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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1856-01-01 · Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857) · p. Seite 220

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857)
Date
1856-01-01
Page
Seite 220 (sequence 264)
Language
German
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IRI
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220 Kandidaten bis zur Erledigung einerMatrikel vorgemerkt sein. Ein neuer Erlaß sprach sogar den Kindern das Anrecht ans die elterliche Matrikel ab. Diese Zustände wurden denn doch am Ende all zu arg, um nicht in der Kammer zu Anregungen zu führen. Der Abgeordnete Freiherr v. Lerchenseld hat in der zweiten Kammer den Antrag gestellt: 1. Es wolle die Bitte an den König zu bringen beschlossen werden, daß im Landtagsabschiede mit Gesetzeskraft ausgesprochen werde: Die Juden sind, in Ansehung der Ansäßigmachung an Orten, wo bereits Juden wohnen, den Christen gleichgestellt. Die Beschränkung auf die Matrikelzahl ist aufgehoben. Hinsichtlich der Ansäßigmachung der Juden an andern Orten hat es vorläufig noch bei §. 13 des Edicts vom 10. Juni 1813 sein Bewenden. Es soll jedoch bei Ansäßigmachung der Juden in Städten mit magistratischer Verfassung die Bewilligung nicht versagt werden, wenn die Aufnahme von Seiten der Gemeindebehörde ertheilt worden ist. 2. Die hohe Kammer wolle beschließen, die weitere Bitte an die Krone zu bringen, im Landtagsabschiede weiter mit Gesetzeskraft auösprechen zu wollen: Die Juden sind bezüglich der Ausübung der Gewerbe den christlichen Staatseinwohnern gleichgestellt, die bisher bestandenen Ausnahmsbestimmungen sind aufgehoben. Der fünfte Ausschuß hat diesen Antrag sowohl formell als zulässig, als materiell zur Würdigung geeignet befunden, dennoch blieb er vorerst — erfolglos. Einige Inden fungiren als Staatsbeamte, allein trotz langjähriger und verdienstlicher Verwendung können sie nicht avanciren. Für die Verbesserung der innern Zustände geschieht viel Anerkennenswertes; namentlich äußert die Gemeinde zu Bamberg diesfalls lobenswertsten Eifer. Besondere Regsamkeit zeigt sich in Rheinbaiern, woselbst die stattgefundenen Rabbinerconferenzen mitunter recht erfreuliche Resultate zu Tage fördern. In Würtemberg ist keine Reaction zu beklagen und die in der Kammer berathenen Entwürfe sind nicht zur

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