Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, zweiter Jahrgang = Jahr 5616 (1855-1856) (1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- Seite 211 (sequence 214)
- Language
- German
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211 res und bestimmteres Bild dessen zu geben, was uns vorschwebt, wenn wir neben uns, als wenn wir hinter uns blicken. Wo der Tisch bei uns ungedeckt, wo die Tafel bei uns unausgefüllt ist, das wird sich in der Vergleichung mit den Veranstaltungen innerhalb anderer Consessionen zunächst ergeben. Wir enthalten uns hiebei die herrschende Religion des eigenen Staates in Betracht zu ziehen, da die Stellung und Macht derselben uns minder passende Vergleichungspuncte darbietet. Die evangelische Kirche, da wo sie ebenfalls nur eine recipirte und geduldete ist, legt sich uns näher, um — immerhin im Geiste uitb Sinne der eigenen älteren Institutionen — darzulegen, wie man den ©einigen den Gottestisch deckt und leer gestandene Tafeln auszufüllen vermag. Da ist es nun, wo die Idee des Gemeingeistes im höheren Sinne, des Wortes dahin wirkt, daß nicht nur die reicheren und erleuchteteren Gemeinden im Glauben uitb Wissen emporkommen, sondern auch daß die leiblich und geistig verkommenen sich aus dem Schlamm der Verwahrlosung heraus zu arbeiten vermögen. Da ist eme Bibelgesellschaft, die in jedes Land, in jede Gemeinde, in jedes Haus und in jede Hütte das Wort Gottes in verständlicher Sprache bringt, jedem Wermuthsbecher des niedern Erdeulebeus den Labetrunk aus unversiegbaren Quellen zur Seite stellt. Da ist em Gustav Adolfs-Verein, erst seit wenig Jahrzehnten entstanden, der in allen Ländern deutscher Zungen den unvermögenden Gemeinden Schulen und Gotteshäuser erbaut. Da sind Kirchentage, an denen mau aus der Nähe und Ferne Zusammentritt, um sich zur Heiligung des Glaubens über brennende Tagesfragen zu einigen, nicht aber um in Zerfallenheit und Unfrieden wieder unverrichteter Sache auseinander zu gehen. Da ist endlich — was unter uns vorerst nur in Frankreich und in einigen Ländern deutscher Zunge aufzuweisen ist, — eine Consistorialverfassung, welche Einheit und organische Gliederung in Cultus, Schnl- und Armenwesen herbeifübrr. 14 *