Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 321 (sequence 365)
- Language
- German
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321 tiv. Die Besoldungen desselben werden gedeckt: 1durch die Zinsen des Schulfondes im Betrage von 21,000 Franken, 2. durch einen jährlichen Staatsbeitrag von 742 Franken, 3. durch Steuern aus der Gemeindccasse. Schulgelder werden keine entrichtet. Den armen Kindern werden von der Gemeinde und dem Staate Schulmaterialien und Lehrmittel, so wie Stoff für die weiblichen Arbeiten verabreicht. Die israelitischen Schulen erfreuen sich seit ihrem Bestehen von 1831 des Wohlwollens der Regierung und eines collegialen Zusammenwirkens ihrer Lehrer. Ein Regulativ ordnete schon 1853 die Verhältnisse des Rabbinats. Eine Chevra Kedischa sorgt für llnterstützung und Verpflegung der Kranken und Bestattung der Tobten Ein anderer Verein ermuntert junge Leute zur Erlernung von Handwerken oder Künsten, unterstützt sie und hat seit 1839 manche gute Frucht zu Tage gefördert. Ein Schiedsgerichtsverein, dessen Mitglieder sich gegenseitig verpflichten, jeden Streit über Mein und Dein durch ein von ihnen gewähltes Schiedsgericht entscheiden zu lassen, hat den Erfolg, daß seit 18 Jahren hier selten ein Prozeß zwischen Juden vor Gericht kommt. Drei Viertelstunden entfernt von hier liegt Lengnau am Fuße des Luzern. Die hiesige jüdische Gemeinde, mit etwa 800 Seelen, besitzt ebenfalls eine herrliche, im Jahre 1848 eingewcihte Synagoge, ein neues Schulhaus, eine Successivschule mit zwei Lehrern und einer Arbeitslehrerin, ist eben sc organiflrt wie ihre Schwestergemeinde, mit der sie die Begräbnißstättc theilt. Eine Stunde von hier, in dem durch seine heißen Quellen berühmten Baden an der Limmat, wohnen sechs jüdische Familien, die erst kürzlich eine Rcligionsschule gründeten, und darin von der Stadt und der Regierung unterstützt werden. Einzelne Niederlassungen von Juden in: Canton Aargau find noch an 25 andern Orten. Die Justizdirection ist schon seit einem Jahre von der Regierung beauftragt, einen Gcsehesvorschlag zur Emancipation der Jahrb. f. Jsr. 1859. 21