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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1861-01-01 · Neue Folge, achter Jahrgang 5622 (1861-1862) (1861) · p. Seite 23

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, achter Jahrgang 5622 (1861-1862) (1861)
Date
1861-01-01
Page
Seite 23 (sequence 47)
Language
German
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möglichst umfassende — kommunale Gleichstellung der Juden ausgesprochen hatten. Zn Draunschweig hat die Regierung die beabsichtigte Abhaltung von Missionspredigten zur Bekehrung der Juden untersagt. Das im vorigen Zahrbuche besprochene landwirthschaftliche Institut für Israeliten trat ins Leben. In Hannover hat die Regierung den jüdischen Schulen eine namhafte Subvention bewilligt. Magistrat und Bürgerverordnete zu Hildesheim haben zum Ausbau einer jüdischen Schule 500 Thaler beigesteuert. Die drei Landesrabbiner haben eine neue Synagogenverordnung entworfen, und die Regierungsgenehmigung dafür erhalten. Sowohl diese Synagogenverordnung als die aus gedachtem Anlaß überreichte Dankadresse erfahren scharfen Tadel; der einen wird unwürdige Servilität, der andern hierarchisches Nebergreifen vorgeworfen. Uns erscheint es bedauerlich, daß die Gemeinden sich aus Jndifferentismus Attribute entwinden lassen, die ihnen zustehen. Ein beklagenswerther Uebergriff tritt uns in der dem Landrabbinat gegebenen Ermächtigung entgegen: jedes Gemeindemitglied am Ort der Synagoge nebst seinen theilnahmsfähigen männlichen Hausgenossen zum Gottesdienste zu citiren! Die hiergegen versuchte Bertheidigung vermag das Ungebührliche einer solchen Anordnung nicht zu entkräften, und wir müssen uns wundern, wie die Hannoveraner Israeliten — unter welchen wir selbst einsichtsvolle und energische Männer kennen — sich dergleichen bieten lassen. Ebenso muß es uns als ein Präjudiz für die gebotene Autonomie des Religionsbekenntnisses und seiner Repräsentanz erscheinen, wenn eine bis in die kleinsten Details gehende Synagogcnordnung der Einmengung der Regierung unterzogen wird. Im Uebrigen enthält diese Synagogenordnung nebemBielen, das schon in andern Gemeinden eingeführt ist, auch Manches, das sich zur Nachahmung empfiehlt, z. B. daß an den Samstagen, an welchen keine Predigt stattsindet, die Haphtora

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