Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, achter Jahrgang 5622 (1861-1862) (1861)
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 91 (sequence 115)
- Language
- German
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91 Auge — die große Aufgabe zu, das jüdische Rechts- und Sittengesetz so weit als thunlich auf das nach- und eindringlichste zu lehren. Freilich wollen wir dabei nicht der practischen Ausübung des Ceremonialgesetzes, in so fern es von Werth und Bedeutung ist, nahetreten. Abgesehen aber davon, daß jüdische Sträflinge, welche, bevor sie in Hast kamen, ein ceremoniell-religiöses Leben führten, in der Strafanstalt sich nicht davon abbringen lassen wollen und manche sogar auf die Hauskost verzichten, und während einer mehrjährigen Haft blos von Brod, Kartoffeln rc. sich nähren; so lenken auch diejenigen aus den Weg des Glaubens ein, die in bessern Tagen, als sie in der Freiheit lebten, diese Jugendreminiscenzen längst vergessen hatten. Mit einem wahren Eifer suchen sie an Wochentagen die Gebetriemen anzulegen und enthalten sich an Sabbaten von jeder Arbeit. Wenn mehrere jüdische Sträflinge sich in einer Strafanstalt befinden, stellt sich auch bald der Wunsch nach einem gemeinschaftlichen Gottesdienste ein, und mit diesem kommen auch gewöhnlich die allgemeinen Kehillastreitigkeiten. Da wird gezankt und gestritten nm den unbedeutendsten Gebrauch, und sind öfters diejenigen dabei im Vordergründe, die sich eben in früheren Zeiten gar nicht um diese Dinge gekümmert haben. So gewiß es aber ist, daß die meisten Parteiungen, Zänkereien und Streitigkeiten auf dem Boden der Synagogen emporgeschoffen sind, so ist es nichtsdestoweniger wieder die Synagoge, welche die Gemeindemitglieder versammelt und sie einigt. Als ein vortreffliches Mittel, um den Frieden zu erhalten—und es darf nicht außer Acht gelassen werden, daß diese Personen, deren Gemüth sehr erbittert ist, leicht in Zank und Stteit gerathen — bewährt sich, daß man den jüdischen Sträflingen gestattet aus ihrerMitte Einen als Vorsteher zu wählen, wie dieses in jüdischen Gemeinden üblich ist. Sie halten auch strenge daran, eine freie Wahl vorzunehmen. Sie unterwerfen sich dann bei vorkvmmenden Streitigkeiten