobiographio „Erlebtes, Erstiebtes; Erreichtes". Als ihn der junge Nationalökonom, dessen Anschauungen vielfach mit denen Wagners in der Agrarfrage übereinstimmten, einst besuchte, um ihm für dio Förderung zu danken, dio er seiner Habilitation an der Berliner Universität zuteil werden ließ, kam es, wie Oppenheimer schreibt, zu einer charakteristischen Szene: „Er stand mit dem Rücken gegen den Ofen und sagte mit einer gewissen Verlegenheit: ,Ihro Arbeit ist ganz ausgezeichnet, Sio haben in dieser Art von Untersuchungen Ihresgleichen nicht. Sie haben eben einen jadischen Kopfl' Ich konnte mich nicht halten, ich lachte ihm fröhlich ins Gesicht. Er nahm es .nicht im mindesten übel, sondern klopfte mir gleichfalls lachend auf. die Schulter und sagte: .Sehen Sie, ich bin Antisemit, und ich habe auch einen jüdischen Kopf'."'