Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, zweiter Jahrgang = Jahr 5616 (1855-1856) (1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- Seite 230 (sequence 233)
- Language
- German
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230 die Erhaltung und $emflftäubii)un8 dieser Institutionen eingewirkt. Für Kinder bemittelter Eltern bestehen mehrere israelitische Privatinstitute, namentlich für die männliche Jugend dasjenige des Herrn Randegger zu Venedig, und für die weibliche Jugend dasjenige der Frau Jung zu Verona. Wvhlthätigkeitsanftalten. Die Zahl der hilfsbedürftigen Israeliten ist zahlreich genug. Die in beu letzten Jahren errichteten versorglichen Anstalten werden zur Verbesserung der kommenden Zustände wesentlich beitragen. Vorerst bleibt zu beklagen, daß es an größeren Anstalten fehlt, die den Armen Brot und Beschäftigung geben. Die dermaligen Wohlthätigkeitsinstitute entsprechen dem Bedürfnisse nur zum Theil. In jeder der fünf Crlltusgemeinden des lombardischvenetianischen Königreiches befinden sich einige fromme Vereine, die der Linderung der Armuth gewidmet sind. Der Verein »der Barmherzigkeit« sorgt für erkrankte Arme in der Art, daß er sie in ihren Wohnungen mit Arzneien und Lebensmitteln versieht, während von Seite der Gemeinde die wöchentlichen Unterstützungen zur Abwehr der dringendsten Noth verabreicht werden. In Venedig werden die erkrankten armen Israeliten in das große Civilspital ausgenommen, woselbst ihnen eine abgesonderte Abtheilung unter der Aufstcht der eigenen Glaubensgenossen zugewiesen ist, ohne daß daraus der Cultnsgemeinde irgend eine Belastung erwüchse. In Verona hat der fromme Verein »derBarmherzigkeit« die Obsorge der erkrankten Armen in ihren eigenen Wohnungen übernommen, und hat zugleich ein eigenes Asyl für diejenigen ins Leben gerufen, welchen zu ihrer Wiederherstellung ein besonderes Obdach fehlt. Sowohl seine besonderen Zuflüsse, als die von der städtischen Centralwohlrhätigkeitscommiffion bewilligte jährliche Subvention machen es dem Verein möglich, seine wohlthätige Wirksamkeit auf alle Hilfsbedürftige in der Gemeinde auszudehnen. Dem