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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1860-01-01 · Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860) · p. Seite 238

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 238 (sequence 264)
Language
German
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238 tuteS und des Vereins zur Beförderung der Handwerke unter den inländischen Israeliten darthun, so war eS wohl an der Zeit Ln ihrer eigenen Mitte eine Lücke auszufüllen, welche auch in anderen bedeutenden Gemeinden und in Ländern, die nur eine geringe jüdische Bevölkerung zählen, bedacht worden sind. Würtemberg und Hannover haben israelitische Waisenhäuser; in Oesterreich ist uns nur in Prag ein solches bekannt. Von der Pester Gemeinde aus vernahmen wir, daß sie mit demselben Vorhaben umgeht. Auch ohne nähere Kenntniß der inneren Zustände geht schon aus dem bedeutenden Anwachsen einer Gemeinde wie der Wiener das Bedürfniß einer umfassenderen Waisenversorgung hervor. Wie so manches achtbare Gemeindeglied, das der verhängnißvotte Wechsel der Zeiten um das redlich Erworbene gebracht hat, wird da nicht durch den Gedanken zu Boden gedrückt: was wird aus meinen Kindern werden, wenn ich heute oder morgen .abberufen werde?! Wie ist dies namentlich bei den untergeordneten Bediensteten der Fat!, für welche ein besonderer Pensionsfond nicht besteht! Persönlich ist der Schreiber dieser Zeilen in die Lage gekommen in diese Verhältnisse näher einzugehen, indem er als Vorsteher der Schulsection zahlreiche Dispensen von Schultaren für notorische Fälle von Unvermögenheit auszufertigen hat. Endlich kommt noch zu erwägen, daß das allgemeine Waisenhaus nur Kinder christkatholischer Confeffion aufnimmt. Gleichwohl muß die Errichtung eines aus der Waisenstiftung hervorgehenden Waisenhauses einem spätern Ermessen anheimgestellt bleiben. Denn nicht nur wird an ein Waisenhaus nicht gedacht werden können, bevor nicht eine gewisse Anzahl hilfsbedürftiger Waisen angemeldet ist (was wohl sehr bald der Fall sein dürste), sondern auch nicht bevor der dazu bestimmte Fond die erforderliche Höhe erreicht hat. In solchem Betracht müßte aber auch von vorhinein das Augenmerk auf einen zu bildenden Fond gerichtet sein und konnte man sich nicht mit bloßen Jahresbeiträgen begnügen. Einstweilen aber dürfte es innerhalb der ersten Aufgaben des für eine Waisenversorgung in der Gemeinde zu bildenden Curatoriums liegen, sowohl die Zinsen des jetzt zusammengebrachten WaisenkondeS, als auch andere zum Besten von Waisen bestehende Stiftungen dem vorgesteckten Zwecke auf die entspre-

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