Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 77 (sequence 103)
- Language
- German
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77 des Besitzes und der Niederlassung fast gar nicht benützt worden war, ließ eine Erneuerung derselben in jeder Beziehung völlig ungefährlich finden. Zunächst durfte hier eine Unterscheidung zwischen den beiden im Raume wie in Gesittung und Aufklärung engverbundenen Ländern unter und ob der Enns auffällig sein. Selbst sogenannte historischePrivilegien haben hinsichtlich Oberösterreichs nicht bestanden, und einige kleine Jsraelitengemeinden, die sich zu Linz und Stadt Steyr gebildet hatten, konnten um so weniger Anstoß erregen, als Production und Industrie nur vortheilhaft davon berührt wurden. Der einzige jüdische Gutsbesitzer in Oberösterreich, Herr Ferdinand Wertheimer zu Ranzhofen, hat sich durch seinen persönlichen Charakter und sein gemeinnütziges Streben die ehrendste Anerkennung im ganzen Kronlande erworben. Mit gutem Grund läßt sich daher erwarten, baß die noch vorgezogenen Schranken hier zunächst fallen werden. Die für Galizien, Krakau und der Bukowina angeordneten Beschränkungen regten verschiedenartige Urtheile an. Man verhehlte sich nicht, daß, wie das Gesetz jetzt laute, die Ausschließung zur Regel, die Zulassung zur Ausnahme erhoben sei. Die Einsprache bestritt zunächst den angegebenen Abstand zwischen der Culturstuse der Juden und anderer Einwohnerclaffen, namentlich aber jener der galizischen Bauern. Auch in Bezug aus Klarheit und Folgerichtigkeit wurde mancher Wunsch angeregt. So nimmt die angeordnete Beschränkung nur cutf das Territorium, nicht aber aus die demselben zuständigen Einwohner Bezug. Damit wäre dem galizischen Juden jeder Bildungsnachweis erlassen, sobald er in einem andern Kronlande als Galizien Grundeigenthum erwerben wollte; umgekehrt müßte der Nachweis der Schulbildung auch an beit mchtgalizischen Juden gestellt werden, wenn es sich um Real-