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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1864-01-01 · Neue Folge, zehnter Jahrgang 5624 (1863-1864) (1864) · p. Seite 128

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, zehnter Jahrgang 5624 (1863-1864) (1864)
Date
1864-01-01
Page
Seite 128 (sequence 152)
Language
German
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128 bung und beziehungsweise Besitz von ehemals rusticalen Liegenschaften in Galizien gesetzlich befugt seien, entschied das Staatsministerium im Fall des Rückersatzes (Seßhaftigkeit auf der Wirthschaft) für die Berechtigung der Juden auch ohne Nachweis der Schulen. Eine andere Frage der Lemberger Juden ist in der Schwebe: diejenigen der verbotenen Bezirke. Denn noch immer ist denJuden sowohl in Lemberg als in andern galizischen Städten das Wohnen wie das Halten von Läden in manchen Stadtbezirken verwehrt. Die Lemberger Judenschast hat sich an das Staatsministerium um Abhilfe gewendet. Von dem Gemeinderathe konnten sie dieselbe nicht erwarten, vielmehr sahen sich die im Lemberger Gemeinderath sitzenden Juden durch verletzende Vorgänge veranlaßt, auf ihre Stellen zu resigniren. An dem Landtage von Istrien sollte die Wählbarkeit der Geistlichen nur in Ansehung der christlichen Confessionen beschlossen werden; die Majorität entschied sich jedoch für die Einbeziehung der jüdischen Rabbiner. In Gratz ergaben sich Conflicte zwischen dem alten Privilegium des Landes, wodurch den Juden in Steiermark Ansäffigmachung und Aufenthalt untersagt bleiben sollte, und zwischen dem neuen Gewerbegesetze, das der Freizügigkeit huldigt. In der galizischen Handelskammer kamen einige Fälle vor, in welchen die eine wie die andere Meinung vertreten war. die freisinnige jedoch große Unterstützung in der Presse fand. Zuletzt wurden alle Bedenken mit dem Bemerken abgewiesen, daß das Gewerbegesetz Jedermann die Ausübung eines Gewerbes ohne Rücksicht auf die Religion gestattet. Von noch größerer Tragweite war ein Entscheid der steiermärkischen Statthaltern. Ein Jude hatte die Coneesfion zum

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