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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1859-01-01 · Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859) · p. Seite 84

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 84 (sequence 122)
Language
German
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84 den gegenwärtigen Bedrängnissen ein. Andere Gemeinden, namentlich die Prager und Preßburger, haben besondere Aufforderungen in gleicher Richtung ergehen lassen. Mit ungleich kürzern Wortm gehen wir zu den jüdischen Zuständen in den anderen und zunächst den deutschen Staaten über. Mit Ausnahme der nur in sehr beschränktem Maße zugestandenen Verleihung von Aemtern besitzen die Juden in Preußen längst und unangefochten die ihnen in Oesterreich noch bestrittenen Rechte und vollends ist niemals an Rückschritte der angezogenen Art im entferntesten gedacht worden. Und doch sind es die überwiegend katholischen Landestheile Preußens — Rheinpreußen und Posen, — welche die meisten Juden zählen und steht letztere Provinz darin Gallizien wenig nach. Welche Beschwerden ihnen dennoch verbleiben, und in wiefern die im Regierungssystem eingetretenen Veränderungen ihnen Aussicht aus Abhilfe gewähren — finden wir vorzüglich in der vor kurzem von 226 Gemeinden durch Vermittlung des unermüdlich thätigen Dr. Philippson in Magdeburg dem Staatsministerium übergebenen Beschwerdeschrift. Zunächst geht dieselbe vom Staatsgrundgesetz vom 31. Jänner 1850 aus. Dieses erklärt in Art. 12 den Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte von dem religiösen Bekenntniß unabhängig, und in Art. 4, daß alle Preußen vor dem Gesetze gleich und auch allen Befähigten öffentliche Aemter gleich zugänglich sind. Nach einem Ministerial-Rescripte vom 5. Juni 1849 konnte das am 23. Juli 1847 publicirte Judengesetz nur insoserne Geltung finden, als es sich mit der Verfassungsurkunde nicht in Widerspruch stellte. Damit im Widerstreit wurde behauptet, daß die früheren Specialgesetze auch wieder ausdrücklich ausgehoben werden müßten, und es erfolgten aus dem Wege der Interpretation jene Verkürzungen staatsbürgerlicher Rechte, welche den Gegenstand der Beschwerdeschrist bilden. So wurde die frühere Aus-

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