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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1865-01-01 · Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865) · p. Seite 166

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
Date
1865-01-01
Page
Seite 166 (sequence 186)
Language
German
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166 Smmeng' -em Kardinal Rauscher vorgebrachlen Bedenken hinsichtlich der verfallenden Eidesabnahmen, und die vom Grafen Leo Thun beantragte bedingte Formulitung. welche letztere „jene Gehässigkeit an sich trage, die von konfessionellen Ausschließungen nie trennbar ist." Schließlich erinnerte der Berichterstatter an die in den letzten Jahren statrgehabten Aufhebungen vieler Beschränkungen, die früher aus den Juden lasteten. Der gegenwärtige Commissionsentwurf sei nur Ergänzung und Consequenz des bereits Bewilligten. Er sei vernunftrechtlich und eine Forderung der Humanität. Bei der Abstimmung stimmten die Erzherzoge für den Antrag, welcher zum Beschluß erhoben wurde. Am 17. November 1863 erfolgte das Gesetz. Als Curiosum fügen wir hinzu, daß das Gutachten der Handelskammer Venedigs wegen Zulassung der Juden zum Notariate abrathend lautete, und zwar aus Besorgniß, daß die Religionsgesetze der Juden ihnen zur Ausübung der Notariatspflichten hinderlich sein könnten. Zur Zeit der Fremdherrschaft waren jedoch in Venedig Inden zum Notariate zugelassen worden. Ein anderer legislatorischer Fortschritt der aus der Entwicklung des constitutionellen Regimes hervorging, war die Aufhebung der in der Bukowina auf den Juden lastenden Ausnahmsgesetze rücksichtlich der Erwerbung von Grundbesitz. Dasselbe ging mit geringer Opposition zuerst auf dem Provinziallandtag und sodann in den beiden Häusern des Reichsrathes durch und erhielt die kaiserliche Sanction. Es reihten sich hieran vorbereitende Schritte zur Beseitigung der Rechtsungleichheiten, welchen noch die Juden Galiziens unterliegen. Es ist erfreulich wahrzunehmen, wie auch hieT die Landesstellen die Forderungen der Billigkeit

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