Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 35 (sequence 61)
- Language
- German
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35 ist ihm gestattet, den eine» Leidenden zurückzuweisen, um den andern zu bevorzugen. Die Armen dagegen haben, ehe sie das Feld betreten, die Aufforderung des Eigenthümers erst abzuwarten, dürfen des Andranges wegen keine Sicheln mitbringen, und erscheinen nur dreimal des Tages. Am Morgen wird nämlich für säugende Frauen, zu Mittag für junge Kinder, die spät in den Tag Hineinschlafen, und Abends für Greise, die weder sehr früh, noch zur Mittagsglut erscheinen können, eine Stunde anberaumt. Von der Sichel abgefallene Aehren, auf dem Felde vergessene Garben, Weinbeeren nicht dichter Trauben, die Nachlese zwischen den Zweigen der Olivenbäume, wie der ganze freiwillige Feldwuchs des siebenten, also des Sabbatjahrcs, ist aber anderseits ebenfalls den Armen zu überlassen. Schließlich hat noch jeder, gleich viel arme oder reiche Grundbesitzer am je dritten Jahre, das Jahr der Zehenten genannt, den zehnten Theil des Feldertrages den Zwecken der Wohlthätigkeit zu widmen, und beim Mittagsgottesdienste des letzten Osterfeiertages nach vorgeschriebener Formel das feierliche Gclöbniß abzulegen, daß er in dieser Rücksicht den ihm zustehenden Pflichten nachgekommen sei. Und bei all dem weiß die Religion, die man die Religion des Rachegottes zu nennen beliebt hat, nichts davon, daß man mit Liebeswerken prunken könne, auf deren Unterlassung sie die Geiselstrafe setzt. Fremd ist ihrer Sprache jede verächtliche Bezeichnung für die Armen. Diese sind ihr Anijim, Leidende, Dallim, Wankende, Ebjonim, Wünschende, Muskanim (Mes* quin) Gefährdete, die vom Geschicke bedroht sind. Der Bettler in seinem entehrenden Stande ist so wenig gekannt, daß die Sprache keine Bezeichnung für ihn hat, und selbst die sogenannten »Strasreden«, die mit einenr ganzen Heere von Gebrechen, Gebresten, Pestilenzen und Plagen dem Gesetzübertreter 2 *