Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 308 (sequence 352)
- Language
- German
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308 lichkeiten der Schute so groß ist, daß es im Falle der Aufnahme fcer israelitischen Kinder an dem nöthigen Raume für die katholischen Kinder mangeln würde, oder die Zahl der israelitischen Kinder verhältnißmäßig so bedeutend ist, daß ihre Anwesenheit in der Schute neben den katholischen Kindern auf die Gesammterscheinung und die religiöse Haltung der Schule einen nachtheitigen Einfluß zu üben geeignet ist, es aber gleichwohl zunächst an der Möglichkeit gebricht, und es hiernächst zugleich an Mitteln fehlt, eine eigene israelitische Volksschule zu errichten, erübriget nichts als dahin zu wirken, daß die israelitischen Kinder nebst dem überall abgesondert zu erteilenden Religionsunterrichte auch den übrigen Schulunterricht zwar in der katholischen Schule, aber in abgesonderten Stunden erhalten, in welchem Falle auch abgesonderte Schulprüfungen für dieselben stattzufinden haben. Es versteht sich, daß die Israeliten sodann den katholischen. Lehrer für den Unterricht ihrer Kinder besonders zu entlohnen und für die Benützung der Schullocalitäten, der Schuleinrichtungsstücke, Lehrmittel u. s. w. eine angemessene Vergütung zu leisten haben,, welche behördlich festzusetzen und für die Zwecke der Schule zu verwenden ist. 3. Ob an der einen oder der andern katholischen Volksschule der gemeinsame oder abgesonderte Unterricht der israelitischen schulpflichtigen Jugend einzuführen sei, hat im Falle sich ergebender Anstände die Landesstelle einvernehmlich mir dem Ordinariate zu bestimmen; sollte kein Einverständniß erzielt werden können, so wäre die Entscheidung des Ministeriums einzuholen. 4. Bei dieser Sorge für einen geregelten Schulunterricht der israelitischen Jugend ist übrigens aut die Errichtung eigener israelitischer Volksschule!! nachdrücklichst einzuwirken, um dadurch, so wie durch die obeii gestattete zeitweilige Unterbringung der schulpflichtigen israelitischen Kinder in katholische Volksschulen, das hier und da noch stark verbreitete und schwer zu überwachende israelitische Privatschutwesen auf das strenge Bedürfnkß zurückzu führen. Wir bemerken bei diesem Anlasse, daß auch die Erhaltung der Josephstcidtcr israelitischen Hauptschule in Prag nach langen Verhandlungen der israelitischen Cultusgemeindc zur Last bleibt.