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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1865-01-01 · Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865) · p. Seite 144

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, elfter Jahrgang 5625 (1864/65) (1865)
Date
1865-01-01
Page
Seite 144 (sequence 164)
Language
German
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IRI
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144 Unter Kaiser Josef II. wurden bekanntlich die Leichenhöfe außerhalb der Lmien Wiens verlegt. Das Spital war damals in einem sehr baufälligen Zustande, und verlangte man von den Juden, daß sie dasselbe neu erbauen. Nun begann ein Streit. Die Judenschast behauptete, das Spital sammt dem Gottesacker gehöre den Oppenheimer'schen Erben und deren Pflicht sei es daher, das Spital zu erbauen. Diese wieder gaben an, Samuel Oppenheimer habe blos den Gottesacker und nicht auch das Spital erkauft, und so wollte Niemand den Neubau unternehmen. Die Hofkammerprocuratur wurde hierauf beauftragt, ein Votum in dieser Angelegenheit abzugeben, und dieses ging dahin: Koppel Lewy habe nicht den Begräbnißplatz selbst gekauft und sei dieser weder dem Koppel Lewy noch dem Samuel Oppenheimer an die Gewahr geschrieben worden. 4000 fl. wären auch ein zu kleiner Kaufschilling für diesen Platz gewesen. Diese Summe wurde blos als Aequivalent für den Dienst, den der Wächter daselbst hatte, und für die Grundbuchsgebühren gegeben. Das Spital gehöre aber keinesfalls den Oppenheimer'schen Erben, sondern der Judenschast. Hieraus erfolgte die Entscheidung: „Se. Majestät haben unterm 20. d. M. (Nov. 1785) allergnädigst 311 entschließen befunden, daß, da die niederösterreichische Hofkammerprocuratur ganz deutlich erwiesen hat, daß der zur Judengrabstätte bestimmt gewesene Grund dem Oppenheimer, das Judenspital hingegen der Judenschast gehöre, sowie in Ansehung des ersteren, nämlich des Grundes, der hiesigen Judenschast selbst zu überlassen sei, wenn derselben anders daran gelegen wäre, daß dieser Grund zu keinem andern Gebrauche verwendet werde, sich mit den Oppenheimers abzufinden, oder solchen bei der etwaigen Versteigerung zu

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