Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 140)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
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- 96% known words query
- IRI
…/2609281-2609292--4196-2611543- Visual Library
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Mentioned entities
- Odesa 1× ep/1000834
- Riga 1× ep/1000826
- Vilnius 1× ep/1000947
OCR text
102 Das russische Journal von Odessa, das dieses Fest ausführlich schildert, greift es als ein Ereigniß auf, und fleht im Geiste die Brücke der Humanität über die Kluft schlagen, welche noch zur Stunde in Rußland die Juden von den Christen absvndert. In Wylaki wurde einem Juden eine Apotheke verliehen. In Riga erlangten die Juden das Recht gleich den Christen Handel und Gewerbe zu treiben. Die dürftigen jüdischen Studenten an der Universität zu Kiew erhielten Staatsunterstützungen. Die jüdischen Schulen in Wilna erhielten Geschenke an Geld und Büchern. In der Waisenschule zu Odessa werden 70 jüdische Kinder auf Staatskosten verpflegt. Die Heranbildung von Rabbinern an den dazu eingerichteten Rabbinerschulen geschieht zum Theil auf Staatskosten. Die jüngsten Osterfeiertage wurden auch in Odessa von ließet* wollenden ausgegriffen, um das Bolk gegen die Juden zu fanatifiren. Es kam zu blutigen Auftritten. Mehrere Juden verloren das Leben, andere wurden in ihrem Eigenthum beschädigt. Der Kaiser ordnete eine standrechtliche Untersuchung an, in Folge welcher fünf der Rädelsführer erschossen wurden. Unter dem Eindrücke einer so vollständigen Shstemsänderung können wir den seitherigen, wenn auch sehr kläglichen Uebelständen, welchen die Juden in Polen und Rußland unterlagen, nur eine untergeordnete Wichtigkeit beilegen. Wir verweisen dießfalls auf die kleine Schrift: (Hamburg bei Hoffman« und Comp.) »Beleuchtung eines ministeriellen Gutachtens über die Lage der Juden im Königreiche Polen.« Hiernach waren die Juden in Rußland und Polen bisher ausgeschlossen: von Staats- und Communalämtern, von der Abvocatur, von zünftigen Functionen und sogar von der Führung ihrer eigenen Civilregister. Die Zulässigkeit ihrer Zeugenaussagen, Christen gegenüber, blieb aus unerhebliche Fälle beschränkt. Unter 453 Städten des Königreichs Polen war ihnen die unbeschränkte Niederlassung nur in 246 gestattet, in den übrigen blieb