Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 41)
- Language
- German
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15 mulhwillige Veranlassung von Gehässigkeit zwischen verschiedenen Glaubensgenossen. Dem Gemeinen ist es vorgeschrieben, alle lächerlichen Witzeleien, unbescheidenen Kritiken und unzeitigen Gespräche über Neligionsgegenstände zu vermeiden. Alles was ein Aergerniß geben, Zwietracht zwischen Andersgläubigen erzeugen könnte, soll bei strenger Strafe beseitigt werden. Von der Religion, sagt General v. Melczer in seinem gediegenen Werke »der Unterricht des Infanterie-Gemeinen«, soll nicht gesprochen, desto eifriger aber muß nach den Grundsätzen ihrer Lehren gehandelt werden. Bei den Vorschriften für den Hanptmann wird abermals die Ausrechthaltung der religiösen Duldsamkeit eingeschärst. Auch hier heißt es: »Von der Religion soll niemals unanständig gesprochen, am allerwenigsten aber dürfen lächerliche oder solche Anspielungen gestattet werden, welche ein Aergerniß erregen oder unter den verschiedenen Glaubensgenossen eine Gehässigkeit hervorbringen könnten. Das Raisonniren, Witzeln und Spotten soll mit der größten Strenge untersagt und selbst in der geringsten Sache, nicht gestattet werden. Ferner macht es das Reglement dem Hauptmanne zur Pflicht, die Gottesfurcht mit allem Ernste bei der Compagnie zu unterhalten und den Soldaten, ihren Weibern und Kindern die Gelegenheit zu verschaffen, den Religionsvorschriften nachzukommen.« Endlich befiehlt der §. 17 des Dienst-Reglements dem Obersten-Befehlshaber des ganzen Regiments: Gottesfurcht unb Sittlichkeit — die wesentlichsten Tugenden des Soldaten — mit dem gehörigen Anstande zu unterhalten und zu diesem Ende auch den verschiedenen Glaubensgenossen alle Erleichterung zu verschaffen, ihre Andachten verrichten zu können.