Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 80 (sequence 100)
- Language
- German
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80 In Kenntniß gesetzt, daß die Soldaten mosaischen Glaubensbekenntnisses, angeblich wegen Mangel an Uebereinstimmung der diesfalls fest-! gesetzten Stunden nach ihrem Ableben in Militärspitälern auf dem zuständigen Friedhöfe ohne Conduct in der Stille beerdiget werden, finde ich zu befehlen, daß, nachdem der mosaische Ritus jede Stunde des Tages - zur Beerdigung der Glaubensbrüder zuläßt, diese stets mit dem regle- | mentsmäßigen Conduct erfolge; es wäre denn, daß die Bestattung in der Stille aus Sanitätsrücksichten vom Chefarzte ausdrücklich als nöthig bezeichnet würde. jj Es werden sich daher in Hinkunft vorkommenden Falles die Spi- \ talscommandanten mit dem Ortsrabbiner wegen dieser Leichenbegängnisse, sowie wegen Begleitung des Conductes mit diesem oder dessen Stelli Vertreter immer in das nöthige Einvernehmen zu setzen haben — und j erinnere ich bei dieser Gelegenheit weiters, daß den Rabbinern und ihren Assistenten, so oft dieselben in Militärspitätern erscheinen, um ihre Glaubensgenossen zu besuchen, oder ihnen die Tröstungen ihrer Religion zu bringen, mit aller schuldigen Rücksicht begegnet und dieselben in der Erj siillung ihrer ftommen Absichten ermöglicht werden, denmach den Ortsrabbinern von dem Spitalseommandanten immer auch auf kurzen: Wege i die Mittheilung zu machen ist, so oft die Krankheit eines ihrer Glau- \ Lensbrüder als eine schwere oder gefährliche sich herausstellt. — Die j k. k. Militär-Localbehörden wollen den Vollzug dieser meiner Anordnung j überwachen. Benedek m. x. 1 Die Constituirung neuer jüdischer Cultusgemeinden in Znaim und Jglau erlangte die behördliche Genehmigung. Einen noch größeren Werth haben wir auf die Durchführung liberaler Principien im praktischen Leben zu legen. Hier ist ' die erfolgte Ernennung des verdienten Dr. Wolfgang Wessely, bisherigen außerordentlichen Professors, zum ordentlichen Professor des Strafrechtes an der Prager Universität voranzustesien. Schwebend ist noch die Frage, ob derselbe, wenn auch Israelit, dennoch als Promotor bei Graduirungen fungiren dürfe. Das Professorencollegium der Prager Hochschule hat sich einstimmig dafür erklärt, wogegen das Consistorium Protest erhoben hat. Es ist unseres Wissens der erste Fall nicht nur in Oesterreich, sondern in ganz Deutsch-