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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1857-01-01 · Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858) · p. Seite 84

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858)
Date
1857-01-01
Page
Seite 84 (sequence 125)
Language
German
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…/2609281-2609288--3346-2610691
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84 Kriegsempörung sondern auch zu allen Zeiten von aller vnd jeder Einlofierung deßKriegsvolkhs alßHohen undRidern Befelchshabern vnd gemainen Soldaten zu Roß und zu Fuß, es sey in andurchabzügen wie auch auf die Muster oder Abdankhbläz oder aber sonsten in andern Weeg mit einrechnung der allfiegen Stattguardiknecht Jeder Zeit exempt vnd bestehet sehn noch von Ihren Heußern vnd Wohnungen daß wenigste in Bnser Hoffquartier nicht ausgezeichnet oder genommen Sondern dessen allenBberhebt eximirt vnd steh erlassen werden sollen. Wir wollen Sie auch bei diesen Ihren ertheilten Freiheiten Genaden vnd Gaben wider Jedermäniglich Schutzen vnd handhaben vnd niemandts dawider Jchtes fiirzunehmen noch zu handeln verstatten in kein Weiß oder Weeg. Bnd gepieten darauf allen vnd jeden vnserer nachgesetzten Geist vnd weltliche Obrigkeiten Insonderheit aber Bnsern jetzig vnd künfftigen Statthaltern, Kanzlern, Regenten vnd Camer Rathen deß Regiments Bnser nieder österreichischen Landen, wie auch allen Prälaten, Graffen, Freyherrn, Rittern, Knechten, Landmarschalchen , Landhaubtleuten, Landvogtcn, Amptleuthen Bevorab Bürgermeister Richter vnd Rath allhier vnd sonsten insgemein allen andern Bnsern Bnderthanen vnd Getreien, was würden, Standes oder Wesens die seindt hiemit genedigst vnd Ernstlich, daß sie ermelte Bnsere befreite Juden an den Ihnen von der Statt zu Ihrer Wohnung außgezeigten vnd angeraumbten Orth in Bnteren Wertt wie auch den abgeschriebenen Gnaden Gaben Freiheiten vnd Zulassung nicht Irren oder verhindern noch darwider handeln, sondern vielmehr bei dem allem wie obsteht von Bnsertwegen handhaben Schützen vnd Schirmen Hierwider nicht dringen bekümmern oder beschwehren noch icmandts andern zu thun gestatten in kein Wiß noch Weeg Alß lieb einem Jeden sey Bnsere schwehre Bngnad vndStraff vnd darzu ein poen nemblich fünfzig Marcks lötiges Goldts zu vermeiden, die ein Jeder so oft er freventlich Hinwider thäte Bnß in

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