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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1865-01-01 · Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865) · p. Seite 235

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
Date
1865-01-01
Page
Seite 235 (sequence 255)
Language
German
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235 - gab. Löste es auch die Fesseln des Judenthums; das Edict vom 11. März. 1812 erhob die heimatlosen Fremdlinge zu preußischen Bürgern, die gleiches Recht mit christlichen -Unterthanen genossen, die zu kommunal-, zu Schul- und akademischen Lehrämtern zugelassen, denen auch die Aussicht zu den andern Staatsämtern für die Zukunft eröffnet wurde. Damals in der Roth hatte man gelernt, die Kraft einer freudigen Vaterlandsliebe, die Kraft eines in all seinen Miedern engverschmolzenen. rechts- und selbstbewußten Voltes zu schätzen, und es lag in den Absichten Hardenberges und der Staatsmänner dieser Zeit, das Edict von 1812 zur vollständigen Emancipation zu entwickeln. Ein Judengesetz sagte später einer der berühmtesten von ihnen, muß aus vier Worten bestehen: Gleiche Pflichten, gleiche Rechte! - Aber mit dem allgemeinen Ruckgange nach dem Frieden wurden auch diese Impulse verdrängt; eine engherzige, freiheitsseindliche Praxis nahm den Juden das, was sie gesetzlich schon hatten; 1822 wurde ihnen der Zutritt zu den akademischen Lehr- und den Schulämtern, 1831 in der neuen Städteordnung die Befähigung zu Bürgermeister-Aemtern abgesprochen. An die Stelle der verheißenen constitutionellen Verfassung traten ständische Bildungen, welche einzelne Volksklaffen weit über ihre reelle Bedeutung hinaus bevorzugten, und wie die Rechtsungleichheit überhaupt, so auch die zwischen Christen und Juden zur Voraussetzung hatten. Es ist immer dieselbe Richtung, welche das flüssige moderne Leben in die starren Formen der Stände und das sich ihm assimilirende Judenthum in das mittelalterliche Ghe.to zurückbannen möchte. Dieses an sich völlig egoistische Streben verband sich nun bald mit pietistischeu und romantischen Neigungen. Die Selbstsucht und die Beschränktheit umhin-

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