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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-02-20 · 8 (20.2.1935) · page 11

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
8 (20.2.1935)
Date
1935-02-20
Page
– (sequence 11)
Language
German
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mds mm werar wm mmms Sorgen um den ärztlichen Nachwuchs Von Prof. Dr.E. SELIGMANN Professor Dr. E. Seligmann satzt hior säinon ia der vorigon Nummer bcgonnonon Aufsatz fort, der ßioh mit wichtigen Lobenefragon 'dos jüdischem Arzte-Nachwuchsos bafaQt. Ein Teil der jungen Ärzte dürfte die Approbation und damit die Möglichkeit zur Ausübung ärztlicher Praxis noch bis zuletzt erhalten. Es wird — bis auf die wenigen, die AnBtaltsanstellung erreichen — eine reine Privatpraxis sein. Denn der Zugang zur Kassenpraxis ist ihnen versperrt. Bestimmt doch die nunmehr gültige Kassenzulassungsordnung vom 25. Oktober 1934, daß nichtarische Ärzte von der Kassenzulassung ausgeschlossen sind. An der Zulassung zu den Kassen hängen aber noch andere Gerechtsame, so z. B. die Zulassung zur wohlfahrts- und fürsorgeärztlichen Tätigkeit. Für den jungen jüdischen Arzt bestehen hier keine Möglichkeiten. Ebenso gering sind die Möglichkeiten für Erlangung einer Assistentenstelle in einem öffentlichen, nichtjüdischen Krankenhaus oder Universitätsinstitut. Selbst als Volontär oder Hospitant werden sie nur selten irgendwo Eingang finden. Wiederum stehen die wenigen, die sich wissenschaftlich-praktische Weiterbildung leisten können, vor den schmalen Pforten der jüdischen Anstalten mit ihrer begrenzten Aufnahmemöglichkeit. So wird der Boden für die zukünftige Existenz immer begrenzter. Die Verarmung weitester Kreise der jüdischen Bevölkerung^kommt. hinzu, die dem auf Privatpraxis angewiesenen jungen Arzt nur recht geringe Aussichten , bietet. Viele unserer Glaubensgenossen sind durch Zwang oder freie Wahl Mitglieder von Krankenkassen geworden; sie kommen für die dann herangewachsene Ärztegeneration nicht mehr in Betracht; viele andere sind so leistungsschwach geworden, daß aus ihren Honoraren sich Existenzgründungen nicht ermöglichen lassen. Beschränken wir uns auf jene wenigen, die allen Gewalten zum Trotz sich erhalten können, die durchgehalten haben und in bescheidener Praxis ihr Dasein fristen. Sie haben die Pflicht und das Streben, sich weiterzubilden, um auf der Höhe ihres Könnens zu bleiben. Die Teilnahme an allgemeinen wissenschafflichen Gesellschaften ist begrenzt, manche haben den Arierparagraphen in ihre Satzungen aufgenommen, andere haben es zwar nicht offiziell getan, verzichten aber ' gern auf jüdische Mitarbeit. Den wenigsten unserer jüdischen Kollegen aber liegt es, dort zu erscheinen, wo sie nicht gern gesehene Gäste sind. Die großen öffentlichen Einrichtungen der Ärztefortbildung ■Ssind häufig genug, so zum Beispiel in Berlin, jüdischen Ärzten verschlossen; das Studium der Fachliteratur und das Arbeiten in Bibliotheken ersetzt das lebendige Wort und die Arbeit am Krankenbett nur unvollkommen. Hier hat sich die jüdische Öffentlichkeit am schnellsten auf ihre Pflichten besonnen; in den meisten größeren Städten, die Sitz von jüdischen Krankenhäusern sind, wurden Fortbildungskurse für jüdische Ärzte eingerichtet, die sich regen Besuches erfreuen, wissenschaftliche Abende geschaffen, an denen über moderne medizinische Probleme referiert und diskutiert wird. So sind die jüdischen Ärzte der großen Städte einigermaßen versorgt; schwieriger ist die Lage für Ärzte in Klein- und Mittelstädten sowie in dörflichen Gemeinden. Auch für sie ist Fortbildung und wissenschaftliche Anregung unentbehrlich! Sie haben es deshalb mit Freuden begrüßt, daß man ihren Wünschen durch zusammengedrängte Kurse (Wochen- und Wochenend-Kurse) in den Großstädten gerecht zu werden versucht. Solange die beträchtliche Zahl älterer, erfahrener und wissenschaftlich erprobter Ärzte noch vorhanden ist, die sich mit Hingabe diesen Aufgaben widmen, wird die Wissenschaft und die ärztliche Fortbildung in unseren Kreisen nicht ver- \ dorren. Aber auch das* ist ein Zeitproblem. Wenige Jahrzehnte noch — und wir werden die Lehrer und Führer zu suchen haben, die hier weiter helfen! Um so größer die Aufgaben der Gemeinden und jüdischen Krankenhäuser, schon jetzt an die Erziehung eines wissenschaftlichen Nachwuchses heranzugehen. Hier aber ergeben sich neue Schwierigkeiten auf weitere Sicht: der Stamm der Mitarbeiter in den Krankenhäusern von heute und aus den nächsten Jahren wird, solange ■ er es wirtschaftlich durchhalten kann, seine. Ausbildung vervollkommnen und unter bewährter Führung zu beträchtlicher Höhe bringen. Aber schon heute zeigen sichErschwerungen in jenen Fächern, die nicht öder nur ausnahmsweise zur Domäne jüdischer Anstalten gehören. Anatomie und Physiologie, Strahlenforschung und pathologische Ana" tomie, Bakteriologie und physiologische Chemie, um nur einige Disziplinen zu erwähnen, können zu notwendiger Vollendung nur in besonderen Instituten und Anstalten gebracht werden; diese Institutionen aber sind uns in Deutschland weitgehend verschlossen. Gleichwohl brauchen wir Nachwuchs auch für diese Fächer. Die Universitas biologischen Wissens ist für den wahren Arzt und für den Forscher unentbehrlich. Jüdische Lehrer auf diesem Gebiet sind dünn gesät, eine Anzahl von ihnen hat Anstellung und Forschungsmöglichkeit im Ausland gefunden; die noch hier vorhandenen kranken am Mangel an Arbeitsstätten im jüdischen Kreise. Können solche Stätten neu geschaffen werden? — Das ist eine Frage, die die ganze deutsche Judenheit angeht, eine Frage, die nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden darf. Bis sie einmal in positivem Sinn beantwortet ist, gilt es, kein Vakuum eintreten zu lassen. Man wird sich bemühen müssen, Stipendien für Auslandsstudien zu schaffen, um befähigte junge Ärzte für diese Gebiete heranzubilden, damit sie einmal, in manchen Disziplinen schon sehr bald, den notwendigen Nachwuchs stellen können. Eine Notgemeinschaft der Wissenschaft für Ausbildung und Forschung ist eine Aufgabe der Zeit; erfreuliche, wenn auch noch bescheidene Anfänge haben wir in Berlin durch das „Hilfswerk für ärztliche Fortbildung und Forschung" der Waldemar- und Helene-Meyer-Stiftung. Je mehr wir uns auf uns selbst besinnen müssen, je mehr wir durch staatliche und andere Maßnahmen auf uns selbst gestellt werden, um so größer wird die Verantwortung, die wir zu tragen haben. Immer mehr wird Schicksal und Gesundheit unserer Glaubensgenossen in unsere Hand gegeben; immer stärker müssen wir uns bemühen, im Strom der Ereignisse nicht den Boden unter den Füßen zu verlieren. Wollen wir bestehen vor uns selbst, vor unserer Zukunft und vor unserer deutschen Heimat, so müssen wir versuchen, mit dem uns Gebliebenen das Höchstmögliche zu erreichen, nicht zuletzt zum Nutzen Ber gesundheitlichen Zukunft der deutschen Juden. um je SO RM. erhöht. Bei nicht verheirateten Zahnflrztcn und Dentisten lBt der Sota; auf 400 UM. herabgesetzt worden. . "v -' i Verzweifelte Lage in Öfterreich Seit 22 Monaten jüdische Ärzte in Öffentlichen' Krankenhäusern nicht zugelassen. — Junge jüdische Ärzte müssen zur praktischen Ausbildung — nach Amerika gehen Wien. Das soeben erschienene Mitteilungsblatt der Vereinigung jüdischer Ärzto stellt fest, „daß seit 22 Monaten wider jedes flocht und gegen alle Versprechungen unsere jüdischen Kollegen FondB- Spitaicrn (staatlichen Krankenanstalten) und den städtischen Anstalten prfiteriert werden, ohne jeden dienstlichen Anlaß, nur deshalb, weil sie das „Unglück" haben, Juden zu sein. So gerne wir", heißt es in der Veröffentlichung weiter, „im Sinne der offiziellen Erklärungen das Gegenteil behaupten möchten, sind wir im Namen der Gerechtigkeit und im Interesse der vergeblich um das primitive Recht auf Ausbildung kampfenden jungen Ärzto gezwungen, immer wieder darauf hinzuweisen. Wir müssen aus Verantwortung auch darauf verweisen, in welcher katastrophalen materiellen und seelischen Verfassung sich diese jungen Menschen, vollkommen . schuldlos, befinden, und es ist wahrlich keine Drohung, daß viele unter ihnen mit dorn Gedanken des Selbstmordes angesichts ihres verpfuschten Lehens spielen. Solange es uns nicht gelingt, die Ausbildung von Kollegen in den FondB-Spitillorn zu ermöglichen, erwachsen die Sorge und die Pflicht, Ersatz zu schaffen, nicht nur für die Ausbildung, sondern auch für dio dazu erforderliche materielle Basis." In den meisten Krankenhäusern ist dio Zahl der jüdischen Hilfsarzte weit unter die Hälfte des früheren Standes gesunken. Am 30. Juli 1935 verlaßt der letzte jüdische Sekundar-Arzt das Wiener Allgemeine Krankenhaus, bereits zwei Monate früher wird der letzte jüdische Sekundar-Arzt bub dem Wiedener Krankenhaus ausscheiden. Erweiterung der Ariervorfchrifien Neue Verordnung über die Zulassung van Zahnärzten ' und Dentisten zu den' Kassen In Nr. 39 des „Deutschen Reichsanzeigers" vom 15. Februar veröffentlicht der Reichsarbeitsministcr eine „Dritte Verordnung über dio Zulnssung von Z ah nürzten und Dentisten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen, vom 13. Februar 1935." Neben einigen redaktionellen Änderungen der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen über die Zulassung von Zahnärzten und Dentisten — das Wort „Zahntechniker" ist durch das Wort „Dentist" ersetzt worden — bringt die neuo Verordnung auch erweiterte Vorschriften im Sinne der Ariergcsctzgcbung. Nach der ersten Verordnung vom 27. Juli 1933 müssen Zahnarzte und Dentisten, die zugelassen werden wollen, in ein Register eingetragen sein. Die Eintragung in das Register ist nach der 'neuen dritten Verordnung des ReichsarbeitBrninisters künftig nur zulässig, wenn nicht nur der Antragsteller selbst, sondern auch sein Ehegatte arischer Abstammung ist. Gleichzeitig wird die Anordnung in § 4 Abs» 4 der Verordnung vom 27. Juli 1933, daß „die nichtariacho Abstammung kein Hindernis für dio Eintragung ist, wenn dio Antragsteller am Weltkriege auf Seiten des Deutschen Reiches oder seiner Verbündeten teilgenommen haben, oder wenn ihre Vflter oder Söhne im Weltkriege gefallen sind", durch die neue Verordnung aufgehoben. Van der Zulassung ausgeschlossen Bind künftig: 1. Zohnörzte und Dentisten, gegen deren Zulassung ein in ihrer Person liegender wichtiger Grund vorliegt; 2. Zahnärzte und Dentisten, die nicht die Gewahr dafür bieten, daß. sie jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen. Staat eintreten; . ' 3. verheiratete weibliche Zahnärzte und Dentisten, wenn die Ausübung der Tätigkeit für Krankenkassen zur wirtschaftlichen Sicherstellung der Familio nicht erforderlich erscheint; 4. Zahnärzte, die auch die Approbation als Ärzte besitzen, solange sie als Ärzte zugelassen sind. Die Entziehung der Zulassung ist von Amtswegen auszusprechen (§ 34), wenn: 1. die Zulassung aus einem in der Person des Zahnarztes oder Dentisten liegenden wichtigen Grunde nicht hütte erfolgen dürfen, oder wenn nach, der Zulassung ein solcher Grund eintritt und in diesen Fallen die Bedenken gegen die Person des Zahnarztes oder Dentisten fortbestehen, ferner wenn die Voraussetzungen des'§ 27 Nr. 2 nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung eintreten; 2. wenn ein arischer Kassonzahnarzt oder Kassendentist einen Ehegatten nicht arischer Abstammung heiratet oder nach dem 1. Juli 1933 geheiratet hat; 3. wenn ein Kassenzahnarzt, oder Kossendentist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die - bürgerlichen Ehrenrechte verliert. Nach den bisherigen Bestimmungen war in der Regel zur KoBsenpraxis nicht zuzulassen, wer in Auswirkung eines Beamten¬ oder Angestelltenvcrhttltnigses regelmäßig Eännahmen von mindestens 500 RM. monatlich bezog. Diese Bestimmung wird nunmehr insofern geändert (§ 27 a), als der Satz von 500 'RAI. nur noch für verheiratete Zahnärzte und Dentisten gilt, der sich bei ihnen außerdem für jedes Kind bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, bei Töchtern längstens bis zu ihrer Verheiratung, Neuordnung des Gefundheitstoefens In einer ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens wird angeordnet, daß Gesundheitsämter für jeden Stadt- und Landkreis einzurichten seien. In das Aufgabengebiet der Gesundheitsamter fallt nach § 4 Absatz 5 der Verordnung die gesundheitliche Volksbclehrung, durch die allgemein anerkannte GrundsBtzo auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der Erblohrc und Rasscnpfloge Gemeingut der Bevölkerung werden sollen. Diese Volksbclehrung ist vom Gesundheitsamt im engen Einvernehmen mit den die gleichen Ziele verfolgenden Organisationen der nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei durchzuführen. Hierbei ist eine Unterstützung durch die frei praktizierenden Ärzte anzustreben. - .... i J Grundfleinlcgung zu einem Krankenhaus bei Petach Tikwah Jerusalem. Bei Petach Tikwah fand in Anwesenheit zahlreicher führender Persönlichkeiten die Grundsteinlegung zu dem neuen Krankenhaus für daB Scharon-Gebiet statt, das von der palästinensischen ArbcitcrkrankcnkaBse errichtet wird. Das Haus iBt für 100 Betten berechnet. Deutfch-jüdifcher Mediziner ließ in London Der Medizinalstatistikcr Dr. Georg W o I f f , der früher Abteilungsvorstcllcr. iom. HauptgESundbcitsamt in. Berlin, und Privatr dozent an der Berliner Universität gewesen ist, ist von der Londoner Universität eingeladen worden, an der London School of Hygiene and Tropical Mcdicinc mehre Vortrage über „Biometrische Studien aus dem Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege und sozialen Pathologie" zu halten. Die Vorlesungen werden Ende Februar und Anfang Mttrz stattfinden. Profeffor Dr. Richard Bier 70 Jahre Der bekannte Chirurg Prof. Dr. Richard Bier, früherer Leibarzt des Sultan Abdul Hamid, feiortc seinen 70. Geburtstag. Prof. Bier war der erste jüdische angcstellto Arzt der jetzigen Universitätsklinik in Berlin. Geheinirat Slrauss dankt. Geheimrat Prof. Dr. Hermann StraUss, der kürzlich sein 25j8hrigcs Jubiläum als Direktor der inneren Abteilung des Berliner Jüdischen Krankenhauses begangen hat, bittet uns um Veröffentlichung dieser Zeilen: „Aus Anlaß meines 25jührigen DienBtjubilüums sind mir so viele Glückwünsche und Zeichen von Anhänglichkeit zugegangen, daß ich leider nicht alle persönlich beantworten kann. Ich bitte deshalb gütigst zu entschuldigen, wenn ich meinen herzlichsten Dank auf diesem Wege zum Ausdruck bringe. H. Strauss." Ausschreibung. Dio Stelle des dirigierenden Arztes der chirurgischen Abteilung in der Neuen Poliklinik am Alcxanderplatz ist infolge Berufung dca bisherigen Inhabers ins Ausland neu zu besetzen. Erfahrene Chirurgen, dio auch über Vcrwaltungspraxis verfügen, werden geboten, Uiro Bewerbungen unter Beifügung von Zeugnisabschriften und Nachweis des bisherigen AusbildungsgangcB möglichst umgehend an die Gesundhcitsverwaltung der Jüdischen Gemeinde, Berlin N 65; Persische Straße IIa, einzureichen. Eröffnung des Schulungslehrgangs für ehrenamtliehe Helfer in der jüdifchen Jugenduahlfahri Im Reprasentöntensitzungssaal der Jüdischen Gemeinde fand der Erdffnungeabcnd des Schulungslehrgatigs für ehrenamtliche Helfer in der jüdischen Jugendwohlfahrt statt. Oberkantor Hanns J o h n eröffnete den Abend mit einem biblischon Lied von Dvorak. Der stellvertretende Vorsitzende des Wohlfahrtsamtes, Dr. Lamm, begrüßt« die Anwesenden als die Vertreter der jüdischen Jugend Berlins. 300 Meldungen seien, so führte er aus, für die Kurse eingegangen, nur ein Teil ikonnte Berücksichtigung finden. Stets Bei es der Wunsch dor. Gemeinde gewesen, die Jugend zur Mitarbeit heranzuziehen, um eino Uberalterung gerade in der Wohlfahrtspflege zu vermeiden. Die Einführungskurse stellen Probiersteine dar. Soziale Arbeit sei heute nicht allein mit dem Herzen zu verrichten. Eines sollten aber die Hörer beachten, daß es sich in der Wohlfahrtspflege nicht um Falle, vielmehr um Schicksale handele. ■ . In einem anschließenden Vortrog führte Rabbiner Dr. van der Zyl aus, daß in der neuen Generation die Sehnsucht nach Gemeinschaft vorherrsche, der Wille nach einem neuen Sein. Es gelt» dabei, die Struktur jüdischen Daseins in Deutschland für die Zukunft zu schaffen. „Zedaka" sei nicht nur Hilfe, sondern auch „Gerechtigkeit''. Der Ruf der notleidenden Jugend gehe nicht an den anonymen Spender, sondern sei Appell an die Person. Die Not des Augenblicks solle in Ganzheit zur Gemeinschaft führen. Wilhelm Grnetz legte den Standpunkt des Gemeindevorstandes dar, der der Jugendbetreuung große Bedeutung helmesse. Jugend »He nicht Objekt, sondern Subjekt sein. Der Abend wurde von Oberkantor John mit einem koptischen Volkslied von Hugo Wolff beschlossen, Julius Walter.

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