Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 79 (sequence 99)
- Language
- German
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79 selbst. Was wir diesfalls zu berichten haben, ist großentheils erfreulicher Natur. Aus dem Wege der Gesetzgebung wurden folgende liberale Anordnungen erlassen. Mit Erlaß des Staatsministeriums vom 20. Nov. 1861 wurde der k. k. Statthalterei zu Wien bedeutet: »Von der mit Hofkanzleidecret vom 23- October 1823 genehmigten, Ln der Wiener k. I Findelanstalt bestehenden Gepflogenheit, anbelangend die Verweigerung der Auskünfte über die Existenz unehelicher Kinder bei Müttern jüdischer Religion hat es abzukommen. Es sind daher künftig den Müttern jüdischer Religion die Empfangscheine der Findelanstalt für ihre in dieselbe aufgenommenen Kinder ebenso zu übergeben und ihnen Auskünfte über den Aufenthalt ihrer Kinder eben so zu ertheilen, wie den Müttern christlicher Religion.« An diesen Erlaß knüpfte sich die Veranstaltung, daß uneheliche jüdische Kinder unter Dazwischenkunst des Vorstandes bei jüdischen Kostgebern untergebracht werden können. Das Polizeiministerium hat im Einvernehmen mit dem Staats¬ und Justizministerium das unterm 29. Jänner 1819 erlassene Verbot zur Herausgabe von Druckschriften in der jüdisch-deutschen Mundart aufgehoben. Die Ausschließung jüdischer Großhändler von der Reluitionsbesreiung bei Ankauf eines Hauses wurde aufgehoben. Die Befreiung der Studierenden der Theologie von der Militärpflicht wurde auch auf jüdische Studierende ausgedehnt. In einer Ansprache, welche dem Führer des Heeres in Italien, FZM. v. Benedek, an Se. Majestät, den Kaiser zu richten gegönnt war, hob derselbe hervor, wie Alle frei von jedem Vorurtheil, ohne Unterschied der Nationalitäten, Geburt und Religion, ein großes, freies, mächtiges Oesterreich mit Sr. Majestät glorreicher Dynastie wollen. Ein am 21. December 1861 erlassener Armeebefehl stellte diese Gesinnung noch klarer heraus. Er lautet: