Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 196 (sequence 234)
- Language
- German
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196 Wirksamkeit. Sie wurden ausgesandt, um neben mancherlei politischen Missionen überall das kirchliche Leben aus Grund der neu codificirten Gesetzgebung zu regeln. Mit einer solchen Mission kam der oben erwähnte Cardinalpriester Guido als päpstlicher Legat nach Prag und Wien. Ein reiches Feld bot sich ihm hier dar für seine Aufgabe, »auszuroden und zu pflanzen«. Weder die Lebensweise der Geistlichen, noch das Verhältniß der weltlichen zur geistlichen Gewalt, noch endlich die Stellung der Juden entsprach den Grundsätzen des canonischen Rechts. Unter dem Schutze der Privilegien Herzog Friedrichs des Streitbaren (gegeben am 1. Juli 1844) * l) und des König-Herzogs Otakar (gegeben 23. October 1253)°) befanden sich die Juden im Genüsse ziemlich ausgedehnter Rechte, die sie in mancher Hinsicht den Christen glcichstellten. Das war ein Uebelstand, der vor allem Andern schon im Interesse des einheitlichen Kirchenregiments beseirigt werden mußte. Die so überaus vortheilhafte Stellung, welche die Kirche durch die Decretalensammlungen nunmehr auch rechtlich fixirt hatte, mußte auch in den weiten Gebieten der Salzburger Kirchenprovinz mit allen ihren Consequenzen zur Anerkennung gebracht werden. So berief der Cardinal-Legat das Wiener Coneil und machte hier die Grundsätze des canonischen Rechts geltend. Denn nichts Anderes enthalten unsere Conciliumschlüffe, als eine Einführung der kirchlichen Rechtsgrundsätze, die sie vornehmlich in den Zeiten der Kreuzzüge herausgebildet und dann in den Decretalensammlungen Aufnahme gefunden hatten, in allen Sphären *) Rauch Scriptores J., 201 und die Juden in Oesterreich I, 35 u. ff. mit Uebersetznng. Meiller.Reg. p. 179 no. 136. 2) Roessler Das altprager Stadtrecht. S. 177—187 Böhmer Reg. iinp. 1246—133 Additam. II. pag. 430 no 56.