Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 62 (sequence 88)
- Language
- German
- Belongs to
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62 lim wach zu halten, und wir gestehen, daß uns dieser alte Brauch der sogenannten Kosttage viel zweckmäßiger erscheint, als die modernen Stipendien, deren Verbrauch unbewacht bleibt, und deren Besitz zu kurz dauert, um der Pflege der Wissenschaft dauernd zu nützen, und zu lang, um nicht Leichtj sinn zu erzeugen. Der Studirende würde im Verkehr mit den J Familien manche Schroffheit abschleifen, und die Familien 1 würden Manches aus Tischgesprächen erfahren, das ihnen im - Leben nützlich und das in Büchern doch nicht zu finden ist. j Verwerflich aber ist es, sich von armen Jüngern der Wissenj schaft das Bischen Kost und noch einen kärglichen Lohn durch Unterricht, den sie den Hauskindern ertheilen, abbienen zu lassen; — ein Verlust an Zeit, die der Wissenschaft gehört, ein Verrath anden eigenenKindern, dieeines Lehrers (das ist eben nicht Einer, der erstlernt, und Alles, nur nicht lehren lernt), bedürfen, eine Vergeudung der Kraftohne Erfolg, eine Selbsttäuschung, der bald schmerzliche Enttäuschung folgt, ist alles, was man durch diese Maßregel erzielt. In diesem Puncte wäre eine Rückkehr zu der alten Freigebigkeit und persönlichen Theilnahme an dem Schicksale der des Studiums beflissenen Armen sehr wünschenswerth. Im Uebrigen wird man den Schöpfungen der Neuzeit auf dem Gebiete der Armenpflege die Anerkennung nicht versagen dürfen. Das fahrende Gesindel verringert sich allgemach, und der Arbeit und selbstständigen Thätigkeit werden immer neue Bahnen eröffnet. Die Wohlthätigkeit hat am Ende auch ihre Geschichte und unterliegt dem Gesetze der Entwicklung. Sie hatte anch ihren Lenz in Dust und Farbenpracht, sie hat nun ihren Herbst, der die Blüthen abgestreift, aber dafür Früchte bietet, die neuer Pflanzung Bürgschaft in sich tragen. Die Zeiten, da die Wohlthätigkeit in kindlicher Unbefangenheit dem