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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1857-01-01 · Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858) · p. Seite 83

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858)
Date
1857-01-01
Page
Seite 83 (sequence 124)
Language
German
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IRI
…/2609281-2609288--3345-2610690
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83 nung vor der Statt erlaubt noch mehrere Heußer zurichten wurden, solle es mit demselben solchergestalt observirt vnd gehalten werden, daß sie sich nemblich wegen des Grundts mit denen von Wien oder Ihrem Bürgerspitall dahin solcher Grundt von Alkers gehörig nach billichen Vergleich Volgens Wie Landtgebreuchig die neuzugerichten Heußer vnd Wohnungen drey Zahr ohne Raichung einer Gaab possediren Zm vierten Jahr aber vnd hinsüroJederzeitdiegepürliche jährlicheSteur oder wie siefichdeßwegen mit denen vonWien aus ein gewisses Jährliches geldt vergleichen werden Reichen vnd auß desselben mehrer zu geben nicht schuldig sein getreulich vnd ohne Gefehrde. Ferner wollen Wir Vnsern befreyten Juden auch dieses erlaubt vnd zuegelassen haben, daß Sie Ihrem jüdischen Gebrauch nach ein einiges Bad vnd Duckhgruben in der Refier Ihrer Wohnung, wo ihnen solches am siiglichsten sehn würdt zuerichtcn wie nicht weniger ein Fleischbankh zu ihrem Schlachtvieh mit denen dazu nothwendigen Fleischhackern halten, auch in Ihrer Schuel vnd Synagog Ihre Ceremonien mit denen Rabbiner, Vnterweisern, Vorsingern, Schreibern, Umbsagern, Schulopfern vnd allen andern nothwendigen Persohnen, Vnverwehrt menigliches üben vnd treiben, auch die bishero gebräuchige vnd in Crafft BnsererResolution verwilligte Richter erwählen mögen. Benebens vnd insgemein sich jederzeit Erbaren aufrechten Wandels befleißen vnd in keinerley Lastern vnd andern unbillichen vnd VnErbaren Sachen vnd Verhandlungen nicht betretten lassen noch keine andere Vnbefreute vnd frembde Juden mit stätter Wohnung Vnter Ihnen gedulden vnd aufhalten sollen. Vnd damit mehrbcsagte Vnsere besreyte Juden umb so viel ruhig in obgedacht Ihren Wohnungen sein vnd verbleiben mögen auch Vnser kayserl. vnd landtsfürstlicher Schutz vnd Schirmb neben der obbemelten Ihnen ertheilten Freiheiten desto' mehreres Zeugniß haben; — Alß geben wir Ihnen noch weiters diese besondere Gnadt vnd Dertvilligung, daß Sic nicht allein in r>*

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