Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 51 (sequence 71)
- Language
- German
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51 Pfennig" und außerordentliche Steuern, leisteten ihm Vorschüsse und belohnten seinen Schutz bei Verfolgungen an Leib und Gut mit bedeutenden Summen. Solche goldträufelnde Schwämme, die, so oft auch immer ausgedrückt, sich von neuem füllten, waren nicht zu verachten. Rudolph von Habsburg war daher mit Recht über die massenhafte Auswanderung der Juden aus dem Urfltze der deutschen Gemeinden, und namentlich ihres bedeutendsten Rabbiners ungehalten, weil sie ohne Zweifel noch viel mehr Gemeinden nachgezogen hätten. Mit der Verhaftung des R. Meir von Rothenburg glaubte der Kaiser der Auswanderung der Juden Einhalt thun zu können. Weit entfernt ihn bestrafen zu wollen, wies er dem Rabbiner nur eine Ehrenhaft in Jsenheim oder Geisenheim ober Mainz unter Aufsicht des Erzkanzlers und Erzbischofs von Mainz an, gewährte ihm volle Freiheit, seine Jünger zu unterrichten, rabbinische Entscheidungen zu treffen, Gutachten zu erlassen, talmudische Werke zu schreiben; nur entfliehen sollte er nicht. Keineswegs bestrafte ihn der Kaiser mit dem Kerker, wie man bisher irrthümlich aufgestellt hat. In dieser Hast blieb R. Meir bis an sein Lebensende, sieben Jahre, und seine Leiche eine noch viel längere Zeit. Die deutschen Juden hatten zwar für 20,000 Mark Silbers vom Kaiser die Zusage erhalten, ihren geliebten Rabbi in Freiheit zu setzen; allein der edle Mann wollte seine Freiheit nicht unter dieser Bedingung annehmen, weil er mit Recht befürchtete, es könnte ein Präcendenzfall werden, durch Verhaftung vonRabbinern den Gemeinden hohe Summen abzupreffen. Er starb lieber in der Haft und seine Leiche blieb so lange darin, bis es einem alten Frankfurter Juden, Süßkind Wimpfen, gelang, sie auf demWormserBegräbnißplatzezubestatten. — Die Häuser der ausgewanderten Juden wollte der Kaiser, als heimgefallenes Eigenthum seiner Kammerknechte, für den Fiscus einziehen lassen (6. December 1286). Die Stadt Mainz wei- 1«