Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 196 (sequence 216)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2609281-2609302--5847-2613199- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
196 brachten Emancipation auch der Sinn echter Brüderlichkeit zwischen Christen und Juden würdig zur Seite. Einen schönen Beleg davon gab die Stadt Zaardam, woselbst eine kleine israelitische Gemeinde besteht, deren alte Synagoge so verfallen war, daß sie eine neue aufbauen muß, wozu jedoch ihre Mittel nicht ausreichen. Ein christlicher Einwohner R. W. I. Poel unternahm es, eine Lotterie zu obigem Zwecke zu veranstalten, und verwendete sich auf das Lebhafteste für den Absatz der Lose. Die Regierung genehmigte die Lotterie und gewährte ihr Stempelsreih eit, und die Königin sandte eine kostbare Pendule dazu ein. Der Banquier Rosenthal wurde Ritter der nieder!. Eichenkrone. Wie sich schon aus unserer vorjährigen Darstellung entnehmen ließ, konnte das von der sogenannten Kerkgenootschast entworfene synagogale Statut eine allgemeine Zustimmung nicht erlangen, und namentlich haben sowohl die niederländische als die portugiesische Gemeinde zu Amsterdam, sowie jene zu Haag ihren Beitritt verweigert, da sie in jenem Reglement ihre Autonomie nicht hinreichend gewahrt finden. In Belgien hat das neu eingetretene reactionäre Ministerium damit debütirt, daß es durch seine Organe gegen den jüdischen Geldadel schreiben ließ. Man hofft jedoch im Allgemeinen, daß diese Partei nicht lange am Ruder bleiben werde. Uebrigens erleiden die festgestellten liberalen Prinzipien keine Aenderung in ihrer Anwendung. In Arlon hat der Staat zum Bau einer Synagoge einen Zuschuß von 17.000 Franken bewilligt. In Brüssel soll ebenfalls zum Theil auf Kosten der Stadt die Synagoge bedeutend vergrößert und total umgebaut werden. Auch läßt der Stadtrath ein Schulhaus bauen, dessen eine Hälfte ausschließlich der jüdischen Gemeinde für ihre Schulkinder reservirt ist. In